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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer. Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 200 7 /0 8. Körperschaftsteuer. Rechtsgrundlagen Körperschaftsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen. Körperschaftsteuer. Systematische Einordnung Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer

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Körperschaftsteuer

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  1. Körperschaftsteuer Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2007/08

  2. Körperschaftsteuer • Rechtsgrundlagen • Körperschaftsteuergesetz • Verordnungen des Bundesministers für Finanzen Tina Ehrke-Rabel

  3. Körperschaftsteuer • Systematische Einordnung • Gemeinschaftliche Bundesabgabe • Direkte Steuer • Veranlagungsabgabe • „Einkommensteuer“ juristischer Personen Tina Ehrke-Rabel

  4. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Unbeschränkte Steuerpflicht • Juristische Personen des privaten Rechts • Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts • Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen Tina Ehrke-Rabel

  5. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht • Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 KStG) • Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen • Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit • Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-) • Nicht Land- und Forstwirtschaft • Nicht Vermögensverwaltung • Stpfl ist der einzelne BgA • Ausnahme Versorgungsbetriebe Tina Ehrke-Rabel

  6. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Beschränkte Steuerpflicht • Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben • Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG • Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist • Vor allem kest-pflichtige Erträge • Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG Tina Ehrke-Rabel

  7. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Persönliche Steuerbefreiungen • In § 5 KStG aufgezählt • zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO) Tina Ehrke-Rabel

  8. Körperschaftsteuer • Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) • Einkommen iSd EStG • Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG). • Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben. Tina Ehrke-Rabel

  9. Körperschaftsteuer • Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) • Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge • Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet • Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1 KStG) • Ausschüttungen der Gesellschaft an die Gesellschafter • GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht (§ 8 Abs 1 KStG) Tina Ehrke-Rabel

  10. Körperschaftsteuer • Gewinnermittlung • § 5 Abs 1 EStG • iZm §§ 11 und 12 KStG Tina Ehrke-Rabel

  11. Körperschaftsteuer • Gewinnermittlung • Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben • § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor • § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben • Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen verboten • Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7 Jahre zu verteilen Tina Ehrke-Rabel

  12. Körperschaftsteuer • Verluste der Körperschaft • Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig. • Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG) • Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG) Tina Ehrke-Rabel

  13. Körperschaftsteuer • Einlagen und Einlagenrückzahlungen • Einlagen entgeltliches Rechtsgeschäft • Anschaffung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter • Sacheinlage: Tausch von eingelegter Sache gegen Gesellschaftsrechte (§ 6 Z 14 lit b EStG) • Einlagenrückzahlungen  Veräußerungsgeschäft • § 4 Abs 12 EStG Tina Ehrke-Rabel

  14. Körperschaftsteuer • Einlagen und Einlagenrückzahlungen • Verdeckte Einlagen • Erhöhen Gewinn der Ges nicht • Beim Gesellschafter nachträgliche AK • Verdecktes Eigenkapital • Fall der verdeckten Einlage • Nutzungseinlage • Gelten nach hA nicht als Einlagen Tina Ehrke-Rabel

  15. Körperschaftsteuer • Ausschüttungen an die Gesellschafter • Folgen für die Körperschaft • Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz von 25 % • Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht • Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht • Trennungsprinzip! Tina Ehrke-Rabel

  16. Körperschaftsteuer • Ausschüttungen an die Gesellschafter • Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person • Einkünfte aus Kapitalvermögen • KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37 EStG) • Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft • Einkünfte aus Gewerbebetrieb • KESt, wenn nicht § 94a EStG Tina Ehrke-Rabel

  17. Körperschaftsteuer • Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter • Trennungsprinzip • Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn fremdüblich! • Nicht fremdüblich • Verdeckte Gewinnausschüttung • Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung • Rückgängigmachung von vGA: Einlage Tina Ehrke-Rabel

  18. Körperschaftsteuer • Behandlung von Konzernen • Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) • Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft • Laufende Erträge sind von der KöSt befreit! • Veräußerungsgewinne steuerpflichtig Tina Ehrke-Rabel

  19. Körperschaftsteuer • Behandlung von Konzernen • Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG) • Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes • Beteiligung mindestens 10 % • Beteiligung seit mindestens 1 Jahr • Beteiligungserträge steuerfrei • Laufende Erträge • Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer Ansatz • Ausnahme: Option auf Steuerpflicht Tina Ehrke-Rabel

  20. Körperschaftsteuer • Teilwertabschreibungen von Beteiligungen iSv § 10 KStG Sonderregelungen in § 12 Abs 3 KStG Tina Ehrke-Rabel

  21. Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden  Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet Tina Ehrke-Rabel

  22. Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Gruppenträger • Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute • Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften • Gruppenmitglieder • Inländische KapGes oder Genossenschaften • Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind. Tina Ehrke-Rabel

  23. Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Finanzielle Verbundenheit • Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten • Ausländ Gruppenmitglied • Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen • Formale Voraussetzung • Unterfertigung eines Gruppenantrages • Ergebniszurechnung außerbücherlich • Steuerausgleichsvereinbarung Tina Ehrke-Rabel

  24. Körperschaftsteuer • Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG) • Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland • Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG • Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften • Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird • § 10 KStG ist aber anwendbar Tina Ehrke-Rabel

  25. Körperschaftsteuer • Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG) • Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung • Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt • Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG Tina Ehrke-Rabel

  26. Körperschaftsteuer • Tarif (§ 22 KStG) • 25 % vom stpfl Einkommen • Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten • Jährlich € 1750,- für GmbH • Jährlich € 3.500,- für AG • Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen  Anrechnung auf KöSt-Schuld Tina Ehrke-Rabel

  27. Privatstiftungen • Definition • Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit • Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind. 70.000 €) • Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS • Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde) Tina Ehrke-Rabel

  28. Privatstiftungen • Kosten der Vermögensausstattung: • ErbSt 5 % (§ 8 Abs 3 ErbStG) • Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt-Äquivalent • Eintragungsgebühr 1 % Tina Ehrke-Rabel

  29. Privatstiftungen • Einkünfteermittlung • Handelsrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung ins Firmenbuch • Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht  Stiftung hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1 KStG)  Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus Gewerbebetrieb Tina Ehrke-Rabel

  30. Eigennützige Privatstiftungen • Steuerfrei sind (§ 5 Z 11 iVm § 13 KStG) • Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung (§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG) • Ausländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine Steuerentlastung aufGr v DBA Tina Ehrke-Rabel

  31. Eigennützige Privatstiftungen • Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KöSt • In- und ausländ Kapitalerträge • aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten • Aus Forderungswertpapieren unter bestimmten Voraussetzungen • Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG) • Bei Zuwendung an Begünstigte in späteren VA-Zeiträumen  Anrechnung der ZwSt auf KESt Tina Ehrke-Rabel

  32. Eigennützige Privatstiftungen • Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KöSt • Unterbleibt, wenn im VA-Zeitraum Zuwendungen getätigt, von denen KESt einbehalten wurde • Übertragung stiller Reserven aus Veräußerung gem § 31 EStG auf neu angeschaffte 10 %- Beteiligung an KapGes möglich, bzw Bildung eines steuerfreien Betrages für zwölf Monate Tina Ehrke-Rabel

  33. Eigennützige Privatstiftungen • Besteuerung mit 25 % KöSt • Einkünfte aus LuF-Betrieb • Gewerbliche Einkünfte aus Kommanditbeteiligungen • Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken • Spekulationsgeschäfte Tina Ehrke-Rabel

  34. Eigennützige Privatstiftungen • Besteuerung der Zuwendungen an Begünstigte • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs 1 Z 7 EStG) • KESt-Abzug • Endbesteuerung • Option auf Veranlagung mit ½ Durchschnittsteuersatz Tina Ehrke-Rabel

  35. U M S A T Z S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2007 / 08

  36. System der Umsatzsteuer • Rechtsgrundlagen • Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft • Umsatzsteuergesetz • Verordnungen des Bundesministers für Finanzen (BMF) Tina Ehrke-Rabel

  37. System der Umsatzsteuer • Funktionsweise Finanzamt 20 USt 40 USt 20 VSt 100 + 20 USt 200 + 40 USt Unternehmer FUnternehmer XPrivate A Belastung F = 0 Belastung X = 0 Belastung A = 40 Tina Ehrke-Rabel

  38. Steuerbarer Umsatz(§ 1 Abs 1 UStG) • Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen, • die ein Unternehmer • im Inland • gegen Entgelt • im Rahmen seines Unternehmens ausführt • Eigenverbrauch im Inland • Spezieller Eigenverbrauch im Inland • Einfuhr von Waren aus dem Drittland Tina Ehrke-Rabel

  39. Der Unternehmer(§ 2 UStG) • Unternehmer ist, wer • selbständig • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt • Selbständigkeit • Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu ihrem Auftraggeber? • Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers zu folgen Tina Ehrke-Rabel

  40. Der Unternehmer(§ 2 UStG) • Gewerbliche od berufliche Tätigkeit • Nachhaltig • Tun, Unterlassen, Dulden • Einnahmenerzielungsabsicht • Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung • Ausnahme: Liebhaberei • Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind • Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist Tina Ehrke-Rabel

  41. Der Unternehmer (§ 2 UStG) • Beginn d unternehmerischen Tätigkeit • Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Handlung • Ende d unternehmerischen Tätigkeit • Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden Tina Ehrke-Rabel

  42. Der Unternehmer • Weltunternehmer • Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des UStG erfüllt • Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal • Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit unternehmerisch auftritt • Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ... Tina Ehrke-Rabel

  43. Der Unternehmer • Körperschaften öffentlichen Rechts • Bund, Länder, Gemeinden • Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden • Maßstab: • Betriebe gewerblicher Art iSd KStG • Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG Tina Ehrke-Rabel

  44. Der Unternehmer • Grundsatz der Unternehmenseinheit • Merksatz: Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben • Unternehmen alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland Tina Ehrke-Rabel

  45. Der Unternehmer • Grundsatz der Unternehmenseinheit • Konsequenzen • Eine gemeinsame USt-Erklärung • Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen • Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmens  nicht steuerbare Innenumsätze Tina Ehrke-Rabel

  46. „gegen Entgelt“ • Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“ • Leistungsaustausch • Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung • Geld • Anderer Gegenstand (Tausch) • Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) Tina Ehrke-Rabel

  47. Gegenstand der USt • Grundtatbestand • Lieferungen • Sonstige Leistungen • Ergänzungstatbestand • Eigenverbrauch • Einfuhr aus dem Drittland Tina Ehrke-Rabel

  48. Lieferungen(§ 3 UStG) • Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand • Auch Strom und Gas • Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung • zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt Tina Ehrke-Rabel

  49. Sonstige Leistungen(§ 3a UStG) • Sonstige Leistung • Alles, was keine Lieferung ist • Dienstleistungen • Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung) • Duldung eines Zustandes (zB Servitut) • Unterlassungen • Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte) • Abgrenzungsfrage • Worauf kommt es den Vertragsparteien an? Tina Ehrke-Rabel

  50. Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung • Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten  entweder Lieferung od sonstige Leistung Tina Ehrke-Rabel

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