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Ursachen. Tätigkeitsverbot nach § 42 IFSG. Hygienegebote. IFSG. Zzgl. den Belehrungsvorgaben des LGA BW. Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich. ....leckere Back- und Konditoreiwaren. ..... können auch Krankheiten verursachen!.

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  1. LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Ursachen Tätigkeitsverbot nach § 42 IFSG Hygienegebote IFSG Zzgl. den Belehrungsvorgaben des LGA BW Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

  2. ....leckere Back- und Konditoreiwaren........ • ..... können auch Krankheiten verursachen! LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  3. Ursachen • Mangelnde Sauberkeit • Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln • Kontakt mit/ Verzehr von rohen tierischen Lebensmitteln LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  4. Krankheiten • Brechdurchfallerkrankungen • Cholera • bakterielle Ruhr • Salmonellose • andere Magen-Darm-Erkrankungen, z.B. durch Viren oder Eitererreger verursacht • Ansteckende Leberentzündung • Hepatitis A und E • Thyphus und Paratyphus LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  5. Bakterien • mit dem Auge nicht sichtbare Einzeller können sich in Lebensmitteln rasant vermehren und können Lebensmittel vergiften • Viren • noch kleiner als Bakterien • „Zellschmarotzer“ • können sich in Lebensmitteln nicht vermehren, werden aber durch diese übertragen! Krankheitserreger LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  6. Verzehrsfertige Lebensmittel werden mit Krankheitserregern verunreinigt... • Direkt von Menschen • (Keimträgern) • Indirekt über: • verunreinigte Gerätschaften, • unsaubere Arbeitskleidung, • andere rohe Lebensmittel • (besonders tierischer Herkunft) Übertragungswege LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  7. Ursache Mensch • Erkrankte • z.B. an einer Durchfallerkrankung • Ausscheider • Menschen, die sich gesund fühlen, aber Erreger ausscheiden • Menschen mit eitrigen Wunden oder eiternden Entzündungen • an unbedeckten Körperteilen oder • anderen über Lebensmittel übertragbaren Hautkrankheiten LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  8. Gefahr • leicht verderbliche Lebensmittel, bilden den geeigneten Nährboden für Erreger (Bakterien) • Lebensmittel, die ohne Erhitzung (backen, kochen, braten) abgegeben werden Gefahr Lebensmittel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  9. Gefährdete Lebensmittel • Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen • Milch und Erzeugnisse aus Milch oder auf Milchbasis (z.B. Käse, Joghurt) • Fleisch, Geflügelfleisch (roh und gegart) und Erzeugnisse daraus (z.B. Wurst, Hackfleisch) • Fische, Krebse oder sonstige Meeresfrüchte (Weichtiere, Muscheln, etc.) oder Erzeugnisse daraus (z.B. belegtes Baguette mit Krabbencocktail) • Eiprodukte (z.B. Eiklar, Eiweiß oder Eigelb) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  10. Gefährdete Lebensmittel • Säuglings- oder Kleinkindernahrung • Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen • Backwaren mit nicht durchgebackenen Anteilen (z.B. Torten, kremgefülltes Gebäck) • Feinkost- Rohkost - und Kartoffelsalate, Marinaden und Speisen mit Mayonnaise, Saucen, Nahrungshefe LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  11. Gefahr • durch Lebensmittel, die mit pathogenen Mikroorganismen kontaminiert sind, sind alle Verbraucher gefährdet • Lebensgefahr • bei Kranken und/oder • alten Menschen, • Säuglingen/Kleinkindern Gefahr Verbraucher LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  12. Tätigkeitsverbot bei..... § 42 • Erkrankung oder Verdacht auf • Ansteckende Magen-Darm-Erkrankung • Typhus abdominalis • Paratyphus • Cholera • Shigellenruhr • Salmonellose • Ansteckende Leberentzündung (Hepatitis A und E) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  13. Tätigkeitsverbot bei..... § 42 • Hautkrankheiten, die über Lebensmittel übertragbar sind • Infizierten (eitrigen) Wunden an Händen und unbedeckten Körperteilen • Ausscheidung von Krankheitserregern (wie z.B. Salmonellen) LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  14. Erkrankte oder einer Krankheit verdächtige Personen oder Ausscheider dürfen nicht tätig seinoder beschäftigt werden, • beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von • leicht verderblichen Lebensmitteln, wenn sie mit diesen in Berührung kommen § 42 Tätigkeitsverbot LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  15. Gilt entsprechend, wenn diese Personen mit Gerätschaften (Bedarfsgegenständen)so in Kontakt kommen, dass Erregerübertragung auf Lebensmittel möglich ist Tätigkeitsverbot § 42 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  16. Tätigkeitsverbot § 42 • Giltkraft Gesetzes • Mussnicht extra angeordnetwerden • Bei Nichtbefolgen mitStrafebedroht • Gesundheitsamt kannAusnahmenzulassen • Tätigkeiten ohne Berührungzuleicht verderblichen Lebensmitteln(Folie 9 + 10) oder außerhalb der Arbeitsbereiche mit kritischen Produkten sind erlaubt LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  17. Unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber! Vorbeugung • Sorgfalt und persönliche Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln • Bei Erkrankung, Ausscheidung, sowie bei Verdacht LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  18. Häufiges Waschen und ggf. Desinfizieren der Hände und Händetrocknen mit Einwegtüchern Hygienegebote • Persönliche Sauberkeit und Hygiene • vor Arbeitsantritt • nach dem Toilettenbesuch • bei Arbeitsplatzwechsel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  19. Saubere komplette Arbeitskleidung • Wunden wasserdicht abdecken Hygienegebote • Hand- und Unterarmschmuck ablegen • Nicht auf Lebensmittel Husten oder niesen LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

  20. Arzt aufsuchen bei... • Durchfall und Erbrechen • Hautausschlag • Eiternden Hautwunden • Anhaltendem Niesen oder Husten • Fieber • Gelbfärbung der Haut und der Augenäpfel LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

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