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_______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

Existenzgründungs- Infoveranstaltung. Mit der richtigen Vorbereitung müssen Sie nicht ins kalte Wasser springen! Die Betriebsberater der IHK helfen Ihnen gern!. Bildquelle: DFV. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer. Industrie- und Handelskammer. 1.1. Wer ist die IHK

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  1. Existenzgründungs- Infoveranstaltung Mit der richtigen Vorbereitung müssen Sie nicht ins kalte Wasser springen! Die Betriebsberater der IHK helfen Ihnen gern! Bildquelle: DFV _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  2. Industrie- und Handelskammer 1.1. Wer ist die IHK 1.2. Aufgaben 1.3. Leistungen 1.4. Mitgliedschaft _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  3. 1.1. Wer ist die IHK? • Körperschaft des öffentlichen Rechts • Selbstverwaltungskörperschaft der Unternehmen • Verpflichtung zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung • IHK Untersteht der Rechtsaufsicht des Landes • IHK Frankfurt(Oder betreut 42.000 Unternehmen in • den Kreisen Uckermark, Barnim, MOL, LOS und FFO _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  4. 1.2. Aufgaben der IHK • Interessenvertreter • Auftragsdienstleister (für den Staat) • Dienstleister _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  5. 1.3. Leistungen der IHK • Die IHK äußert • sich zu • Vorhaben durch: • Konzepte • Vorschläge • Stellungnahmen • Die IHK sitzt an Verhandlungs- tischen: • Ministerien • Arbeitsämtern • Entscheidungsträ- • gern auf Kreis- u. • Kommunalebene • Die IHK begleitet: • Existenzgründer • Investitionsvor- • haben • Standortvorhaben • Berufsausbildung • Krisenbewältigung • Die IHK nimmt Einfluss auf: • Gesetzgebungsvor- • haben • kommunale • Steuersätze und • die regionale • Arbeitsmarktpolitik Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

  6. 1.4. Mitgliedschaft in der IHK • Mitglied in der Kammerorganisation sind alle Unternehmen aus • Industrie • Handel • Dienstleistungen • Gastgewerbe • Verkehr – und Nachrichtenwesen • Kredit – und Versicherungswesen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  7. 2. Rechtsgrundlagen • 2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht • 2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender • 2.3. Handwerksordnung – Auszüge • 2.4. Rechtsformen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  8. Bildquelle: DFB _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  9. 2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht • § 1 der Gewerbeordnung sagt aus: • „ Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“ • §§ 33 – 34 regeln, welche Gewerbe einer Erlaubnispflicht unterliegen • ( Spielbanken, Bewachungsgewerbe, Pfandleihe, Versteigerer, • Makler/ Bauträger...) • §§ 38.. regelt die überwachungsbedürftigen Gewerbe • ( An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter, Altmetalle, • Reisebüros, Eheanbahnung...) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  10. 2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht • Eine Anmeldung in diesen Branchen setzt ggf. voraus: • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, Insolvenz)  der fachlichen Eignung (Sach- und/oder Fachkundenachweise) • der Erlaubnis (z.B. Konzessionen bei Spielhallen) • finanzielle Sicherheiten (Güterverkehr) Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgt • beim Gewerbeamt für Gewerbetreibende • beim Finanzamt für Freiberufler _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  11. 2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht • Anmeldung beim Gewerbeamt erfordert: • Personalausweis oder Reisepass • ggf. Erlaubnis (z.B. Makler) • Handwerkerkarte • Vorlage gewerberechtlicher Genehmigungen (Sach- und Fachkundenachweis) • Handelsregistereintrag • Zu informieren sind weiterhin: • Finanzamt • Berufsunfallkasse • Krankenkasse • Agentur für Arbeit, sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  12. 2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender • Freiberufler • Das EST-gesetz unterscheidet Freiberuflerin drei Tätigkeitsgruppen: • die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten (Tätigkeitsberufe), wie Wissenschaftler, Filmemacher, Schriftsteller, Erzieher, Künstler • die selbständige Tätigkeit der sog. Katalogberufe wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Beratungsunternehmen (nicht bei GmbH) • die selbständige Tätigkeit der in den Katalogberufen ähnlichen Berufen (Analogberufe) ,wie Baustatiker, Ambulante Krankenpflege, Designer, _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  13. 2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender • Gewerbetreibende • sind alle selbstständig Tätigen, die laut § 6 der Gewerbeordnung keine Freiberufler und nicht in der Land-,Forst- und Urproduktion tätig sind • Hierbei unterscheidet sich die Zugehörigkeit zur IHK oder HWK nach den Tätigkeiten; handwerksähnliche Tätigkeiten gehören in der Regel zur HWK _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  14. 2.3. Handwerksordnung - Auszüge • Zwei Gesetze zur Reform des Handwerksrechts sind seit dem 01.01.2004 mit folgenden Kerninhalten in Kraft: • Der Meisterzwang wird auf 41 (bisher 94) zulassungspflichtige Handwerke beschränkt (Rolle A - Maurer, Dachdecker, Maler, Karosserie- und Fahrzeugbaubau, Fleischer, Friseure..) • Alle anderen 53 sind zulassungsfrei, ihre selbstständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus (Rolle B - Fliesen-,Platten- Mosaikleger, Schuhmacher, Schneider, Raumausstatter, Buchbinder, Drucker.....) • Darüber hinaus enthält die Handwerksordnung 57 handwerksähnliche Gewerbe ( Bautrockengewerbe, Holz- u.Bautenschutz, Änderungsschneider, Teppichreiniger, Ausf. einfacher Schuhreparatur, Fleischzerleger....) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  15. 2.3. Handwerksordnung - Auszüge • Altgesellenregelung lt. § 7 b der HWO: • Erfahrene Gesellen, die sechs Jahre praktisch in der Branche tätig waren davon vier Jahre in leitender Position (Nachweise sind der HWK beizubringen) Inhaberprinzip wird abgeschafft • Betriebe können jetzt von allen Einzelunternehmen und Personengesellschaften geführt werden, sofern ein Betriebsleiter mit Meisternachweis eingestellt wird Zugangserleichterung • Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüften Technikern wird der Zugang erleichtert. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Handwerkskammer führen. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  16. 2.4. Rechtsformen Einzelunternehmen / Einzelfirma - Name, Sach- oder Phantasiebezeichnungen - bei Einzelkaufleuten im HRG: eingetragener Kaufmann e.K. Personengesellschaften - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Kommanditgesellschaft (KG) - Stille Gesellschaft Kapitalgesellschaften - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Aktiengesellschaft (AG) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  17. 2.4. Rechtsformen 1) Notars-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten (Quelle: IHK Bonn) 2) Ja, wenn Gründer Vollkaufmann ist _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  18. 2.4. Rechtsformen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  19. 2.4. Rechtsformen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  20. 3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin Fachliche Qualifikation - Berufserfahrung - Fach- und Sachkundenachweis Kaufmännische Kenntnisse Persönliche Bedingungen - Familie / finanzielle Absicherung - Familie/ ehelicher Güterstand - Zeitaufwand / Gesundheit / Stress - Motivation, Kommunikationsfähigkeit _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  21. 3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin Bildquelle: DFV _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  22. 4. Standortbedingungen Standortfaktoren -Kundennähe - Konkurrenz - Verkehrsanbindung - Versorgung - Arbeitskräfte / Personal - Kosten (Miete, Steuern u.a.) - behördliche Auflagen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  23. 4. Standortbedingungen • Konkurrenzanalyse • - Markteinschätzung • - Produkt-/ Kostenanalyse • Produkt-/ Marktpolitik • - Marketing / Zielgruppen • - langfristige Strategien / Entwicklung der Branche • - Werbung • Rahmenbedingungen • - kommunale Steuersätze • - Fördermöglichkeiten _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  24. „Nur ein Idiot glaubt, aus eigenen Erfahrungen zu lernen. Ich ziehe es vor, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, um von vornherein eigene Fehler zu vermeiden.“ Otto von Bismarck _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  25. 5. Unternehmenskonzept - Anforderungen • Konzeptaufbau: • Vorhabensbeschreibung, Unternehmensgegenstand • Lebenslauf • Nachweis der Fach- und/oder Sachkunde • Kapitalbedarfsplan • Finanzierungsplan • Rentabilitätsvorschau • Liquiditätsplanung _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  26. 5. Unternehmenskonzept Muster Kapitalbedarfsplan _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  27. 5. Unternehmenskonzept Muster Finanzierungsplan Ihre Eigenmittel bilden die Grundlage für eine solide Unternehmensfinanzierung. Sie sollten in angemessenem Umfang (mind. 20 %) eingesetzt werden, um eine möglichst krisenfeste Finanzierung zu erreichen. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  28. 5. Unternehmenskonzept Muster Rentabilitätsvorschau _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  29. 5. Unternehmenskonzept Inhalt Liquiditätsplan Unter Liquidität versteht man "die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen". Die Liquidität bringt zum Ausdruck, ob Sie in den nächsten Monaten (nach der Betriebsgründung) noch ausreichend Geld haben werden, um offene Rechnungen zu bezahlen und weiterarbeiten zu können. Mit der Liquiditätsrechung entsteht der letzte Teil Ihres Finanzierungskonzeptes, wofür der Umsatz- und der Kostenplan die wesentliche Grundlage darstellen. Inhaltlich entspricht der Liquiditätsplan Ihrem Rentabilitätsplan. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch den einzelnen Monaten zugeordnet, in denen sie anfallen. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  30. 6. Betriebliche Versicherungen Risiko Gegenstand Vorsorge Entschädigung Externer • Personen-, Sach- und Vermögensschäden • (verursacht durch: • Sie selbst, • Ihre Arbeitnehmer, • Ihre Betriebsstätten, Produkte oder • Kraftfahrzeuge) • Haftpflicht-Versicherungen: • Betriebshaftpflicht • Berufshaftpflicht • Umwelthaftpflicht • Vermögensschaden- • haftpflicht • - Produkthaftpflicht • - Kraftfahrzeughaftpflicht Schäden oder Verluste an: Betriebs- und Bürogebäuden, Gebäuden im Bau, Außenanlagen, Grundstücksbestand-teilen, technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen, Vorräten, Waren, Bargeld, Akten, Plänen und sonstigen Geschäftsunterlagen, Urkunden, Mustern, Ausstellungsstücken • Sachversicherungen: • Feuer • Einbruchdiebstahl • Sturmschaden • Glas • Elektronik • Datenträger • Warentransport Substanzverluste Ertragseinbußen Betriebs-, Miet- und Pachtertrag -Rechtsschutz Rechtsfälle Rechtsberatung

  31. 7. Förderprogramme Allgemeine Struktur Förderprogramme -Zuschüsse - Kredite - Bürgschaften - Beratungshilfen Steuerliche Förderungen - Zulagen - Abschreibungen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  32. 7. Förderprogramme KFW- Darlehn _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  33. 7. Förderprogramme • Welche Leistungen werden gefördert? • Erstberatung • Analyse des Gründungsvorhabens in einem 5-Tages Seminar (AC) • Betreuung in der Vorgründerphase durch den Lotsen • Individuelle Beratung/ Coachingleistungen bis 1.300,00 € • Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? • ALG 1 oder ALG 2- Bezug • Bis zur Gründung müssen ca. 8 Wochen Zeit sein • Gründungsvoraussetzungen (Erlaubnis etc.) sind gegeben _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  34. 7. Förderprogramme _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  35. 7. Förderprogramme • Seit 01.08.2006 kann die Bundesagentur für Arbeit Existenzgründern • einen Gründungszuschuss zahlen nach SGB III § 57 in Höhe von: • Phase 9 Monate lang ALG1 Geld + 300,00 € • Phase 6 Monate lang 300,00 € • Voraussetzungen des Antragstellers: • noch mindestens 90 Tage ALG 1 Bezug • Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung • muss im Haupterwerb (mind. 15 Wo.Std.) gründen • Die Förderung wird nur bis zum 65. Lebensjahr des Selbstständigen gewährt. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  36. 7. Förderprogramme • Eine Förderung auf Gründungszuschuss schließt sich aus, wenn: • Die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind, • Wenn nach Beendigung einer Existenzgründungsförderung der BA noch nicht 24 Monate vergangen sind und dem Gründer/ der Gründerin • Keine Tragfähigkeit des Unternehmens bestätigt wird • Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, hat der Gründer/ die Gründerin einen Anspruch auf die Förderung für die ersten 9 Monate (1.Phase). Die Förderung weiterer 6 Monate (300,00 €) ist eine Kannleistung der AFA. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  37. 7. Förderprogramme • Dem Antrag auf Gründungszuschuss ist beizulegen: • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens (IHK; HWK oder Steuerbüro) • Gewerbeanmeldung oder Steuernummer für Freiberufler • Für die Stellungnahme sind einzureichen: • Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre • Lebenslauf, beruflicher Werdegang, Qualifikationen • Antrag der Agentur auf Zuschuss _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  38. 7. Förderprogramme Übergangsregelung Für Arbeitslose, die bei Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich ab 01.08.06 nicht mehr über einen Restanspruch von 90 Tagen Arbeitslosengeld verfügen, die aber schon in der Gründungs- vorbereitung sind, sind die gesetzlichen Regelungen zum Überbrückungsgeld anzuwenden (neu§ 434 o SGB III). Gilt maximal 3 Monate (01.11.06). _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  39. 7. Förderprogramme Gesetzliche Änderungen SGB IV (Vorschriften über die Sozialversicherung) Der Gründungszuschuss von 300 Euro für die soziale Sicherung zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge der KV, RV. Einkommenssteuergesetz Der Gründungszuschuss zählt als steuerfreie Einnahme. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  40. 7. Förderprogramme Gesetzliche Änderungen §147 Abs.2 SGB III: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  41. 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? • 8.1. Soziale Absicherung durch Freiwillige Weiterversicherung in der • Arbeitslosenversicherung Gesetzliche Neuregelung seit 01.02.2006 Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGB I Nr. 65, S. 2848) wurde die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige geschaffen. Für einen Monatsbeitrag von 33,56 € (Ost) kann der Gründer/ die Gründerin sich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Der Antrag ist umgehend nach der Gründung bei der Agentur für Arbeit zu stellen. (§ 28a SGB III) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  42. 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? • Voraussetzungen für Abschluss der Arbeitslosenversicherung: • innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen, • unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen und • Versicherungspflicht (§§ 26, 27) besteht anderweitig nicht _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  43. 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? § 28a SGB III gilt ab 01.02.2006 Abweichend von der Monatsfrist können Existenzgründer die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bis zum 31.12.2006 beantragen (Gilt nur Gründungen nachdem 01.01.2004 ) Zeitfenster für Beantragung der Weiterversicherung für Existenzgründungen somit in der Zeit 01.02.2006 – 31.12.2006 _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  44. 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? • Ende der freiwilligen Weiterversicherung • wenn Entgeltersatzleistung bezogen wird, • wenn selbständ. Tätigkeit aufgegeben wird, • wenn Beitragszahlung >3 Monate in Verzug ist, • spätestens zum 31.12.2010 _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  45. 8.2. Kranken- und Pflegeversicherung -Beispiel - Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung - Ausgangswert für Selbständige von - Beitragssatz in der Krankenversicherung zusätzlicher Beitragssatz - Beiträge je Monat Krankenversicherung Pflegeversicherung ohne Zuschlag 1,7 % Pflegeversicherung mit Zuschlag 1,95 % - jährliche Überprüfung des Einkommens durch Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes 1.837,50 Euro 12,2 % 0,9 % 224,18 Euro 31,24 Euro 35,83 Euro 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  46. 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? • 8.3 Rentenversicherung • - eine freiwillige Rentenversicherung ist möglich • - der monatliche Beitrag = 78,00 Euro • 8.4. Unfallversicherung • Nach Eröffnung des Unternehmens Mitteilung an die zuständige Berufsgenossenschaft binnen einer Woche. • Es gibt pflicht- und freiwillige Versicherung, je nach Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft. (Anfrage an die BG zu empfehlen) _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  47. 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? • 8.5. Ihr Erfolgsbarometer • Um als Gründer/in langfristig erfolgreich zu sein, reicht es in der Regel nicht, einmal eine gute Idee gehabt zu haben. Vielmehr müssen Sie: • Zielgruppen- und Produktgruppen ständig analysieren • Angebote am Bedarf ausrichten • aktives Marketing betreiben • sich in Netzwerken engagieren • öffentliche Präsens zeigen _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  48. 8. Gewerbe angemeldet – Was nun? „ Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ Moliére _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

  49. Viel Erfolg für Ihre Gründung! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Erfolg. Bereiten Sie sich gut auf Ihr Vorhaben vor. Die Industrie- und Handelskammer begleitet Sie gern. Dr. Günther Gerloff IHK Frankfurt(Oder) Geschäftsstelle Eberswalde Tel.: 03334- 25 37 0 Mail: gerloff@ihk-ffo.de _______________ Infoveranstaltung für Existenzgründer

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