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Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

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Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

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Presentation Transcript


  1. Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Fachschule Landwirtschaft Kontrolle der EU-Öko-Verordnung A3 Entwicklung, Richtungen des ökologischen Landbaus Organisation des Kontrollsystems und Durchführung des Kontrollverfahrens in landwirtschaftlichen Betrieben

  2. Kontrollsystem nach Artikel 8 und 9 der EU-Öko-Verordnung • Geltungsbereich des Kontrollverfahrens • europaweit • für ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe • für Verarbeitungs- und Importunternehmen von Öko-Lebensmitteln • Durchführung • allein durch staatliche Stellen (z. B. Dänemark) • als staatlich überwachtes privates System (Deutschland) • mit staatlichen Überwachungsbehörden und • privaten Kontrollstellen 2 / 7

  3. Aufgaben der Überwachungsbehördenund Kontrollstellen 3 / 7

  4. Die Arbeit der privaten Kontrollstellen • Betriebe und Unternehmen können sich die private Kontrollstelle frei aussuchen • Kontrollvertrag zwischen Betrieb und Kontrollstelle • Kontrolle erfolgt mindestens ein Mal jährlich • Für die Kontrolle sind Gebühren zu entrichten, ca. 250 bis 750 € für eine Erstkontrolle(Kostenvergleiche sind empfehlenswert, einige Bundesländer gewähren Kontrollkostenzuschüsse) • Bei einer Verbandsmitgliedschaft des Betriebes sollte die Kontrollstelle auch hinsichtlich der Kontrollen des jeweiligen ökologischen Anbauverbandes autorisiert sein • Inspektion ist vorrangig eine „Verfahrenskontrolle“(z. B. Schlüssigkeit von Warenein- und -ausgängen) • Produktanalysen werden nur stichprobenartig oder bei begründetem Verdacht durchgeführt 4 / 7

  5. Durchführung des Kontrollverfahrensnach Anhang III der EU-Öko-Verordnung • Erstellung einer Betriebsbeschreibung • Name, Anschrift, Personalausstattung • Hof-, Gebäude- und Stallplänez. B. um Mindeststallflächen in der Tierhaltung zu kontrollieren • Schlagliste und FlurpläneGesamtflächenverzeichnis EU/Agrarförderung, aber auch Informationen zu Sorten, Saat- und Pflanzgut, Ausbringung wirtschaftseigener und zugekaufter Dünger – Schlagkarteiführung wird erforderlich • Verzeichnis der letzten konventionellen Bewirtschaftungsmaß-nahmen für jeden Schlag • (Erst-)Inspektion des Gesamtbetriebes • Vervollständigung der Betriebsbeschreibung • Kontrolle der EU-Öko-VO und ggf. Verbesserungsvorschläge • Jährliche Folgeinspektionen (ggf. Zertifizierung) • Wesentliche betriebliche Änderungen sind mitzuteilen 5 / 7

  6. Dokumentationspflichten des Öko-BetriebesAuszüge aus Anhang III der EU-Öko-Verordnung • Jährliche Anbauplanung, Schlagkartei, Fruchtfolge, Sorten,Ausbringung von „erlaubten“ Dünge- und Pflanzen-schutzmitteln • Haltungsbücher, aus denen Tier-Neuzugänge, -Abgänge und -Verluste, die verwendeten Futtermittel und -rationen,die Krankheitsvorsorge, therapeutische Eingriffe und tier-ärztliche Behandlungen hervorgehen • Aufzeichnungen über Ursprung, Art und Menge der zuge-kauften Betriebsmittel und deren Verwendung • Aufzeichnungen über Art, Menge und Abnehmer der verkauften Agrarerzeugnisse • Dokumentation von Tagesverkaufsmengen in der Direkt-vermarktung 6 / 7

  7. Zertifizierung Nach den Inspektionen wird eine Zertifizierungsentscheidung durch die private Kontrollstelle getroffen und dem landwirt- schaftlichen Betrieb ggf. ein Zertifikat ausgestellt, auf dem die Produkte ausgewiesen werden, die mit einer Kennzeichnung gemäß EU-Öko-Verordnung vermarktet werden dürfen. 7 / 7

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