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Gefahren an Biogasanlagen

Gefahren an Biogasanlagen. ASD stellt Ihnen dieses Unterweisungsprogramm zur Verfügung. Die mindestens jährlich vorgeschriebene Unterweisung Ihrer Mitarbeiter muss um anlagenspezifische Komponenten erweitert werden. Ihr ASD - Team. Gefahren an Biogasanlagen.

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Gefahren an Biogasanlagen

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Presentation Transcript


  1. Gefahren an Biogasanlagen ASD stellt Ihnen dieses Unterweisungsprogramm zur Verfügung. Die mindestens jährlich vorgeschriebene Unterweisung Ihrer Mitarbeiter muss um anlagenspezifische Komponenten erweitert werden. Ihr ASD- Team

  2. Gefahren an Biogasanlagen Die Hauptgefahren an Biogasanlagen entstehen durch unkontrolliert ausströmende Gase !

  3. Gefahren an Biogasanlagen Treten Gase in bestimmten Bereichen in solchen Mengen auf, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit erforderlich werden, so wird die explosionsfähige Atmosphäre als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bezeichnet und die Bereiche werden als explosionsgefährdete Bereiche eingestuft.

  4. Gefahren an Biogasanlagen Bereits kleine Mengen brennbarer Flüssigkeiten können bei ihrer Verdampfung zu großen Mengen brennbarer Dämpfe führen. z.B. 1 Liter Flüssigpropan ergibt, wenn es in gasförmigem Zustand mit Luft bis zur unteren Explosionsgrenze verdünnt wird, 13 000 Liter explosionsfähige Atmosphäre.

  5. Gefahren an Biogasanlagen Hinweis: Mehr als 10 Liter explosionsfähiger Atmosphäre in zusammenhängender Menge müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße immer als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre angesehen werden.

  6. Gefahren an Biogasanlagen Wo kann explosionsfähige Atmosphäre auftreten? Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich, so ist zu ermitteln wo sie am Arbeitsplatz bzw. in der Anlage auftritt, um das Gefährdungspotenzial eingrenzen zu können. Für diese Ermittlung sind wiederum die Eigenschaften der Stoffe und die anlagen-, prozesstechnisch- und umgebungsspezifischen Gegebenheiten zu beachten.

  7. Gefahren an Biogasanlagen Schwere Gase : Je schwerer die Gase sind, desto schneller fallen sie nach unten, wobei sie sich fortschreitend mit der zur Verfügung stehenden Luft vermischen und in Gruben, Kanälen und Schächten verbleiben.

  8. Gefahren an Biogasanlagen Die Dichte von Gasen, beispielsweise Kohlendioxid, ist im Allgemeinen größer als die Dichte der Luft. Schwere Gase tendieren dazu, nach unten zu fallen und sich auszubreiten, und können über weite Strecken „kriechen“.

  9. Gefahren an Biogasanlagen Kohlendioxid ist ein geruchloses Gas. Es verdrängt den Sauerstoff. In Räumen unter Erdgleiche ist eine elektrische Lüftungsanlage mit Gassensor vorgeschrieben.

  10. Gefahren in Biogasanlagen Leichte Gase : Einige wenige Gase sind wesentlich leichter als Luft, z. B. Wasserstoff oder Methan. Sie haben die natürliche Neigung, sich mit der Luft zu vermischen wenn sie nicht eingeschlossen werden.

  11. Gefahren an Biogasanlagen Es ist wichtig, Gase „einzuschließen“ Im BHKW z.B. ist eine ausreichende Querlüftung erforderlich um im Schadensfall unkontrolliert austretende Gase aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.

  12. Gefahren an Biogasanlagen Gefahren durch Gase : • Lebensgefahr durch Schwefelwasserstoff (lähmt den Geruchsnerv) • Erstickungsgefahr durch Kohlendioxid • Vergiftungsgefahr durch Ammoniak • Explosionsgefahr durch Methan • Explosionsgefahr durch Schwefelwasserstoff • Explosionsgefahr durch Ammoniak

  13. Gefahren an Biogasanlagen Untere Explosionsgrenzen (UEG) • Methan UEG = 4,4 Vol % • Schwefelwasserstoff UEG = 45,5 Vol % • Ammoniak UEG = 17 Vol %

  14. Gefahren an Biogasanlagen Grenzwerte : • Schwefelwasserstoff (H2S) = 10 ppm • Kohlendioxid (CO2) = 5000 ppm • Ammoniak (NH3) = 20 ppm Bei Bedarf Atemschutzgerät tragen.

  15. Gefahren an Biogasanlagen Unter Explosionsschutzmaßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern, die Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden oder die Auswirkungen von Explosionen soweit reduzieren, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet sind.

  16. Gefahren an Biogasanlagen Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb von Anlagen sollte möglichst verhindert werden. Das lässt sich durch geschlossene Anlagen erreichen. Die Teile der Anlage müssen entsprechend dicht sein. Anlagen sind so zu konzipieren, dass unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen keine nennenswerten Leckagen auftreten. Dies ist unter anderem durch regelmäßige Wartung sicherzustellen.

  17. Gefahren an Biogasanlagen Lässt sich die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht verhindern, so ist die Entzündung dieser gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu vermeiden.

  18. Gefahren an Biogasanlagen Die Instandhaltung der Anlage beinhaltet die Instandsetzung, die Wartung und die Inspektion bzw. Prüfung. Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten sind alle Beteiligten zu informieren und die Arbeiten sind freizugeben, zweckmäßigerweise mittels eines Arbeitsfreigabesystems. Instandhaltungsarbeiten dürfen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden.

  19. Gefahren an Biogasanlagen Erfahrungsgemäß ist bei Wartungsarbeiten das Unfallrisiko erhöht. Daher ist vor Beginn, während und nach Beendigung der Arbeiten sorgfältig darauf zu achten, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

  20. Gefahren an Biogasanlagen Bei Instandhaltungsarbeiten mit Zündgefahren im explosionsgefährdeten Bereich sollte das Vorhandensein gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ausgeschlossen werden.

  21. Gefahren an Biogasanlagen Mit Ausnahme außergewöhnlicher Umstände, unter denen andere angemessene Vorkehrungen zu treffen sind, werden die zu bearbeitenden Anlagenteile entleert, entspannt, gereinigt, gespült und müssen frei von brennbaren Stoffen sein. Während der Durchführung der Arbeiten dürfen diese Stoffe nicht an den Arbeitsort gelangen.

  22. Gefahren an Biogasanlagen Bei Arbeiten, bei denen mit Funkenflug gerechnet werden muss (z. B. Schweißen, Brennen, Schleifen) sind geeignete Abschirmmaßnahmen durchzuführen ggf. ist eine Brandwache zu stellen.

  23. Gefahren an Biogasanlagen Achtung: Vor und während der Arbeiten Freimessen !

  24. Gefahren an Biogasanlagen Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in Bereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten können, ist eine Überprüfung der Sicherheit der Gesamtanlage erforderlich. Nach sicherheitsrelevanten Änderungen oder Schadensereignissen ist eine Überprüfung der Sicherheit der Gesamtanlage ebenfalls erforderlich.

  25. Gefahren an Biogasanlagen Die in einer Anlage getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Die Häufigkeit der Überprüfung richtet sich dabei nach der Art der Explosionsschutzmaßnahme. Alle Überprüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden.

  26. Gefahren an Biogasanlagen Gefährliche explosionsfähige Atmosphären müssen an ihren Zugängen mit dem folgenden Warnzeichen ausgestattet sein:

  27. Gefahren an Biogasanlagen Im Rahmen seiner Pflichten nach Artikel 4 der RL 1999/92/EG stellt der Betreiber sicher, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird.

  28. Gefahren an Biogasanlagen Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt werden. Es wird überarbeitet, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsstätte, der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

  29. Gefahren an Biogasanlagen Alle Mitarbeiter müssen über den Inhalt des Explosionsschutzdokumentes informiert sein. Dieses setzt eine regelmäßige Unterweisung voraus.

  30. Gefahren an Biogasanlagen Durch gut geschulte Mitarbeiter wird die Sicherheit der Biogasanlage wesentlich erhöht. Mögliche Abweichungen vom angestrebten Prozess werden schneller erkannt und können dementsprechend schneller korrigiert werden.

  31. Gefahren an Biogasanlagen ASD www.asd-droege.de

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