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Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen im Wohlfahrtswesen

Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen im Wohlfahrtswesen. Dipl. Kaufmann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Wolfgang Illies Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Gepr. Bankfachwirtin (IHK)

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Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen im Wohlfahrtswesen

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  1. Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen im Wohlfahrtswesen Dipl. Kaufmann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Wolfgang Illies Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Gepr. Bankfachwirtin (IHK) Sandra Roling

  2. Gliederung: 1. Bestandsaufnahme / Problemaufriss 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen 3. Transparenz und Kontrolle

  3. 1. Bestandsaufnahme / Problemaufriss

  4. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Übersicht • Volkswirtschaftliche Bedeutung NPO-Sektor • Spannungsfeld der Interessen • Typische steuerliche Brennpunkte • Beispiel zur Führungskräftevergütung im „Profit-Bereich“ • Gemeinnützigkeit – gesetzliche Grundlagen • Mittelverwendungsgebot - Begünstigungsverbot • Mögliche Folgen bei Verstoß gegen steuerliche Vorgaben • „Non Profit“ / Gemeinnützigkeit • „Social Profit“ • Wesentliche Probleme und Fragestellungen

  5. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Volkswirtschaftliche Bedeutung NPO-Sektor • „Dritter Sektor“ hat stark an Bedeutung zugenommen • Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt ca. 4 % (= rd. € 80 Mrd.) • Typische Einrichtungen: • Wohlfahrts-/Gesundheitswesen, z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Fürsorgeeinrichtungen • Kultur, z. B. Theater, Opernhäuser, Museen • Wissenschaft und Forschung, z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen • Bildung und Erziehung, z. B. Kindergärten, Schulen • Freizeitbereich, z. B. Sportverein, Heimat- und Brauchtumspflege

  6. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss • Bundesweit rd. 600.000 Vereine und sonstige Organisationen, überwiegend gemeinnützig • rd. 1 Mio. „Beschäftigte“ (inkl. Ehrenamtliche) • davon ca. 1/3 Gesundheitswesen 1/3 Wohlfahrtswesen 1/3 übrige Bereiche

  7. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Spannungsfeld der Interessen Träger / Gesellschafter / Mitglieder Mittelgeber (öffentliche Mittel, private Spenden) Vorstand / Geschäftsführung Dachverbände Non Profit- Organisation Mitarbeiter, Hilfspersonen Öffentlichkeit, Politik „Kunden“ / Leistungsabnehmer Handelsregister (Offenlegung) Wettbewerb / Konkurrenz (gemeinnützig, nicht gemeinnützig Finanzamt (Gemeinnützigkeit)

  8. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Typische steuerliche Brennpunkte • Gehalt, Aufwendungsersatz • (externe) Dienstleistungsverträge, z. B. Beratungsverträge • Überlassung von Wirtschaftsgütern, z. B. Grundstücksvermietung, Fahrzeuge, Rechte (Lizenzen) – „in beide Richtungen“ • Leistungsverrechnung im (gemeinnützigen) Konzern, Problem „Querfinanzierung“

  9. OFD Karlsruhe vom 03.04.2009 (Az. S-2742 / 84 – St 221) 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Beispiele zur Führungskräftevergütung im „Profit-Bereich“

  10. Gesundheitsbranche Jahresgesamtbezüge: Jahresgesamtbezüge nach Umsatzgröße: Jahresgesamtbezüge nach Mitarbeiterzahl: Bundesweite Umfrage von BBE media in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt und dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. zum Thema „GmbH- Geschäftsführer-Vergütung“ von März bis August 2009. Hier 41 Geschäftsführer aus der Gesundheitsbranche (31 Gesellschafter-GF, 10 Fremd-GF). 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss

  11. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Gemeinnützigkeit – gesetzliche Grundlagen • nur Körperschaften (§ 51 AO) • steuerbegünstigter Zweck: gemeinnützig, mildtätig, kirchlich(§§ 52 – 54 AO) • Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit sowie Ausnahmen (§§ 55 – 58 AO) • weitere formale und inhaltliche Vorgaben (§ 59 ff. AO), insbesondere Satzung • tatsächliche Geschäftsführung in Übereinstimmung mit §§ 51 ff. AO und Satzung • insbesondere „ordnungsmäßige Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben“ (§ 63 Abs. 3 AO)

  12. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Mittelverwendungsgebot - Begünstigungsverbot • § 55 Abs. 1 AO • Nr. 1 - nur satzungsgemäße Zwecke - an Gesellschafter / Mitglieder - keine Gewinnanteile (Ausschüttungsverbot) - in „ihrer Eigenschaft als Mitglied“ (Gesellschafter) keine „sonstigen Zuwendungen“ • Nr. 3 - keine zweckfremden Ausgaben oder „unverhältnismäßig hohen“ Vergütungen • Nr. 5 - zeitnahe Mittelverwendung • Nr. 4 - endgültige Mittelverwendung bei Auflösung / Aufhebung (Liquidation) bzw. Zweckwegfall i. V. m. Nr. 2

  13. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Mögliche Folgen bei Verstoß gegen steuerliche Vorgaben • „mild“ • Aberkennung Betriebsausgaben im wiG oder Versagung Vorsteuerabzug • temporäre Mittel(fehl)verwendung durch Verlustausgleich in Vermögensverwaltung oder wiG • bloßer Hinweis des FA, ggf. in der Anlage zum Steuerbescheid • Verwendungsauflage nach § 63 Abs. 4 AO • „härter“ • Aberkennung Gemeinnützigkeit für ein oder mehrere Jahre („partiell“) • „hart“ • dauerhafte (ggf. rückwirkende) Aberkennung Gemeinnützigkeit (ggf.) betroffen: KSt/SolZ, GewSt, USt, ErbSt/SchSt, GrdSt, ESt (Spendenhaftung)

  14. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss „Non Profit“ / Gemeinnützigkeit • begriffliche Ableitung aus vorrangig verfolgtem Ziel: Gemeinwohl (statt: Gewinn) • „Non Profit“  „Gewinnlosigkeit“! • i. R. der Gewinnerzielung dürfen Ausgaben („Mittel“) nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) und müssen angemessen sein (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO) • gemeinnützigkeitsrechtlich nicht entscheidend ist Gewinnerzielung, sondern Mittelverwendung, d. h. diese muss Gemeinnützigkeits-vorgaben entsprechen

  15. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss • Zwischenfazit: • § 51 ff. AO reglementiert in erster Linie die Ausgabenseite – wohl u.a. historisch bedingt durch Fehlbedarfsfinanzierung • Mittelbegriff i. S. v. § 55 AO umfasst „sämtliche Vermögenswerte“ (BFH v. 23.10.1991, Az. I R 19/91), soweit sie konkretisierbar sind • bestraft werden nur überhöhte Ausgaben, nicht jedoch „unterlassene“ Einnahmen • „verpasste Chancen“ stellen grds. keine Mittelfehlverwendung dar

  16. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss „Social Profit“ • (bislang) nicht Gegenstand staatlicher Überprüfung, etwa durch Finanzamt Zielsysteme für Unternehmen („duale“ Zielsetzung): SachzieleFormalziele - betriebswirtschaftlich- Rentabilität - volkswirtschaftlich - Liquidität - gesellschaftlich- ökologisch - Vermögenssicherung Non ProfitProfit

  17. 1. Bestandsaufnahme /Problemaufriss Wesentliche Probleme und Fragestellungen • „Angemessenheit“ als weiter Begriff • Finanzamt prüft nur bestimmte Teilbereiche ab, insbesondere keine Bewertung des Erfolgs und der Qualität, so z. B. nur Überprüfung des Mitteleinsatzes auf Angemessenheit Frage: Angemessenheitskriterien im Einzelnen? Frage: Wie erfolgt die Nachprüfung?

  18. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen

  19. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen • Angemessenheit • Drittüblichkeit • Prüfung der Angemessenheit • Nachweispflichten und Dokumentation • Fazit Übersicht

  20. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen Angemessenheit • es gibt keine eindeutigen rechtlichen Regelungenzur Höhe der Vergütung von Geschäftsführern in Wohlfahrtsorganisationen • zentral ist der unbestimmte Rechtsbegriff „Angemessenheit“ • Bewertung des Einzelfalls

  21. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen • Leitplanken • herrschende Meinung: Als angemessen gilt, was für eine vergleichbare Tätigkeit oder Leistung üblicherweise auch von einer nicht steuerbegünstigten Einrichtung gezahlt wird. • Anwendung der Grundsätze der vGA-Rechtsprechung

  22. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen • Grenzüberschreitung • Zahlung ohne rechtliche Verpflichtung • Zahlung aus mitgliedschaftlicher/ gesellschaftsrechtlicher Veranlassung • Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Satzungsvorgaben oder gute Sitten

  23. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen Drittüblichkeit • Grundsätze • Aushandeln einer Vereinbarung zwischen 2 Parteien mit gegensätzlichen Interessen • keine Zahlung ohne vorherige Vereinbarung • rückwirkende Vereinbarungen sind nicht anzuerkennen • klare und eindeutige Vereinbarung • Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit • zivilrechtliche Wirksamkeit der Vereinbarung • tatsächliche Durchführung der Vereinbarung • marktübliche Entgelte

  24. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen Prüfung der Angemessenheit • Beurteilung der einzelnen Vergütungsbestandteile dem Grunde nach Überprüfung der Gehaltsabreden auf ihre Ernsthaftigkeit und Üblichkeit • Überstundenvergütung • Verstoß gegen Wartezeitvorschriften für Pensionsvereinbarungen • Nur-Tantieme-Zusagen

  25. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen 2. Beurteilung der einzelnen Vergütungsbestandteile der Höhe nach • Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Tätigkeit • Grundgehalt und Vergütungsbestandteile • 75/25 Regelung feste/variable Bestandteile (Aktuelle Rechtsprechung!)

  26. 3. Beurteilung der Gesamtausstattung • Größe des Unternehmens • Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Tätigkeit und ggf. weiterer Aufgaben • Ertragssituation des Unternehmens • Jahresüberschuss > = GF Gehalt • interner/ externer Fremdvergleich • Überschreitungen in geringem Umfang lt. BFH unschädlich

  27. Beispiel: Festgehalt von € 70.000, Tantieme € 30.000, angemessene Gesamtausstattung € 100.000

  28. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen Nachweispflichten und Dokumentation Es gilt: Nachweispflicht der Angemessenheit liegt bei dem gemeinnützigen Träger • tatsächliche Tätigkeit / Tätigkeitsbericht • zeitnaher Nachweis….

  29. 2. Grundsätze der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen Fazit • heiß gekocht … • i. d. R. unkritisch • nur Extremfälle führen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit • Dokumentationserfordernisse Frage: Wie erfolgt die Nachprüfung?

  30. 3. Transparenz und Kontrolle

  31. 3. Transparenz und Kontrolle Übersicht • Internes Kontrollsystem? Was ist das? • Transparenz und Kontrolle • Komponenten der IKS-Prüfung (IDW PS 261)

  32. 3. Transparenz und Kontrolle Internes Kontrollsystem? Was ist das? • Ich bin morgens der Erste und abends der Letzte. • Ohne mich geht hier gar nichts. • Alle Post geht über meinen Tisch. • Ich kenne meine Pappenheimer. • Ich weiß genau, wo und bei wem ich hingucken muss. • Ich kann mich 150 % auf meine Mitarbeiter verlassen. „Das IKS bin ich!!“

  33. 3. Transparenz und Kontrolle • Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser! • russisches Sprichwort: „Vertraue, aber prüfe nach.“ • Kontrolle braucht Regeln! Regeln brauchen Kontrolle! Ohne Regeln kann es keine Kontrolle geben! • das Prinzip „Super-Nanny“

  34. 3. Transparenz und Kontrolle • Drei einfache Beispiele: • Dienstwagenregelung • Reisekostenregelung • Verbot von In-sich-Geschäften Jede Organisation, die diese drei Dinge nicht schriftlich (!) regelt, handelt fahrlässig...

  35. … und handelt sich Schlagzeilen ein: „Treberhilfe mit Maserati in Radarfalle“ (Die Welt, 18.02.2010) „Untreue-Vorwürfe - Staatsanwälte prüfen Middelhoffs horrende Spesen“ (Die Welt, 10.04.2010) 3. Transparenz und Kontrolle

  36. „Kopfschütteln über Schmidts Urlaubsfahrten“ (Fokus 27.07.2009) 3. Transparenz und Kontrolle

  37. 3. Transparenz und Kontrolle Transparenz und Kontrolle Die Komponenten eines internen Kontrollsystems • Kontrollumfeld • Risikobeurteilungen • Kontrollaktivitäten • Information und Kommunikation • Überwachung des internen Kontrollsystems

  38. 3. Transparenz und Kontrolle • Kontrollumfeld • Integrität und ethische Werte im Unternehmen • Unternehmenskultur und -philosophie • Werteverständnis der Mitarbeiter • Führungsstil des Managements • Zuordnung von Weisungsrechten und Verantwortung • Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung

  39. 3. Transparenz und Kontrolle • Risikobeurteilungen • Wir reden von Risiken, die die Erreichung der Unternehmensziele, abgeleitet aus der Geschäftsstrategie, gefährden können. • Bei den Unternehmensrisiken kann es sich um finanzielle, rechtliche, leistungswirtschaftliche oder strategische Risiken handeln. • Die Risiken müssen erkannt und analysiert werden.

  40. Beurteilung des Risikos bewusster Verstöße gegen Gesetz und Kodex Bild: FraudTriangle nach Donald Cressey 3. Transparenz und Kontrolle • Motivation: es muss einen Anreiz für die Tat geben, sie muss sich lohnen Gelegenheit: fehlende oder ineffektive Kontrolle, die Kenntnis des Täters von Sicherheitslücken • Rechtfertigung: der Täter muss die Tat nachträglich vor sich selbst rechtfertigen können

  41. 3. Transparenz und Kontrolle • Kontrollaktivitäten • Grundsätze und Verfahren, die sicherstellen sollen, dass die Risiken beherrscht werden und die Entscheidungen des Managements beachtet werden. • Vier Prinzipien: • Transparenzprinzip: Sollkonzepte für Prozesse, Organigramm, Organisationsanweisungen • Mindestinformationsprinzip: Jeder Mitarbeiter hat Zugang zu der Information, die er für seine Tätigkeit benötigt, aber auch nicht mehr(z. B. durch bauliche und IT-Zugangskontrollen) • Funktionstrennung • Vier-Augen-Prinzip

  42. 3. Transparenz und Kontrolle • Information und Kommunikation • Organisationshandbücher • Berichtswesen • Intranet • Internet • E-mail ?? • Flurfunk??

  43. 3. Transparenz und Kontrolle • Überwachung des internen Kontrollsystems • Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems durch das Unternehmen selbst. • Dabei ist zu beurteilen, ob das interne Kontrollsystem sowohl angemessen ist als auch kontinuierlich funktioniert. • Nachschau (Kontrolle der Kontrolle)

  44. 3. Transparenz und Kontrolle Komponenten der IKS-Prüfung (IDW PS 261) Aufbauprüfung Funktionsprüfung was wie Ergebnis Beurteilung Angemessenheit Beurteilung Wirksamkeit Befragung, Durchsicht von Unterlagen, Beobachtung Befragung, Durchsicht von Nachweisen und Berichten, Wiederholung von Kontrollen, Auswertung von Ablaufdiagrammen Vorläufige Beurteilung der Kontrollrisiken Endgültige Beurteilung der Kontrollrisiken

  45. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weserstraße 88b, 32547 Bad Oeynhausen Tel. 0 57 31 - 25 08 - 39, Fax 0 57 31 - 25 08 – 15 E-Mail: w.illies@intecon.de s.roling@intecon.de Internet: www.intecon.de Dipl. Kaufmann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Wolfgang Illies Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Gepr. Bankfachwirtin (IHK) Sandra Roling

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