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Dies gilt für: Gülle Jauche flüssige Gärreste

§ 4 Absatz 2 DüV unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland (spätestens 4 Stunden n. Applikation). Dies gilt für: Gülle Jauche flüssige Gärreste

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Dies gilt für: Gülle Jauche flüssige Gärreste

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  1. § 4 Absatz 2 DüV unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland(spätestens 4 Stunden n. Applikation) • Dies gilt für: • Gülle • Jauche • flüssige Gärreste • sonstige flüssige organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff und • Geflügelkot

  2. NH3-N Verluste (kumuliert) bei unterschiedlicher Ausbringtechnik zul. Zeitspanne f. Einarbeitung Gronauer et al., 1997 i. Abh. von Menge, Witterung, Befahrbarkeit....

  3. NH3-N Verluste (kumuliert) in Abhängigkeit vom Ausbringungszeitpunkt (Tageszeit) „4 Stundenlinie“ Menzi et. al., 2011

  4. Hinweise zur „zeitnahen Einarbeitung“ • Bei Verwendung von Schleppschlauch- oder Schleppschuhtechnik können innerhalb des geforderten Einarbeitungszeitraumes von 4 Stunden die Ammoniakverluste erheblich reduziert werden (s. Gronacher et. al., 1997). • Neben den hierfür verantwortlichen Eigenschaften fl. WD - wie pH-Wert und Ammoniumgehalt - sowie der verwendeten Ausbringtechnik hat die Witterung zum Ausbringungstermin einen maßgeblichen Einfluss auf die NH3-Verluste (s. Menzi et. al., 2011). • Die Einarbeitung beim parallelen oder absätzigen Verfahren ist zudem in der Praxis nicht unproblematisch (Bodenfeuchte, Strukturschäden...) • Anzustreben ist daher die direkte Einarbeitung mittels Injektionstechnik oder einem Kombinationsgerät (z.B. Güllegrubber). • Auch nach Schleppschlauch- oder Schleppschuh-Ausbringung muss auf unbestellter Fläche eingearbeitet werden, da eine „Restoberfläche“ des Düngerbandes erhalten bleibt (s. Bild 1), über die NH3- Verluste entstehen können.

  5. Bild 1: Ausbringung von 15 m³/ha S. Gülle zu W. Gerste mit Schleppschuhtechnik (Schuler, 2011)

  6. § 4 Absatz 6 DüVAusbringung organischer Dünger nach der Ernte auf Ackerflächen • Dies gilt für: • Gülle • Jauche • flüssige Gärreste • sonstige flüssige organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff und • Geflügelkot

  7. N-Düngebedarf lw. Kulturen im Spätjahr § 4 DüV: .... regelt die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem N nach der Ernte.... zul. Dünger-N-Mengen, wenn ein N-Düngebedarf besteht: maximal 80 kg/ha Gesamt-N oder 40 kg/ha Ammonium-N Hinweise * Den tatsächlichen N-Düngebedarf der Kulturen im Herbst beachten! * Nähe eines Düngungstermins zur Sperrfrist (!) * „Nährstoff-Überfrachtung“ bei intensiver Tier-/Energieproduktion vermeiden! (Lagerkapazität!) * Neben N-Saldo ist auf den P-Saldo zu achten.

  8. Gruppierung landw. Kulturen nach deren N-Bedarf auf Basis N-Entzug (n. Ernte Hauptfrucht) Gruppe 1: hoher N-Bedarf Zwischenfrüchte bis 100 kg N/ha Entzug Winterraps > 50 kg N/ha Entzug Gruppe 2: mittlerer N-Bedarf Wintergerste/Winterroggen bis 50 kg N/ha Entzug (N-Düngebedarf abh. vom Saatzeitpunkt, den Saat- und Auflaufbedingungen (wie Bodenstruktur, Herbstwitterung), dem N-Vorrat zur Saat und Jugendentwicklung (Vorfrucht!)...) Gruppe 3: geringer N-Bedarf Winterweizen 10 - 25 kg N/ha Entzug

  9. Begründung Definition – N-Düngebedarf N-Düngebedarf = N-Bedarf*)minus - N im Boden (aktuell) plus - N nachgeliefert im Boden aus Mineralisation *) vgl. N-Entzugsdaten Konsequenz f. eine Ausbringung n. § 4 Abs. 6 DüV In Abhängigkeit von Standorteigenschaften (Bodenfruchtbarkeit, Witterungs-verlauf v. Winter), Haupt-/Vorfrucht (z.B. Getreide, Raps oder Körnerlegumi-nosen), Saattermin sowie Aussaatqualität können die Boden-N-Vorräte selbst in Gruppe 1 den N-Nährstoffbedarf überschreiten. Dies wird in Gruppe 2 häufiger, in Gruppe 3 immer der Fall sein!

  10. Wachstum von Winterweizen und Nmin-Verlauf (Oktober bis März) Mastel, K., 2003/04

  11. Düngung bedarfsgerecht und umweltverträglich N-Düngung im Spätsommer und im Herbst(Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft) • Ausbringung Gärreste nach Getreide zur Gründüngung und zu Winterraps sowie zu Ackerfutter i.d.R. sinnvoll (max. 80 kg Gesamt-N/ha bzw. 40 NH4-N/ha; ca. 15 - 20 m3). • Keine Gärrestausbringung nach einer späten Ernte z. B. nach Silomais! (Sperrfristen und Mindestlagerkapazitäten sind vorgeschrieben!)

  12. N-Düngebedarf im Herbst – n. Kulturen und Vorfrucht Rothfuss, 2011 (geänd.)

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