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Vermögenspolitik

Vermögenspolitik. Vermögensbegriff und Vermögensarten Die Rolle der Vermögenspolitik für die Einkommensverteilung Die Messung der Vermögensverteilung Wirtschaftliche und soziale Funktion des Vermögens in der Marktwirtschaft Vermögenskonzentration Instrumente der Vermögenspolitik. Übersicht.

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Presentation Transcript


  1. Vermögenspolitik © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  2. Vermögensbegriff und Vermögensarten Die Rolle der Vermögenspolitik für die Einkommensverteilung Die Messung der Vermögensverteilung Wirtschaftliche und soziale Funktion des Vermögens in der Marktwirtschaft Vermögenskonzentration Instrumente der Vermögenspolitik Übersicht © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  3. Vermögensbegriff © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  4. Sicherlich ist es eine wesentliche Grundbedingung für die personelle Vermögensverteilung, dass ein dauerhafter Nutzungsanspruch an einem Wertgegenstand besteht. Gleichwohl sind die Eigentumsansprüche nicht immer eindeutig. Beispiel Barwert der Rentenzahlungen: es besteht nur ein Anspruch dem Grunde (und derzeit der relativen Höhe nach) nicht aber der absoluten Höhe nach. Eigentumsrecht und Zuordnenbarkeit © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  5. Vermögen kann unterschiedlich bewertet werden: Durch den aktuellen Verkaufswert oder Durch den (abgezinsten) Wert der zukünftigen Erträge, also Dividenden (kalkulatorische) Mieten Zinsen etc. Die Erträge haben zwar Einfluss auf den Marktwert, es werden dabei aber unterschiedliche Zeithorizonte angesetzt Frage nach der Höhe des Diskontfaktors – Inflationsrate oder Opportunitäts-kosten Barwert des Vermögens oder Marktpreis © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  6. Theoretisch gehören hierzu: Das Sachvermögen (langlebige Konsumgüter, Produktivvermögen, Vorräte, Haus- und Grundbesitz) Saldo der Forderungen und Verbindlichkeiten Anwartschaften (spätere Versicherungs- und Pensionsleistungen, potentielle Erbschaften) Humankapital Praktisch erfassbar sind allenfalls Teile des Sachvermögens und der Forderungssaldo sowie Teile der Anwartschaften Von der EVS nicht erfasste Vermö-gensteile: Bargeld, Sicht- und Termineinlagen, Forderungen gegen Dritte, Ansprüche aus Sozialversiche-rungen und landwirtschaftliches Vermögen Gesamtvermögen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  7. Vermögensverteilung Struktur • nach Vermögensarten • nach Haushaltseinkommen • nach Haushaltsarten © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  8. Das Geldvermögen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  9. Zum Einfluss der Anwartschaften Gini-Koeffizienten 1973: Netto ohne: 0,75Vorsorge: 0,33 Netto mit: 0,54 Quelle: Hober/Mierheim: Die Bedeutung des Vorsorgevermögens für die personelle Vermögensverteilung der privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland 1973 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  10. Vermögensstruktur © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  11. Quelle: Ammermüller, Andreas; Weber, Andrea; Westerheide, Peter: Die Entwicklung und Verteilung des Vermögens privater Haushalte unter besonderer Berücksichtigung des Produktivvermögens; Mannheim 2005; S. 151 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  12. Quelle: Ammermüller, Andreas et al; a.a.O; S. 154 © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  13. Wem gehört wie viel? © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  14. Wem gehört wie viel? (2) © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  15. Wem gehört wie viel? (3) © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  16. Vermögen und EinkommenSoziale und wirtschaftliche Funktion des Vermögens © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  17. Jeder Vermögensgegenstand bringt entweder Geldeinkünfte oder Nutzungen, die für die Ermittlung der Einkommens-position relevant sind. Erfasst werden üblicherweise nur die Geldzuflüsse. Dies führt nicht nur bei Vermögensgegenständen mit Sammler-werten zu Verwerfungen, sondern auch in anderen Nutzungsbereichen. Im Falle des Mietwertes der selbstgenutzten Wohnung wird dies sehr deutlich: Zusammenhang © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  18. Kräftig: Änderung durch Mietwert Blass: Haushaltseinkommen ohne Mietwert Negativ, da in der Mehrzahl Mieter IR: Imputed Rent = Mietwert der selbstgenutzten Wohnung Datenbasis: Sozioökonomische Panels für Großbritannien, Deutschland und USA © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  19. Vermögen ist nicht nur Einkommens-quelle sondern bei ausreichender Streuung auch eine Versicherung gegen Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit etc. In zunehmendem Maße wird auch erwartet, dass privater Vermögens-aufbau Funktionen des Sozialversi-cherungssystemes übernehmen soll. Förderung des Vermögensaufbaus als staatliches Ziel Stabilität der Einkommenserwartung © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  20. Bei einer rein marktlichen Steuerung der Vermögensentwicklung neigt die Verteilung zu einer Bildung von weit stärkeren Extremen als die Einkommensverteilung. Dies hängt mit dem Zugang zu Anlageformen und der Abstaffelung von Renditen je nach Losgröße zusammen. Der Vermögensaufbau im Bereich Immobilien und Produktivvermögen setzt ein Mindestmaß an Kreditwürdigkeit voraus, das erst erarbeitet werden muss. Je größer die Kreditwürdigkeit, desto größer die Hebelwirkung für den Vermögensaufbau bei entsprechender Risikobereitschaft Marktmacht hat hier stärkere Wirkung Daneben Einfluss der Vermögens-höhe auf Risiko-bereitschaft und damit Rendite Leverage-Effekt Besonderheiten der Vermögensentwicklung © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  21. Mittelstandsaufbau Quelle: EVS; Haushaltsbasis Gini-Koeffizient für Einkommen und Vermögen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  22. Es gibt wirtschaftliche Grenzen der Vermögensbesteuerung: Eine Volkswirtschaft braucht zu ihrer Entwicklung immer größere Mengen Kapital und Risikobereitschaft des Kapitals. Wer nur wenig hat, der wird i.d.R. dieses Wenige nicht größeren Risiken aussetzen wollen, es aber häufiger aufzehren, so dass es nicht mehr für weiteren Kapitalaufbau zur Verfügung steht. Die Kapitalakku-mulation ist Wohl-standsvorausset-zung für die gesamte Wirt-schaft, also auch die „Armen“. Wirtschaftliche Funktion des Vermögens und Grenzen der Vermögenspolitik © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  23. Verteilung des Produktivvermögens © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  24. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  25. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  26. Staatliche Vermögenspolitik © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  27. Vermögenshöhe und Vermögensstruktur • War bislang nur der Aufbau eines Vermögens Ziel (VL etc.), so wird jetzt die staatl. Tätigkeit gezielter für: • Altersversorgung und • Teilhabe am Produktivvermögen Rückläufig ist die Förderung von Immobilieneigentum © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  28. Die laufenden Erträge aus dem Vermögen werden abzüglich Freibeträgen, Werbungskosten etc. von der Einkommensteuer erfasst. Deren Progressivität verringert die Geschwindigkeit des Vermögensaufbaus bei hohen Vermögen mit Gelderträgen Die Vermögenswerte ohne laufende Gelderträge werden nur bruchstückhaft erfasst. Während früher der Wohnwert des selbst genutzten Immobilieneigentums zu versteuern war, gibt es jetzt keine Steuer auf den (fiktiven) Ertrag mehr. Es wird nur noch die Substanz erfasst mit Grunderwerbsteuer (statt Umsatzsteuer) und Grundsteuer Die Immobilien ebenso wie alle anderen Vermögenswerte unterliegen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Steuerliche Maßnahmen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  29. Durch zahlreiche Freibeträge ist die tatsächliche Steuerbelastung im mittleren Vermögensbereich noch progressiver als sie hier erscheint. Hauptproblem bleibt jedoch die Ermittlung der Bemessungsgrundlage Die Steuerklassen hängen ab vom Verwandtschafts-verhältnis: I: Großeltern und Eltern bei Erbschaft, (Stief-) Kinder, Enkel und Ehegatten immer II: (Groß-)eltern bei Schenkung Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten immer III: Rest Struktur der Erbschafts- und Schenkungssteuer © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  30. Freibeträge • Ehegatten: 307.000 € • Kinder und Kinder verstorbener Kinder 205.000 € • sonstige aus Erbschafts-Steuerklasse 1: 51.200 € • Steuerklasse 2: 10.300 € • Steuerklasse 3: 5.200 € © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  31. Geldvermögen und börsennotierte Werte gehen zum Tageswert in die Bemessungsgrundlage ein Alle anderen Werte unterliegen einer abstrakten Wertermittlung, d.h. ihr Wert wird geschätzt. Dieses Verfahren führte schon bei Immobilien zu heftiger Kritik der Ansätze (u.a. wegen unterschiedlicher Wertentwicklung der Grundstücke seit der steuerlichen Einheitswert-Festlegung) und muss bei stark volatilen Werten wie Kunstgegenständen immer versagen. Würde jeder Erbe etc. zum Verkauf gezwungen um sich dann den Gegenstand sozusagen in einem Bietungsverfahren selbst wieder abzukau-fen, so würde dies zu einem Zusammenbruch der Verkehrswerte führen, da permanent Überangebot herrscht an Immobilien und Kunstgegenständen. Zur Problematik der Wertermittlung © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  32. In diesen Bereich fallen z.B. Die Vermögenswirksamen Leistungen, die nicht der Sozialversicherung unterliegen. Die hohen Freibeträge bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die diskutierte Abgeltungssteuer für Kapitalerträge mit pauschaler Besteuerung bei einem plötzlichen Anfall von Steuerehrlichkeit. Weitere Maßnahmen auf der Abgabenseite © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  33. Der Staat fördert den Vermögensaufbau durch Prämien fürs Sparen (Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie, Zulage bei Riester-Rente) und beim Erwerb von Immobilien (Eigenheimzulage und Baukindergeld) Darüber hinaus gehören auch die besonderen staatlichen Maßnahmen zur Sicherung der Zuverlässigkeit der Kapitalmärkte (Aufsicht, Zentralbank) in diesen Bereich. Transferleistungen © Anselm Dohle-Beltinger 2013

  34. Die Leistungen des Transfersystems haben eine sehr große Bedeutung als Äquivalent zu einem eigenen Vermögensaufbau (s. Studie 1973). Solange allerdings nicht die Zahl der Leistungsempfänger wieder deutlich abnimmt, ist das Verhältnis von Einzahlung zu Leistung einer immer stärkeren Auszehrung ausgesetzt, da entweder der Zahlungswiderstand zu hoch wird oder Die Anzahl der Zahler zu gering ist Für eine 20 Jahre lang gezahlte Rente von € 1.000,-- braucht man bei 4,5% Zins p.a. ein Kapital von € 158.658,19 Sozialversicherungssystem © Anselm Dohle-Beltinger 2013

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