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Integration der Ausländer im Wallis

Integration der Ausländer im Wallis. Historischer Rückblick. Die Integration der Ausländer bildet in der Schweiz seit Anfang der 80-iger Jahre ein politisches Thema.

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Integration der Ausländer im Wallis

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Presentation Transcript


  1. Integration der Ausländer im Wallis

  2. Historischer Rückblick • Die Integration der Ausländer bildet in der Schweiz seit Anfang der 80-iger Jahre ein politisches Thema. • Die Bundesverordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer bezweckt unter anderem «die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Eingliederung der hier wohnenden und arbeitenden Ausländer». • In den letzten zwei Jahrzenten hat die Vielzahl und Verschiedenartigkeit von neuen Bevölkerungsgruppen aus Ländern ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft, ob sie nun aus Arbeits-, Asyl- oder Reisegründen eingereist sind, die Struktur der ausländischen Bevölkerung stark verändert. • Die Integration, wie sie durch Schule und Arbeit auf « natürliche Weise » erfolgte, genügt heute nicht mehr. Die lange Wirtschaftskrise der 90-iger Jahr hat dies besonders an den Tag gelegt. • Der Bundesrat ist sich dessen bewusst. In der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 13. September 2000 hat er die Integrationsziele festgelegt und betont, dass diese multidisziplinäre Aufgabe durch die Behörden auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene wahrzunehmen ist. • Gleichzeitig hat er der Eidgenössischen Ausländerkommission die finanziellen Mittel gegeben, um eine finanzielle Unterstützung von konkreten Integrationsprojekten zu ermöglichen. • Heute macht der Bund seine Unterstützung von den finanziellen Beteiligungen der Kantone, Gemeinden und Initianten abhängig.

  3. Einige Zahlen • 157 Nationalitäten sind im Wallis vertreten. • Ende 2003 waren im Wallis 48’633 Ausländer im Besitz einer Jahresaufenthaltbewilligung B, einer Niederlassungs-bewilligung C oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung von mehr als einem Jahr, d. h. 17,1 % der Bevölkerung. • In der Schweiz machen 1’471’033 Ausländer 20,1 % der Bevölkerung aus. • 830’486 Ausländer (56,5 %) stammen aus den EG- und EFTA-Ländern. Im Wallis sind dies sogar 68,5 %. • 459’945 Ausländer (31,3 %) stammen aus europäischen Ländern die nicht Mitgliedstaaten der EG- und EFTA sind. • Die hauptsächlichen Herkunftsländer sind: Portugal 13’374, Ex-Jugoslawien 9849, Italien 8953, Frankreich 4501, Spanien 2058, Deutschland 1669, Türkei 609.

  4. Was versteht man unter Integration? • Grundsätzlich beschreibt der Begriff Integration den Annäherungsprozess verschiedener sozialer Gruppen in der Gesellschaft. • Die Integration ist eine doppelte Anstrengung, sowohl der neuen Migranten als auch der aufnehmenden Gesellschaft, um ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen.

  5. Im Wallis Aufgrund der Änderungen des Artikels 25 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer hat der Staatsrat am 21. Juni 2000 die Schaffung folgender Stellen entschieden: • Eine kantonale beratende Kommission für Ausländer. • Ein Koordinator für Integration, der gemäss Bundesmodell der kantonalen Dienststelle für Zivilstandswesen und Fremdenkontrolle unterstellt ist. • Der Koordinator ist auch kantonaler Ansprechpartner der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.

  6. Kantonales Konzept der Ausländerintegration • Am 2. Oktober 2002 hat der Staatsrat eine ausserparlamentarische Arbeitsgruppe, unter der Führung von Frau Fabienne Bernard, beauftragt ein kantonales Integrationskonzept zu erarbeiten. • Die Gruppe hat in den Bereichen, wo die Integration der Ausländer und die Bekämpfung des Rassismus ihres Erachtens entwickelt werden muss, Betrachtungen angestellt. • Dabei hat die Gruppe den Inhalt der Botschaft des Bundesrates zum Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer berücksichtigt.

  7. Die drei Punkte auf welche die politischen Aktionen hinzielen müssen • Erwerb und Annahme der nötigen Kenntnisse über unsere Institutionen und die Grundsätze unseres Rechtsstaates durch jeden Migranten: Gewaltentrennung, Menschenrechte (z. B. persönliche Freiheit, Glaubensfreiheit, Gleichstellung von Mann und Frau, Recht auf körperliche Integrität, Respekt der Minderheiten, usw.). • Beherrschung der im Wohnort gesprochenen Sprache durch jeden Migranten. • Förderung des Austausches zwischen Einheimischen und Migranten im gegenseitigen Respekt, unter Berück-sichtigung der Kultur des Herkunftslandes und um ein besseres Verständnis untereinander zu ermöglichen.

  8. Notwendige Strukturen Auf kantonaler Ebene (vorgängigbereits erwähnt) • Koordinator für Integration. • Kantonale beratende Kommission für Ausländer. Sowie: • Arbeitsgruppen der kantonalen be- ratenden Kommission für Ausländer.

  9. Auf Gemeindeebene • Die Integration ist vor allem eine Tätigkeit der Annäherung. • Es ist deshalb wichtig, dass sich die Behörden der Gemeinden und ins-besondere der Städte dafür einsetzen. • Die Information, der Empfang und die Beratung der Ausländer ist eine Auf-gabe für die die Fremdenkontrolle / Einwohnerkontrolle der Gemeinde zuständig sein sollte.

  10. Finanzielle Aspekte • Die verfügbaren finanziellen und logistischen Mittel werden, in einem breiten Mass, sowohl die Handlungsprioritäten wie auch das Ausmass oder die Häufigkeit dieser Aktionen bestimmen. • Die Initianten der Projekte müssen finanziell unterstützt werden. • Die finanzielle Beteiligung des Kantons an die Einrichtung von Strukturen in den Gemeinden wäre ein starkes politisches Zeichen, positiv und anregend für die Realisierung von Integrationshandlungen auf Gemeindeebene.

  11. Gesetzliche Grundlagen • Der Staatsrat hat die Änderungen des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer genehmigt und dem Grossen Rat weitergeleitet. • Diese sollen, noch im Verlaufe dieses Jahres, die Subventionierung der unterstützten Projekte ermöglichen. • Die kantonale beratende Kommission für Aus-länder wird im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Ausführungsverordnung erarbeiten, welche die einzelnen Bestimmungen und Prioritäten festlegt.

  12. Schlussfolgerungen • Die Integration muss gewisse Grundsätze befolgen, die der kantonalen Integrationspolitik kurz- und langfristig als Leitfaden dienen sollen. • Beherrschung der im Wohnort gesprochenen Sprache durch jeden Migranten. • Erwerb und Annahme der nötigen Kenntnisse über unsere Institutionen und die Grundsätze unseres Rechtsstaates durch jeden Migranten: Gewaltentrennung, Menschen-rechte (z. B. persönliche Freiheit, Glaubensfreiheit, Gleich-stellung von Mann und Frau, Recht auf körperliche Integri-tät, Respekt der Minderheiten, usw.). • Förderung der Kenntnis unserer Sitten und Gebräuche, der Funktionsweise unserer Gesellschaft und die Teilnahme am Vereinswesen. • Förderung des Austausches zwischen Einheimischen und Migranten im gegenseitigen Respekt, unter Berücksichti-gung der Kultur des Herkunftslandes und um eine bessere Kenntnis des einen und des anderen zu ermöglichen.

  13. Aktionsplan 2004 - 2005 • Unterstützung von Sprachkursen. • Empfang und Information der Migranten auf Gemeindeebene. • Politische Überlegungen in Bezug auf die demokratischen Regeln, auf die unser Land beharrt.

  14. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ende

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