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Das Humanitäre Völkerrecht und die "Privatisierung des Krieges"

Das Humanitäre Völkerrecht und die "Privatisierung des Krieges". " Mehr Biss für das Humanitäre Völkerrecht" - 60 Jahre Genfer Konventionen und 150 Jahre Solferino. Bregenz, 2.Oktober 2009 Botschafter Paul Seger. Hintergrund. Starke Zunahme des Einsatzes von PMSC seit 1989

jackie
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Das Humanitäre Völkerrecht und die "Privatisierung des Krieges"

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  1. Das Humanitäre Völkerrecht und die "Privatisierung des Krieges" "Mehr Biss für das Humanitäre Völkerrecht" - 60 Jahre Genfer Konventionen und 150 Jahre Solferino. Bregenz, 2.Oktober 2009 Botschafter Paul Seger

  2. Hintergrund • Starke Zunahme des Einsatzes von PMSC seit 1989 • Unklarheit über rechtlichen Status • Frage der Aufsicht, Verantwortlichkeit • Abdeckung durch nationale Regelungen lückenhaft • Abdeckung durch Völkerrecht eine offene Frage • Es herrscht der Eindruck, dass PMSC in einem rechtlichen Vakuum operieren

  3. Der Aufstieg der PMSC

  4. Besteht hier eine Rechtslücke? • The Economist, April 2004: "…As for international law, that does not seem applicable either. The law on mercenaries is drafted too narrowly to apply to private guards. And although the Geneva Convention covers civilians accompanying armies, it was not intended to apply to armed guards. Arguably, all these are teething problems. But the quicker they are addressed, the better. For the military changes that produced the private security boom are here to stay, and so is the industry."

  5. Die Schweizer Initiative (1) • Aufgrund des traditionellen humanitären Engagements der Schweiz Anfang 2006 gemeinsam mit dem IKRK lanciert • Ziel: Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts (HVR) und der Menschenrechte (MR)  Verringerung der Gefährdung für die Bevölkerung • Unpolitisch, unparteiisch (nicht legitimierend), pragmatisch, operationell einsetzbar

  6. Die Schweizer Initiative (2) • Zusammenführen eines breiten Know-hows • Staaten, die durch PMSC besonders betroffen sind • Staaten mit einem besonderen Interesse am HVR • PMSC und Zivilgesellschaft • 4 informelle Workshops + 4 Treffen von Regierungsexperten • Schlusstreffen in Montreux (CH), September 2008 • Ergebnis: "Montreux Dokument" = Rechtlich unverbindliches Kompendium des geltenden Völkerrechts (HVR, MR) sowie "guter Praktiken" im Umgang mit PMSC. Angenommen von 17Regierungen (inkl. Stakeholder wie USA, GB, Irak, Afghanistan, aber auch an der Einhaltung des HVR interessierte Staaten wie A oder S)

  7. Das Montreux-Dokument • Teil I: erinnert an die Anwendbarkeit von 27 völkerrechtlichen grundlegenden Verpflichtungen für Staaten, PMSC und Angestellte • Teil II: beschreibt 73 «Good Practices» für Staaten, um die Regierungen bei der Einhaltung dieser Verpflichtungen zu unterstützen • Weist auf die Verantwortlichkeit von drei Typen von Staaten hin: • Auftraggebende Staaten • Territorialstaaten • Herkunftsstaaten • Wichtigste Schlussfolgerung: Regelungen und Grundsätze geltenauch für PMSC

  8. Teil I: Rechtliche Verpflichtungen (1) • Für Staaten: • Die wichtigsten Verantwortlichkeiten gelten immer (dürfen nicht umgangen werden), z.B. UNO-Charta, HVR und MR: • Verpflichtung zur Verhinderung von Fehlverhalten • Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung der Urheber von Fehlverhalten • Möglichkeit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Vorgesetzten • Volle Verantwortlichkeit, wenn das Verhalten einer PMSC einem Staat zurechenbar ist

  9. Teil I: Rechtliche Verpflichtungen (2) • Für PMSC und ihre Angestellten: • volle Verpflichtung zur Einhaltung des HVR • volle strafrechtliche Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen (inkl. Vorgesetzte) • normalerweise Status von Zivilpersonen und nicht von Kombattanten gemäss Genfer Konventionen • wenn nichts anderes bestimmt, volle Verpflichtung zur Einhaltung der Gesetzgebung des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet eine PMSC tätig ist

  10. Teil II: «Good Practices» (1) • «Good Practices»: • Einschränkung gewisser Tätigkeiten wie unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten • Einrichtung eines Bewilligungssystems für PMSC • nur Auswahl/Zulassung von PMSC, die voraussichtlich HVR und MR einhalten werden • PMSC müssen HVR und MR einhalten und sich entsprechend organisieren • Überwachung der Einhaltung und der Verantwortlichkeiten • Transparenz und klare Identifikation • Hauptgedanke: Sicherstellung eines verantwortungsbewussten Verhaltens im Felde

  11. Teil II: «Good Practices» (2)

  12. Verbreitung des Dokuments • Auf Regierungsebene • Bekanntmachung bei UNO, NATO, EU, OSZE, Europarat • Bilaterale Präsentationen bei einzelnen Regierungen • Regionale Seminare in Asien, Afrika, Lateinamerika • Auf Branchenebene • Branchenweiter Verhaltenskodex • Einführung von wirksamen Mechanismen, mit denen Urheber von Verstössen zur Verantwortung gezogen werden können

  13. Teilnehmerstaaten (Stand 18.9.2009)

  14. Zusammenfassung • Das Montreux-Dokument bildet ein aktuelles Referenzwerk: Erstmals überhaupt fasst ein von massgeblichen Staaten akzeptierter Text die zentralen Normen des Völkerrechts zusammen, welche für PMSC gelten. Das Dokument widerlegt damit den Eindruck eines "rechtlichen Vakuums". • Um die nationale Regulierung von PMSC zu fördern, enthält das Montreux-Dokument eine Beschreibung von «Good Practices» • Ziel: Förderung der Einhaltung des HVR und der MR in bewaffneten Konflikten und damit Verringerung der Gefährdung der Zivilbevölkerung

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