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Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan. Zentralstellenverfahren 1. DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt

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Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

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Presentation Transcript


  1. Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  2. Zentralstellenverfahren 1 • DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt • Festlegung der Gesamthöhe im DBJR - Verteilung zwischen den Gewerkschaften und DGB-Bezirken nach in Gremien festgelegtem Schlüssel • DGB-Jugend im Bundesvorstand ist Zentralstelle, das heißt: • Anträge und Abrechnungen werden nicht an das BMFSFJ gestellt, sondern an den DGB – BV • Der DGB BV prüft und bewilligt selbständig, reicht „Gesamtanträge“ und „Gesamtverwendungsnachweise“ beim BMFSFJ/ BVA ein DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  3. Zentralstellenverfahren 2 • Hochkomplexes Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Zentralstelle (DGB BV) mit dem Zuschussgeber (BVA/BMFSFJ) • aber: einfache Verfahren f. Gliederungen (DGB BV wirkt wie ein „Schutzschild“) • Träger/ Gliederung muss in Vorlage gehen • „Vertrauensvorschuss“ durch den Zuschussgeber • Hohe Anforderung an alle: Disziplin zur Einhaltung der Richtlinien • Risiko: Bewilligung nur vorläufig DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  4. Antragstellung und Abrechnung BMFSFJ und BVA DGB BV Abt. Jugend Zentralstelle Gewerkschaften DGB LBZ HDGJ DGB Regionen, LBZ der Gewerkschaften, Bildungsstätten etc. DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  5. Was darf gefördert werden? • Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätigen • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Benachteiligung • Integration/Gleichstellung von Behinderten • Partizipation von Jugendlichen • Soziale und berufliche Integration • Förderung demokratischen Wertebewusstseins • Medien- und Informationskompetenz • Integration von MigrantInnen Maßnahme muss bundeszentral sein! DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  6. Was darf nicht gefördert werden? • Maßnahmen, die auch durch BetrVG oder PersVG gefördert werden • Maßnahmen der Berufsbildung • „Politische Agitation“ • Informationen für spezifische Berufe (Ausbildungsrahmenpläne etc.) • Touristik • Reine Mitgliederwerbung DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  7. Wer darf gefördert werden? ·junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ·ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere MultiplikatorInnen.  ·Dazu gehören auch Personen ausländischer Herkunft, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

  8. Do´s & Dont´s • Richtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen, BHO, VW-RL einhalten, Weiterleitungsvertrag beachten! • Fristen einhalten - Neue Fristen beachten! • Immer aktuelle Formulare verwenden (Intranet!) • Vollständigkeit der Unterlagen (TN Listen, Programme, Belegexemplare) bei der Abrechnung! • Auffällig hohe Materialkosten vermeiden! • Unterlagen/Belege nicht Dritten überlassen, 5 Jahre Aufbewahrungspflicht! • Antrags- und Abrechungsverfahren nicht Dritten überlassen! • Keine Extrawürste! • Keine Manipulationen dulden! Keinen Kontakt mit BMFSFJ oder BVA aufnehmen! DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend

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