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Grundlagen der Finanzdienstleistungen Seminar Düsseldorf, 05. Juni 2007 „Grauer Kapitalmarkt“ Rechtsanwalt Eberhard Ahr,

Grundlagen der Finanzdienstleistungen Seminar Düsseldorf, 05. Juni 2007 „Grauer Kapitalmarkt“ Rechtsanwalt Eberhard Ahr, Bremen. 2006 zusammengebrochene Firmen Schäden Zahl Betroffener Wohnungsbaugenossenschaft Leipzig West 350 Millionen € 30.000 betroffen

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Grundlagen der Finanzdienstleistungen Seminar Düsseldorf, 05. Juni 2007 „Grauer Kapitalmarkt“ Rechtsanwalt Eberhard Ahr,

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  1. Grundlagen der FinanzdienstleistungenSeminar Düsseldorf, 05. Juni 2007 „Grauer Kapitalmarkt“ Rechtsanwalt Eberhard Ahr, Bremen

  2. 2006 zusammengebrochene FirmenSchädenZahl Betroffener Wohnungsbaugenossenschaft Leipzig West 350 Millionen € 30.000 betroffen DM Beteiligungen AG, Düsseldorf 100 Millionen € 8.000 betroffen Phoenix Kapitaldienst 500 Millionen € 30.000 betroffen EURO-Gruppe, Würzburg 90 Millionen € 40.000 betroffen Vermögensgarant AG, Berlin 50 Millionen € unbekannt First Real Estate GmbH 60 Millionen € 8.000 betroffen Falk Immobilienfonds 85 Millionen € 28.000 betroffen (3 Milliarden € gefährdert) Reithinger Bank/DBVI Fonds 30 Millionen € 65.000 betroffen 90er Jahre „Schrottimmobilien“ bis zu 1 Million betroffen mit Beträgen zw. 50 und 500 Tsd. €  Zwischen 20.000.000.000,00 und 50.000.000.000,00 EURO Schäden im Jahr !!!! Eberhard Ahr, RA in Bremen

  3. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2006 führt auf: • „Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagen“: 18.324 Fälle, gegenüber 11.064 in 2005. Steigerung 65,6%! • „Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich“: 22.791 Fälle, gegenüber 12.529 in 2005. Steigerung 81,9 % Hohe Dunkelziffer!! Die bekannte Warnliste der Stiftung Warentest um fasst aktuell über 80 Namen dubioser Anlageprodukte (2005 bis 2007). Eine entsprechende Liste des Anlageschutzarchivs der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), die weiter zurück geht ist mit fast tausend Hinweisen erheblich umfangreicher. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  4. Eine Studie der Universität Bamberg i.A. des Bundeskriminalamtes kommt schon 2002 zu folgendem Ergebnis: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.08.2002, Nr. 189, S. 19 Betrug mit Kapitalanlagen auf dem VormarschDeutschland ist "Eldorado der Wirtschaftskriminellen" / Schaden von 20 Milliarden Euro p.a. jja. FRANKFURT, 15. August. Der Betrug mit Kapitalanlagen ist in den vergangenen Jahren "geradezu dramatisch gewachsen". Darauf hat Leo Schuster, Erster Direktor beim Bundeskriminalamt, jetzt bei der Vorlage einer neuen Studie hingewiesen. Von 1190 bekannt gewordenen Fällen im Jahr 1991 ist die Kriminalstatistik der Polizei auf 36 025 Taten angestiegen. Schuster warnte: "Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen." Denn angesichts fallender Kurse, Sorgen um die Sicherheit der Altersvorsorge und um die Stabilität der Euro-Währung gingen besonders viele mögliche Opfer "dubiose Anlagegeschäfte" ein. Der Kriminalist wies darauf hin, daß die Polizei nur von einem "Bruchteil" derartiger Straftaten erfahre. Viele Geschädigte erstatteten aus Angst vor einer Blamage oder deshalb, weil sie Schwarzgeld verloren hätten, keine Anzeige.Eine Untersuchung der Universität Bamberg hat Deutschland als "Eldorado der Wirtschaftskriminellen aus aller Welt" ausgemacht. Der Verfasser, Hermann Liebel, schätzt den dadurch angerichteten Schaden auf rund 20 Milliarden Euro im Jahr 2000. Dieses Geld fließe vielfach sogar aus der hiesigen Volkswirtschaft heraus in "sichere Depotländer" außerhalb der Europäischen Union. Die Banken begriffen erst langsam, daß ihnen durch diesen "grauen Kapitalmarkt" einiges von dem Kuchen jener 1,33 Billionen Euro entgehe, der aufgrund von Erbschaften in Aussicht stehe.Ungewöhnlich an Liebels Studie ist, daß hierfür nicht nur Opfer, Strafverfolger und Rechtsanwälte, sondern auch Straftäter eingehend befragt wurden. Eine wichtige Erkenntnis lautet: "Der Schaden für die Betroffenen reichte über das Finanzielle weit hinaus." Die meisten Betrugsopfer beklagten, daß sie ihr Vertrauen in andere Menschen gänzlich verloren hätten. Liebel: "Sie fühlten sich gedemütigt und unter anderem von der Justiz und dem Staat im Stich gelassen."Der typische Anlagebetrüger ist nach der Erkenntnis des Wissenschaftlers in den meisten Fällen "in die Gesellschaft voll integriert, unauffällig und nur schwer zu entlarven". Besonders häufig kommt er mit seinen "Zielgruppen" über Inserate - vor allem in einschlägigen Wirtschaftsmagazinen - in Kontakt. Nicht selten ist auch eine Vermittlung durch Bekannte oder Verwandte des späteren Opfers. Erst an dritter Stelle steht die Anbahnung durch einen geschulten Telefonverkäufer. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  5. Gliederung: 1. Beschreibung, Zahlen 2. Definition/Abgrenzung - allgemein – formal - nach Risiken - nach Methoden - nach Klientel - nach Produkten Eberhard Ahr, RA in Bremen

  6. Allgemeine Definition: „Grauer Kapitalmarkt“ steht für Anbieter und Angebote, die weder einer staatlicher Kontrolle durch die Kapitalanlagesetze (InvestmG, WPHG, KredWG, BörsG) oder einem Aufsichtsamt (BaFin) unterliegen, noch einer speziellen Zulassung bedürfen. Es gibt keine kollektiven Einlagensicherungssysteme, wie z.B. den Entschädigungsfonds Deutscher Banken (EdW). Es gibt keinerlei Regelungen bezüglich der Tätigkeit von Anbietern, wie sie für Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungsunternehmen im Rahmen z. B. des Gesetzes über das Kreditwesen oder des Versicherungsaufsichtgesetzes vorgeschrieben sind. Außer der Gewerbeordnung gibt es keinerlei Regelungen bezüglich der Überwachung eines Unternehmens in diesem Marktsegment. Im Prinzip kann nach wie vor jeder z. B. ein Unternehmen gründen, das Beteiligungssparpläne anbietet. Der Initiator braucht weder eine Prüfung abzulegen, noch unterliegt seine Geschäftsführung einer besonderen öffentlichen Kontrolle, i. d. R. auch keiner Kontrolle durch die Anleger. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  7. Definition nach Chancen/Risiken: Hohen Renditeversprechen stehen nicht kalkulierbare Risiken, bis zum Totalverlust der Einlage gegenüber. Definition nach Methoden: Über angeblich unabhängige und objektive, vor allem verkaufsgeschulte Vermittler und Vertriebe (cold call, Haustürgeschäfte, Zeitdruck, Verwandtschaft, etc.) Definition nach Klientel: In Finanzdingen unerfahrene Bürger aller Schichten (vom Arbeitslosen bis zum Universitätsprofessor), besonderes Augenmerk aber auf Klein- und Mittelverdiener. Definition nach Produkten: Privat- und gesellschaftsrechtlich organisierte Einheiten, die die div. Beteiligungen angeblich in versch. Finanzinstrumente investieren. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  8. Ideologien: Joint-Venture Capital, Risikokapital, Innovationen, Freies Unternehmertum, Marktwirtschaft, Ethik, Seriösität und Ehrlichkeit des Kaufmanns, Finanzplatz Deutschland, Der mündige und aufgeklärte Verbraucher, Kundenpflege. Vorurteile: Es trifft nur die Reichen. Es trifft nur die Dummen („Selbst schuld“.) „Gier frisst Hirn.“ Eberhard Ahr, RA in Bremen

  9. Gliederung: Typische Produkte des Grauen Kapitalmarktes – typische Risiken - stille Beteiligungen, Unternehmensbeteiligungen - geschlossene Fonds, insbesondere Immobilienfonds - Ewerbermodelle – Schrottimmobilien (Exkurs: Finanzierungen, Kredite) - Schuldverschreibungen, Anleihen - Genossenschaftsbeteiligungen - außerbörsliche Aktien - Pyramidenspiele, Schneeballsysteme u. evtl. andere Eberhard Ahr, RA in Bremen

  10. Atypisch stille Beteiligungen an Gesellschaften Damit erwirbt man einen Geschäftsanteil an einem Unternehmen, entweder durch Bezahlung einer einmaligen Summe oder in monatlichen Zahlungen. Man wird dadurch Mitunternehmer dieser Firma (meist KG). Still ist die Beteiligung, weil der Anleger nach außen nicht in Erscheinung tritt und in der Firma nichts zu sagen hat (Treuhänder). Atypisch ist sie, weil der Anleger dennoch wie ein Mitunternehmer behandelt wird und als solcher am Gewinn und Verlust seiner Anlagefirma beteiligt ist. Dies wird privaten Anlegern im Verkaufsgespräch jedoch häufig verschwiegen. Solche Geldanlageprodukte werden oft in blumiger Sprache als „Vermögensplan“ oder „Altersvorsorge“ angeboten, obwohl sie bei einer langjährigen Vertragsbindung oft ohne realistische Ertragsaussichten sind. Die Risiken gehen bis zum kompletten Verlust der angelegten Gelder. Blind Pool-Risiko. Insolvenz und Ausschüttungen. Fazit: Keine Sicherheit, kein Einfluss, keine Rechenschaft, keine Aufsicht. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  11. Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds Immobilienfonds werden in zwei verschiedenen Formen angeboten: Als „offene“ und „geschlossene“ Immobilienfonds. Dieser Unterschied ist entscheidend. Denn während bei geschlossenen Fonds alles mit einem bestimmten Immobilienprojekt steht und fällt, also ein sehr hohes Risiko besteht, können offene Fonds ständig Objekte kaufen und verkaufen und damit das Risiko viel besser steuern. Durch Finanzberater an der Haustür werden aber meist die riskanten geschlossenen Fonds angeboten. Der Anleger wird mit der Vertragsunterzeichnung Miteigentümer (über Treuhänder) des finanzierten Objekts, das ein Bürogebäude, ein Gewerbepark, aber auch eine Seniorenresidenz sein kann. Lässt sich das Objekt nicht wie geplant vermieten, wackelt das gesamte Anlagekonzept. Ähnliche Risiken wie bei stillen Beteiligungen. Oft kreditfinanziert, wodurch zum Verlustrisiko noch ein Verschuldungsrisiko kommt!! Eberhard Ahr, RA in Bremen

  12. Was ist ein Erwerbermodell? Die Entwicklung eines Erwerbermodells läuft immer nach dem gleichen Konzept: Im ersten Schritt werden ältere Wohnanlagen, oft unattraktive Hochhaussiedlungen (Schrottimmobilien), von Investoren aufgekauft und in Eigentumswohnungen umgewandelt. Im zweiten Schritt werden diese Wohnungen mit einem satten Aufschlag auf den Ankaufspreis von Vertriebsfirmen, zusammen mit einem Finanzierungskonzept, als sichere Kapitalanlage oder optimale Altersvorsorge an den Verbraucher weiter verkauft. Das Versprechen: Der Käufer erwirbt risikolos und ohne nennenswerten Eigenaufwand Immobilieneigentum, weil die Miete die Finanzierungskosten deckt. Typisch sind auch die Vertriebswege. Meist erfolgt der Verkauf nach einer unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme, die rechtlich unzulässig ist, durch einen Vermittler in der Wohnung des Kunden. Einen direkten Kontakt zur finanzierenden Bank gibt es in der Regel nicht. Auch hier Verschuldensrisiko, durch die hohen Finanzierungssummen besonders krass. Varianten sind Teil- oder Bruchteilseigentum an Wohnungen. Z. Zt. wieder im Kommen!! Eberhard Ahr, RA in Bremen

  13. Schuldverschreibungen, Anleihen: • Relativ hohe Verzinsung • Keine Einlagensicherung • Totalverlustrisiko (Leipzig West, DM-Beteiligungen, First Real Estate) • Modifiziertes Schneeballsystem Eberhard Ahr, RA in Bremen

  14. Genossenschaftsbeteiligungen: Genossenschaften sind dem Gemeingutgedanken verpflichtet, z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, Einkaufsgenossenschaften, aber auch die Volks- und Raiffeisenbanken. Diese bieten auch eigene Geldanlagen an. Während die der Banken der Finanzaufsicht unterliegen, gehören die anderen zum Grauen Kapitalmarkt. Man wird Mitglied einer Genossenschaft, zahlt Einlagen oder Beiträge und nimmt am Gewinn und Verlust des gemeinnützigen Genossenschaftszweck teil. Es handelt sich also wieder dem Charakter nach um Unternehmensbeteiligungen, kaschiert mit dem „guten Zweck“. Kontrolle durch die Genossenschaftsverbände ist unzureichend. In der Vergangenheit viele Insolvenzen. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  15. Außerbörsliche Aktien: Aktien werden nicht nur an der Börse verkauft, sondern auch auf dem Grauen Kapitalmarkt. Es handelt sich meist um Angebote von Unternehmen, die angeblich kurz vor dem Börsengang stehen. Man soll überdurchschnittlich von der Steigerung des Aktienpreises nach dem Börsengang profitieren (Schnäppchen). Der Gang an die Börse ist jedoch meist ungewiss, da der nicht nur vom Unternehmen abhängt. Findet der Börsengang nicht statt, gibt es keinen Markt für die Aktie. Die Preisbildung der Aktie vor dem Börsengang ist meist Phantasie. Prinzipiell wieder das Risiko der Unternehmensbeteiligung. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  16. Gliederung: • Anlegerschutz - einzelne mögliche Rechtsansprüche - Widerruf - Falschberatung - Prospekthaftung - deliktische Ansprüche - Einbeziehung Dritter (Banken, Treuhänder, Vermittler, Wirtschaftsprüfer) Eberhard Ahr, RA in Bremen

  17. Falschberatung: - Anlageberater, Anlagevermittler - Beratungsvertrag • anlegergerecht (persönliche Kundenziele, Wissensstand Risikobereitschaft) • anlagegerecht (Eigenschaften und Risiken mit wesentlicher Bedeutung), z.B. • Plausibilität • Negative Presseberichte • Innenprovisionen, „Kick Backs“ • Handelbarkeit • Sondervorteile • Kausalität, Beweiserleichterung • Folge: Schadensersatz, „Naturalrestitution“ Eberhard Ahr, RA in Bremen

  18. Prospekthaftung:  Richtigkeit und Vollständigkeit • PH im weiteren Sinne – „typisiertes Vertrauen“ - Verkaufsprospektegesetz - Prospektpflicht für Graumarkt, fragwürdig - BaFin prüft formal  Schadensersatz, Verantwortliche haften als Gesammtschuldener • PH im engeren Sinne – „persönliches Vertrauen“  dito. • Besondere Verjährung - 1 Jahr seit Kenntnis, spätestens 3 Jahre nach Veröffentlichung - 3 Jahre seit Kenntnis Eberhard Ahr, RA in Bremen

  19. Dritte: • Banken – Darlehensverträge - Trennungsteheorie - Haustürwiderruf - Einwendungsdurchgriff - Formfehler • Treuhänder - Beratungspflichten, Treuhandvertrag - RBerG • Vermittler, Vertriebe - wie Falschberatung, Erfüllungsgehilfe, Vertrauenshaftung  Wirtschaftsprüfer - Prüfvermerk nur formal Eberhard Ahr, RA in Bremen

  20. Gliederung: 5.Typische Probleme des Anlegerschutzes - Beweislast - Verjährung - Kosten -“Zugangsschwellen“ 6. Vorbeugung Eberhard Ahr, RA in Bremen

  21. Probleme: Als Anspruchssteller hat der Verbraucher alle für seine Forderungen und Rechte notwendigen Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen, obwohl er derjenige ist, der dafür die wenigsten Informationen und die geringsten Zugangsmöglichkeiten zu diesen Informationen und Beweismitteln besitzt. • Beweisnot, Unsicherheit Mit der Einführung der „kenntnisabhängigen“ und kurzen 3-jährigen Verjährung hat der Anleger zusätzliche Beweisprobleme • Verjährungsbeginn Die Notwendigkeit, vor Einleitung eines Prozesses die vollen 3 Gerichtsgebühren (oft mehrere tausend €), schreckt zum allgemeinen Kostenrisiko zusätzlich ab Verbraucher scheuen den Gang vor Gericht, weil sie die Strukturen und die Entscheidungswege in der Justiz nicht kennen und/oder ihnen nicht trauen („vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“). Lange Verfahrensdauer, nervliche Belastung, Angst Eberhard Ahr, RA in Bremen

  22. Fazit: Wirksamer Anlegerschutz bietet uns nicht die Justiz. Er muß im Vorfeld ansetzen. Anlageberatung hat sich über ihre Qualität bezahlt zu machen, nicht über die Verkaufszahlen und die Provision. Diese Qualität hat im Prozess der zu belegen und im Zweifel zu beweisen, der daran verdient, nicht der, der dadurch geschädigt wurde. Schwellen sind durch eine weitere und vereinfachte Zulassung von Muster- oder Massenklagen zu beseitigen. Dazu müssen kommen schärfere Regeln bei der Zulassung von Anlageberatern, der Versicherungspflicht und eine wirksamere Aufsicht sowie Ausstattung und Qualifizierung von Richtern und Staatsanwälten. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  23. Individuelle Checkliste: Der telefonische Erstkontakt erfolgt ohne eine Aufforderung durch den Kunden. Verboten! Als „Lockvogel“ werden Begriffe wie „Altersvorsorge optimieren“, „Steuern sparen“ oder„risikolos“ verwendet. Fragen des Kunden werden oft mit Gegenfragen beantwortet, und es wird moralischer Druck ausgeübt („Sehe ich so aus, als würde ich lügen?“). Die „Freundschaftsmasche“ soll Vertrauen schaffen, etwa so: „Ihr Arbeitskollege /Sportkamerad hat mir empfohlen, Sie zu fragen, obSie nicht auch monatlich viel Geld sparen möchten.“ Hohe Renditen ohne Risiko werden versprochen .Aber: Je höher die Rendite, desto größer das Risiko. Über Sicherheit, Rendite und Laufzeit der Angebote werden lediglich mündliche Zusagen gemacht. Achtung: Bei Nichteintreten dieser Versprechen gibt es Beweisprobleme. Deshalb Versprechen immer schriftlich zusichern lassen! Bereits vorhandene Geldanlagen werden schlecht gemacht, und es wird zu deren Kündigung aufgefordert. Die erheblichen Kosten für Vertrieb, Prospekterstellung, Verwaltung und die Vermittlung von Bankkrediten werden verschwiegen. Achtung: Nie damit abwimmeln lassen, das stehe alles im Prospekt. Es wird auf schnelle Vertragsunterzeichnung gedrängt. Aber: Geldanlageprodukte gibt es wie Sand am Meer. Eile ist nicht geboten! Es werden zusätzliche Unterschriften für erhaltene Belehrungen, Unterlagen pp. verlangt. Erst nach der Vertragsunterzeichnung – oft nach Ablauf der Widerrufsfrist – wird ein Prospekt oder überhaupt erst Unterlagen, Verträge überreicht. Eberhard Ahr, RA in Bremen

  24. Gliederung: 7.Beratungspraxis: „Woran sind „Graumarktprodukte zu erkennen?“ - Übungen mit Unterlagen aus der Praxis 8. Weiterführende Hinweise Eberhard Ahr, RA in Bremen

  25. Informationen, Hintergründe und Beratungsszandpunkte zum Grauen Kapitalmarkt im ELVIS Intranet des vzbv • sind nach den folgenden Pfaden zu finden: • 1. Beratungsstandpunkte und Hintergrundpapiere zu • ausserbörsliche Aktien • Erwerbermodelle • Genossenschaftsbeteilungen • Geschlossene Fonds, insbesondere Immobilienfonds • Schneeballsysteme • Stille Beteiligungen, Unternehmensbeteiligungen • Time Sharing • Anleihen und Schuldverschreibungen • >>>>>ELVIS/Verbraucherberatung/ • Finanzen-Versicherungen/ • Grauer Kapitalmarkt/ • Produkte Eberhard Ahr, RA in Bremen

  26. 2. Rückabwicklungs- und Schadensersatzmöglichkeiten • - Fonds, stille Beteiligungen, Genossenschaftsbeteiligungen etc. • >>>>>ELVIS/Verbraucherberatung/ • Finanzen-Versicherungen/ • Kapitalanlage/ • Einrichtung, Verwaltung und Beeendigung von Kapitalanlagen/ • Rückabwicklung • 3. Hinweise zu Allgemeinen Informationsmöglichkeiten • - „Informationsquellen im Internet“ • >>>>>>ELVIS/ Verbraucherberatung/ • Finanzen-Versicherungen/ • Kapitalanlage/ • Anlageberatung/ • Beratungsmaterialien • 4. Algemeines zu Grauen Kapitalmarkt • - 10 Fragen, 10 Antworten • >>>>>>ELVIS/ Verbraucherberatung/ • Finanzen-Versicherungen/ • Grauer Kapitalmarkt/ • Warnliste Eberhard Ahr, RA in Bremen

  27. Wichtige Internet-Adressen: • Grauer Kapitalmarkt, Firmen, Warnlisten, Archive: • http://www.anlageschutzarchiv.de/ • http://www.anlegerschutzauskunft.de/default.htm • http://www.anwaltsteam-berlin.com/dr-schulte/newsletterarchiv/gr-kapitalmarkt.html • http://www.fondstelegramm.de/?fct=warning&str=warning • http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/infodok/1131965/1131965.html • http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl?verz=0300000000&sprache=0&filter=&ntick=0 • http://www.bmelv.de/cln_045/nn_870374/DE/02-Verbraucherschutz/__Verbraucherschutz__node.html__nnn=true • http://www.gomopa.net/Finanzforum/Grauer-Markt/Grauer-Markt.html Eberhard Ahr, RA in Bremen

  28. Die wichtigste Börse, auf der Fondsbeteiligungen gehandelt, also auch verkauft werden können, und die Bedingungen finden sich unter: http://www.zweitmarkt.de/ und http://zweitmarkt-plus.de/bbfonds/fonds/content/ Eberhard Ahr, RA in Bremen

  29. Bereits 1993 stellte die damalige Bundesregierung auf die kleine Anfrage (Drucksache 12/5726 vom 21.09.1993) fest: • „Die Bundesregierung hält die beschriebene Situation für unbefriedigend. Dubiose Initiatoren und Vermittler auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ schädigen jährlich Tausende von Anlegern. Große Geldbeträge von anlagewilligen und risikobereiten Investoren werden auf diese Weise an den organisierten Kapitalmärkten vorbei in Projekte geschleust, deren Hauptzweck es ist, den Nutzen der Anbieter zu mehren. Damit wird eine effiziente Allokation der Ressourcen beeinträchtigt“ (a.a.O., S.4). • Was hat sich seitdem getan……………..? Eberhard Ahr, RA in Bremen

  30. Eberhard Ahr , Rechtsanwalt und Notar Obernstr. 76 , 28195 Bremen  Telefon: 0421-14261 Fax: 0421-1655207  Email: e.ahr@nord-com.net Webseite: www.rechtsanwalt-ahr.de Schwerpunkte: • Verbraucherschutzrecht • Kapitalanlagen- und Bankrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksvertragsrecht Eberhard Ahr, RA in Bremen

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