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DNA-Profil-Gesetz

DNA-Profil-Gesetz. Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen SR 363, in Kraft seit 1. Januar 2005. Rechtsquellen.

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DNA-Profil-Gesetz

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Presentation Transcript


  1. DNA-Profil-Gesetz Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen SR 363, in Kraft seit 1. Januar 2005

  2. Rechtsquellen • Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz; SR 363; iK 1. Januar 05 • Verordnung vom 3. Dezember 2004 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Verordnung; SR 363.1; iK 1. Januar 05) • Verordnung des EJPD vom 29. Juni 2005 über die Leistungs- und Qualitätsanforderungen für forensische DNA-Analyselabors (DNA-Analyselabor-Verordnung; SR 363.11, iK 1. August 05

  3. Rechtsquellen: Kt. Bern • Kantonale Verordnung vom 29. Juni 2005 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zu Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen(Kantonale DNA-Profil-Verordnung; BSG 321.130; iK 1. September 2005, gültig bis 31. Mai 2010)

  4. Rechtsquellen: Ausblick StPO Die DNA-Analyse ist in Art. 255-259 StPO geregelt unter Hinweis auf die Anwendbarkeit des DNA-Profil-Gesetzes vom 20. Juni 2003, SR 363.

  5. Vorbemerkungen • DNA=Desoxyribonukleinsäure • Träger der Erbinformation • Befindet sich im Kern jeder einzelnen Körperzelle (Ausnahmen: Rote Blutkörperchen, Hornhaut) • Ist bei jedem Menschen anders (Ausnahme: Eineiige Zwillinge, diese haben aber unterschiedliche Fingerabdrücke) • Die DNA-Profil-Identifizierungen können Verdächtige belasten oder entlasten. • Derart werden Straffälle innert kurzer Zeit beweiskräftig und objektiv geklärt.

  6. Begriff DNA-Profil Art. 2 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz Das DNA-Profil ist die für ein Individuum spezifische Buchstaben- Zahlenkombination, die mit Hilfe molekularbiologischer Techniken aus den nichtcodierenden Abschnitten der Erbsubstanz DNA gewonnen wird.

  7. Vorbemerkungen Die DNA-Analyse entwickelte sich seit den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts zu einem wichtigen Instrument für die Strafverfolgungs-behörden. Mit Inkrafttreten des DNA-Profil-Gesetzes und der entsprechenden Verordnung nahm die Datenbank CODIS – wo die DNA-Profile gespeichert werden - ihren Betrieb auf.

  8. Zweck und Geltungsbereich • Regelung der Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren zur Aufklärung von Verbrechen oder Vergehen • Verbesserung der Effizienz der Strafverfolgung:- Identifizierung von Verdächtigen- Entlastung von Unschuldigen- Erkennung von Tatzusammenhängen- Unterstützung der Beweisführung

  9. Zweck und Geltungsbereich Bedeutung im Strafverfahren • Bei schwersten Straftaten gegen Leib, Leben und körperliche Integrität • Bei Straftaten gegen das Eigentum • Bei der wiederholten Begehung der erwähnten Straftaten durch den gleichen Täter oder die gleiche Tätergruppe

  10. Zweck und Geltungsbereich • Zur Aufklärung von Verbrechen oder Vergehen • Probenahme bei Tatverdächtigen oder anderen Personen (z.B. Opfer oder Tatortberechtigte) • Massenuntersuchungen bei Verbrechen zwecks Erkennung oder Ausschluss • Spurenerhebung bei Toten • Probenahme bei Verurteilten

  11. Zweck und Geltungsbereich Probenahme und Analyse bei Verurteilten • wegen eines vorsätzlich begangenen Ver-brechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr • wegen eines vorsätzlich begangenen Ver-brechens oder Vergehens gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität • bei Anordnung einer Massnahme oder der Ver-wahrung

  12. Zweck und Geltungsbereich Ausserhalb des Strafverfahrens: • Identifizierung von Unbekannten, Vermissten oder Toten

  13. Einsatzgebiete • Identifikation von lebenden oder verstorbenen Personen • Zuordnung und Zusammenführung von Leichtenteilen (Bsp. Massenkatastrophen) • Zuordnung biologischer Spuren zur verursachenden Person • Zuordnung von biologischen Spuren untereinander

  14. Identifikation von Lebenden oder Toten, Leichenteile • Personen mit unklarer Identität • Leiche oder Leichenteile • Bewusstlose Person • Verwirrte Person • Gefälschte Identität • Voraussetzung: gesichertes Vergleichsmaterial • Wangenschleimhautabstrich (WSA) von biol. Verwandten (1. Grades, vorzugsweise die Mutter) • Pers. Gegenstände der betroffenen Person (Rasierer, Zahnbürste, Spielzeug) Kontaminationsgefahr beachten

  15. Personenidentifizierung via Spurenmaterial Welche Spuren sind für die DNA-Analyse geeignet? • Jedes kern- bzw. DNA-haltige Gewebe(z.B. Blut, Sperma, Speichel, Hautschüppchen) • Frische Spur: unproblematisch • Alte Spur: abhängig von Lagerung;feucht-warmes Milieu, Bakterien und Pilzbewuchs sowie UV-Licht zerstören die DNA

  16. Personenidentifizierung via Spurenmaterial Spurensuche • Unproblematisch: von Auge sichtbare Spure • Nicht sichtbare Spuren: müssen erahnt werden • Erst die DNA-Untersuchung erlaubt die Feststellung, ob DNA vorhanden ist oder nicht Nicht jede Tatortspur ist Tatrelevant!

  17. Anordnende Behörden • Polizei  • Strafuntersuchungsbehörden  • Strafgerichte 

  18. Datenschutz • Recht auf Auskunft: Art. 15 • Löschung von DNA-Profilen, Vernichtung von Proben: Art. 9 und 16-19

  19. Fragen Darf ich Fragen beantworten?

  20. Anordnung durch… …Polizei: • Nicht invasive Probenahme bei Tatverdächtigen, Opfern, Tatortberechtigten etc. • Spuren und Probenahme von Toten • Anfechtungsmöglichkeit bei der Untersuchungsbehörde (Kantonale Verordnung Art. 3) 

  21. Anordnung durch… …Strafuntersuchungsbehörde (UR/StA): • Nicht invasive Probenahme bei Tatverdächtigen, Opfern, Tatortberechtigten etc. • Spuren und Probenahme von Toten • Durchführung von Massenuntersuchungen (benötigt richterliche Genehmigung; in Bern Präsident AK) • Invasive Probenahme (benötigt richterliche Genehmigung; in Bern Präsident AK) 

  22. Anordnung durch… …Strafgericht (urteilende Behörde): • Probenahme und Analyse bei Verurteilten 

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