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Arbeitsmarktregulierungen am Beispiel des Kündigungsschutzes von Irene Rosenbrock Christina Trimpop

Arbeitsmarktregulierungen am Beispiel des Kündigungsschutzes von Irene Rosenbrock Christina Trimpop. Gliederung. Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien

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Arbeitsmarktregulierungen am Beispiel des Kündigungsschutzes von Irene Rosenbrock Christina Trimpop

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  1. Arbeitsmarktregulierungen am Beispiel des KündigungsschutzesvonIrene RosenbrockChristina Trimpop

  2. Gliederung • Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen • Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik • Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien • Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten • Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie • Reformvorhaben • Diskussion

  3. Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen • Seit 1951; zuletzt überarbeitet im Januar 2004 • Arbeitnehmer als „Betriebsbürger mit Freiheiten und Rechten im Betrieb“ • Schutz vor willkürlichen Kündigungen Sicherheit und Stabilität im Beschäftigungsverhältnis • Gesetz und Regelungen im Zeitverlauf immer komplexer und engmaschiger in Deutschland relativ streng (OECD-Studie) und undurchsichtig; hohe Rechtsunsicherheit • Folge: Kündigungsschutz ist Gegenstand kontroverser, öffentlicher Diskussionen

  4. Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen • 4 Rechtsquellen: BGB, KSchG, tarifvertragliche Regelungen, Richterrecht • Grundkündigungsfrist: 4 Wochen bis zum 15. eines Monats; bei mehrjähriger Beschäftigung seit dem 25. Lebensjahr: Verlängerung auf bis zu 7 Monate • Seit 1.1.2004: NeuregelungMindestgrenze für Wirksamkeit des Ksch 10 Arbeitnehmer, wobei befristete Beschäftigte, Leih- und Zeitarbeitnehmer nicht angerechnet werden; Teilzeitkräfte werden anteilig angerechnet • Beschäftigungsdauer: min. 6 Monate

  5. Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen • Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers muss binnen 3 Wochen nach Kündigung eingereicht werden • Ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein (Nachweis des Arbeitgebers) • Sozial gerechtfertigt wenn: Gründe in der Person, Verhalten oder betriebsbedingt vorliegen • “Ultima- Ratio- Prinzip”: Prüfung ob Kündigung durch Maßnahmen wie Umschulung, Versetzung, etc. verhindert werden kann

  6. Das Kündigungsschutzgesetz- Grundlagen • Sozialauswahl: Kriterien, wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, finanzielle Situation,etc. des Beschäftigten in Betracht ziehen • Kann Arbeitnehmer nachweisen, dass ein anderer „sozial stärker“ ist Kündigung ungerechtfertigt • Möglichkeit auf Klage: Entweder Weiterbeschäftigung oder Abfindung • Gerichtsprozess: oft langwierig und teuer

  7. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik

  8. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik • Ksch. als arbeitsmarktregulierendesInstrument führt zu: • großen Flexibilitätsdefiziten • Verhinderung markträumender Löhne • erhöhte Arbeitskosten, weil: Entlassungskosten + hohe Rechtsunsicherheit • sinkende Einstellungsbereitschaft • Also: negative Beschäftigungswirkung • Höheres Arbeitsvolumen in D.  Überstunden, Rationalisierung • Ksch. erschwert Einführung technologischer Innovation

  9. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik • Ksch. hemmt Anpassung der Beschäftigung an konjunkturelle Auslastungsschwankungen und erforderliche Strukturwandlungen • Folge: Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen; sinkende gesamtwirtschaftliche Beschäftigung • Selektives Einstellungsverhalten Veränderung der Struktur der Arbeitskräftenachfrage (Verschlechterung der Situation geringqualifizierter Arbeitnehmer) • Hoher Bestandschutz Verbesserung der Situation der Insider; Verschlechterung der Situation der Outsider

  10. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Neoklassik • Folge: Anstieg der Dauer der Arbeitslosigkeit • Ksch. benachteiligt außerdem gerade die Gruppen, die eigentlich besonders schützenswert sind: Frauen, Jugendliche, Behinderte • Negative Verteilungswirkung, da aus Angst vor möglichen Entlassungskosten hauptsächlich junge männliche Arbeitnehmer eingestellt werden • Weitere Folge: Trend zu atypischen Beschäftigungsformen, die nicht unter den Ksch. fallen (Leiharbeit, Subkontrakte, etc.)

  11. Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien

  12. Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien • Arbeitsmarkt ist „soziale Institution“ • Einwirken von Tradition, Macht, Verhandlungen, Vertrauen, Solidarität und Bürgerrechte

  13. Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien • „Institutional man“ verfügt über begrenzt kognitive Fähigkeiten; keine vollständige Markttransparenz; unvollständige Planung • Opportunistisches Verhalten der Vertragsparteien; Durchsetzen von Eigeninteressen durch Fehlinformation • Erzeugung von gegenseitiger Abhängigkeit der Vertragsparteien durch beziehungsspezifische Investitionen • Wegfall dieses investiven Nutzens bei Partnerwechsel

  14. Grundannahmen institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien Unterschied zum Gütermarkt • Arbeitskraft ist nicht von der Person des Arbeitnehmers trennbar • Arbeitsverträge sind zumeist asymmetrisch spezifizierte „offene Zukunftsverträge“

  15. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten

  16. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten Institutionalistische Sicht rechtfertigt aufgrund von Verteilungs- und Effizienzaspekten den rechtlich verankerten Kündigungsschutz

  17. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten Verteilungsorientierte Rechtfertigung: • Einflussasymmetrie zu Ungunsten des Arbeitnehmers • Dispositionsasymmetrie zu Ungunsten „nur“ Humankapital Besitzender

  18. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten Effizienzorientierte Rechtfertigung: • Scheitern von kooperativen Verhalten der Vertragsparteien aufgrund von Marktunvollständigkeiten • Produktionssteigerungen nicht nur durch Anstieg der Beschäftigungsdauer

  19. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten Was ist sinnvoller? • Gesetzliche Regelung des Kündigungsschutzes? • Innerbetriebliche oder kollektive Regelungen?

  20. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten Pro-Argumente staatliche Regulierung • Leistungsbereitschaft steigt, z.B. durch gerechte Entlohnung • Senkung der Transaktionskosten • Weniger „Bummelanten“

  21. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten • In vielen Unternehmen fehlt ein Betriebsrat • Vorteile bei Massenentlassungen • Stärkung der Volkswirtschaft durch „Institution Kündigungsschutz“

  22. Wirkungen des Kündigungsschutzes aus Sicht der Institutionalisten Contra-Argumente staatliche Regulierung • Kündigungsregeln sollen nach Subsidiaritätsprinzip privater Initiative überlassen werden • Qualifizierte Arbeitnehmer genießen „natürlichen“ Kündigungsschutz

  23. Empirische Evidenz

  24. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie Studien belegen: • Längere Dauer der ArbeitslosigkeitWahrscheinlichkeit arbeitslos zu werden: 1980: 12,7% 2001: 12,4%Durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit: 1980: 15,5 Wochen 2001: 34,7 Wochen • Folge:Langzeitarbeitslosigkeit steigt; Outsider finden schlechter in den Arbeitsmarkt zurück

  25. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie • Studie von Edward Lazear: • Im internationalen Vergleich: höhere Abfindungszahlungen niedrige Beschäftigungsquoten höhere Arbeitslosenquoten • Ebenfalls nachgewiesen: Kündigungsschutz führt zu „adversen Verteilungswirkungen“ (benachteiligte Gruppen)

  26. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie • Studie von Nickell u.a.: Anstieg der realen Arbeitskosten stringenter Ksch. erhöht die „Matching-Effizienz“ These: (Personalauswahl bei strengem Ksch. sorgfältiger) • Befragungen über die These, dass Unternehmen aus Angst vor höheren Entlassungskosten nicht über die gesetzliche Schwelle von 10 Beschäftigte hinaus einstellen: nicht eindeutig belegbar, aber:Rückgang des Einsatzes befristeter Arbeitsverträge

  27. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie • Im neoklassischen Modell:Ksch. eindeutig negativ, aber: • Schettkat u.a. betonen: Arbeitsmarkt ist unvollkommen, deshalb sind komplexere Modelle notwendig • Akerlof/Spence/Stiglitz: selbst geringe Abweichungen vom Idealmodell (insbesondere Informationsasymmetrien) führen zu drastischen Effekten, daher:Institutionelle Regelungen unbedingt notwendig!

  28. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie Weitere Ergebnisse zeigen: • Strenger Ksch.  erhöht die Beschäftigungs-schwelle(Wachstumsrate der Produktion die erreicht werden muss, damit die Beschäftigung steigt) • Flaig/Rottmann: Lockerung des Ksch. senkt Beschäftigungsschwelle Entspannung des Arbeitsmarktproblems

  29. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie • Schettkat führt an: In den Niederlanden: noch strengerer Ksch.Aber: hohes Wachstum und vor allem reguläre Vollzeitarbeitsplätze • Bonin:Wirtschaftswachstum in Deutschland beruht vor allem auf der Zunahme der Arbeitsproduktivität Wachstum in D. weniger beschäftigungsintensiv bestehende Beschäftigungsschwellen bauen nicht unbedingt Arbeitslosigkeit ab, sondern:  Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit

  30. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie • Lohnflexibilität maßgeblich für Beschäftigungserfolg verantwortlich, deshalb: Lockerung institutioneller Zugangsschranken führen nur dann zum Abbau struktureller AL, wenn andere Regulierungen (Tarifverträge, Mindestlöhne,...) die notwendige Lohnreaktion nicht verhindernaußerdem: Wohlfahrtsstaatliche Institutionen schränken ebenfalls die Lohnflexibilität ein, deshalb Bonin: • Reformen nur in Verbindung mit weiteren Reformen des Sozialstaats!

  31. Empirische Evidenz zu den Annahmen der neoklassischen und institutionalistischen Arbeitsmarkttheorie • Bauer/Bender/Bonin: Vom Ksch. ausgenommene Betriebe stellen nicht häufiger ein als andere relativ homogene Qualifikationsstruktur der deutschen Arbeitnehmer ermöglichen: flexible Arbeitsorganisation • Folge: Auslastungsschwankungen werden durch  Anpassung der Arbeitszeit anstatt der Beschäftigtenzahl

  32. Reformvorhaben Reformvorhaben der Bundesregierung Bei betriebsbedingter Kündigung Wahl zwischen Abfindung oder Klage Korrektur der „Kleinbetriebsklausel“ Verbindliche Festlegung der Kriterien für eine Sozialauswahl durch Betriebsrat und Arbeitgeber Befristete Verträge über 4 Jahre bei Existenzgründung

  33. Diskussion • Inwieweit berücksichtigen die Reformvorschläge die Interessen der Vertreter der Neoklassik und des Institutionalismus? • Welche Bedeutung haben/hätten die Reformen des Kündigungsschutzrechts für die Gesamtwohlfahrt?

  34. VIELEN DANK

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