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Neues Tarifrecht für die Länder

Neues Tarifrecht für die Länder. Überleitungstarifvertrag Stand 18.8.2006 und Eckpunkte der Einigung vom 19.5.2006. Überblick. Nach 2 ½ Jahren tariflosem Zustand und 14 Wochen Streik haben wir wieder eine Tarifbindung Spaltung der Beschäftigten einer Dienststelle ist beendet

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Neues Tarifrecht für die Länder

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Presentation Transcript


  1. Neues Tarifrecht für die Länder Überleitungstarifvertrag Stand 18.8.2006 undEckpunkte der Einigung vom 19.5.2006

  2. Überblick • Nach 2 ½ Jahren tariflosem Zustand und 14 Wochen Streik haben wir wieder eine Tarifbindung • Spaltung der Beschäftigten einer Dienststelle ist beendet • Wichtige Streikbereiche aus der Arbeitszeiterhöhung ausgenommen • Untere Entgeltgruppen werden finanziell besser gestellt • Ergebnis ist ein komplexer Kompromiss • Verhandlungsergebnis spiegelt die Machtverhältnisse Meistbegünstigungsklausel

  3. Tritt in Kraft November 06 Inhalt Vortrag • Arbeitszeit • Überleitung in neues Tarifrecht • Einmalzahlungen 2006 und 2007, Gehaltserhöhung ab 2008 • Sonderzahlung • Leistungsbezahlung ab 1.1.2007 • Besonderer Teil Wissenschaft • Eckpunkteregelungenzum TV-L

  4. Arbeitszeit • Berechnung für jedes Bundesland • Tatsächlich im Februar 2006 erreichte durchschnittliche Arbeitszeit wird einvernehmlichermittelt Vereinbarung für z. B. BaWü  38,95 Std.; NRW  39,68 • Ab 1.11.2006 beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit = 39,35 Stunden • Berechnung: • 38,5 + (38,95 - 38,5) + (38,95– 38, 5 ) = 39,35 Std. löst Meistbe-günstigungs-klauselnicht aus! max. 0,4 Std.

  5. Neue Arbeitszeit - 1 • Besonders belastete Bereiche bleiben bei 38,5 Std. • ständige Schicht- oder Wechselschicht, Autobahnmeistereien, KFZ-Werkstätten, Zentren für Psychiatrie, Theater und Bühnen • weitere Bereiche können durch landesbezirklichen TV privilegiert werden • Gesamtdurchschnitt von 39,35 Std. muss bleiben • Je mehr Bereiche mit 38,5 Stunden, desto höher die Arbeitszeit beim Rest • Für Baden-Württemberg ist für die nicht privilegierten Bereiche eine Arbeitszeit von 39,5 Stunden ermittelt!

  6. durchschnittliche AZ in BaWü ab 1.11.06 39,35 38,5 41 39,5 Ziel der AG Zentren f. Psychiatrie, Theater, Autobahn-meistereien, bei Schicht-arbeit... sonstige Landesdienst-stellen 39 40 Neue Arbeitszeit -2

  7. Neue Arbeitszeit - 3 • Teilzeitbeschäftigte (Altverträge) haben Anspruch auf Anpassung ihrer Arbeitszeit, um finanzielle Einbußen zu verhindern • Teilzeitbeschäftigte (Neuverträge auf Basis 41 Std.) • mit prozentual benannter Arbeitszeit (z.B. 50 %) müssen weniger arbeiten • mit festen Stundenverträgen (z.B 25 Stunden) erhalten ca. 3,7 % mehr Lohn und Gehalt • ver.di hat die zuständigen Ministereien aufgefordert, die Stundenvergütung der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte zu erhöhen! • Arbeitszeitregelungen können landesbezirklich erstmals zum 31.12.07 gekündigt werden

  8. Fragen zur Arbeitszeit ?

  9. Überleitungstarifvertrag • Für wen gilt der TV- Überleitung? • Wie erfolgt die Überleitung in die neue Tabelle? • Was passiert mit dem Verheirateten- und den Kinderzuschlägen? • Was passiert mit den künftigen Erwartungen (z.B. Aufstiegen)?

  10. Für wen gilt der TV-Überleitung? • Beschäftigte, die • am 31.10.2006 in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnissen stehen und • am 1.11.06 unter den TV-L fallen (auch Übergeleitete in BAT I) • so lange das AV ununterbrochen besteht.Wichtig für befristet Beschäftigte: bis 31.10.08 sind Unterbrechungen zwischen Arbeitsverhältnissen von bis zu insgesamt 1 Monat unschädlich! • Saisonbeschäftigte • Saisonarbeitsverhältnisse seit 5 Jahren • auch wenn am 1.11. kein Arbeitsverhältnis • bei Wiederbeschäftigung in der nächsten und folgenden Saisons

  11. Für wen gilt der TV-Überleitung nicht? • Personen, für die der TV-L nicht gilt z.B. • ProfessorInnen, • wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, • Lehrbeauftragte an Unis • Achtung! wissenschaftsspezifische Sonderregelungen möglich - ver.di strebt Einbeziehung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften in TV-L an! • geringfügig Beschäftigte • nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (2 Monate / 50 AT im Jahr) • für sie gilt der BAT / MTArb für die Dauer des ununterbrochenen AV weiter

  12. Wie erfolgt die Überleitung? • Die neue Tabelle • Keine neue Eingruppierung • Zuordnung zur Entgeltgruppe • Überleitung in die neue Tabelle • Beispiel Arbeiter • Beispiel Angestellte

  13. Überleitung nicht in E 1 und mindestens in Stufe 2 Die neue Tabelleab 1.11.2006

  14. Neue Eingruppierung? • Neue Entgelttabelle = Neue Entgeltordnung? • Neue Entgeltordnung frühestens 2008; Verhandlungen noch nicht aufgenommen. Verdi prüft eine neue Systematik. • So lange gilt • „Alte“ Eingruppierung nach BAT und MTArb • Überleitung in Tabelle

  15. Zuordnung zur Entgeltgruppe vereinfachte Tabelle - ausführliche TabelleAnlage 2 zu TVÜ Länder TVÜ  15Ü TVÜ  13Ü Überleitung aus BAT IIa TVÜ  2Ü

  16. Überleitung in neue Tabelle deshalb:Fallgruppe wichtig! • Entgeltgruppe wird bestimmt durch • Vergütungsgruppe nach BAT / Lohngruppe nach MTArb • Zuordnungstabelle berücksichtigt bereits mögliche Aufstiege • Beispiel- IV b FH - Ingenieur mit Aufstieg n. IV a  E 10FH Bibliothekarin ohne Aufstieg n. IV a  E9 • Stufewird bestimmt • bei Angestellten durch das Vergleichsentgelt=Grundgehalt + ggf. Funktionszulage + OZ bis max. Stufe 2 + allg. Zulage • ArbeiterInnen durch die tatsächliche Beschäftigungszeit – mindestens Vergleichsentgelt = Monatstabellenlohn • Zusätzlich gezahlt werden als Besitzstandsszulagen • Kinderzuschläge für Kinder, die bis 31.12.2006 geboren werden • Techniker-, Meister-, Programmierzulagen (bis zum in Kraft treten der neuen EO) • Vergütungsgruppenzulagen Stufen-, Bewährungs-, Fallgruppen-, Tätigkeitsaufstiege die erst im November 2006 nach BAT wirksam werden, werden ins Vergleichs-entgelt eingerechnet ( § 4 Abs. 2/3 + § 5 Abs.4).

  17. Zuordnung zur Stufe nach der tatsächlichen Beschäftigungszeit Mindestens in Höhe des Vergleichsentgelts Mindestens Stufe 2 Lohngruppe 6 a, 10 Jahre im Betrieb MTArb Stufe 6  2201,14 € TVÜ E 6 Stufe 5  2220 € Lohngruppe 3, 3 Jahre im Betrieb MTArb: Stufe 2 1770,36 € TVÜ: E 3, Stufe 3 1800 € Überleitung Arbeiter/innenin den TVöD Bund + 18,86 € + 29,64 €

  18. Stufe 5 2430 € ab 1.11.08 2505 € ab 1.11.2008 ab 1.1.08 2.425 € Stufe 4 2330 € +2,9% auf 5€ aufgerundet Überleitung Angestellte - Beispiel E 8 Vc, ledig Last 37 = 2.357,73 € • Vergleichsentgelt bilden • individuelle Zwischenstufe oder • individuelle Endstufe bei älteren Angestellten • Individuelle Endstufe • bleibt auf Dauer • wird dynamisiert Ein Beispiel= VC ledig 37. Last • Grundvergütung= 1.777,08 • Ortszuschlag= 473,21 • Allg. Zulage= 107,44 regulär nach 4 Jahren Individuelle Zwischenstufe 2.357,73 €

  19. Ausgleich künftiger Erwartungen - 1 • Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege -§ 8 TVL-Ü • bei Erreichen des Aufstiegs bis 31.10.2008  alle Aufstiege werden berücksichtigt • bei Erreichen danach  nur in E 3 – E 8, wenn am 1.11.2006 die Bewährungszeit zu 50 % erfüllt ist. • Berücksichtigung der Aufstiege • in E 3 bis E 8 durch Zuordnung des neuen höheren Vergleichsentgelts i.d.R. zur nächst höheren Entgeltgruppe • in E 2 und ab E 9 – E 15 durch Ermittlung eines höheren Vergleichsentgelts unter Beibehaltung der Entgeltgruppe gibt es eine höhere Zwischenstufe / Endstufe. Hier muss allerdings die Bewährungszeit insgesamt durchlaufen sein.

  20. Ausgleich künftiger Erwartungen - 2 • Ausgleich für sonstige Erwartungen  Strukturausgleiche • Ob es Bedarf gibt und wie hoch der Bedarf ist, wurde für jede Entgeltgruppe / Stufe / OZ Stufe 1 oder 2 errechnet  Tabelle als Anlage zum TVÜ • nur für Angestellte • Tabelle bestimmt • Beginn (1.11.2008 oder später) • Dauer (dauerhaft oder befristet) • Höhe (zwischen 20 und 110 € monatlich) • Festbeträge – keine Dynamisierung • werden immer individuell (Tabelle Anlage TVÜ) gezahlt • Können einzelvertraglich abgefunden werden

  21. Besitzstand bei Befristungen Protokollnotiz zu § 1 Abs. 1 • Hinsichtlich der Überleitungsregelungen (Besitzstand!) z.B. • Zuordnung zur Tabelle (Zwischenstufen) • Kinderzulagen • sind in der Zeit bis zum 31. Oktober 2008 Unterbrechungen von bis zu einem Monat unschädlich!

  22. Fragen zur Überleitung in die neue Tabelle ?

  23. Einmalzahlung + Gehaltserhöhung

  24. Altbeschäftigte (vor Juli 2003) in der Nachwirkung Basis Durchschnitt Juli – September des jeweiligen Jahres 2006 Sonderzahlung nach Tabelle Urlaubsgeld bleibt 2006 erhalten Sonderzahlung – „Alte“

  25. Sonderzahlung – „Neue“ • Beschäftigte, die ab 1.7.2003 eingestellt wurden • 2006  keine Veränderung d.h. Sonderzahlung • 2007  wie 2006 + 50 % der Differenz zur neuen Tabelle (vorhergehende Folie) • 2008  nach Tabelle • Arbeitgeber kann die Angleichung schneller vollziehen • Nach 19.5.06 Eingestellte  wie „Neue“ • Sonderzahlungsregelung kann auf Landesebene jeweils zum Jahresende gekündigt werden - erstmals zum Ende des Jahres mit voller Angleichung der „Neuen“ (regulär 2008).

  26. Voraussetzung: landesbezirklicherTarifvertrag ! Leistungsbezahlung • Anfang 2007 = 1 %, 8 % ist das Ziel (in den nächsten Lohnrunden • 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TV-L fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers • Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung • Zusatzversorgungspflichtig • Regelung durch landesbezirklichen TV; dabei kann vereinbart werden • zusätzliches höheres Leistungsentgelt • gleichmäßige Ausschüttung an alle • Solange kein TV zustande kommt  12 % des September-Gehalts als zusätzliche Zahlung im Dezember (d.s. bei 3000 € Monatsgehalt  360 €)

  27. Besonderer Teil Wissenschaft Text ist noch nicht verhandelt! • Besonderer Teil Wissenschaft – Details in Arbeitsgruppe Wissenschaft (AG-W) oder B1Strich • Konflikte zwischen Direktionsrecht des Arbeitsgebers und Wissenschafts-, Kunst- und Gewissensfreiheit  Ombudsperson in der Dienststelle • E 13 – E 15 einschlägige Berufserfahrung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird bei der Stufenzuordnung grundsätzlich anerkannt (E 9 bis E 12  Klärung in AG-W) • Befristungsregelungen werden von AG-W überprüft – Übergangsgeld? • Geltungsbereich: Weitere „Personalkategorien“ in TV-L? AG-W prüft weiter • Wissenschaft im engeren Sinn – Ausweitung des AZ-Korridors von 45 auf 48 Stunden • Sonderzahlung in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Jahrestabellenentgelts kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Drittmittelüberschüssen gezahlt werden. • Bei Urlaubsübertragung  Urlaub muss bis September des Folgejahres genommen werden.

  28. Eckpunkteregelungen zum TV-L - 1 • Text des TV-L ist noch nicht verhandelt • Eckpunkte treffen bereits Festlegungen z.Bzu den Auszubildenden • Tarifparteien wirken auf 12-monatige Übernahme nach erfolgreich beendeter Ausbildung hin (außer Ausbildung über Bedarf) – gilt bis 31.12.2007 • Abschlussprämie von 400 € für Azubis deren Ausbildung ab 2007 beginnt

  29. Eckpunkteregelungen zum TV-L - 2 Text des TV-List noch nicht verhandelt! • Stufenzuordnung bei Einstellung • Ohne Berufserfahrung  Stufe 1 • Einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr • beim selben AG  volle Berücksichtigung und reguläre Stufenzuordnung • bei anderem AG  Stufe 2 ; ab 1.2.2010 ggf. Stufe 3 • Zur Deckung Personalbedarf  förderliche Zeiten bei anderen AG können ganz oder teilweise berücksichtigt werden. • Privat versicherte Beschäftigte, die jetzt Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bei Krankheit nach § 71 BAT haben, behalten ihren Anspruch für 26 Wochen • Krankengeldzuschuss 39 Wochen • Regelungen zur Unkündbarkeit und Befristungsregelungen nach SR 2 y BAT (= Befristung mit Sachgrund) bleiben

  30. Eckpunkteregelungen zum TV-L - 3 Text des TV-List noch nicht verhandelt! • Vorweggewährung von Stufen • zur regionalen Differenzierung, Personalgewinnung, Bindung qualifizierter Fachkräfte, Ausgleich Lebenshaltungskosten • 1 – 2 Stufen höhere Zuordnung • in der Endstufe + 20 % der Stufe 2(das sind bei E 10 (FH-Ingenieur) bis 520 €) • bei Wissenschaftlern 25 %-ige Überschreitung dieser Beträge möglich(das ist in der Endstufe E 14  eine höchstmögliche Zulage von 850 €)

  31. Urabstimmung • Bei der Urabstimmung haben 83,5 % der betroffenen ver.di-Mitglieder mit Ja gestimmt

  32. Bewertung • Der Abschluss spiegelt wider, dass im Landesbereich wenig Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert sind: • Unsere Kraft hat nicht gereicht, um • die 38,5 Stundenwoche für alle zu erzwingen und damit • Stellenabbau völlig zu verhindern • Abstriche für höhere Entgeltgruppen zu verhindern. • Aber: eine „aktive und phantasievolle“Minderheit von Beschäftigten hat • die Spaltung der Beschäftigten in „Alte“ und „Neue“beendet, • die Arbeitgeber weit vor ihrem Ziel der 41 Stundenwoche gestoppt und damit die Übernahme von Auszubildenden und befristet Beschäftigten verbessert • Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007, • und eine tabellenwirksame Gehaltserhöhung ab 2008 erstritten, • Tarifbindung geschaffen und damit • die Absicht der Arbeitgeber durchkreuzt, Arbeitsbedingungen künftig nach Gutsherrenart zu verordnen statt auszuhandeln. • Darauf dürfen sie mit Recht stolz sein!

  33. Fazit • Die nächste Auseinandersetzung kommt bestimmt • Jeder und Jede, der / die sich an dieser Auseinander-setzung nicht beteiligt hat, kann beim nächsten Mal dabei sein und die Chance auf einen guten Abschluss erhöhen.

  34. Wann sind wir als Gewerkschaft stark? Wenn wir viele sind und gemeinsam handeln!

  35. Diskussion und offene Fragen ?

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