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Die mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung. Vorbereitung, Führung und Beurteilung mündlicher Prüfungen stecken auch für den erfahrenen Prüfer

lori
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Die mündliche Prüfung

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Presentation Transcript


  1. DiemündlichePrüfung Vorbereitung, Führung und Beurteilung mündlicher Prüfungen stecken auch für den erfahrenen Prüfer voller Schwierigkeiten. Es gibt zwar Rahmenregelungen, dennoch gibt es einen relativ breiten Ermessensspielraum, und es muss eine Vielzahl von Einzelentscheidungen getroffen werden. Die Prüfer sind hier voll gefordert, und es bedarf immer erneuter Reflexion, um Prüfungen optimal zu gestalten.

  2. Gliederung des Vortrages • 1. Zur Spezifik mündlicher Prüfungen • 2. Rechtlicher Grundrahmen • 3. Anforderungen an mündliche Prüfungen • 4. Prüfungsrechtliche Problemlagen • 5. Empfehlungen

  3. 1. Zur Spezifik mündlicher Prüfungen • individuell erstellt • flüchtig • interaktiv • sprachlich-kommunikativ • offenbaren die Vielfalt von Prüfungsstilen

  4. 2. Mündliche Prüfungen in Sachsen- Anhalt- Rechtlicher Grundrahmen 1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 26. Februar 1999 (abgelöst durch OStV von 2003, in der Anhörungsfassung vorliegend) 2. Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung RdErl. des MK vom 17. Januar 2001 3. Rahmenrichtlinien der einzelnen Fächer 4. Vorläufige Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung des Landes Sachsen- Anhalts 5. Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemein bildenen Schulen, RdErl. des MK vom 13. März 2001

  5. 3. Anforderungen an mündliche Prüfungen • a) Gliederung in zwei Teile • b) Aufgaben • c) Prüfungsgespräch • d) Protokoll • e) Prüfungskommission

  6. a) Gliederung der Prüfung in zwei Teile MP = Vortrag + Prüfungsgespräch Zusammenhängender fachlich übergreifende Zusammenhänge, Vortrag zur Prüfungsaufgabe die in etwa in Beziehung stehen zur Prüfungsaufgabe Jeder Prüfungsteil nimmt in etwa 50% der Prüfungszeit in Anspruch! Dauer der mündlichen Prüfung beträgt mindestens 20 und höchstens 30 min! Die Vorbereitungszeit umfasst in der Regel 20- 40 min! Zur Prüfung stehen die für das Prüfungsfach in der Gesamtkonferenz zugelassenen Hilfen zur Verfügung (Atlas, Duden, Wörterbuch, Grundgesetz, Tafelwerk,..) Prüfungsfragen können dem Prüfling zugeordnet werden oder vom Prüfling gezogen werden!

  7. b) Anforderungen an die Prüfungsaufgaben • Aufgabenvon der Lehrkraft erarbeitet, die im Schulhalbjahr 13/2 in dem betreffenden Kurs den Unterricht regelmäßig erteilt hat. • Die gesamte mündliche Prüfung darf nicht nur auf das Stoffgebiet eines einzigen Kurshalbjahres ausgerichtet sein. Inhalt der P. ist die Kursstufe. • Es ist deutlich davor zu warnen, Aufgaben aus allgemein zugänglichen Fachzeitschriften und veröffentlichten Aufgabenbeispielen zu entnehmen. • Inhalt der Prüfung darf keine zuvor gestellte Klausuraufgabe sein. • Jede Aufgabe sollte aus dem Unterricht erwachsen sein und mit den eingeübten fachspezifischen Methoden bewältigt werden können. • Aufgaben sollten materialgebunden sein. • Arbeitsanweisungen müssen enthalten sein, die eindeutige Signalwörter sind und dem Prüfling die Zielrichtung der Aufgabenbearbeitung geben. (AFB) • Spezialkenntnisse des Prüflings aus Referaten, etc. sind nicht geeignet. • Aufgaben müssen dem Prüfling unbekannt sein (neuer Anwendungsfall, unbekanntes Material) • Eine Prüfungsaufgabe ist mehrfach verwendbar. • In der Regel untergliedert in 2- 4 Arbeitsaufträge.

  8. Anforderungsbereiche (AFB) • Der Anforderungsbereich muss so angelegt sein, dass Bewertungen des gesamten Notenspektrums möglich sind. Jede Note muss erreichbar sein. • Aufgaben mit einem schwierigen Eingangsteil, der das Weiterbeantworten blockieren könnte, entspricht nicht den Prüfungsbedingungen. • Fragen müssen aufeinander aufbauen, dürfen in ihrer Beantwortung aber nicht voneinander abhängen. • Anstrebenswert ist eine Aufteilung der AFB in I: 30%, II: 50%, III: 20% Allgemein heisst das: II >I und I >III. • AFB I:Reproduktion von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Signalwörter: nennen, ermitteln, darstellen, beschreiben, aufzeigen,... • AFB II:Reorganisationsleistungen, Transferleistungen Signalwörter: auswerten, analysieren, erklären, erläutern, vergleichen,... • AFB III:Eigenständiges Problemlösen Signalwörter: auseinandersetzen, beweisen, begründen, bewerten, erörtern,... • Quellen: • Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenen Schulen, RdErl. des MK vom 13.3.01 • EPA Geographie, Sachsen- Anhalt, 1995

  9. Formale Struktur von Fragen und organisatorische Prinzipien von Fragestellungen • War die Frage eindeutig? • Wurde nur eine didaktisch signifikante Frage auf einmal gestellt? • War nicht zuviel Information in der Frage enthalten? • Wurde genügend Zeit zum Nachdenken gegeben? • Wurde die Denkzeit unnötig unterbrochen? • Wurde die Antwort nicht abrupt abgeschnitten? • Wurde die Frage neu formuliert, bevor die Antwort gegeben war? • Waren die Fragenfolgen didaktisch begründet? • Ergänzte der Lehrer selbst die Antwort, ohne dass es nötig war? • Quelle: • Nach Lowyck, 1976, S. 71 aus Sommer, H., Grundkurs Lehrerfrage, Beltz- Verlag 1981, S. 103

  10. c) Das Prüfungsgespräch • Prüfling bekommt Gelegenheit zu Ergänzungen und Korrekturen. • Prüfling soll aber vor allem nachweisen, dass er Aspekte des Themas in einem gelenkten Gespräch aufgreifen und kompetent bearbeiten kann. • Das Prüfungsgespräch eignet sich zum Vertiefen, zu Seitenaspekten, die in dem in der Regel mehr linear angelegten Vortrag nicht zur Geltung gekommen sind, aber auch dazu, größere fachliche Zusammenhänge, die sich aus dem Thema ergeben, anzusprechen. • Auch im Prüfungsgespräch müssen die komplexen Aufgabenstellungen alle Anforderungsbereiche enthalten. • Fragestellungen für das Prüfungsgespräch sollten vorbereitet werden. Sie können die Grundlage für das Prüfungsgespräch sein. Zusätzlich treten spontan formulierte Fragestellungen je nach Prüfungssituation auf.

  11. d) Das Protokoll und das Protokollieren * enthält neben dem Namen des Prüflings die Namen der anwesenden Personen des Fachprüfungsausschusses (FPL, Prüfer, Protokollführer), der Prüfungskommission und Beisitzer/ Zuhörer * Beginn und Ende der Prüfung müssen eine Zeitspanne von 20- 30 min enthalten * Im Protokoll werden Art der Lösung und der wesentliche Gang des Prüfungsgespräches festgehalten. * knappe Angaben zu den Aussagen des Prüflings und wertende Bemerkungen dazu * beide Prüfungsteile müssen explizit erscheinen * beim Prüfungsgespräch Fragen des Prüfers protokollieren !! Protokollieren nimmt sehr viel Zeit in Anspruch !! !! Einfordern: 45 min- Takt- Rhythmus !!

  12. e) Bei der Prüfungskommission einzureichen sind: • Aufgabenstellung • Materialien mit Quellenangaben • unterrichtliche Voraussetzungen • erwartete Prüfungsleistung mit AFB und Bewertungseinheiten • Schwerpunkte des Prüfungsgespräches

  13. 4. Überblick überprüfungsrechtliche Grundlagen • A) Prüfungsrecht • B) Äußere Gestaltung des Prüfungsrahmens • C) Inhaltliche Gestaltung des Prüfungsrahmens • Quellen: • J.F. Lindner, Prüfung und Grundrechte, Schulverwaltung, 2/98 • J.F. Lindner, Verschlechterungsverbot bei der Neubewertung einer Prüfungsleistung, Schulverwaltung 1/01

  14. A) Grundrechtliche Rahmenbedingungen des Prüfungsrechtes

  15. B) Äußere Gestaltung des Prüfungsrahmens

  16. C) Inhaltliche Gestaltung der Prüfung

  17. Das Gebot der Transparenz bei der Bewertung von Prüfungsleistungen

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