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Biologische Lebensmittel

Biologische Lebensmittel. Einführung. Programm 7. Sem. SPT im WS 06/07 1. Praktikum im August: 3 SWS( 34h) 5 Tage x 6,75h Beginn Mo 28. Aug - Fr. 1 Sept Im Praktikum werden aus einer Produktgruppe( Fleischerzeugnis, Konserve, Fertiggericht) vergleichend

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Presentation Transcript


  1. Biologische Lebensmittel Einführung

  2. Programm 7. Sem. SPT im WS 06/07 1.Praktikum im August: 3 SWS( 34h)5 Tage x 6,75h Beginn Mo 28. Aug - Fr. 1 Sept Im Praktikum werden aus einer Produktgruppe( Fleischerzeugnis, Konserve, Fertiggericht) vergleichend Ein Produkt in konventioneller Herstellung und Ein Produkt als Bio-Lebensmittel hergestellt Die Rezeptur des konventionell hergestellten Lebensmittels wird Ihnen vorgegeben. Die Rezeptur des Bio-Lebensmittel erarbeiten Sie im Praktikum. Ihre Aufgabe: 1.Festlegen der Produktgruppe, jeweils 2 Studenten ein Produkt 2.Vorbereiten was in Ihrer Produktgruppe ausgetauscht werden muss, um ein Biolebensmittel herzustellen. 3.Herstellen des konventionellen Produktes 4.Herstellen des Bio-Lebensmittels 5.Mikrobiologischer Vergleich 6.Sensorischer Vergleich 7.Technologischer Vergleich 8.Erstellen eines Praktikumsbericht mit ausführlicher Diskussion Ihrer Ergebnisse aus Punkt 1 – 7

  3. The World of Organic Agriculture 2006Bio- Anbauflächen

  4. Europäische Signaturen

  5. Deutsche Anbauverbände

  6. Handelsmarken

  7. Umsätze nach Absatzebenen Umsätze in Mrd. Euro ohne Genussmittel und Außer-Haus-Verzehr1 Landwirte einschl. Wochenmärkte und Lieferdienste2 Bäckereien, Fleischereien3 Lebensmitteleinzelhandel einschl. Feinkostgeschäfte und Lieferdienste4 Drogeriemärkte, Postversand u. Lieferdienste von VerarbeitungsunternehmenQuelle: Prof. U. Hamm, Universität Kassel 1998-2004, nach ZMP, Ökomarkt Forum, Juni 2004

  8. Marketing Bio-Produkte

  9. * ohne Obst- und GemüsegeschäfteZMP-Analye auf Basis des GfK-Öko-Sonderpanels Januar bis Dezember 2003, 2133 Haushalte

  10. Studien zum Konsumentenverhalten zeigen, dass in Europa organische Lebensmittel zu einem bestimmten Lebensstil gehören, verbunden mit bestimmten Ideologien und Wertesystemen.

  11. Der ökologische Landbau • Leitgedanke ist das Wirtschaften im Einklang mit der Natur • Stoffkreisläufe sollen geschlossen sein ( Pflanzenbau/Tierhaltung sollen gekoppelt sein )

  12. Der ökologische Landbau Weitere Punkte : • Möglichst wenig Verbrauch von Fremdenergie und Zusatzstoffen • Keine Chemischen Pflanzenschutzmittel, leicht lösliche Mineraldünger, Antibiotika, Hormone • Erhalt der landwirtschaftlichen Familienbetriebe • Erhalt einer Landschaft mit hohem Erholungswert

  13. Ökologische Lebensmittel stammen von Getreide oder Tieren aus einer Produktion ohne Kunstdünger, Pestizide, Wachstumsregulatoren oder Futterzusätze.

  14. Sind ökologische Lebensmittel nährstoffhaltiger als konventionelle Lebensmittel ? • Die Meinung, dass organische Lebensmittel gesünder seien als konventionelle, basiert auf der Ansicht, dass sie einen besseren Geschmack und niedrigere Level an Pestiziden und Kunstdünger und einen höheren Level an Nährstoffen und nützlichen Pflanzenwirkstoffen aufweisen. • Diese These ist nicht bestätigt !

  15. Entwicklungen am Beispiel Bioland

  16. Bioland- Kennzahlen

  17. Unterschied zu konventionellen Produkten • Vorschriften gibt es für Bio- Lebensmittel nicht nur auf dem Acker sondern auch auf der Verarbeitungs,- und Herstellungsebene • Auf der Verarbeitungsebene gelten besonders hohe Anforderungen

  18. EU - Ökoverordnung • In der EU – Ökoverordung sind allgemeine Richtlinien festgelegt • z.B. müssen Bioprodukte besonders schonend verarbeitet werden damit die Inhaltsstoffe weitgehenst erhalten bleiben • Geschmack soll erhalten bleiben ( Geschmacksverstärker und künstliche Aromen sind grundsätzlich verboten )

  19. Zusatzstoffe • Die zugelassenen Zusatzstoffe sind genau festgelegt und auf das Nötigste reduziert. • Geschmacksverstärker und künstliche Aromen sind grundsätzlich verboten !

  20. Zutaten • Grundsätzlich sollten alle Zutaten zu einem Biolebensmittel aus ökologischem Anbau stammen • Es gibt dafür eine„Positivliste“ in der EU – Ökoverordnung • Konventionelle Produkte sind nur in Ausnahmefällen zugelassen ( wenn die Zutaten nicht oder nicht in ausreichenden Mengen aus ökologischem Anbau zu erhalten sind ) • ca. 20 Zutaten aus konv. Herstellung zur Zeit erlaubt! • Es ist nicht erlaubt, Bio-Lebensmittel oder ihre Zutaten in irgendeiner Weise zu bestrahlen !

  21. Zulässiger Anteil an konv. Zutaten • Werden weniger als 5% konventionelle Zutaten verwendet, ist dies laut EU – Ökoverordnung nicht kennzeichnungspflichtig. • Anteile darüber müssen entsprechend gekennzeichnet sein. • max. 30% Anteil an konventionellen Zutaten zugelassen • Liegt der Anteil an konv. Zutaten über 30 % erhält das Produkt keine Zulassung als Bio- Lebensmittel

  22. Zusammenfassung Verbote : • Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln • Verbot gentechnisch veränderter Organismen • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger

  23. Deklaration Bioprodukte Sind mind. 70-95 % der Zutaten aus ökologischem Anbau, darf der Hersteller mit dem Begriff „Bio“ oder „Öko“ unter Angaben des Prozentsatzes im Sichtbereich der Verkehrsbezeichnung werben !

  24. Zusatz- und Hilfsstoffe • dürfen nur eingesetzt werden, wenn das Lebensmittel nachweislich nicht ohne deren Verwendung hergestellt werden kann. • Beispiele: Herstellung Speiseeis nur mit JBKM und Guarkermehl als Stabilisator Talkum als Trennmittel bei der Herstellung von Gummibärchen

  25. Gentechnisch veränderte Produkte verboten ! • Rohstoffe, Zutaten und Hilfsstoffe , die gentechnisch manipuliert wurden, sind bei der Verarbeitung von Ökolebensmitteln weltweit strikt verboten.

  26. Gesetzliche Grundlagen • 1991 wurde dieVerordnung EWG 2092/91 ( EG- Ökoverordung) erlassen. • Die Verordnung enthält gemeinschaftliche Rahmenvorschriften über Erzeugung, Etikettierung und Kontrolle im ökologischen Landbau. • Grundlage dafür waren die Rahmenrichtlinien der Öko-Landbauorganisationen IFOAM ( International Federation of Organic Agriculture Movements )

  27. Gesetzliche Grundlagen • Ab 2000 ergänzend EWG 1804/1999 zur Einbeziehung der Tierhaltung in die EG – Öko-Verordnung. Die EG-Ökoverordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU ! In Deutschland wurden dazu das Ökolandbaugesetz geschaffen, das auch Straf,- und Bußgeldvorschriften enthält.

  28. Anforderungen an die Verarbeitung • Hersteller, die konventionelle und Ökoprodukte herstellen, müssen diese Produktlinien strikt trennen ( Warenfluss,-und dokumentation )

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