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Rechtsformen

Rechtsformen. Gesellschaft. Einzel-Ug. 1 Person ist E+ ( Kaufmann ). Rechtsgemeinschaften. Körperschaften (jur. Personen). Einfache Ges. KollektivGes. Kommandit Ges. Genossen-schaft. Verein. GmbH. Komman-dit AG. AG. gG. OR 934 I. OR 530. OR 552. OR 594. OR 828. ZGB 60 ff.

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  1. Rechtsformen Gesellschaft Einzel-Ug 1 Person ist E+ (Kaufmann) Rechtsgemeinschaften Körperschaften (jur. Personen) Einfache Ges. KollektivGes. Kommandit Ges. Genossen-schaft Verein GmbH Komman-dit AG AG gG OR 934 I OR 530 OR 552 OR 594 OR 828 ZGB 60 ff OR 772 OR 764 OR 620 „Gewerbe“ = Selbständige (im eigenen Namen), regelmässige und auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit (Art. 52 HRegV). Selbsthilfe Unbeschränkte Haftung nur einer Person, die übrigen Personen haften begrenzt (Wegelin & Co.) Mischform. Haftung: Ges. Vermögen + mind. 1 Person voll. Sonst wie AG. Subsidiaritätsvorbehalt Einzige kapitalbezogene Ges. Haftung: ausschl. Ges.Vermögen Selbsthilfe, theoretisch nur nichtwirtschaftliche Ziele, BGer erlaubt Kartelle, weil dafür andere geeignete Ges. fehlen. Unbeschränkte Haftung aller Personen. Mischform. Wie AG, bloss tiefere Kapitalbedingungen

  2. Oberziel Das oberste Ziel einer gewinnorientierten Unternehmung besteht in der Wertmaximierung unter Berücksichtigung von individuellen Prinzipien. Dies setzt eine optimale Allokation der Mittel voraus. Ob das Oberziel erreicht wurde, drückt sich mithilfe der Erfolgsziele aus. Erfolgsziele (Formalziele): Formalziele sind übergeordnete Ziele, die den Erfolg des unternehmerischen Handelns ausdrücken. ist die Frage nach dem optimalen Einsatz (ökonomische Prinzipien) der Produktionsfaktoren (s.o.) Ausgangspunkt Produktivität Net Cash-Flow Wirtschaftlichkeit (oder absolut als Gewinn) Rentabilität Barwert Mögliche Zielerreichungsmassstäbe Sachziele Sachziele beziehen sich auf das konkrete unternehmerische Handeln. Sie orientieren sich an den Formal- bzw. Erfolgszielen. Ausgangspunkt Leistungsziele Finanzziele Führungs- und Organisationsziel Soziale und ökologische Ziele Verhältnis Erfolgsziele  Sachziele Erfolgsziele sind den Sachzielen hierarchisch übergeordnet. Sachziele sind nötig, weil Erfolgsziele sich nicht direkt umsetzen lassen. Besteht zwischen einem Erfolgs- und einem Sachziel langfristig ein konkurrierendes Verhältnis, muss das Sachziel dem Erfolgsziel angepasst werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass kurzfristig ein Interessenskonflikt zwischen Erfolgs- und Sachzielen besteht, z.B.: Erfüllung ökologischer Ziele vs. kurzfristige Gewinnoptimierung.

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