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Mehr als Employability

Mehr als Employability. Anmerkungen zum Europ äi s chen und Deutschen Qualifikationsrahmen aus religionsp äd a gogischer Perspektive. Еine starke Str ömu ng ist der Ansicht, allzuviel Bildung schadet nur. Die Leute k önnn ten ja wirklich kritisch werden. (Hildegard Hamm-Br üch er *1921).

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Presentation Transcript


  1. Mehr als Employability Anmerkungen zum Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen aus religionspädagogischer Perspektive

  2. Еine starke Strömung ist der Ansicht, allzuviel Bildung schadet nur. Die Leute könnnten ja wirklich kritisch werden. (Hildegard Hamm-Brücher *1921)

  3. Die Perspektive des EQR – Der Leitgedanke der Employability

  4. „Der EQR ist ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, der die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpft und als Übersetzungsinstrument fungiert, um Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg in Europa verständlicher zu machen. Er verfolgt dabei zwei Kernziele: Förderung der grenzüberschreitenden Mobilitätvon Bürgern und Unterstützung ihres lebenslangen Lernens.“ Der Europäische Qualifikationsrahmen

  5. Der Europäische Qualifikationsrahmen - Hintergrund: der europäische Bildungsraum

  6. Der Europäische Qualifikationsrahmen

  7. Der Europäische Qualifikationsrahmen

  8. „There are also some other, more general, competences like ‘learning to learn’ or ‘ethical competence’, which have not been explicitly included in the EQF. These features, often referred to as meta-competences, have not been included because they cannot be seen independently from other knowledge, skills and competence. Thus, they have not been added as an additional dimension, but should be seen as an integral part of knowledge, skills and competence.“ Der Europäische Qualifikationsrahmen

  9. Zentrale Begrifflichkeiten und Vorstellungen im Diskussionsvorschlag für den Deutschen Qualifikationsrahmen

  10. „Мit dem DQR wird erstmals eine umfassende, bildungsbereichsübergreifende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen vorgelegt, die die Orientierung im deutschen Bildungssystem wesentlich erleichtert.“ Der Deutsche Qualifikationsrahmen

  11. „Der Kompetenzbegriff, der im Zentrum des DQR steht, bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Kompetenz wird in diesem Sinne als Handlungskompetenz verstanden.“ Der Deutsche Qualifikationsrahmen - Kompetenzdefinition 2009

  12. Der Kompetenzbegriff, der im Zentrum des DQR steht, bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. Der Deutsche Qualifikationsrahmen - Kompetenzdefinition 2010

  13. “Individuelle Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Ausdauer und Aufmerksamkeit, aber auch normative und ethische Aspekte der Persönlichkeitsbildung, Persönlichkeitsmerkmale wie interkulturelle Kompetenz, gelebte Toleranz und demokratische Verhaltensweisen haben aus diesem Grund – trotz der großen Bedeutung, die ihnen zukommt – keine Aufnahme in die DQR-Matrix gefunden.“ Der Deutsche Qualifikationsrahmen - Bildungsverständnis 2009

  14. “Dem DQR liegt entsprechend dem deutschen Bildungsverständnis ein weiter Bildungsbegriff zugrunde, auch wenn sich der DQR wie der EQR ausdrücklich nur auf ausgewählte Merkmale konzentriert. Gleichwohl sind beispielsweise Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Ausdauer und Aufmerksamkeit, aber auch interkulturelle und interreligiöse Kompetenz, gelebte Toleranz und demokratische Verhaltensweisen sowie normative, ethische und religiöse Reflexivität konstitutiv fürdie Entwicklung von Handlungskompetenz.“ Der Deutsche Qualifikationsrahmen - Bildungsverständnis 2010

  15. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz. Der Ansatzpunkt religiösen Lernens in der beruflichen Bildung: umfassende Handlungskompetenz

  16. Problemfelder im DQR

  17. 1. Funktionalisierung des Kompetenzbegriffs Problemfelder des DQR

  18. Einseitige Outcome-Orientierung „Wissen muss angeeignet und bewertet werden, um handlungsrelevant sein zu können. Dieser Zusammenhang von Wissen, Werten und Handeln bildet den Kern des Bildungsgedankens. Bildung zielt auf die Entwicklung der eigenen Person und ihres Verhältnisses zur Welt und ermöglicht dadurch Orientierung und eigenverantwortliches Handeln.“(Deutsche Bischofskonferenz) Problemfelder des DQR

  19. Die Aushöhlung des Berufs-Prinzips „Employability“, so wird argumentiert, setzt flexibel gestaltete, flexibel anwendbare und einzeln zertifizierbare Qualifikationen voraus, die entsprechend wechselnder betrieblicher Bedarfe und individuell unterschiedlicher Voraussetzungen entwickelt und vermittelt werden. Tendenziell werden alle Facetten beruflichen Kompetenzerwerbs der Individuen dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit untergeordnet. Beruflichkeit setzt dagegen auf anerkannte und institutionell geregelte Berufsabschlüsse, die zur umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit über einzelne Arbeitsplätze und Branchen hinaus befähigen und mit strukturierten Erwerbs- und Karrieremustern sowie der Einbindung in das bestehende Tarifsystem und in die Sozialgesetzgebung verbunden ist. (V. Gehmlich, BMBF) Problemfelder des DQR

  20. 4. Wer bewertet die Kompetenzen? „Am Ende muss die laufende Arbeit der Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen einer neu zu schaffenden Instanz übertragen werden. (…) Hinter dieser Position steht die Überzeugung, dass nur eine neue Instanz, die keine Eigeninteressen im Bildungssystem hat, die notwendigen reformerischen Impulse geben kann.“(DGB) Problemfelder des DQR

  21. Folgerungen für Religionslehrkräfte an berufsbildenden Schulen

  22. Perspektive Bildungspolitik 1. Es ist von zentraler Bedeutung, dass sich Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen fürdie gegenwärtigen bildungspolitischen Richtungsentscheidungen interessieren und diese auch in die Schulen (Gesamtlehrerkonferenz, Fachkonferenzen, Bildungsgänge) einbringen. 2. Der Einsatz fürein umfassendes Bildungs- und Kompetenzverständnis ist eine pädagogische Grundaufgabe von Religionslehrkräften. Nicht nur in der Vermittlung konkreter Inhalte wird die christliche Botschaft vom Reich Gottes deutlich, sondern auch im Einbringen christlicher Lebens- und Bildungsperspektiven in den pädagogischen Alltag. 10 Thesen zu Konsequenzen aus dem DQR

  23. Perspektive Bildungspolitik 3. Diese christliche Perspektive wird in den nächsten Jahren besonders dann gefragt sein, wenn bildungspolitische Richtungsentscheidungen die Umsetzung des DQR in Bildungspläne, Schulprogramme und ähnliches verlangen. Hier braucht es das aktive Engagement der Religionslehrkräfte in den entsprechenden Gremien. 4. Die Diskussion um den DQR hat gezeigt, dass die Kirchen an vielen Stellen Verbündete mit konvergierenden Optionen haben. Der Schulterschluss mit diesen Institutionen (Gewerkschaften, Stiftungen, Vertreter der Bundesländer) muss immer wieder und immer wieder neu gesucht werden. 10 Thesen zu Konsequenzen aus dem DQR

  24. Theologische Perspektiven 5.Theologisch muss füreine solche Bildungsperspektive die Überzeugung grundlegend sein, dass es sich bei der Arbeits- und Berufswelt um einen „Andersort Gottes“ (Sander) handelt. Nur wenn Theologinnen und Theologen der festen Überzeugung sind, dass kein menschliches Handlungsfeld vom Be-Reich Gottes ausgeschlossen ist, lohnt der Einsatz füreine andere Form beruflicher Bildung. - 6. Stärker als bisher muss die interreligiöse Perspektive in alle Themenfelder des Religionsunterrichts an berufsbildenden Schulen eingebracht werden. Diese Perspektive, die nunmehr auch Chancen hat, im DQR verankert zu werden, stärkt die Auszubildenden sowohl darin, einen eigenen Standpunkt zu erwerben und zu vertreten als auch im Sinne einer starken Toleranz in die Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung und Beruf einzutreten. 10 Thesen zu Konsequenzen aus dem DQR

  25. Theologische Perspektiven - 7. Gleichzeitig braucht es eine fundierte bildungstheoretische Begründung des Religionsunterrichts in der beruflichen Bildung. Der spezifische, nicht ersetzbare Beitrag des Religionsunterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz muss immer stärker deutlich gemacht werden. 10 Thesen zu Konsequenzen aus dem DQR

  26. Unterrichtliche Perspektiven 8. Auch in der beruflichen religiösen Bildung braucht es eine verstärkte Diskussion um einen Kompetenzbegriff, der einerseits von der berufspädagogischen Diskussion ernst genommen werden kann, der aber gleichzeitig das Proprium christlicher Lebens- und Weltdeutung nicht verkauft. - 9. Konvergenz zwischen Berufs- und Religionspädagogik besteht in der Bedeutung, die der Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz zuerkannt wird. Diese wird erkennbar, wenn Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, Situationen im privaten, gesellschaftlichen und beruflichen Bereich bewältigen zu können. 10 Thesen zu Konsequenzen aus dem DQR

  27. Unterrichtliche Perspektiven 10. Ansatzpunkte fürdie Entwicklung religiöser Kompetenz sind die Anforderungssituationen aus dem privaten, gesellschaftlichen und beruflichen Bereich. Weitere didaktische Überlegungen zum kompetenzorientierten Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen müssen diese Ansatzpunkte weiterentwickeln. 10 Thesen zu Konsequenzen aus dem DQR

  28. Danke. Kontakt: KIBOR Tübingen Liebermeisterstraße 12, 72076 Tübingen Telefon: +49 7071 29-74049 Telefax: +49 7071 29-5181 info@kibor-tuebingen.de www.kibor-tuebingen.de

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