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Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Art. 17 BayBGG. Ausgestaltung des Amtes. für die Dauer einer Legislaturperiode Wiederberufung zulässig unabhängig, weisungsungebunden u. ressortübergreifend tätig

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Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

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Presentation Transcript


  1. Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Art. 17 BayBGG Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"

  2. Ausgestaltung des Amtes • für die Dauer einer Legislaturperiode • Wiederberufung zulässig • unabhängig, weisungsungebunden u. ressortübergreifend tätig • vorzeitige Beendigung nur durch Amtsenthebung möglich • Zuordnung an StMAS • erforderliche Mittel aus StMAS-Haushalt • Ehrenamtlich • Aufwandsentschädigung Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"

  3. Aufgaben • Beratung der Staatsregierung bei Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik • Zusammenarbeit mit StMAS in behindertenspezifischen Anliegen zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration • Bearbeitung von Anregungen Betroffener, Selbsthilfegruppen, Behindertenverbänden und kommunalen Behindertenbeauftragten Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"

  4. Aufgaben • Maßnahmen zur Verbesserung der Integration anregen • Beteiligung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- u. sonst. Vorhaben, soweit Fragen der Integration v.M.m.B. berührt sind • Unterrichtung des Ministerrats 2x pro Legislaturperiode über Ergebnisse der Beratungstätigkeit – Weiterleitung an Landtag • geeignete Einbindung der Verbände in Arbeit Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"

  5. Zusätzliche Aufgaben • Treffen mit den Kolleginn/en der anderen Bundesländer • Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung in Bundesangelegenheiten Anita Knochner "Novellierung des BayBGG"

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