1 / 40

BDIP-Expertenforum 3. November 2008 IT-Direktorin Gisela Schwellach Senatorin für Finanzen

Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und Europäische Dienstleistungsrichtlinie. BDIP-Expertenforum 3. November 2008 IT-Direktorin Gisela Schwellach Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen. Bremer Informationsfreiheitsgesetz.

scot
Download Presentation

BDIP-Expertenforum 3. November 2008 IT-Direktorin Gisela Schwellach Senatorin für Finanzen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und Europäische Dienstleistungsrichtlinie BDIP-Expertenforum 3. November 2008 IT-Direktorin Gisela Schwellach Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen

  2. Bremer Informationsfreiheitsgesetz Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz verschafft Bürgerinnen und Bürgern seit August 2006 einen Anspruch auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen Ziele: • Transparenz der Verwaltung • Erhöhung der Akzeptanz von Verwaltungshandeln • Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung staatlicher Entscheidungen Umsetzung in zwei Säulen: • Erste Säule - subjektives Recht der Bürger/innen auf Informationszugang durch Antragsstellung • Zweite Säule – aktive Veröffentlichungen von Informationen durch die Verwaltung und Einrichtung eines zentralen elektronischen Informationsregisters, in dem alle Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden

  3. Zweite Säule – Veröffentlichungspflichten Umfang der Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG • Organisations-, Geschäftsverteilung- und Aktenpläne • Gesetze und Verordnungen • Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse • weitere geeignete Informationen • alle Informationen sollen elektronisch zugänglich gemacht werden Verordnung über die Veröffentlichungspflichten • Weitere nach §11 zu veröffentlichende Informationen sind insbesondere […] • Senatsvorlagen nach Beschlussfassung bzw. bei Mitteilungen an die Bürgerschaft diese sowie • Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen […] • Zuständige Behörden haben zu prüfen, ob der Veröffentlichung ein Ausnahmetatbestand im Sinne der §§ 3bis 6 entgegensteht

  4. Anforderungen an das Informationsregister Anforderungen: • ein – zumindest aus Nutzersicht – zentraler Zugriff auf alle Informationen, also ein zentraler Einstieg ins Informationsregister • alle Informationen müssen über einen Gesamtkatalog zu erreichen sein, auch bei dezentralen Quellen • Themenkatalog, durch den eine konsistente thematische Einordnung aller Dokumente möglich ist • Informationskategorien, die eine Einordnung nach Art der Information ermöglichen (Rechtsverordnung, Organisationsplan etc.) • Integration und Schnittstellen zu vorhandenen Informationssystemen (dezentrale Quellen), um eine dezentrale Pflege zu ermöglichen • Ziel: Die Umsetzung des BremIFG soll auf vorhandene Systeme aufbauen und in das bestehende Informationsmanagement eingegliedert werden.

  5. Umsetzung der Anforderungen • Im zentralen Register befinden sich nur die Metadaten der gemeldeten Dokumente • Die eigentlichen Dokumente werden von den Dienststellen weiterhin dezentral gepflegt (im CMS und DMS) und veröffentlicht (z.B. auf den Internetauftritten) • Pro Dokument wird ein standardisierter Metadatensatz vergeben (teilweise manuell, teilweise voreingestellt) • Titel • Kategorie (Aktenplan, GVP, …) • Sachgebiet • … • Der ausgefüllte Metadatensatz wird automatisch an das zentrale Register übermittelt (ohne manuellen Aufwand) Das zentrale Register ist ein zusätzlicher Weg zu den auf den Internetauftritten eingestellten vorhandenen Informationen

  6. Der Veröffentlichungsprozess Dokument Gesetze

  7. Dezentrale Quellen-zentraler Zugriff • Dezentrale Quellen • Vorhandene Standard-Webseiten der Dienststellen • Vorhandene sonstige Webseiten • Gesetzesportal (Landesrecht und Verwaltungsvorschriften) durch externen Dienstleister • In den Dienststellen vorhandene Papierakten • Intranet • Dokumentenmanagementsystem • Standards des zentralen Registers müssen u.a. erfüllt werden für • eine weitgehend automatisierte Datenübertragung zwischen den dezentralen Quellen und dem zentralen Informationsregister • einheitliche Such- und Erschließungsfunktionen

  8. Das zentrale elektronische Informationsregister und seine dezentralen Quellen

  9. Einbindung in Bremen.de • Umfassender Menüpunkt zum IFG unter www.bremen.de • Einführung in das Thema Informationsfreiheit und einfache Erklärung des ‚neuen Bürgerrechts‘ • Informationssuche • Einfache Suche • Erweiterte Suche • A bis Z-Index • Antrag auf Akteneinsicht (elektronische Unterstützung bei einem individuellen Antrag) • Ansprechpartner • Ressortansprechpartner/-innen • Landesbeauftragter für Informationsfreiheit • Rechtliche Grundlagen • Gesetz, RVO, Gebührenordnung

  10. Einbindung in Bremen.de Informationssuche – Erweiterte Suche (‚Navigator‘) • Verschiedene Filtermöglichkeiten zur gezielten Ergebniseinschränkung • Filter sind beliebig kombinierbar

  11. Einbindung in Bremen.de A bis Z-Index - Alphabetische Sortierung der zugeordneten Schlagworte • Themenbezogenes Browsen • Übersicht über alle eingestellten Informationen

  12. Einbindung in Bremen.de Ergebnisdarstellung– Listenansicht der Ergebnisse • Kurze Übersicht mit den wichtigsten Informationen • Direkter Aufruf der Information möglich

  13. Einbindung in Bremen.de Ergebnisdarstellung– Einzelansicht der Ergebnisse • Kurzbeschreibung und thematische Einordnung der Information • Ansprechpartner sowie zuständiges Ressort • Direkter Aufruf der Information möglich

  14. Ergebnis Ergebnis: • Die bereitzustellenden Informationen werden dort eingepflegt, • wo sie entstehen (= Aktualität) • wo das entsprechende Fachwissen zur Verschlagwortung vorhanden ist (=korrekte thematische Einordnung) • Es entsteht ein zentraler Ort (www.bremen.de), an dem • Informationen der bremischen Verwaltung (Senatsbeschlüsse, Geschäftsverteilungspläne, Haushaltsdokumente, Masterpläne etc.) • Alle bremischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für Bürger/-innen und Mitarbeiter/-innen der Freien Hansestadt Bremen zentral recherchierbar sind • Das Register erfordert keinen zentralen Pflegeaufwand bzw. keine zuständige zentrale Stelle im Regelbetrieb

  15. Elektronische Zugangsöffnung

  16. Welche Anforderungen haben wir zugrunde gelegt? • Verwaltungen, Unternehmen und BürgerInnen müssen rechtsverbindlich und vertraulich miteinander kommunizieren können • Es soll für alle so einfach wie möglich sein, um die Akzeptanz zu steigern • Insbesondere wollen wir vorhandene Kommunikationsinfrastruktur nutzen • Flexible und zukunftssichere Infrastruktur: Es müssen sowohl Freitextnachrichten („formlos“) als auch (perspektivisch) strukturierte Daten für die automatische Datenverarbeitung versendet werden • Es muss wirtschaftlich UND billig sein!

  17. „Einfachheit“ • Einfach ist nur E-Mail • Andersherum formuliert: jede Art von Rechtsverbindlichkeit und Vertraulichkeit erhöht die Komplexität. • Jede Lösung sollte trotzdem so nahe an E-Mail dran sein wie möglich • Erfahrungen aus MEDIA@Komm: • Die „qualifizierte elektronische Signatur“ bzw. „Signaturkarte“ ist NICHT DAS entscheidende Hindernis bei der Verbreitung von E-Government • Keine Alternative hat sich durchgesetzt • Nutzungsfrequenz und Vertrauen sind die kritischen Faktoren

  18. Rechtsverbindliche und vertrauliche Kommunikation • SAGA 4.0 (März 2008): OSCI-Transport 1.2 obligatorischer Standard auf Anwendungsebene, insbesondere wg. • Aufsetzen auf offenen Standards • Technikunabhängigkeit • Skalierbarkeit des Sicherheitsniveaus • OSCI Transport 2.0 wird bis Ende 2008 fertig gestellt – gewährleistet internationale Interoperabilität (WS-Trust) • Gesetzlich vorgeschrieben in mehreren Anwendungsszenarien, u.a. • Meldewesen • Handelsregister und Mahnverfahren • Passwesen

  19. Flexible und zukunftssichere Infrastruktur wer? Postfach! Mail GOVERNIKUS XML Adresse! ? Register, Etc. Register, Etc. SAFE

  20. Wirtschaftlich und billig Register, Etc. GOVERNIKUS ja Unbezahlbar… ja ja SAFE In Kürze ja ja ja

  21. Bundesweit: Meldewesen: alle 5200+ Meldebehörden (1,3 Mio Nachrichten pro Monat!) Gerichte in 16 Bundesländern und 4 Bundesgerichte: Alle Mahnverfahren Alle Handeslregister-eintragungen Verfahrenseinreichungen VEMAGS (Beantragungen von Schwerlasttransportgenehmigungen) Verfahren für Sondermüllbeseitigung (ab 2009) Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Post AG Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Deutsche Emissionshandelsstelle Luftfahrtbundesamt Bundesamt für Naturschutz Deutsches Patent- und Markenamt Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesländer und Kommunen Versorgungsämter Gewerbeanmeldung Röntgenverordnung arbeitspolitische Förderprogramme Zahlungsanordnungen Geschlossene Benutzergruppen Gewoba (Bremen) Deutsche Bahn Keine eigenen Infrastrukturen: EGVP, VPS-Bund und OSCI-Transport HEUTE

  22. Die Freie Hansestadt Bremen hat den elektronischen Zugang gemäß § 3a BremVwVfg seit dem 15.09.08 mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eröffnet Beteiligt sind alle Dienststellen und Eigenbetriebe mit einer elektronischen Eingangsstelle nach BremVwVfg § 3a Elektronische Zugangseröffnung

  23. www.egvp.bremen.de • Die Grundsätze, Informationen, und Konzepte zur elektronischen Zugangsöffnung sind über bremen.de veröffentlicht • Sie stehen damit auch anderen interessierten Kommunen zur Verfügung

  24. EGVP

  25. Europäische Dienstleistungsrichtlinie

  26. EU-Dienstleistungsrichtlinie • Hauptziel: Gewährleistung des freien Verkehrs von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt • Dreijährige Umsetzungsfrist endet am 28.12.2009 • Umsetzungsadressaten: alle Stellen mit Befugnissen zur Rechtsetzung (Bund, Länder, Kommunen, Kammern etc.) • Ländern kommt zentrale Bedeutung zu

  27. Wesentliche Prinzipien (1) • Verwaltungsvereinfachung (Kapitel II DLR) • Art. 5, Prüfung und Vereinfachung von Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten • Art. 6, einheitliche Ansprechpartner (EA) für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse • Art. 7, Recht auf Information durch EA über Verfahren und Formalitäten, zuständige Behörden, Register und Datenbanken, Rechtsbehelfe, Verbände, Organisationen • Art. 8, vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten muss möglich sein, Vorgabe von Standards durch die Kommission. (Anm. auch für inländische Dienstleister!)

  28. Wesentliche Prinzipien (2) • Niederlassungsfreiheit (Kapitel III DLR) • Art. 13, Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist, • Art. 15, Harmonisierung des materiellen Rechts dahingehend, dass die Mitgliedsstaaten ihre Rechtsordnungen auf Richtlinienkonformität zu überprüfen und ggf. anzupassen haben (Normenprüfung, sog. Screening). • Verwaltungszusammenarbeit (Kapitel VI DLR) • Art. 28, Einrichtung einer Europäischen Amtshilfe • Internal Market Information System (IMI) als Datenbank gestütztes Instrument der europäischen Amtshilfe.

  29. EU-Dienstleistungsrichtlinie • Zentrale Inhalte: • Normenscreening • Binnenmarktinformationssystem (IMI) • Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner (EA) • Umsetzung verfahrensrechtlicher Anforderungen • Elektronische Verfahrensabwicklung • Konsens in Deutschland: Von der Umsetzung der Richtlinie sollen ausländische und inländische Unternehmen gleichermaßen profitieren. • Im Rahmen von Deutschland-Online wurden Grundlagen für die Stufenweise technische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erarbeitet (sogenannte „Blaupause“)

  30. Projekt EINIG - Organisation • EINIG - Einfach im Nordwesten investieren und gründen • Laufzeit 10.01.2008 (Kick-Off) – 31.12.2009 • gefördert von der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V., der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen sowie 14 Landkreisen, Städten und Gemeinden im Nordwesten (150.000 EUR) • Bisher zehn Piloten (Landkreise, Gemeinden, Städte) • Einbindung der beteiligten Firmen in einem offenen Unternehmensnetzwerk • Entscheidungsinstanz: Steuerungsgruppe vir-nordwest.de • Projektverantwortlich: Die Senatorin für Finanzen • In Zusammenarbeit mit dem Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) GmbH

  31. IT-Konzept im Projekt EINIG Einheitlicher Ansprech- partner (EA) @ @ Bescheid Informationsservice Internal Market Information System (IMI) Redaktion Redaktion Antrags- Webservice Einheitlicher Ansprechpartner Kommune A (zuständige Beh.) Kommune … (zuständige Beh.) Formular- service Kommune n (zuständige Beh.) Zuständige Behörde Fachverfahren der Verwaltungen Metropolregion HB-OL im Nw. … … … Weitere Infrastruktur- komponenten

  32. Komponenten des IT-Konzept ∙∙∙ Zu-gang Infor-mation Basis-Information Navigator Fallspezifische (Zusatz-)Information An-träge Antrags-Service Versand Eingang Work-flow Workflow zust. Behörde Workflow EA Prozessdokumentation, -management Synchronisation Aus-gang Zustellung Umsetzung mit vorhandenen Systemen und Standards (Beispiel: Bremen)

  33. Stand der Arbeiten in Bremen Die Zugangsöffnung für den E-Geschäftsverkehr ist erfolgt Incl. Kammern, Wirtschaftsförderung, Gewerbeamt Null Kosten! durch Nutzung vorhandener Landeslizenzen (FHB) Ein Testsystem für Informations- und Antragsservice ist im Aufbau (Formularmanagement nach Dienstleistungen) CT-Gründungsmanager mit Metaformularen Ein Formularpool für über 700 Berufe Dezentrale Pflege, Webapplication, EGVP- und OSCI-Schnittstelle Integration in bremen.de – Portal ist erfolgt (für Bremen) Prozesssteuerung mit Hilfe eines Vorgangsbearbeitungssystems (Fallmanagement inkl. Fristüberwachung) Nutzung vorhandener DMS-Systeme; customizing des Fallmanagements für alle am Prozess Beteiligte unter Beachtung von Anforderungen des Datenschutzgesetzes (BDSG, LDSG) Bremen: Testinstanz für VIS-Kompakt eingerichtet Prozess-Erprobung anhand von 4 konkreten Geschäftsvorfällen (gemeinsam mit PDV) – z.Z. in Vorbereitung Web-EGVP (thin client) in Vorbereitung Ziel ist es, einen weitgehenden User-Centric Workflow abzubilden

  34. Informations- und Antragsservice in Bremen

  35. BürgerInnen (sind) Gründungsmanager

  36. Antragsformular mit Metadaten

  37. Aufruf des EGVP (Testumgebung)

  38. EGVP

  39. EGVP

  40. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! gisela.schwellach@finanzen.bremen.de www.vir-nordwest.de/einig www.bremen.de/info/egovernment www.ifib.de

More Related