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Alarm und Einsatzplan für besondere Ereignisse in „WÖRGL - BRUCKHÄUSL“ an der B 178 Loferer Straße gemäß § 7 Abs. 1 Kat

Alarm und Einsatzplan für besondere Ereignisse in „WÖRGL - BRUCKHÄUSL“ an der B 178 Loferer Straße gemäß § 7 Abs. 1 Katastrophenmanagementgesetz 2006. Portal Ost km 21,92. 1. Räumlicher Geltungsbereich: B 178 Loferer Straße “UFT Bruckhäusl“ von Wörgl in Richtung Luech Söllleuckental

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Alarm und Einsatzplan für besondere Ereignisse in „WÖRGL - BRUCKHÄUSL“ an der B 178 Loferer Straße gemäß § 7 Abs. 1 Kat

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  1. Alarm und Einsatzplanfür besondere Ereignisse in„WÖRGL - BRUCKHÄUSL“ an der B 178 Loferer Straße gemäß § 7 Abs. 1 Katastrophenmanagementgesetz2006

  2. Portal Ost km 21,92

  3. 1. Räumlicher Geltungsbereich: • B 178 Loferer Straße “UFT Bruckhäusl“ von Wörgl in Richtung Luech Söllleuckental • zwischen km 2,386 und km 3,641 • Länge: 1255 m 2. Zuständigkeit: Die UFT Bruckhäusl liegt im Gemeindegebiet von Wörgl. Daraus ergibt sich die Verantwortung der Gemeinde Wörgl und übergeordnet die der Bezirkshauptmannschaft Kufstein.

  4. Aufgabenstellung: Im Falle eines Verkehrsunfalles, Brandes oder eines sonstigen allgemein gefährdenden Ereignisses in der UFT Bruckhäusl ist der Einsatz im Zusammenwirken mit der/dem/den • Abt. Zivil- und Katastrophenschutz, Landeswarnzentrale • Baubezirksamt Kufstein • Bezirkshauptmannschaft Kufstein • Bezirkspolizeikommando Kufstein • Freiwilligen Feuerwehr Bruckhäusl • Freiwilligen Feuerwehr Wörgl

  5. Gemeinde Kirchbichl • ILL - Integrierte Landesleitstelle Tirol (Überwachungszentrale ÜZ) • Österreichischen Roten Kreuz Wörgl • Polizeiinspektion Wörgl • Stadtwerken Wörgl • Stadtgemeinde Wörgl • Straßenmeisterei Wörgl im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereiches und auf der Grundlage dieses Maßnahmenplanes durchzuführen.

  6. 4. Alarmierung: • Die Alarmierung hat aufgrund des Alarmierungsplanes zu erfolgen. • Sollten eine Organisation, das Baubezirksamt Kufstein oder die Straßenmeisterei als Erste von einem Ereignis im Tunnel erfahren, haben diese Institutionen – ungeachtet eines bereits veranlassten eigenen Einsatzes – in allen Fällen sofort die ILL-Integrierte Landesleitstelle Tirol, Tel. Nr. 0512/3313-9500 telefonisch oder über Funk zu verständigen. • Die ILL alarmiert und informiert die erforderlichen Einsatzkräfte.

  7. ALARMIERUNGSPLAN UNTERFLURTRASSE WÖRGL BRUCKHÄUSL Integrierte Landesleitstelle 0512/3313 9500(entsprechend dem Einsatzplan) FF Wörgl Kdt0664/6179743FF Bruckhäusl Kdt0664/1105139 Rettung Notarzt Bezirkspolizei-kommando Ku059133 7210Polizeiinsp. Wörgl 059133 7221 BH Kufstein(Journaldienst0676/88508 6021) Landeswarn-zentrale0512/580580 Straßenmeister-ei Wörgl0676/88508 79030676/88508 7980 Land TirolE & M Technik0676/88508 79530676/88508 4188 BFI Winkler Stefan0676/6801006 Gemeinde Wörgl: 05332/7826 Gemeinde Kirchbichl: 05332/87102 Abschlepp-dienst Stand November 2007

  8. 4.1 Alarmierung – Information – Evakuierung: der Bevölkerung der OrtsteileBruckhäusl, Wörgler Boden und Pinnersdorf, nach Unfällenmit Austritt von Chemikalien, Giftgas sowie bei sonstiger Gefahr desAuftretens von erhöhten Verschmutzungswerten der Luft. • Die Information und Alarmierung der Bevölkerung der betreffenden Ortsteile erfolgt durch ein Dienstfahrzeug der Polizeiinspektion Wörgl, das mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet ist, sowie durch Rundfunk und TV. • Bei Information der Bevölkerung mittels Rundfunk und TV sind alle Einschaltungen durch die Polizei mit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein abzustimmen.

  9. Die Anforderung des Dienstfahrzeuges der Polizei zur Information und Alarmierung der Bevölkerung erfolgt bei technischen Unfällen, wie Brand, Austritt von Giftgas, usw. durch die Einsatzleitung oder durch die zuständige Freiwillige Feuerwehr nach Bewertung der Gefahrenstufe und des Ereignisausmaßes über die ILL. • Bei einer notwendigen Evakuierung und allenfalls externen Unterbringung von gefährdeten Anrainern ist der Alarmierungs- und Einsatzplan der betroffenen Gemeinde zu beachten bzw. nach diesem vorzugehen.

  10. 5. Aufgabenverteilung: 5.1 ILL - INTEGRIERTE LANDESLEITSTELLE TIROL • Entgegennahme von Ereignismeldungen über die Tunnel-Notrufanlage bzw. eigene Feststellung von Notfallereignissen und Störungen durch die vorhandenen technischen Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (Brandmeldeanlagen, Videoanlagen, Notruf 122 und 144..). • Durchführung der erforderlichen Schalthandlungen der Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen • Feststellung der Lage und Art eines Ereignisses oder Störfalles

  11. Alarmierung der Einsatzkräfte • Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort durch Information und Betriebsführung entsprechend den Anweisungen der Einsatzleitung • Weiterleitung von Ereignis- und Störmeldungen an die Tunnelbetriebsleitung (Sachgebiet Straßenerhaltung E&M Technik) • Weiterleitung von Ereignis- und Störmeldungen an die Straßenmeisterei Wörgl • Dauerhafte Archivierung der Videobilder bei Brand im Tunnel, Gefahrengutunfall, Verkehrsunfall • bei Verkehrsunfällen: e-Mail Versand an Verkehrsfunk

  12. 5.2 STRASSENMEISTEREI WÖRGL UND SACHGEBIET STRASSENERHALTUNG • Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung des Straßenerhalters (über Funk, Handy, Telefon, Notruf 122 und 144, etc.) • Bereitstellung von Geräten und Sperrvorrichtungen • Mitwirkung bei der Absicherung, Umleitung, Verkehrssperre und Freimachen der Verkehrsflächen durch Personal des Straßenerhaltungsdienstes • Unterstützung der Einsatzkräfte • Entsenden eines Einsatzleiters in die gemeinsame Einsatzleitung

  13. 5.3 BEZIRKSPOLIZEIKOMMANDO KUFSTEIN • Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Exekutive (über Funk, Handy, Telefon etc.) • Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte nach Bedarf • Allgemeine Hilfestellung • Entsenden eines Bezirkspolizeibeamten in die gemeinsame Einsatzleitung

  14. 5.4 POLIZEIINSPEKTION WÖRGL • Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Exekutive (über Funk, Handy, Telefon etc.) • Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte nach Bedarf • Ehest mögliche Kontaktaufnahme mit der ILL zum Zwecke des gegenseitigen Informationsaustausches • polizeiliche Einsatzleitung / Mitwirkung bei der Einsatzleitung • Absicherung der Tunneleinfahrten und der Ereignis- / Gefahrenstelle

  15. großräumige Freihaltung der Zufahrten und Einsatzräume für die Einsatzkräfte • Absicherung, Umleitung und Sperre von Verkehrsflächen • Meldung an die Verkehrsfunk – Sender (ORF etc.) nach Erfordernis • Verständigung von Abschlepp- und Hilfsdiensten nach Erfordernis • Aufnahme des Sachverhaltes und Erstattung der notwendigen Meldungen an Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft und Justiz • Entsenden eines Polizeibeamten in die gemeinsame Einsatzleitung

  16. 5.5 FREIWILLIGE FEUERWEHR BRUCKHÄUSL UND WÖRGL • Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Feuerwehr (über Funk Gruppe FW-KU ->Sprechwunsch, oder Telefon Notruf 122 oder 144) • Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte nach Bedarf • Ehest mögliche Kontaktaufnahme mit der ILL zum Zwecke des gegenseitigen Informationsaustausches • Einsatzleitung im Brandfall (technische Einsatzleitung / Mitwirkung bei der Einsatzleitung)

  17. Entsenden eines Einsatzleiters je Feuerwehr in die gemeinsame Einsatzleitung • Bergung von Verletzten und Verunglückten • Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung • Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen bzw. gefährlichen Gütern • Mitwirkung beim Freimachen von Verkehrsflächen, Absicherung, Umleitung, Sperre von Verkehrflächen • Einweisen von Hubschrauber

  18. 5.6 ROTES KREUZ – WÖRGL • Verständigung der ILL bei direkter Alarmierung der Feuerwehr (über Funk Gruppe RK-KUFST-D1 -> Sprechwunsch; oder Telefon Notruf 122 oder 144) • Alarmierung weiterer eigener Einsatzkräfte bzw. von Ärzten nach Bedarf • Ehest mögliche Kontaktaufnahme mit der ILL zum Zwecke des gegenseitigen Informationsaustausches • (sanitätsdienstliche) Einsatzleitung • Entsenden eines Einsatzleiters des Roten Kreuzes in die gemeinsame Einsatzleitung

  19. Bergung von Verletzten und Verunglückten (soweit gefahrlos möglich) • Erstversorgung • Abtransport von Verletzten • Betreiben einer Sanitätshilfsstelle nach Erfordernis • Krisenintervention

  20. 5.7 Hubschrauber • Im Bereich der Betriebsstation West und im Bereich der Tunnelausfahrt Ost (auch im Straßenzug) besteht die Möglichkeit, dass ein Hubschrauber im Falle eines Rettungseinsatzes landen kann. Entlang der Straßenführung kann wegen der hohen Lärmschutzmaßnahmen kein oder nur sehr eingeschränkt ein Hubschrauber landen.

  21. 6. Behörde, Einsatzkoordinator, Einsatzleitung: • Die Behörde für die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung örtlicher Katastrophen ist der Bürgermeister (Tiroler Katastrophenmanagement-gesetz 2006, 2. Abschnitt § 3) • Die Behörde hat einen Einsatzleiter mit der Leitung von Einsätzen betraut. • Die Behörde setzt entsprechend § 4 die Einsatzleitung zusammen und bestellt diese bescheidmäßig.

  22. Die Einsatzleitung wird gebildet aus den ranghöchsten Vertretern der Landesstraßenverwaltung, der Polizei, der Feuerwehr und des Roten Kreuzes. Die Einsatzleitung tritt zum ehest möglichen Zeitpunkt am vereinbarten Treffpunkt (Stadtgemeindeamt Wörgl) zusammen. • Sollte das Ereignis ein gemeindeüberschreitendes Ausmaß annehmen, fungiert die Berzirkshauptmannschaft Kufstein als Behörde. 7. Presse- und Rundfunkverlautbarungen sowie Berichterstattung und Medienvermittlungsstelle: • Presse- und Rundfunkverlautbarungen werden von der Einsatzleitung durchgeführt. Die Berichterstattung erfolgt durch die Polizei.

  23. 8. Streckenbeschreibung und Sicherheits-einrichtungen: 8.1 Fahrbahn: • Die UFT Bruckhäusl wird im Gegenverkehr befahren. Die Fahrbahn ist insgesamt 8,50 m breit und weist in jeder Fahrtrichtung je einen Fahrstreifen sowie beidseits 1 m breite Gehsteige auf.

  24. Gehsteigbreite 1 m Fahrbahnbreite 8,5 m

  25. 8.2 Zufahrtsmöglichkeiten: • Von der Autobahnabfahrt Wörgl Ost in Richtung Sölleuckental auf der B178 Loferer Straße bis zum Tunnel Westportal und von Wörgl Luech auf der B178 Loferer Straße und von Pinnersdorf über die Brückenzufahrt zum Ostportal. • Zur Notzufahrt (Notausfahrt) über den Ortsteil Wörgler Boden sowie zu den Notzugängen ebenfalls über den Ortsteil Wörgler Boden und über die dazwischen liegende Wiese.

  26. befahrbare Verbindung ins Freie (FA 1)Abstellnische 1, bei km 3,037 Portal West Portal Ost

  27. 8.3 Umkehrmöglichkeiten im Tunnel: • Umkehrmöglichkeiten im Tunnel bestehen keine. • Eine Umkehrung kann nur über Anordnung (Polizei oder FF) und geordnet erfolgen.

  28. ASN 1 mit befahrbarem Fluchtweg nach außen(Richtungsfahrbahn St. Johann) ASN 2 (Richtungsfahrbahn Wörgl )

  29. 8.4 Umleitungsmöglichkeiten: • Bei Ereignissen (z.B. Brand oder einem Unfall) wird der Tunnel durch Ampeln gesperrt. • Bei Tunnelsperren kann über den Ortsteil Bruckhäusl, alte B178 Loferer Straße, umgeleitet werden. Von West kommend regelt ein Prismenwender bei der Autobahnabfahrt Wörgl Ost den Verkehr. Eine Ampel ist direkt beim Portal West. Sollte diese auf Rot schalten, kann der Verkehr über die Betriebsumkehr Westportal wieder retour und über die alte B171 und dann auf die B178 Kirchbichl Bruckhäusl geleitet werden.

  30. Von Osten kommend bei der Anschlussstelle Brixen ist ebenfalls eine entsprechende Leiteinrichtung (Prismawender und Ampeln) beim Kreisverkehr Luech montiert, welche den Verkehr über die alte B178 Kirchbichl Bruckhäusl und dann auf die B171 umleitet. Vor dem Portal Ost und an der Zufahrt vom Wörgler Boden ist ebenso eine Ampel montiert. Dieser Verkehr wird über den Wörgler Boden zurückgeleitet. Die geringe Anzahl der Fahrzeuge (von der Einfahrtskehre in Richtung Ostportal bis zur Ampel Ostportal mit ca. 80m) kehren auf der Strecke um und kommen damit zum Kreisverkehr Luech zur Umleitungsmöglichkeit alte B178 Kirchbichl Bruckhäusl.

  31. Umleitung von der A12 kommend Umleitungsmöglichkeit von St. Johann kommend über Bruckhäusl

  32. 8.5 Fluchtwege: • Zu den Fluchtwegen über die Portale ist im Tunnel bei km 3,03 eine Notausfahrt FA1 (Notzufahrt) sowie bei km 2,73 und bei km 3,33 je ein begehbarer Fluchtwegausgang GA 1 und GA 2 (Notzugang) vorhanden. einer der zwei begehbaren Fluchtwege

  33. befahrbare Verbindung ins Freie (FA 1) Abstellnische 1, bei km 3,03 Fluchtwegausgang mit Zwangsbelüftung

  34. Zugang von außen zur Notrufnische und weiter in den Fahrraum

  35. Auf die Fluchtwege wird am Südulm mit Fluchtweg-orientierungsleuchten und Fluchtweghinweisschildern sowie am Nordulm mit Fluchtwegorientierungstafeln im Abstand von ca. 60 m hingewiesen. Fluchtwegorientierungstafelam Nordulm

  36. Fluchtwegorientierungsleuchten am Südulm

  37. 8.6 Entwässerung – Kanalisierung (GSA Gewässerschutzanlagen): • Die Gewässerschutzanlage ist als „zweistraßiges System“ zu sehen das durch Umschalten in einem Normal- Störfall (Entwässerungsstraße 1) und einem Waschwasseranfall (Entwässrungsstraße 2) unterteilt ist. Normal- Störfall (Unfall – Anfall wassergefährdender Stoffe):Die Längsentwässerung (notwendig aufgrund von Schlepp- und Tropfwässern welche durch passierende Fahrzeuge eingebracht werden) erfolgt über die gesamte Tunnellänge in Richtung Westen und endet in einem 30m3 großen Becken.

  38. In weiterer Folge befördert eine Pumpe das Wasser (inklusive Gefahrenschadstoffe oder sonstige wassergefährdende Stoffe) in einen darüber liegenden Absetz- und Abscheideraum mit einem Fassungsvermögen von 30m3 in welchem sowohl Sinkstoffe, wie auch Schwimmstoffe (Öl etc.) zurückgehalten werden. Abschließend wird das mechanisch gereinigte Wasser über eine Mulde (Retentionsfilteranlage) samt Überlauf in die Brixentaler Ache abgeleitet. Bei Gefahr einer Vorfluterbeeinträchtigung ist das Abschalten der Pumpen auf jeden Fall erforderlich.

  39. Tunnelwaschfall: Die Längsentwässerung erfolgt ebenfalls über die gesamte Tunnellänge in Richtung Westen und endet wiederum nach Umschalten des Zulaufes mittels Schieber in einem 32 m3 großen Pumpenschacht. Die Abarbeitung des Pumpenschachtes erfolgt mittels Pumpe in die 35 m3 große Speicherkammer und von dort aus wiederum mittels Pumpe mit 3 l/s und unter Berücksichtigung der Abwasseremissionsverordnung in den öffentlichen Kanal.

  40. Oberflächenentwässerung: Die Oberflächenentwässerung der Zu- und Abfahrtsrampe am Ostportal erfolgt über eine Sickeranlage und weiter über eine Sickerleitung zu einem Pumpenschacht direkt am Ostportal und von dort aus mittels Pumpe über ein Filterbecken (Retentionsfilteranlage) und anschließend in die Brixentaler Ache.

  41. 9. Sicherheitstechnische Einrichtungen: 9.1 Übersicht Technische Einrichtungen

  42. 9.2 Fahrbahnsperre mit Lichtsignalanlage: • Mit einer Lichtsignalanlage kann der Tunnel von der ÜZ aus, an den Portalen über die Handsteuerpulte durch die Polizei oder durch geschultes Personal über die Vor-Ort-Bedienung im Betriebsraum am Westportal sowie in der Elektronische am Ostportal gesperrt werden. • Bei Auslösen eines Brandalarmes über das automatische Brandmeldesystem wird die Zufahrt zum Tunnel und die dem Brandabschnitt zugeordneten Ampeln automatisch auf „ROT“ geschaltet.

  43. Bei Auslösen eines Brandalarmes über die Brandmeldetaster wird ebenfalls die Zufahrt in den Tunnel durch ROT-Schaltung der Portalampeln unterbunden. Die Ampeln im Tunnel werden bei Auslösen eines Brandmeldetasters auf GELB / BLINKEND geschaltet.

  44. 9.3 Verkehrsmatrix:

  45. 9.4 Beleuchtung: • Die Einfahrts- und Durchfahrtsbeleuchtung wird in Abhängigkeit von der Außenhelligkeit automatisch geregelt, die Nachtabsenkung (= in jeder Durchfahrtsleuchte ein Leuchtmittel mit halber Leistung) wird über die Zeit gesteuert. Bei Betätigen eines Notrufes, Öffnen der Fluchtwegtüre (Notausfahrt) oder Auslösen eines Brandalarmes schaltet die Durchfahrtsbeleuchtung automatisch auf 100 %.

  46. Bei Bedarf oder im Ereignisfall kann das Schalten der Beleuchtungssteuerung auf 100 % (Beleuchtung auf 100 % = es brennen in jeder Durchfahrtsleuchte zwei Leuchtmittel je 70 Watt mit voller Leistung) über die Überwachungszentrale angefordert werden bzw. über die Handsteuerpulte an den Portalen durch die Polizei oder durch geschultes Personal über die Vor-Ort-Bedienungen in der Betriebsstation bzw. Elektronische erfolgen. BITTE BEACHTEN: die maximale Leuchtstärke der Natriumhochdruckdampflampen wird erst ca. 7 Minuten nach dem Einschalten erreicht

  47. Bei Ausfall der Stromversorgung werden 25 % der Durchfahrtsbeleuchtung (= Notbeleuchtung, = in jeder Durchfahrtsleuchte ein Leuchtmittel mit 50 %) über die USV-Anlage für 90 Minuten versorgt. (siehe Punkt „Notstrom“)

  48. Portal Ost Einfahrtsbeleuchtung Portal West Durchfahrtsbeleuchtung

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