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Informationsabend zur Ersteinstufung an der IGS Eisenberg

Informationsabend zur Ersteinstufung an der IGS Eisenberg. Kurssystem und Abschlüsse an der IGS Einstufungskriterien. Abschlüsse und Struktur der IGS. MSS. Abitur. 13. Fachhoch-schulreife. 12. 11. Realschul-abschluss. 10. 9. Hauptschul-abschluss. Unterricht im Klassenverband.

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Informationsabend zur Ersteinstufung an der IGS Eisenberg

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Presentation Transcript


  1. Informationsabend zur Ersteinstufungan der IGS Eisenberg

  2. Kurssystem und Abschlüsse an der IGS Einstufungskriterien

  3. Abschlüsse und Struktur der IGS MSS Abitur 13 Fachhoch-schulreife 12 11 Realschul-abschluss 10 9 Hauptschul-abschluss Unterricht im Klassenverband Fachleistungs- differenzierung in Niveau-Kursen Wahl- pflicht- fach 8 7 6 5

  4. Allgemeine Grundsätze • 5-9: Alle Kinder steigen gemeinsam auf • (kein Sitzenbleiben) • Ab 7. Klasse: Äußere Differenzierung • Ab 8/1: Prognose über den erreichbaren Abschluss (Zeugnisanlage) geregelt in § 59 (4) • Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt.

  5. Kurssystem • Zwei Niveaus: Basis- und Erweiterungskurs • Ab 7. Klasse: Deutsch, Englisch und Mathematik • Ab 9. Klasse: Biologie, Physik und Chemie • Umstufungdurch Beschluss der Klassenkonferenz (halbjährlich zu den Zeugnissen)

  6. Versetzungsbestimmungen • geregelt im § 67, ÜSchO • (2) Am Ende der Klassenstufe 9 findet eine Versetzung statt. Eine Versetzung erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:[...] • Mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik. • Eine Unterschreitung in einem Fach um eine Notenstufe kann durch eine Überschreitung um eine Notenstufe in einem anderen dieser Fächer oder durch die Wahlpflichtfachnote ausgeglichen werden. [...] • Im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen in den übrigen Fächern, wobei höchstens eine Leistung unter „ausreichend“ liegen darf; liegen die Leistungen in mehr als einem Fach unter „ausreichend“, müssen diese Fächer ausgeglichen werden. (gem. §65 Abs. 5)

  7. Versetzung nach 10 - Wertung der Kursnoten In den Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung werden bei einem Unterricht auf zwei Leistungsebenen die Noten der oberen Ebene [...] unverändert übernommen. [...] Bei den Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Leistungsebenen werden die Noten der unteren Leistungsebene um eine Notenstufe schlechter gewertet. B-Kurs-Noten werden schlechter gewertet, E-Kurs-Noten werden beibehalten.

  8. Beispiel 1 Deutsch (E): 4 ->4 Mathematik (B): 3 ->4 Englisch (B): 4 ->5-> Notenbedingung nicht erfüllt WPF: 3 -> Ausgleich möglich Andere Fächer mind. 4 ->wird versetzt in Klasse 10

  9. Beispiel 2 Deutsch (E): 4->4 Mathematik (B): 3 ->4 Englisch (B): 4 ->5-> Notenbedingung nicht erfüllt WPF: 4 -> kein Ausgleich möglich Andere Fächer keine 5 ->wird nicht versetzt in Klasse 10 Bei knapper Nichtversetzung ist Nachprüfung möglich.

  10. Berufsreife (Hauptschulabschluss) • geregelt in §74 (2) • Keine Berufsreife, wenn • in mehr als drei Fächern unter Note 4 oder • D und Ma unter Note 4 • Zu beachten: allgemeine Ausgleichsregeln (§65 Abs. 5) • Wertung der Kursnoten: • B-Kurs-Noten werden beibehalten, • E-Kurs-Noten werden eine Stufe besser gewertet.

  11. Beispiel 1 Deutsch (B): 4 ->4 Mathematik (B): 5 ->5 Englisch (B): 4 ->4 Andere Fächer keine 5 -> erhält Berufsreife

  12. Beispiel 2 Deutsch (B): 4 ->4 Mathematik (B): 5 ->5 Englisch (B): 4 ->4 Andere Fächer 3x 5 -> erhält nicht die Berufsreife

  13. Praxistag • wöchentliches Tagespraktikum in 8/2 und 9/1 • Begleitung im Fach OL und eventuell im WPF • erhöht die Chancen auf eine Ausbildung • „schulmüde“ Schüler erfahren Motivation • Teilnehmer des Praxistags können bei entsprechendem • Leistungsbild in die 10. Klasse versetzt werden

  14. Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) • geregelt im § 75, ÜSchO • Kursbedingungen: zwei E-Kurse • Notenbedingungen: E-Kurs: mind. Note 4 • B-Kurs mind. Note 3 • Fächer ohne Kurssystem: zweimal Note 3, sonst 4 • eine Unterschreitung erlaubt • Wertung der Kursnoten: • Die Noten auf der B-Kurs-Ebene werden für den Ausgleich • um eine Stufe abgesenkt. E-Kurs-Noten werden beibehalten.

  15. Übergang in die Oberstufe • geregelt im § 30, Abs. 3, ÜSchO • Kursbedingungen: zwei E-Kurse aus D/M/Eund • ein weiterer Kurs • Notenbedingungen: E-Kurs: mind. Note 3 • B-Kurs mind. Note 2 • Fächer ohne Kurssystem: mind. Note 4, aber Ø 3 gefordert • Eine Unterschreitung um eine Notenstufe erlaubt • eine Unterschreitung um zwei Notenstufen mit Ausgleich (Note 1) möglich. • Zugang zur Oberstufe auch durch Prüfung möglich.

  16. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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