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Menschenrechte als politische Aufgabe

Menschenrechte als politische Aufgabe. Von Andreas Gross, Politikwissenschafter, National- und Europarat Vortrag an der Kantonsschule Luzern 7. April 2006 www.andigross.ch info@andigross.ch. Die Menschenrechte sind Kinder der grössten Katastrophen-Erfahrungen des 20. Jh.

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Menschenrechte als politische Aufgabe

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  1. Menschenrechteals politische Aufgabe Von Andreas Gross, Politikwissenschafter, National- und Europarat Vortrag an der Kantonsschule Luzern 7. April 2006 www.andigross.ch info@andigross.ch

  2. Die Menschenrechte sind Kinder der grössten Katastrophen-Erfahrungen des 20. Jh. Es sind individuelle Grundrechte, die für alle Menschen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gelten, und von allen politisch Machtausübenden respektiert werden müssen.

  3. Es gibt unterschiedliche Menschenrechtsverständnisse und Absicherungssysteme 1945 Artikel 1 der UNO-Charta und die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 Die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) von 1952 und ihr oberstes Gericht in Strassburg

  4. Die Achtung der Menschenrechte ist eine (Selbst-)Verpflichtung jedes der 46 Mitgliedstaaten des Europarates Nach 1989 traten auch viele totalitär beherrschten Gesellschaften der früheren UDSSR dem Europarat bei, die noch nie Erfahrungen machen konnten mit Demokratie, der Achtung von Menschenrechten und der Rechtstaatlichkeit.

  5. Wie die Demokratie sind die Menschenrechte ganz allgemein Früchte kollektiver Lernprozesse Solche politischen Lernprozesse haben immer einen Anfang, aber nie ein Ende. So gibt es keine perfekte, vollendete Demokratie oder Geltung der Menschenrechte. Wir können ihre Unvollendung abbauen im Wissen, ihre Vollendung nie zu schaffen.

  6. Auch die SchweizerInnen - ohne Katastrophenerfahrung - müssen menschenrechtlich noch viel dazu lernen So meinen immer noch zu viele Schweizer, die Demokratie sei kein Menschenrecht, sondern ein Privileg des Schweizerseins Auch gestehen sie Flüchtlingen nicht zu, was sie für sich beanspruchen

  7. Auch in vielen Europaratsstaaten werden grundlegende Menschenrechte missachtet Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt vor allem auch für die Opposition Macht darf nicht willkürlich wahrgenommen werden Die Achtung der Menschenwürde gilt immer und für alle und überall

  8. Die Menschenrechte können und müssen überall noch als politische Aufgabe verstanden werden Dürfen im Kampf gegen den Terrorismus Menschenrechte missachtet werden ? Gelten für Asylbewerberinnen und Nicht-Schweizer in der Schweiz die Menschenrechte nur bedingt ? Totalitäre Herrschaften lassen sich nicht in einem Jahrzehnt überwinden. Neuerdings gibt es auch eine Art „oligarchischer Totalitarismus“, beispielsweise im Kaukasus, also auch in Europa.

  9. Die einseitig ökonomische Glo-balisierung von heute bedarf einer Globalisierung der Demokratie Nicht der Errichtung eines Weltstaates, doch beispielsweise einer Art Globalisierung des europäischen Menschenrechtssystems. Individuelle Klagerechte nicht nur gegen Staaten, sondern auch gegen wirtschaftliche Akteure der Macht, und auch bei der Verletzung der erweiterten Menschenrechte (Wasser, Obdach, Nahrung, Grundbildung)

  10. Politische Aufgabe dürfen wir nicht Mächtigen überlassen. Wir müssen sie als (unsere) Aufgaben engagierter BürgerInnen verstehen. Ueberall wo wir Menschen begegnen. Wir gehen so mit ihnen um, wie wir wünschten, dass sie mit uns umgehen. Als Schweizerinnen und Schweizer, wenn wir unsere Volksrechte wahrnehmen. Als EuropäerInnen , in dem für ein weniger opportunistisches, rechtlich verbindliches Menschen-rechtsverständnis und für deren globaler Garantie kämpfen

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