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„Ethik in Berlin“

„Ethik in Berlin“. Ethik in Berlin: Übersicht. 1. Rechtslage - Grundgesetz 2. Situation des Religionsunterrichts in Berlin - Konfessionszugehörigkeit in Berlin - Grundschule - Sekundarstufe I - Differenzierung nach Bezirken 3. Ethikunterricht in Berlin

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Presentation Transcript


  1. „Ethik in Berlin“

  2. Ethik in Berlin: Übersicht 1. Rechtslage - Grundgesetz 2. Situation des Religionsunterrichts in Berlin - Konfessionszugehörigkeit in Berlin - Grundschule - Sekundarstufe I - Differenzierung nach Bezirken 3. Ethikunterricht in Berlin - Ausgangslage und Anforderungen - Schulgesetz - Was ist Ethik? - Was lernt man in Ethik? - Der Rahmenlehrplan

  3. Ethik in Berlin: Rechtslage (Bremer Klausel) Artikel 7 [Schulwesen] (1)....... (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaf-ten erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (4) – (6)... Artikel 141 [Religionsunterricht, Bremer Klausel] Artikel 7 Abs.3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 01. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.

  4. Ethik in Berlin: Religionsunterricht in Berlin 1 • Seit 1948: Die Kirchen bieten mit finanzieller Unter-stützung des Landes Berlin Religionsunterricht in den Schulen an • Die Teilnahme ist freiwillig, Zensuren werden nicht erteilt. • Seit 1993/94: Einrichtung des Schulversuchs „Ethik/Philosophie“ als Alternativfach zum Religions- oder Weltanschauungsunterricht • Seit 2000: Die Islamische Föderation erhält das Recht, Islamunterricht in den Schulen anzubieten.

  5. Ethik in Berlin: Religionsunterricht in Berlin 2 Seit 1948 (Schulgesetz für Groß-Berlin) gibt es in Berlin Religionsunterricht als freiwilliges Unterrichtsangebot der Religions- und Weltanschauungsgemein-schaften Bevölkerungsanteil 31.12.2003 Evangelische Kirche 756.866 22,34 % Katholische Kirche 307.062 9,06 % Jüdische Gemeinde 11.167 0,33 % Adass Jisroel 935 0,03 % Islamische Org. 210.645 6,22 % Sonstige christl. G. 87.199 2,57 % Buddhisten 6.611 0,19 %                1.380.485                      40,74 % Berliner Bevölkerung insges. 3.388.477 (alle Daten nach Angabe des Statistischen Landesamtes)

  6. Ethik in Berlin: Religionsunterricht in Berlin 3 Teilnahme am Religions- und Weltanschauungsunterricht an öffentlichen und privaten Grundschulen in Berlin im Schuljahr 2005/06

  7. Ethik in Berlin: Religionsunterricht in Berlin 4 Teilnahme am Religions- und Weltanschauungsunterricht an öffentlichen und privaten weiterführenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2005/06

  8. Ethik in Berlin: Religionsunterricht in Berlin 5 Teilnahme am Religions- und Weltanschauungsunterricht an öffentlichen und privaten weiterbildenden Schulen in ausgewählten Bezirken im Schuljahr 2005/06

  9. Ethik in Berlin: Anforderungen

  10. Ethik in Berlin: Thesen Eine Ursache für die Diskussion über die Einführung des Ethikunterrichts ist die Beobachtung einer zunehmenden sozialen Verelendung von Teilen der Bevölkerung und insbesondere der Jugendlichen. Schule, insbesondere ein einzelnes Unterrichtsfach, kann soziale Verelendung nicht aufhalten, sondern ihr nur in Teilen entgegenwirken. Die Klage über den sog. „Werteverfall“ meint das Auseinanderklaffen von individuellen Werten und allgemein akzeptablen und mit den Menschenrechten vereinbaren Werten. Der Religions- und Weltanschauungsunterricht vermittelt eine ethische Orientierung „von innen heraus“, d.h. auf der Grundlage eines gemeinsamen Glaubens. Ein verpflichtendes gemeinsames Unterrichtsfach bemüht sich um ein größeres Verständnis zwischen den verschiedenen Religionen, Weltanschauungen und Kulturen und eine argumentative Verständigung über Grundlagen des zivilen Zusammenlebens. Insofern ergänzen sich Religions-, Weltanschauungs- und Ethikunterricht. Ziel des Faches Ethik ist die Förderung der Reflexionsfähigkeit, d.h. der Offenheit gegenüber dem Andern, der argumentativen Verständigung und des friedlichen Zusammenlebens. Der Rahmenlehrplan Ethik verbindet eine große inhaltliche Offenheit (um an die Erfahrungswelt der Lernenden anzuknüpfen) mit verpflichtenden Vorgaben wie den Perspektiven, den Dialog und die Themenfelder, um die ethische Reflexion sicherzustellen.

  11. Ethik in Berlin: Schulgesetz § 12 (6) Das Fach Ethik ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler. Ziel des Ethikunterrichts ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer kulturellen, ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Herkunft zu fördern, sich gemeinsam mit grundlegenden kulturellen und ethischen Problemen des individuellen Lebens, des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie mit unterschiedlichen Wert- und Sinnangeboten konstruktiv auseinander zu setzen.   Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Grundlagen für ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben gewinnen und soziale Kompetenz, interkulturelle Dialogfähigkeit und ethische Urteilsfähigkeit erwerben. Zu diesem Zweck werden Kenntnisse der Philosophie sowie weltanschaulicher und religiöser Ethik sowie über verschiedene Kulturen, Lebensweisen, die großen Weltreligionen und zu Fragen der Lebensgestaltung vermittelt. Das Fach Ethik orientiert sich an den allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie im Grundgesetz, in der Verfassung von Berlin und im Bildungs- und Erziehungsauftrag der §§ 1 und 3 niedergelegt sind. Es wird weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet. Im Ethikunterricht sollen von den Schulen einzelne Themenbereiche in Kooperation mit Trägern des Religions- und Weltanschauungsunterrichts gestaltet werden. Die Entscheidung, in welcher Form Kooperationen durchgeführt werden, obliegt der einzelnen Schule. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form des Ethikunterrichts zu informieren.“

  12. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 1 Was ist Ethik? • Im Mittelpunkt der Ethik steht das Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zu anderen Menschen und zur Welt • Die zentrale Frage der Ethik ist, wie wir leben und ob es gut ist, wie wir leben, was also ein gutes, gelingendes Leben ausmacht • Die Vorstellungen vom „guten Leben“ sind kontextabhängig (historische und kulturelle Normen, in die der Einzelne hineingeboren wird; weltanschauliche und religiöse Bindun-gen)

  13. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 2 • Im Ethikunterricht werden • vorgefundene Entwürfe für gelingendes Leben, Leitbilder und Handlungsnormen (Ethos) beschrieben, analysiert und kritisch geprüft • Einsichten in die Bedingungen des menschlichen Tuns gewonnen • vielfältige Wertvorstellungen und Lebensentwürfe sichtbar • Einsichten in die Notwendigkeit einer Verständigung über einen Minimalkonsens, wie er im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehalten ist (etwa über die Achtung der Menschenwürde), vermittelt

  14. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 3 • Dabei wird deutlich: • Handeln steht unter argumentativen Ansprüchen und bedarf der Begründung • Die Bevorzugung bestimmter Werte und Wertmaßstäbe muss begründet werden • Der eigene Ethos (die eigene kulturelle Prägung, wie sie durch äußere Normen und Charakterbildung geformt ist) kann nicht ungeprüft als für alle verbindlich angesehen werden • „Nur ein reflektiertes Leben ist ein wirklich eigenes.“ (RLP S. 9)

  15. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 4 Kompetenzerwerb: • Zentralkompetenz Ethische Reflexion, die sich im Dialog und im Handeln bewährt • Wahrnehmungs- und Deutungskompetenz Erfassen moralischer Motive und Konsequenzen in grundsätzlichen wie in alltäglichen Fragen • Empathiekompetenz Fähigkeit, sich in die Lage anderer Menschen hineinzu-versetzen; emotionale Anteilnahme am Schicksal und an den Wertvorstellungen anderer entwickeln; Einnahme anderer Perspektiven

  16. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 5 • Argumentations- und Urteilskompetenz • Fähigkeit zur logisch-argumentativen Auseinandersetzung mit ethischen Sachverhalten, Dialog- und Urteilsfähigkeit • Personale Kompetenz • Authentizität, Glaubwürdigkeit • Praktische Kompetenz • Fähigkeit, das eigene Handeln nach den ethischen Einsichten auszurichten

  17. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 5

  18. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 6 • Referenzwissenschaft: Philosophie • „Ethik“ ist seit der Antike ein Teilbereich der Philosophie (Praktische Philosophie)  Seriosität, Wissenschaftlichkeit • Methode: vernunftgeleiteter Diskurs • Ziel: kritische Überprüfung der Urteile und Vorurteile, die dem alltäglichen Denken und Handeln zugrunde liegen • Ethikunterricht ist damit keine Alternative zum Religions- und Weltanschauungsunterricht, sondern eine notwendige Ergänzung, da er über Grundlagen für das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen und Religionen nachdenkt

  19. Ethik in Berlin: Rahmenlehrplan Ethik 6

  20. Ethik in Berlin: Gesamtkonzept

  21. Ethik in Berlin: Situation in Brandenburg • Seit 1996 schrittweise Einführung des Faches Lebenskunde – Ethik – Religion (L-E-R) • Widerstand der Kirchen gegen eine verpflichtende Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht in LER • 2002 Kompromiss: Schülerinnen und Schüler, die nachweisen, dass sie an einem Religionsunterricht teilnehmen, können sich vom LER- Unterricht abmelden. • Schulgesetz Brandenburg: Ethische Ausrichtung, 3 Dimensionen L-E-R (Vergleich mit 3 Perspektiven in Berlin)

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