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Änderung des Durchmessers bei einem Abwasserkanal nach der Beauftragung

Nachtragsfall 1: Leistungsänderung. Änderung des Durchmessers bei einem Abwasserkanal nach der Beauftragung. Zusätzliche Information/Randbedingungen. Die Leistung wurde nach STLB-Bau ausgeschrieben. Es wurden EFB-Blätter mit der Angebotsabgabe eingefordert.

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Änderung des Durchmessers bei einem Abwasserkanal nach der Beauftragung

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Presentation Transcript


  1. Nachtragsfall 1: Leistungsänderung Änderung des Durchmessers bei einem Abwasserkanal nach der Beauftragung Zusätzliche Information/Randbedingungen Die Leistung wurde nach STLB-Bau ausgeschrieben Es wurden EFB-Blätter mit der Angebotsabgabe eingefordert

  2. Dieses Angebot führte zur Beauftragung (Seite 1 von 4)

  3. Dieses Angebot führte zur Beauftragung (Seite 2 von 4)

  4. Dieses Angebot führte zur Beauftragung (Seite 3 von 4)

  5. Dieses Angebot führte zur Beauftragung (Seite 4 von 4)

  6. Noch vor Beginn der Ausführung ändert der Auftraggeber verschiedene Leistungen, z.B. den Durchmesser der Rohrleitungen. Daraufhin erstellt der Auftragnehmer ein Nachtragsangebot. Dessen Preise sollen im folgenden mit x:nachtrag geprüft und bewertet werden. (Seite 1 von 2)

  7. Noch vor Beginn der Ausführung ändert der Auftraggeber verschiedene Leistungen, z.B. den Durchmesser der Rohrleitungen. Daraufhin erstellt der Auftragnehmer ein Nachtragsangebot. Dessen Preise sollen im folgenden mit x:nachtrag geprüft und bewertet werden. (Seite 2 von 2)

  8. Dazu werden als erstes die Angaben des Auftragnehmers aus dem EFB 1b manuell an x:nachtrag übertragen

  9. Hier sind die Angaben aus dem EFB 1 b nun vollständig erfasst.

  10. Im nächsten Schritt wird das Nachtrags-LV, das als GAEB-Datei (*) vorliegt, über die Schnittstelle eingelesen. (*)Alternativ dazu wäre die manuelle Erfassung genauso möglich, falls keine GAEB-Datei vorliegt.

  11. Hier wird die Funktion aufgerufen...

  12. ... alle gewünschten Positionen werden markiert...

  13. ... und nun als Nachtrag eingefügt.

  14. ... womit sie zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stehen.

  15. Als nächstes wird jeder Position einzeln oder allen gemeinsam ein Status zugewiesen.

  16. Hier: „sachlich anerkannt“.

  17. In gleicher Weise wird die Nachtragsart definiert.

  18. Hier geht es um eine „Leistungsänderung“.

  19. Status und Nachtragsart werden durch Symbole dargestellt.

  20. Da die Nachtragspositionen mit STLB-Bau erzeugt wurden (*) , können sie nun automatisch kalkuliert werden. (*) wären die Nachtragspositionen frei getextet, könnten sie in x:nachtrag nachgebildet werden. Dieser Fall wird in anderen Präsentationen beschrieben.

  21. Die automatische Kalkulationen hat im vorliegenden Beispiel nur wenige Sekunden benötigt.

  22. Für jede einzelne Nachtragsposition steht nun ein Vergleichspreis auf Basis einer Vergleichskalkulation zur Verfügung. Diese wurde erstellt aus den Angaben der EFB sowie aus den Kalkulationsansätzen von x:nachtrag.

  23. Hier die vollständige Kalkulation.: Aufwandswerte: Zeiten, Mengen etc. gemäß x:nachtrag (*) (*) Kalkulationswerte gemäß DBD-Kalkulationsansätze

  24. Kostenwerte gemäß EFB 1 (Lohn) bzw. x:nachtrag (alle anderen Werte)

  25. Einzelkosten als Menge x Wert

  26. Zuschläge gemäß den Angaben des Auftragnehmers aus den EFB 1b.

  27. Aus allem zusammen dann der Vergleichspreis.

  28. Der Vergleichspreis allein ist nicht maßgeblich. Vielmehr kommt es darauf an, wie dieser im Verhältnis zur Kalkulation des Hauptauftrags steht. Daher wird auch des Haupt-LV via GAEB importiert

  29. Die Nachtragspositionen werden nun wieder automatisch mit dem Haupt-LV abgeglichen.

  30. Dazu dieser Hinweis ....

  31. ...und schon steht auch die Vergleichskalkulation für das Haupt-LV zur Verfügung.

  32. Hier nun das Ergebnis und seine Bewertung: Für die ursprüngliche Leistung wurde über die Vergleichskalkulation ein Preis von 58,44 € ermittelt. Beauftragt wurde jedoch für 49,72 €. Man kann sagen, dass der ursprüngliche Preis aus Sicht des Auftragnehmers ein „schlechter“ Preis war.

  33. Aus den Bestimmungen der VOB ergibt sich, dass Nachträge auf der selben Basis zu kalkulieren sind wie der Hauptauftrag. Daraus ergibt sich verkürzt aber zutreffend: „Gute Preise bleiben gute Preise“ ebenso wie: „Schlechte Preise bleiben schlechte Preise“.

  34. Für dieses Beispiel bedeutet das: Die geänderte Leistung ist auf Basis einer neutralen Vergleichskalkulation 22 % teurer als die ursprüngliche. Daraus ergibt sich der Preisänderungsfaktor von 22%. Daher: Neuer Preis = Alter Preis + 22 %

  35. Der absolute Unterschied zwischen der Forderung des Auftragnehmers und der durch eine seriöse Vergleichskalkulation gewonnenen Erkenntnis beträgt allein bei dieser Position: 250 m (*) * (78,80./. 60,75) = 4512,50 € (*) Menge gemäß Haupt-LV, vgl. Folie 4

  36. Die Kalkulationswerte, die x:nachtrag mitliefert, können beliebig verändert und ergänzt werden. Sollte für eine Leistung kein Kalkulationsansatz gegeben sein, kann ein solcher manuell eingefügt werden. Damit lässt sich jede noch so individuelle Besonderheit abbilden.

  37. Hier manuell eingegebene Werte für das „Einbauen von Stahlplatten“

  38. x:nachtrag beherrscht auch die Ausgleichsrechnung für die übergreifende Betrachtung mehrerer Nachträge. Hier eine typische Ausgabe Teil 1....

  39. ...und Teil 2. x:nachtrag hilft, angemessene Nachtragpreise zu vereinbaren und überzogene Forderungen qualifiziert abzuwehren. Damit trägt es ganz direkt zur Kostensicherheit bei. Daraus folgt...

  40. ...unsere Empfehlung für alle Auftraggeber, Architekten und Projektsteuerer: Jetzt mehr Information beim autorisierten Vertriebspartner einholen. Vertriebspartner x:nachtrag(Internet Verbindung Voraussetzung)

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