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anspruchsberechtigt Ausländer

anspruchsberechtigt Ausländer die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben Arbeitserlaubnis notwendig. HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge. Arbeitslosengeld II. Folien durch Klicken vervollständigen, dann Pfeiltaste drücken.

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anspruchsberechtigt Ausländer

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  1. anspruchsberechtigt Ausländer die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben Arbeitserlaubnis notwendig HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitslosengeld II Folien durch Klicken vervollständigen, dann Pfeiltaste drücken

  2. Arbeitsmarkt MigrantInnen und Flüchtlinge Arbeitslosenquote 21%: Mai 2004 ca. 550.000 darunter viele Langzeitarbeitslose nicht in der Statistik: Ausländer Asylbewerber ohne Leistungsbezug bei Arbeitsverbot HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Ausgangslage

  3. HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitsmarktzugang (nachrangig) • allgemein verschärfte Zumutbarkeit: • Alle der Arbeitsfähigkeit entsprechende Beschäftigungen zumutbar • Kein Berufsschutz • Pflicht zur Annahme jeder angebotenen Arbeit

  4. HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitsmarktzugang (nachrangig) Auswirkung: • Für fast jeden Job ist ein vorrangig zu beschäftigender Arbeitsloser verfügbar. • Kaum Chance für „nachrangige“ Ausländer • Faktisches Arbeitsverbot

  5. HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Weiterbildung Weiterbildung • Bildungsgutscheine • Recht einfacher • wenn Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt • Freie Wahl von Maßnahme und Träger • Migrant/innen • Sinkender Anteil bei Maßnahmen • Unterstellung: kein schneller Maßnahme- oder Vermittlungserfolg

  6. HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ich-AG • Aufnahme selbständiger Tätigkeit • nicht durch Arbeitsgenehmigung abgedeckt • ohne weiteres erlaubt: • EU-Bürger • EWR-Bürger, Schweiz

  7. HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ich-AG • Genehmigung (ist) • Niederlassungserlaubnis • deutsch verheiratet • staatenlos m. Aufenthaltserlaubnis • Genehmigung (kann) : • nach Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde

  8. HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Ausländerrechtliche Probleme • Inanspruchnahme von ALG I • schadet nicht, da auf Beitragsleistung beruhend • Inanspruchnahme von ALG II (Sozialhilfe) • kann zur Ausweisung führen • eingeschränkt durch • EU-Recht • bilaterale Abkommen • Übergangsregelungen

  9. Ausgeschlossen: Asylbewerber Personen im Flughafenverfahren Bürgerkriegsflüchtlinge mit einer Aufenthaltsbefugnis Geduldete vollziehbar Ausreisepflichtige all deren Ehegatten und Kinder HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II

  10. Ausgeschlossen: keine Anschlussleistung nach Arbeitslosengeld sondern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Keine Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrantinnen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II

  11. Ausgeschlossen Ausbildungsverbot keine Sprachförderung Zwangsverteilung kein Kindergeld, kein Erziehungsgeld keine Krankenversicherung Wohnverbot keine Mietkostenübernahme Umverteilung auch bei vorhandener Wohnung, kein Wohnberechtigungsschein HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt

  12. Asylbewerber Arbeitsverbot 1 Jahr Vermittlung nachrangig nach einem Jahr gleichrangig nach 5 Jahren Arbeit Nach 6 Jahren Aufenthalt HARTZ IVund die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge Arbeitsmarkt Ausgangslage

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