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Zur Definition der Arbeitsmedizin

Zur Definition der Arbeitsmedizin. Was ist eine Definition ?. Systematik von Definitionen nach dem Inhalt. Die Definition ist eine logische Gleichung mit den beiden Gliedern Definiendum (das zu Definierende) = Definiens (das Definierende) konkretisiert durch die nach Aristoteles

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Zur Definition der Arbeitsmedizin

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Presentation Transcript


  1. Zur Definition der Arbeitsmedizin

  2. Was ist eine Definition ?

  3. Systematik von Definitionen nach dem Inhalt

  4. Die Definition ist eine logische Gleichung mit den beiden Gliedern • Definiendum(das zu Definierende)= Definiens(das Definierende) • konkretisiert • durch die nach Aristoteles • mindestens erforderlichen Bestandteile • Genus proximum = nächsthöherer Gattungsbegriff und • Differentia specifica = artbildene(r) Unterschied(e)

  5. Zielfunktionen und Hauptkategorien von Definitionen • Realdefinition (Sachdefinition) Durch Nennung von Charakteristika erfolgt eine Bestimmung des Wesens von Gegenständen, Erscheinungen und Beziehungen, über die innerhalb eines bestimmten Ausdruckssystems gesprochen wird. • Nominaldefinitionen • Syntaktische Definition = logische Gleichsetzung innerhalb eines Ausdruckssystems mittels Genus proximum und Differentia specifica. • Semantische Definition= Zuordnungsregeln zwischen einem bekannten Definiens und einem Definiendum, dessen Bedeutung festgelegt werden soll. Meyers Lexikon in 18 Bänden (1970)

  6. Arbeitsmedizin - Aufgaben einer Definition • Anspruch auf Aufgabenfelder und Abgrenzung von anderen Fachgebieten • Grundlage für Inhalte von Aus-, Weiter- und Fortbildung • Widerspiegelung des gesamten Fachgebietes bei unterschiedlichen Einsatzfeldern • Verbesserung der Rechtssicherheit des Fachgebietes • Angebotsbeschreibung an Nutzer der Arbeitsmedizin (Staat, Sozialversicherungen, Arbeitgeber) • Grundlage für Qualitätssicherung • Selbstverständnis für die Akteure • Anpassung an aktuelle Aufgabenstellungen und Einbeziehung prognostischer Felder des Wirkens Klaus Scheuch Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin - Technische Universität Dresden

  7. Arbeitsmedizin - Gebietsbeschreibung (Bundesärztekammerentwurf Februar 2003) umfasst als präventivmedizinisches Fach • die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, • die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, • die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, • die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, • die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation. Klaus Scheuch Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin - Technische Universität Dresden

  8. Diskussionsschwerpunkte • Gebiet • umfasst • präventivmedizinisches Fach • Wechselbeziehungen • Arbeit und Beruf einerseits • Gesundheit und Krankheit andererseits • Leistungsfähigkeit • Behandlung • Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen • Gesundheitsberatung • Vermeidung von Erschwernissen • berufsfördernde Rehabilitation Klaus Scheuch Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin - Technische Universität Dresden

  9. Historie und ausgewählte Versionen einer Definition der Arbeitsmedizin

  10. DGAUM 1967 - H. Valentin 1971,1979, 1985 : "Arbeitsmedizin ist die Lehre von den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Sie beruht auf dem Studium der physischen und psychischen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt. Diese Reaktionen werden mit modernen Methoden objektiviert und quantifiziert. Die arbeitsbedingten Gesundheitsschäden müssen aufgedeckt werden. Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es, das Verhältnis zwischen Mensch und Arbeit zu harmonisieren. Durch präventive und hygienische Maßnahmen sind Schäden an Leben und Gesundheit zu verhüten. Bereits aufgetretenen gesundheitlichen Störungen aller Art muß durch den Einsatz moderner Früh- und Feindiagnostik und umfassender Therapie in Praxis und Klinik entgegengewirkt werden. Das trifft auch speziell für die Erkennung und Behandlung der bisher anerkannten Berufskrankheiten am Arbeitsplatz (verursacht durch chemische Stoffe, physikalische Einwirkungen, gemischte chemisch-physikalische Einwirkungen, durch Infektionserreger oder Parasiten, durch nicht einheitliche Einwirkungen usw.) zu. Dem Geschädigten ist durch Rehabilitation die Wiederanpassung an seine Arbeitsumwelt zu erleichtern. Zumindest ist aber für ihn durch eine objektive und sachkundige Wertung und fachgerechte Begutachtung eine optimale Entschädigung zu erwirken" G.Triebig, M Kenter und R. Schiele (2003) dazu: „Diese Definition ist nach unserer Auffassung nach wie vor gültig und zutreffend.“

  11. (In: Baumgartner 1986) Die Arbeitsmedizin befasst sich mit der Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Gesundheit. Ziel und Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es daher, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmer in allen Berufen im größtmöglichen Ausmaß zu fördern und aufrechtzuerhalten. (In: Sielbeck 1991) Die Arbeitsmedizin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wechselbeziehungen von Mensch und Arbeit unter gesundheitlichen Gesichtspunkten zu untersuchen. Ziel muss es sein, die Arbeitsbedingungen den Bedürfnissen und Erfordernissen der arbeitenden Menschen anzupassen.

  12. (In: Scheuch und Münzberger 1988) Arbeitsmedizin ist die Wissenschaftsdisziplin der Medizin, die sich mit den Wechselwirkungen von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Krankheit Arbeitender einerseits sowie den Anforderungen und Bedingungen beruflicher Arbeit andererseits beschäftigt. Gegenstand der Arbeitshygiene ist die Analyse und Bewertung der Wirkung von physikalischen und biologischen Umweltfaktoren am Arbeitsplatz mit Schlussfolgerungen für Gestaltung der Arbeitstätigkeit, Grenzwerte und Normative, Schutz des Arbeitenden, Kontrolle der Arbeitsbedingungen. Arbeitstoxikologie ist als Teilgebiet der Arbeitshygiene aufzufassen, das sich mit der Einwirkung chemischer Substanzen am Arbeitsplatz geschäftigt. Die Arbeitstoxikologie hat Messmöglichkeiten für chemische Substanzen und ihre Metaboliten am Arbeitsplatz sowie im/am Arbeitenden zu entwickeln sowie (tier-)experimentelle Untersuchungen zum Schädigungsnachweis von chemischen Substanzen und zur Festlegung von Normen durchzuführen. Klinische Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit der Ätiologie, Pathogenese, Metaphylaxe, Rehabilitation und Begutachtung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen unter Einschluss epidemiologischer Untersuchungen des Morbiditätsgeschehens von Beschäftigungsgruppen. Die Arbeitsphysiologie beinhaltet die Erfassung und Bewertung der Auswirkung der Arbeit auf Organe und Organsysteme des Arbeitnehmers, um Schlussfolgerungen für die optimale und maximal zulässige Gestaltung von Arbeitsanforderungen und Arbeitsorganisation unter menschengerechten Aspekten sowie die gesundheits- und leistungsstärkenden, erhaltenden, wiederherstellenden Maßnahmen für Beschäftigte zu ziehen.

  13. Norpoth 1991, nach Valentin Arbeitsmedizin ist die Lehrevon den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmer in allen Berufen in größtmöglichem Ausmaß zu fördern und aufrechtzuerhalten, zu verhindern, dass die Arbeitnehmer infolge ihrer Arbeitsbedingungen in irgendeiner Weise an ihrer Gesundheit Schaden nehmen, sie bei ihrer Arbeit gegen die Gefahren zu schützen, die sich durch das Vorhandensein gesundheitlicher Stoffe ergeben können, den einzelnen Arbeitnehmer einer Beschäftigung zuzuführen, die seiner physiologischen und psychologischen Eignung entspricht, und ihm diese Beschäftigung zu erhalten, kurz, die Arbeit an den Menschen anzupassen und sie in allen Bereichen zu humanisieren.

  14. Unbefriedigende Definition der Arbeitsmedizin(1991, 1992, 1993, 1996 und 1997 BÄK - Weiterbildungsordnung) „Die Arbeitsmedizin umfasst die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Beruf und Gesundheit. Dazu gehört insbesondere die Verhütung von Unfällen sowie die Vorbeugung und Erkennung von Erkrankungen, die durch das Arbeitsgeschehen verursacht werden können und die Mitwirkung bei der Einleitung der sich aus solchen Unfällen und Erkrankungen ergebenden medizinischen Rehabilitation sowie bei der Durchführung berufsfördernder Rehabilitation“

  15. 1991 geäußerte Kritik an der Definition der BÄK • Es fehlt die klare (und damit erklärende) Formulierung, daß die Arbeitsmedizin eine (klinische?) medizinische Fachdisziplinist(= Genus proximum). • Weitere Kritikpunkte: • Die Arbeitsmedizin "umfaßt" nicht die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Beruf und Gesundheit. Sie "befaßt sich" damit, diese Wechselbeziehungen sind ihr Arbeitsgegenstand. Nach meinem Sprachverständnis ist "umfassen" nahezu synonym mit "einschließen / beinhalten"; beides drückt nicht aus, was wir eigentlich meinen. • Die "Verhütung von Unfällen" ist vorrangig Ziel und Ergebnis des (mehr technisch-technologisch orientierten) Arbeitsschutzes. Die Nennung dieses Ziels vor der "Vorbeugung und Erkennung von .... Erkrankungen ....." verbiegt m.E. die Rangordnung unserer arbeitsmedizinischen Zielfunktionen.Die Nennung des Unfallschutzes an erster Stelle halte ich zudem für gefährlich, da dies als Ermunterung für eine Gewichtsverschiebung von Weiterbildungsinhalten (z.B. mehr technisch orientierte Gefährdungs-analysen und Unfallschutz zu Lasten des notwendigen Wissens um die Berufskrankheiten) aufgefaßt werden könnte. • (Münzberger)

  16. (Definitionsvorschlag, Münzberger1991, ergänzt und modifiziert 1993 und 1995)

  17. (In: Griefahn 1992) Die Arbeitsmedizin beschreibt die physische und psychische Beanspruchung des Menschen, die sich aus der Belastung durch die Arbeit und die Arbeitsumwelt ergibt. Die Arbeitsmedizin verfolgt das Ziel, diese Beziehungen und deren Determinanten zu quantifizieren, um davon ausgehend geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erarbeiten und einleiten zu können. Die Arbeitsmedizin hat nicht die Aufgabe, die Produktivität der Unternehmen zu steigern; ihr Ziel ist vielmehr, die Leistungsfähigkeit, das körperliche und soziale Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, was sich sekundär allerdings auch auf die Produktivität auswirkt.

  18. Definiton of Occupational Health • Joint Committee on Occupational Health • of WHO and ILO 1995 • The maintenance and promotion of workers health and working capacity. • The improvement of the working environment and work to become conducive to safety and health. • Development of work organisation and working culture in a direction which supports health and safety at work and in doing so also promotes a positive social climate and smooth operation which may enhance productivity of an undertaking.

  19. Korrigierte, dennoch unbefriedigende Definition der Arbeitsmedizin(2002, BÄK - Entwurf der Weiterbildungsordnung) Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung arbeitsbedingter Gesundheitsschäden einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung und -förderung, Verhütung von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz und die berufsfördernde Rehabilitation.

  20. (Diskussionvorschlag von Scheuch, Münzberger, Piekarski, Stork 2002) Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und seinen Krankheiten befasst. Das Ziel der Arbeitsmedizin besteht in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des arbeitenden Menschen. Die Umsetzung des Zieles der Arbeitsmedizin erfolgt durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Grundlagen für die menschengerechte Gestaltung von Arbeit, durch die Aufdeckung von Ursachen und die Ableitung von präventiven Maßnahmen bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Die Arbeitsmedizin stützt sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. Auf der Grundlage modernen medizinischen Methodeninventars nutzt sie Erkenntnisse und Methoden anderer Wissenschaftsdisziplinen, ihre Aktivitäten sind eingeordnet in multidisziplinäres Handeln. Die Arbeitsmedizin übernimmt an der Schnittstelle Individuum / Betrieb die ärztliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeitsbezogenen Therapie und Rehabilitation sowie bei versicherungsrechtlichen Fragen.

  21. (Vorschlag des Vorstandes der DGAUM, Bremen 2002, modifiziert nach Münzberger 1991) • Die Arbeitsmedizin ist die medizinische Fachdisziplin, welche sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits befaßt. • Sie beruht auf der Analyse der physischen und psychonervalen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt bei gleichzeitiger Beachtung weiterer Umwelteinflüsse mit Hilfe Einsatz moderner, wissenschaftlich fundierter Methoden. • Sie dient der Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen. Ihre vorrangigen Ziele sind die Vorbeugung und Erkennung von Erkrankungen, die durch das Arbeitsgeschehen als arbeitsbedingte Erkrankungen oder als Berufskrankheiten verursacht werden können, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich Unfällen und die Vermeidung von Erschwernissen, die Mitwirkung bei einer sachkundigen Begutachtung, ärztlichen Betreuung und Rehabilitation. • Dazu wirkt sie durch diagnostische, präventive, hygienische und erzieherische Maßnahmen • bei der Harmonisierung des Verhältnisses zwischen Mensch und Arbeit mit Gewährleistung gefährdungsfreier, erschwernisarmer und persönlichkeitsförderlicher Arbeitsbedingungen, • bei der Gestaltung eines tauglichkeits- und eignungsgerechten Arbeitseinsatzes von Arbeitnehmern, • bei der möglichst frühzeitigen Erkennung, der sachkundigen Begutachtung und fachgerechten Behandlung von Berufskrankheiten und berufsbedingten Erkrankungen, • bei der Einleitung der medizinischen und der Durchführung der berufsfördernden Rehabilitation sowbei der Befähigung und Motivierung der Arbeitnehmer zu einer gesundheitsgerechten Verhaltensweise • mit.

  22. Definition der Arbeitsmedizin(Februar 2003 BÄK - Entwurf der Weiterbildungsordnung) Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.

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