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Autor: Th. Luiz, ÄLRD KL, G. Scherer, ÄLRD

SOP - Standardarbeitsanweisung Rettungsdienstbereiche Rheinhessen & Bad Kreuznach. Version 1.3 Gültig ab 2008-03-14. Sondersituationen. Autor: Th. Luiz, ÄLRD KL, G. Scherer, ÄLRD. Sondersituationen Grundsätze 1. Sondersituationen wie „hilflose Personen“, „Behandlungsverweigerung“ oder

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  1. SOP - StandardarbeitsanweisungRettungsdienstbereiche Rheinhessen & Bad Kreuznach Version 1.3Gültig ab 2008-03-14 Sondersituationen Autor: Th. Luiz, ÄLRD KL, G. Scherer, ÄLRD

  2. Sondersituationen Grundsätze 1 • Sondersituationen wie „hilflose Personen“, „Behandlungsverweigerung“ oder • vermeintliche oder tatsächliche „ungerechtfertigte“ Einsätze stellen den Rettungs- • dienst zunehmend vor Probleme. • Dies betrifft die Frage von Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen sowie • die Dokumentation. • Sowohl aus medizinischen als auch rechtlichen Erwägungen heraus ist eine • nachvollziehbare Handlungsweise notwendig. • Die nachfolgenden Grundsätze und Algorithmen (SOP, standard operating procedures) • sollen dem Rettungsfachpersonal daher als konkreter Handlungsrahmen dienen.

  3. Der Rettungsdienst ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet (Garantenstellung). • Auch bei unauffälligen Vitalparametern kann eine Eigen- oder Fremdgefährdung • bestehen (z. B. fehlende Straßenverkehrsfähigkeit, Gefahr der Auskühlung, Sturzrisiko • etc.). • Eine Eigen- oder Fremdgefährdung ist umgehend der integrierten Leitstelle zu melden. • Über diese ist die Polizei, ggf. das Ordnungsamt, zu verständigen. • Wenn möglich bzw. ohne Gefährdung zumutbar, ist der Betroffene bis zum Eintreffen • an der Polizei bzw. des Ordnungsamtes zu überwachen. • Hilflose Personen in Wohnungen: Können - eigentlich zuständige- Institutionen oder • Personen nicht zeitnah Hilfe leisten, ist im Zweifel ein Transport durchzuführen. • Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. „Hilflose Person“ Grundsätze

  4. „Transportwunsch“ Grundsätze • Einem Transport-Begehren ist grundsätzlich Folge zu leisten, insbesondere, wenn der • Patient oder Angehörige darauf verweisen, dass der Hausarzt oder • Kassenärztliche Bereitschaftsdienst nicht erreichbar waren oder sich der Zustand • nicht gebessert hat. • Ausgenommen sind mutwillige Fehlalarmierungen oder offensichtlich absolute • Bagatellen, bei denen keine medizin. Maßnahmen erforderlich sind. • Bestehen begründete Anhaltspunkte, dass die Fahrt medizinisch nicht indiziert ist, • ist darauf hinzuweisen, dass die Krankenkasse ggf. die Kosten nicht übernimmt. • Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren.

  5. „Transportverweigerung“ Grundsätze 1 • Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute vitale Bedrohung • (Bsp: Akutes Koronarsyndrom, schwerer Asthmaanfall) die Behandlung bzw. • den Transport, ist entsprechend dem Indikationskatalog der Notarzt • nachzufordern. • Dies ist dem Patient mitzuteilen. • Der Patient ist bis zum Eintreffen des Notarztes zu überwachen, es sei • denn, die Besatzung wird der Wohnung verwiesen oder gefährdet.

  6. „Transportverweigerung“ Grundsätze 2 • Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute Erkrankung, aber ohne Hinweis auf eine vitale Bedrohung, die Behandlung bzw. den Transport, ist dies gegen Unterschrift zu dokumentieren. • Die Erklärung hat den Hinweis zu beinhalten, dass • nach Auffassung der Besatzung ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. • dass es sich bei der RTW Besatzung nicht um Notärzte handelt. • Hinweis: Ergänzende, handschriftliche Notizen auf dem „Verweigerungsformular“ (Rückseite DIVI-Protok.) erleichtern einen eventuell später notwendig werdenden Nachweis einer individuellen Aufklärung.

  7. Sondersituationen Grundsätze 3 • Situationsabhängig ist, ggf. über die Integrierte Leitstelle, Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst herzustellen. Zumindest ist dem Patient die Rufnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes zu hinterlassen. • Die Rechtsprechung fordert, auch Angehörige über eine vermutliche Vitalgefährdung aufzuklären, um so ggf. doch noch eine Einwilligung in eine Behandlung zu erwirken.

  8. „Hilflose Person“ außerhalb von Wohnungen • Check: • Sicher orientiert ? • Sicher gehfähig ? • Geschützt vor Witterung ? • Unverletzt ? • Beschwerdefrei ? • Unauffälliges Verhalten ? Ja Rückmeldung an ILS, Mitfahrverweigerung Einsatzende Stabile Vitalfunktionen* Ja Nein Check: Notarzt alarmiert ? Nein Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. bewusstlose Person, Krampfanfall Überwachung, Basismaßnahmen Unkooperativ, dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern kooperativ Übergabe an Notarzt Medizinische Indikation *? • * Medizin. Indikation: • Verletzungen, insbes. Kopf-, Hals- • oder Rumpfbereich • Allgemeine Hinfälligkeit • Intoxikation • Unterkühlung, Überwärmung • Dehydratation • Psychisch erheblich auffällig Ja Nein Übergabe an Ordnungsamt / Polizei; falls erforderlich: Transport an geeignete Einrichtung (z. B. Heim) Transport in Klinik, ggf. Praxis; ggf. mit Polizei/Ordnungsamt

  9. „Hilflose Person“ innerhalb von Wohnungen • Check: • Zustand der Hilflosigkeit beendet ? • Sicher orientiert ? • Sicher gehfähig ? • Unverletzt ? • Beschwerde- und symptomfrei ? • Unauffälliges Verhalten ? Stabile Vitalfunktionen* Ja Ja Nein Rückmeldung an ILS, Einsatzende Mitfahrverweigerung Check: Notarzt alarmiert ? Info 7 Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. bewusstlose Person, Krampfanfall Nein Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Unkooperativ dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig Überwachung, Basismaßnahmen kooperativ Übergabe an Notarzt Akute gesundheitl. Gefährdung* Soziale Krise ** ohne Notwendigkeit akuter medizin. Hilfe Akute Erkrankung, ohne Gefährdung • * Indikation zur Klinikeinweisung: • Erhebliche Verletzung, z. B. Frakturverd. • Fortbestehende Hilflosigkeit • Intoxikation • Massive Unterkühlung • Erhebliche Dehydratation • Gastrointestinale Blutung • Massive Unterernährung / Auszehrung • Psychisch erheblich auffällig • andere erhebliche gesundheitl. Gefährd. Situationsabhängig: Info an Familie, Pflegedienst, Sozialstation, ggf. Ordnungsamt oder Gesundheitsamt Transport in Klinik Anforderung Hausarzt oder KBD ** z. B. Vereinsamung Verelendung Verwahrlosung EMF ausfüllen! Info 6

  10. Info 6 EMF Sondersituation Zurück zum Algorithmus

  11. Info 7 NAIK = Notarzt Einsatzkatalog RLP Zurück zum Algorithmus

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