1 / 13

Urheberrecht im Internet

Nara Maron und Anke Berndzen. Urheberrecht im Internet. Gliederung. Geltungsbereich Urheberrecht in Deutschland Monitor Downloads Verbreitung von Downloads Zulässige Wiedergaben Gemeinfreie Werke Angebote im Internet Erstellen von Webseiten Links Quellen. Geltungsbereich.

loyal
Download Presentation

Urheberrecht im Internet

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Nara Maron und Anke Berndzen Urheberrecht im Internet

  2. Gliederung • Geltungsbereich • Urheberrecht in Deutschland • Monitor • Downloads • Verbreitung von Downloads • Zulässige Wiedergaben • Gemeinfreie Werke • Angebote im Internet • Erstellen von Webseiten • Links • Quellen

  3. Geltungsbereich • grundsätzlich Deutsches Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland • gilt bis sich der Staat in seiner Hoheitsgewalt einschränken lässt , z.B. im europäischen Vereinigungsprozess • neben den deutschen gelten viele andere nationale Gesetze anderer Staaten, soweit man entsprechende Bereiche streift

  4. Urheberrecht in Deutschland • Knüpft nach UrhG nur an Urheber und Miturheber an • Kann nicht bei juristischer Person liegen • Urheberrechtlichen Schutz gilt für alle Werke , d.h. persönlich geistige Schöpfungen, dass gilt auch für Datenbanken und Sammlungen • Dauert bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers • Bei Datenbanken gilt ein Schutz von 15 Jahren • Nur der Urheber hat die Verwertungsrechte und kann sie übertragen

  5. Monitor • Urheberechtlich gesehen ist die Anzeige geschützter Inhalte auf dem Bildschirm durch den Web-Client eine nicht dauerhafte Vervielfältigung • solange dies zum privaten Gebrauch (oder sonstigen eigenen Gebrauch) passiert, ist es erlaubt

  6. Downloads • Downloads sind in der Regel Vervielfältigungen • Erlaubt, wenn zum eigenem und privatem Gebrauch • Downloads dürfen auf dem PC gespeichert und verwendet werden

  7. Verbreitung von Downloads • Verbreitung der heruntergeladenen Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers oder des Nutzungsrechthabers nicht erlaubt • Einstellen auf eigene Webseiten ist eine Verbreitung, weil User es auf eigene Bildschirme holen und so vervielfältigen • Da eine nicht vorher bekannte Zahl von Personen nacheinander auf die Seite zugreift, geschieht das Anbieten von Webseiten in der Öffentlichkeit

  8. Zulässige Wiedergaben • Wiedergabe heruntergeladener Inhalte ist zulässig: • In eigenen Worten • Als Zitat kleinerer Teile • Angabe von Urheber und Quelle erforderlich

  9. Gemeinfreie Werke • Fallen nicht unter das Urheberrecht • Können beliebig genutzt werden • Hierzu zählen z.B. • Gesetzestexte • Amtliche Dokumente • Sofern diese nicht zum internen Gebrauch einer Behörde bestimmt sind

  10. Angebote im Internet • Dem UrhG ist der Gedanke des Verzichts auf Urheber- und Verwertungsrechte fremd • Verzicht auf die Urheberrechte bedarf demnach einer ausdrücklichen Verzichtserklärung auf den Webseiten

  11. Erstellen von Webseiten • Urheber ist, wer eine Webseite im Sinne des UrhG erstellt • Unabhängig davon, ob diese allein, im Team, eigenständig oder mit Hilfsmitteln erstellt wurde • Nutzungsrechte müssen erworben werden, wenn es sich bei dem Ersteller um einen Angestellten oder anderes Unternehmen handelt

  12. Links • Hier greift das UrhG nicht • Es handelt sich hierbei nicht um ein Zitat sondern lediglich um einen Verweis auf den fremden Inhalt • Ausnahme: • Nach dem Anklicken des Links wird der fremde Inhalt im Rahmen der eigenen Webseite angezeigt • Unterscheidung zwischen eigenem und fremdem Inhalt nicht mehr möglich

  13. Quellen • www.weinknecht.de/ojr/gesetze/urhg.htm • www.weinknecht.de/ojr/1997/78.htm • http://publicus.culture.hu-berlin.de/tutorium/uebung/pdf/Recht.pdf • http://www.finanztip.de/recht/online/urheberrechte.htm

More Related