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Alltagsprobleme hörbehinderter Menschen

Alltagsprobleme hörbehinderter Menschen. Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten Wolnzach 30.06. – 01.07.2012. Hörschädigung/Hörbehinderung nach dem Schwerbehindertenrecht. Ca. 80.000 gehörlose Menschen  1 Promille der Gesamtbevölkerung

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Alltagsprobleme hörbehinderter Menschen

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Presentation Transcript


  1. Alltagsprobleme hörbehinderter Menschen Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten Wolnzach 30.06. – 01.07.2012

  2. Hörschädigung/Hörbehinderung nach dem Schwerbehindertenrecht • Ca. 80.000 gehörlose Menschen 1 Promille der Gesamtbevölkerung • Schwerbehindertengesetz: Merkzeichen GL; RF • Vom Schwerbehindertengesetz anerkannte Schwerhörigkeit: ca. 230.000 Personen • Dunkelziffer erheblich höher • Statistiken teils widersprüchlich

  3. Es gibt viele Begriffe zum Thema Hörschädigung/Hörbehinderung

  4. Unterteilung der Schwerhörigkeit nach Graden

  5. Formen der Schwerhörigkeit nach Lokalisation der Ursache

  6. Gehörlos • Von Geburt an oder vor Spracherwerb • Hörreste möglich • Lautspracherwerb mühsam • Umfassende Kommunikationsbehinderung  trotz normalem IQ! • Artikulationsschwierigkeiten • Gebärdensprachlich orientierte Sozialisation und Kommunikation

  7. Schwerhörig • Von Geburt an oder später erworben • Haben verwertbares Hörvermögen über individuell angepasste Hörgeräte • Hörfähigkeit sehr individuell • Lautsprachorientierung • Leiden oft unter der Hörminderung oder verzerrten Hörwahrnehmung • Schwerhörigkeit wird über Jahre versteckt oder heruntergespielt • Kompensation (verstärkte Konzentration, Kombination, Vermeidung) • Ggf. psychosomatische (Folge-) Erkrankungen • Gruppengespräche zusätzlich mit Nebengeräuschen können zu Grenzerfahrungen führen (Überforderung) • Identität als schwerhöriger Mensch oft schwierig • Organisation in Schwerhörigenverbänden und Selbsthilfe in den letzten Jahren zunehmend

  8. Spätertaubt • Ertaubung nach Abschluss des Spracherwerbs (postlinguale Ertaubung) • konnten Sprache intuitiv erlernen (= altersgemäße Sprachkompetenz) • früher Hörverlust führt zur Veränderung der Sprachkompetenz • An Lautsprache orientiert absehen, hohe Konzentration, Logopädie, Audiotherapie

  9. Cochlea-Implant-Träger • Cochlea-Implantat (CI) • Innenohrprothese (operative Implantation) • GdB 100 %

  10. Beratungsstellen für hörgeschädigte/hörbehinderte Menschen In jedem Regierungsbezirk gibt es mindestens einen Sozial-/Beratungsdienst für hörgeschädigte/hörbehinderte Menschen und eine Dolmetscher-Vermittlungsstelle (häufig angegliedert an den Sozialdienst). In Ballungsregionen sind zum Teil mehrere Beratungs- und Sozialdienste tätig. Darüber hinaus gibt es ergänzende Angebote für besondere Zielgruppen und zu besonderenProblemlagen, für die spezielle Fachdienste bestehen.

  11. Zielgruppen • Beratungsstellen sind Anlaufstellen für Menschen mit unterschiedlichen Hörschädigungen: • Gehörlose • Schwerhörige • Spätertaubte • Cochlea-Implantat (CI)-Träger • Hörgeschädigte mit Mehrfachbehinderung (psychisch krank, lern- und geistig behindert u. a.) • Soziales Umfeld von Hörgeschädigten (Angehörige, Kontaktpersonen) • Taubblinde/Hörsehbehinderte • Tinnitus-Betroffene mit Hörbehinderung

  12. Besonderheiten der Zielgruppe • die Beratung ist zeitintensiver, langsamer und störungsanfälliger aufgrund der Kommunikationsschwierigkeiten • eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und speziellen Fachdiensten ist erforderlich (enge fachliche Kooperation, (Erst-) Begleitung) • bedürfen Kommunikationshilfen wie Gebärdensprachdolmetschern, Schriftmittlern, Taubblinden-Assistenzen. Die Kommunikations- hilfeverordnung erfasst nicht die Übernahme aller hierbei anfallenden Dolmetscherkosten. • Bei vielen hörgeschädigten Menschen hohe Hemmschwelle zum Besuch einer Beratungsstelle (Ausnahme: gehörlose Menschen)

  13. Aufgabengebiete Als Dienste der überregionalen offenen Behindertenarbeit übernehmen die Sozialdienste für Hörgeschädigte/Hörbehinderte folgende Aufgaben: • Fachliche Leitung • Allgemeine (Sozial-)Beratung • Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Beratungsstellen, wie auch dem Fachdienst Integration taubblinder Menschen • Information, Aufklärung und Fortbildung zum Thema „Hörschädigung“ • Zusammenarbeit und Beratung mit und von Hörgeschädigten-/Hörbehindertenvereinen und Selbsthilfegruppen • Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung bei der Interessenvertretung • Gewinnung und Schulung von Ehrenamtlichen • (Gruppenangebote, Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen) • Aktive Einflussnahme auf die regionale Sozialplanung, um Versorgungslücken im Hinblick auf den zu beratenden Personenkreis im sozialen Versorgungssystem zu schließen.

  14. Schwerpunkte der Beratung (I.) Hörgeschädigte/Hörbehinderte Menschen benötigen Unterstützung bei der Bewältigung behinderungsbedingter Probleme im Lebensalltag und Vermittlung ggf. auch Begleitungzu speziellen Fachdiensten. Im Mittelpunkt der Beratung stehen folgende Aufgaben: • Antragstellungen, Erledigung von Schriftverkehr • Umgang mit Ämtern und Behörden • Sicherung des Lebensunterhalts • Probleme bei der Arbeitssuche und am Arbeitsplatz • Familiäre und persönliche Probleme • Psychosoziale Beratung • Umgang mit der Behinderung • Bewältigung von Lebenskrisen und psychischen Problemen • Probleme im Alter und bei Pflegebedürftigkeit

  15. Schwerpunkte der Beratung (II.) Darüber hinaus gibt es folgende Aufgaben im Rahmen der Beratung: • Sozialrechtliche Leistungen (z.B. Schwerbehinderten-ausweis, Umgang mit Behörden und Ämtern, insbesondere beim Schriftverkehr) • Technische Hilfsmittel • Reha-Maßnahmen, besondere Einrichtungen und andere Hilfsangebote • Vermittlung an Selbsthilfegruppen • Vermittlung zu Audiotherapie, Seminaren für Hörtaktik und Gebärdenkursen

  16. Arbeitsmethoden • Beratung im Rahmen von (Außen-)Sprechstunden und aufsuchend (Hausbesuche) • Case-Management: Erschließung und Aufbau eines klientenbezogenen Hilfesystems durch Clearing, Vermittlung an andere Dienste, Vernetzung, Einbeziehung von Gebärden- und Schrift-Dolmetschern, Begleitung und Koordination • Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Einrichtungen für gut Hörende in der Region und Selbsthilfegruppen und speziellen Angeboten für Hörgeschädigte in Bayern sowie im Bundesgebiet • Krisenmanagement • Besondere Sprechstunden für Betroffenengruppen

  17. Erforderliche Kompetenzen Sozialpädagogische Fachkräfte in der Beratung hörgeschädigter Menschen benötigen folgende besondere Kompetenzen: • Kenntnis über die besondere Kommunikationssituation hörgeschädigter Menschen und Beherrschung verschiedener Kommunikationsformen (DGS, LBG etc.) • Kenntnis über die Sozialisationsbedingungen, die Lebenswelt und Kultur gehörloser und schwerhöriger Menschen • Wissen über psychosoziale Auswirkungen von Hörschädigungen • Kenntnisse über Hilfsmittel, besondere Einrichtungen und Angebote für Hörgeschädigte • Kenntnisse über die maßgeblichen Sozialgesetze und Richtlinien insbesondere für Hörgeschädigte

  18. Alltagsprobleme • Fallbeispiel Frau K.

  19. Gesetzliche Grundlagen BGG § 4 Barrierefreiheit § 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen Abs.1 Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlichen Gewalt Abs. 1 Maßnahmen zum Abbau und Beseitigung von Benachteiligung Abs. 2 Unterschiedliche Behandlung ohne zwingenden Grund § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderem Kommunikationshilfen zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren

  20. SGB § 17 Ausführung der Sozialleistung SGB I Abs.1 (4) Barrierefreiheit Abs.2 Verwendung der Gebärdensprache § 57 Förderung der Verständigung (Rehabilitation) SGB IX § 19 Amtssprache SGB X Abs.1 Verwendung der Gebärdensprache (Satz 2)

  21. BayBGG i.V.m. Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule (Bayerische Kommunikationshilfeverordnung – BayKHV 7/2006) Art. 4 Barrierefreiheit Art. 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen Aufwendung sind zu erstatten (Satz 3) Art. 9 Benachteiligungsverbot Abs. 1 Maßnahmen zum Abbau und Beseitigung von Benachteiligung (Satz 3) Abs. 2 öffentliche Träger dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen Art. 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen Abs. 1 Gebärdensprache verwenden gegenüber Trägern der öffentlichen Gewalt (Satz 1) auf Antrag notwendigen Aufwendungen erstatten (Satz 2) Kommunikation mit der Schule für hörsprachbehinderte Eltern mit hörenden Kindern (Satz 3)

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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