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Recht und Gesetz

Recht und Gesetz. Rechtsgrundlagen und Organisation. Recht und Gesetz. Rechtsgrundlagen und Organisation. Bundesrepublik Deutschland Demokratie Kennzeichen Grundgesetz, Grundrechte (verankert in den Artikeln) Gewaltenteilung Legislative (Parlamente)

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  1. Recht und Gesetz Rechtsgrundlagen und Organisation

  2. Recht und Gesetz Rechtsgrundlagen und Organisation • Bundesrepublik Deutschland • Demokratie • Kennzeichen • Grundgesetz, Grundrechte(verankert in den Artikeln) • Gewaltenteilung • Legislative (Parlamente) • Exekutive (Bundes-, Landesregierung, öffentl. Verwaltungen • und Behörden) • Judikative (Gerichte)

  3. Recht und Gesetz Rechtsgrundlagen und Organisation • Bundesländer • Eigene Gesetzgebungskompetenz der Länder • (Föderalismus) • Jedes Handeln beruht auf einer Rechtsgrundlage • Grundgesetz • Bundesgesetze • Landesgesetze(Polizei- und Ordnungsrecht, Feuerschutz und Hilfeleistung, Rettungsdienst) • Rechtsverordnungen (von der Exekutive aufgrund Landesgesetz erlassen = Erlaß)

  4. Recht und Gesetz Rechtsgrundlagen und Organisation • Gemeinden • Ein Bundesland ist in Gemeinden gegliedert, die sich • im Rahmen der Gesetze selbst verwalten • Regierungsbezirke • Kreisfreie Städte/Gemeinden und • Kreise (mit kreisangehörigen Gemeinden) • Satzungen der Gemeinden • Verwaltungsvorschriften und Dienstvorschriften • intern für die öffentl. Verwaltungen (FwDV)

  5. Recht und Gesetz Rechtsgrundlagen und Organisation Jegliches Handeln des Staates bedarf einer Rechtsgrundlage

  6. Rechtsbegriffe - Zuständigkeiten Rechtsgrundlagen und Organisation Feuerschutz Technische Hilfeleistung Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung - FSHG (10.02.1998) Land Großschadens Ereignis Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung - FSHG (10.02.1998) Land Gefahren im Verteidigungsfall Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes - ZSNeuOG Bund Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen - RettG NRW (15.06.1999) Rettungsdienst Land

  7. Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) Rechtsgrundlagen und Organisation • Wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Feuerwehr (1.3.1998) • Aufgaben und Träger • Vorbeugender Brandschutz • Die Feuerwehren • Mitwirkung der privaten Hilfsorganis. u. weiterer Einheiten • Vorzuhaltende Einrichtungen u. vorbereitende Maßnahmen • Durchführung der Abwehrmaßnahmen • Aufsicht • Rechte und Pflichten der Bevölkerung • Kosten • Schlußvorschriften

  8. Pflichtaufgaben lt. § 1 FSHG Rechtsgrundlagen und Organisation • Bekämpfung von Schadenfeuern • Hilfeleistung bei Unglücksfällen • Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Ereignisse verursacht werden • = Kern der Feuerwehrtätigkeiten

  9. § 1 - Aufgaben und Träger Rechtsgrundlagen und Organisation Aufgaben der Gemeinde (als Träger des Feuerschutzes) Unterhalten einer Feuerwehr Angemessene Löschwasserversorgung Bekämpfung von Schadenfeuern Hilfe- leistung Maßnahmen zur Brandverhütung Brandschutz- gutachten § 5 FSHG § 54 LBauO Brandschau § 6 FSHG § 54 LBauO Brandsicher- heitswachen § 7 FSHG VStättenVO Brandschutz- erziehung § 8 FSHG Öffentl. Notstand Unglücks- fall § 1(1) abwehrender Brandschutz § 1 (2) vorbeugender Brandschutz

  10. Unterhalten einer Feuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation Die Feuerwehr muß (also Pflichtaufgabe) • den örtliche Verhältnissen entsprechend • Merkmale der örtlichen Brandgefährdung z.B. • Wohndichte • Flächengröße • Art der Bebauung • große Waldflächen • Verkehrsnetz • Industrieanlagen • Wasservorräte • leistungsfähig sein • im Bezug auf • Ausstattung • Meldesystem • Alarmsystem • Ausbildung

  11. Löschwasserversorgung Rechtsgrundlagen und Organisation Arten der Löschwasserversorgung • Zentrale Löschwasserversorgung • (Sammelwasserversorgung) • Rechtliche Anforderungen • Rohrnetz mit Hydranten • Ausreichende Zahl • Ausreichender Abstand • Ausreichende Nennweite • Ausreichende Kennzeichnung • Planmäßige Erfassung • jederzeitige Zugriffsmöglichkeit unabhängige Löschwasserversorgung (Flüsse, Seen, usw.)

  12. Schadenfeuer Rechtsgrundlagen und Organisation • Selbstständig fortschreitendes • unkontrolliertes Feuer • außerhalb einer Feuerstätte • das nicht zum Verbrennen bestimmte (Gegenstände) • oder nicht wertlose Gegenstände vernichtet • Feuerschutz ist Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Weisung, die die Feuerwehr erfüllt. Man spricht von hoheitlichem Handeln lt. Gesetz (für das die Gemeinde haftet dazu noch später).

  13. Unglückfall Rechtsgrundlagen und Organisation • Mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretendes Ereignis, • das eine Gefahr für Menschen • oder Sachen bringt • oder zu bringen droht • Hilfeleistung bei Unglücksfällen ist Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Weisung, die die Feuerwehr erfüllt. Man spricht von hoheitlichem Handeln lt. Gesetz (für das die Gemeinde haftet dazu noch später).

  14. Brandsicherheitswache Rechtsgrundlagen und Organisation § 7 FSHG und VersammlungsstättenVO Veranstalter Wenn sein Personal in der Lage ist sonst Öffentliche / örtliche Feuerwehr • Anordnungen zur Verhütung von Bränden zu treffen • Erste Maßnahmen zur Bekämpfung eines Brandes einzuleiten • Die Rettungswege sicherzustellen

  15. Ausbildung - Zuständigkeiten Rechtsgrundlagen und Organisation • Gemeinde • Grundausbildung (Truppmann, Sprechfunker, Atemschutz, Maschinist) • Fortbildung • Kreis bzw. kreisfreie Stadt • weitergehende Aus- und Fortbildung • Maschinist, Atemschutz, ABC-1, Techn.Hilfe 1, Gerätewart, DL-Maschinist, • Truppführer • Land (IdF) • Aus- und Fortbildung der Führungskräfte (F III – F VI) • Gruppen- und Zugführer, Führer von Führungsgruppen und Verbänden, Wehrführer • Spezialausbildung (TH 2, ABC 2....)

  16. Weitere Aufgaben Rechtsgrundlagen und Organisation • aufgrund FSHG oder andererRechtsgrundlagen • Mitwirkung bei der Abwehr von Großschadensereignissen (auch im Verteidigungsfall) • Mitwirkung im Rettungsdienst gemäß Rettungsgesetz • Tätigkeiten in Amtshilfe • Durchführung kostenpflichtiger Einsätze gemäß § 41 Absatz 4 FSHG • Beseitigung von Oelspuren, Beratung und Unterweisung im vorbeugenden Brandschutz

  17. Ordnungsbehörde Rechtsgrundlagen und Organisation • Allgemein ist die örtliche Ordnungsbehörde für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig • Ersatzweise auch die Polizei oder Sonderordnungsbehörden (z.B. Bauaufsichtsämter usw.) • Die Feuerwehr ist weder Ordnungsbehörde noch Sonderordnungsbehörde • Es gibt auch andere Behörden, die an Einsatzstellen hoheitliche Aufgaben erfüllen (Staatsanwaltschaft, Polizei, Ordnungsbehörde, untere Wasserbehörde, Bauaufsicht)

  18. Amtshilfe Rechtsgrundlagen und Organisation • Verpflichtung der Feuerwehr, Amthilfe zu leisten • (gemäß GG. Art. 35 sind alle Behörden verpflichtet, Amtshilfe zu leisten, • Verwaltungsverfahrensgesetz) • Für die Polizei • Für den Straßenbaulastträger • ... • Wenn die Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht gefährdet ist. • Für die Rechtmäßigkeit der Amtshilfeanforderung ist die anfordernde Behörde verantwortlich, für die Durchführung jedoch die durchführende (Feuerwehr). • Die Feuerwehr kann auch Amtshilfe anfordern (THW) z.B. Stellung von Geräten DL für Ermittlungsarbeiten Ausleuchten Öffnen einer Wohnungstür

  19. Überörtliche Hilfe Rechtsgrundlagen und Organisation • Von folgenden Einrichtungen kann überörtliche Hilfe in Anspruch genommen werden: • Gemeinden/Gemeindeverbände (insbes. deren Feuerwehren) • Landesbehörden und Einrichtungen des Landes (z.B. IdF) • Private Hilfeorganisationen (DRK, MHD...) • Werkfeuerwehren

  20. Überörtliche Hilfe Rechtsgrundlagen und Organisation • Die Behörde, die die Amtshilfe durchführt, ist für die korrekte • Durchführung verantwortlich • Überörtliche Hilfe nur auf Anforderung über die Leitstelle • Es besteht Hilfeleistungspflicht (wenn nicht eigene Aufgaben vorrangig) • Das THW wird bei überörtliche Hilfe im Rahmen der Amtshilfe tätig (siehe Folie zuvor) • Unmittelbar angrenzende Gemeinden leisten unentgeltl. Hilfe bei Schadenfeuer • Kostenerstattung für besondere Sachaufwendungen möglich

  21. Öffentlicher Notstand Rechtsgrundlagen und Organisation • Konkrete Gefahr • für eine unbestimmte Anzahl von Menschen • oder zahlreiche Sachen • von insgesamt mindestens hohem Wert • oder eine die Allgemeinheit betreffende Notlage • Hilfeleistung bei Unglücksfällen ist Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Weisung, die die Feuerwehr erfüllt. Man spricht von hoheitlichem Handeln lt. Gesetz (für das die Gemeinde haftet dazu noch später).

  22. Verantwortung und Haftung Rechtsgrundlagen und Organisation Amtspflichtverletzung - Amtshaftung Es haftet grundsätzlich die Gemeinde • Die Haftung setzt ein Verschulden voraus; der Feuerwehrangehörige muss • also vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten (bei Ausübung hoheitlicher • Tätigkeit) verletzt haben: • Fahrlässig • Mit entsprechender Sorgfalt wäre das nicht passiert • Grob fahrlässig • Schwerer Sorgfaltsverstoß als bei Fahrlässigkeit • Naheliegende Überlegungen nicht anstellt • Aufgaben erledigt, aber nicht die erforderlichen Kenntnisse besitzt • Brandbekämpfungsregeln missachten, die jedem FM (SB) eingeleuchtet hätte • Vorsätzlich • Sich bewusst über bestehende Regeln hinwegsetzen

  23. Verantwortung und Haftung Rechtsgrundlagen und Organisation Amtshaftung Es haftet grundsätzlich die Gemeinde, aber .... Die Gemeinde kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Rückgriff nehmen Feuerwehr-angehöriger Gemeinde Bei eigenwirtschaftlichem Handeln ggf. auch schon bei einfacher Fahrlässigkeit Hat Anspruch gegen Schädigt bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben (Einsatz, Übung...) Dritter

  24. Verantwortung und Haftung Rechtsgrundlagen und Organisation Amtshaftung Es haftet grundsätzlich die Gemeinde, aber .... Bei eigenwirtschaftlichem Handeln und dabei bereits einfache Fahrlässigkeit walten lassen: Der FM (SB) haftet selbst. Strafrechtlich können Feuerwehrangehörige sowohl bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben als auch bei eigenwirtschaftlichem Handeln zur Verantwortung gezogen werden!!! Eigenwirtschaftliches Handeln: z.B. Hilfeleistung/Geräteeinsatz aber kein Unglücksfall nach FSHG

  25. Einschränkung von Grundrechten Rechtsgrundlagen und Organisation • Durch das FSHG können Grundrechte des Grundgesetzes GG eingeschränkt werden: (siehe ggf. Notizen oder hand-out) • Art. 2 GG Recht auf Freiheit der Person • Räumung von Grundstücken § 28 FSHG • Platzverweis § 27 FSHG • Art. 13 GG Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung • Zutritt zu Grundstücken, Betreten von Gebäuden und • Wohnungen (§ 28 FSHG) • Art. 14 GG Recht auf Eigentum • Heranziehung zur Gestellung von Hilfsmitteln und • Fahrzeugen (§§ 27 und 28 FSHG)

  26. Pflichten der Bevölkerung gemäß FSHG Rechtsgrundlagen und Organisation • Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen • § 35 Meldepflicht • § 27 Hilfeleistungs- und Handlungspflicht • (1) Der Einsatzleiter ist berechtigt, Personen zur Hilfeleistung oder zur Gestellung von Hilfsmitteln oder Fahrzeugen heranzuziehen. • (2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, • haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen. • (3) Eigentümer und Besitzer von Gegenständen, durch die der Einsatz behindert wird, sind verpflichtet, diese auf Weisung von Einsatzkräften wegzuräumen oder die Entfernung zu dulden. (Fahrzeuge in Feuerwehrzufahrten, - auf Hydranten) • § 28 Pflichten der Grundstückeigentümer und –besitzer

  27. Leiter einer Feuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation Wehrleiter (Stadt- oder Gemeindebrandmeister) Persönliche Eignung Fachliche Eignung (Lehrgänge) Dienstgrand: Stadtbrandinspektor Anhörung der Wehr durch KBM (Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Feuerwehrmusiker) Vorschlag des KBM an den Rat Wahl durch den Rat Ehrenbeamter für 6 Jahre • Er leitet die Wehr (Vorgesetzter) • nimmt auf • befördert • entlässt • die Feuerwehrangehörigen • Geregelt in der Laufbahnverordnung LVO Der Leiter einer Berufsfeuerwehr vertritt auch die Belange der Freiwilligen Feuerwehr. Die Zug- und Gruppenführer wählen für 6 Jahre den Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr.

  28. Einsatzleitung Rechtsgrundlagen und Organisation Einsatzleiter § 26 FSHG • Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 leitet der von der • Gemeinde bestellte Einsatzleiter (i.d.R. der Leiter der Wehr) die Abwehrmaßnahmen. • Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz: • mit Führungsfunktion (GF, ZF...) • mit der Einsatzdurchführung beauftragt (AAO) • keiner übergeordneten Führungsebene unterstellt

  29. Einsatzleitung Rechtsgrundlagen und Organisation Aufgaben des Einsatzleiters Leiten der Einsatzkräfte Koordination aller beteiligten Stellen Polizei Rettungsdienst Andere Behörden

  30. Einsatzleitung Rechtsgrundlagen und Organisation Aufgaben des Einsatzleiters • Gesamtverantwortliches Handeln • zur Abwehr von Gefahren • zur Begrenzung von Schäden Für eine Einsatzstelle Für die dort eingesetzten Kräfte (Fürsorgepflicht) • Damit das gesamtverantwortliche Handeln gewährleistet ist, • sollte die Lage erkundet werden • damit die Lage schnell erfasst und beurteilt werden kann • Der Einsatzerfolg hängt wesentlich vom reibungslosen Funktionieren der Einsatzleitung ab. • Für größere Schadenslagen gibt es ein Führungssystem gemäß FwDV 100.

  31. Arten der Feuerwehren Rechtsgrundlagen und Organisation Öffentliche Feuerwehren Berufsfeuerwehren Freiwillige Feuerwehren Eine kreisfreie Stadt muß, eine kreisangehörige Gemeinde kann neben einer FFW Nur ehrenamtliche Feuerwehrangehörige oder Ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte Wache Betrieb einer ständig besetzten Wache mit Feuerwehrbeamten große kreisangehörige Gemeinden über 60.000 Einwohner müssen mittlere kreisangehörige Gemeinden über 25.000 Einwohner können Pflichtfeuerwehren

  32. Arten der Feuerwehren Rechtsgrundlagen und Organisation Werkfeuerwehren Schutz von gewerblichen Betrieben Schutz von sonstigen Einrichtungen • Staatlich angeordnet mit Anhörung der Gemeinde • besonders brandgefährdet • große Anzahl von Personen gefährdet • hohe Explosionsgefahr Aufgaben, Aufbau, Ausstattung und Ausbildung wie die öffentlichen Feuerwehren Staatlich anerkannt

  33. Pflichtfeuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation • Eine Pflichtfeuerwehr muß eingerichtet werden, wenn • keine Freiwillige Feuerwehr zustande kommt • wenn trotz bestehender öffentlicher Feuerwehr, der • Brandschutz nicht ausreichend gewährleistet ist • Wer kann verpflichtet werden: • Jeder Einwohner zwischen 18 und 60 Jahren • Ablehnung nur aus wichtigem Grund • nicht: • Polizei-/Vollzugsbeamte • Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen • THW-Angehörige

  34. Aufsicht Rechtsgrundlagen und Organisation

  35. Aufsicht – Rechte Rechtsgrundlagen und Organisation • Leistungsstandard der Feuewehren • Stärke, Ausbildung • Ausstattung (persönlich, sächlich) • Fahrzeug & Gerät, Löschmittel • Alarm- und Ausrückeordnung • Brandschutzbedarfsplan Überprüfungsrecht § 33 FSHG Weisungsrecht • zur Erfüllung der gesetzmäßigen Aufgaben § 33,2 FSHG Übernahmerecht • bei Großschadenslagen § 33,4 FSHG Die Kreise und kreisfreien Städte haben bei Großschadensereignissen die Bezirksregierung zu unterrichten Unterrichtungsrecht § 33,1 FSHG

  36. Kreisbrandmeister - Bestellung & Aufgaben Rechtsgrundlagen und Organisation • Kreistag ernennt • nach Anhörung der Wehrführer des Kreises • durch den Bezirksbrandmeister, und anschließendem Vorschlag • den Kreisbrandmeister und bis zu zwei Stellvertreter • für 6 Jahre zu Ehrenbeamten • Unterstützung des Landrates • Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren des Kreises • Durchführung der Aufgaben (siehe nächste Folie) • Aufsicht über die Pflichtfeuerwehren • Kann die Einsatzleitung der Freiwilligen Feuerwehr übernehmen

  37. Aufgaben der Kreise Rechtsgrundlagen und Organisation • Leitungs- u. Koordinierunggruppe (LuK) • Benennen eines Einsatzleiters • Gefahrenabwehrpläne • Aufgaben nach. § 14 ZSG Leitung und Koordinierung von Großschadens- Ereignissen § 22 FSHG • Meldung von Einsätzen • Feuerschutz u. Rettungsd. Notruf 112 • Koordinierung von Einsätzen • Lenkung bei Großschadenslagen Leistellen u. Einrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen • Schlauchpflegerei • Atemschutzwerkstatt • Funkwerkstatt • Gerätepflegerei Gemeinsame Einrichtungen, Soweit überörtlicher Bedarf besteht • Truppführer-Lehrgang • ABC-Lehrgang, Maschinisten • Drehleitermaschinisten, Atemschutz • Absturzsicherung, Sprechfunker Weitergehende Aus- und Fortbildung § 23 FSHG

  38. Leitstelle Rechtsgrundlagen und Organisation • Meldestelle • Entgegennahme von Hilfeersuchen - Notruf 112 • Alarmierungsstelle • Alarmierung der zuständigen Feuerwehr • Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung • Alarmierung Rettungsdienst • Alarmierung überörtlicher Hilfe • Führungsmittel • Hilfestellung für Führungskräfte • Informationsaustausch • Anforderung von Hilfsorganisationen und des THW • Heranführen fremder Einheiten • Unterstützung der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen • Registrieren und Auswerten der Einsätze

  39. Aufgaben des Landes § 3 FSHG Rechtsgrundlagen und Organisation • Förderung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung • Institut der Feuerwehr • Zentrale Ausbildungsstätte für • Hauptamtliche Feuerwehrangehörige • Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren • Spezialaufgaben • Technischer Überwachungsdienst TÜD • Vorbereitende und zentrale Maßnahmen • Beschaffung überörtlicher Mittel wie ELW 3, Löschboote • Zusammenwirken von Feuewehren • Verhütung und Beseitigung von öffentlichen Notständen

  40. Rechte der Feuerwehrangehörigen Rechtsgrundlagen und Organisation Lohnfortzahlung, Krankengeld • Versicherungsschutz • (Feuerwehr-Unfallkasse) • Krankheit • Invalidität • Tod • Arbeitsplatzschutz • Nachteilsverbot • Entfallen der Dienst-/Arbeitspflicht • Anspruch (an Feuerschutzträger) auf • Ersatz von Auslagen • Ersatz von Schäden • Kinderbetreuung • Aufwandsentschädigung • Verdienst-/Lohnausfall, ALG Absicherung des FM (SB) der Angehörigen Dem FM (SB) dürfen keine Nachteile am Arbeitsplatz erwachsen; aber ...wie sieht es mit der Durchsetzbarkeit aus....? bei Einsatz, Übung, Dienst auf Veranlassung der Gemeinde, Lehrgängen z.B. Fahrtkosten bei Einsatz, Übung usw. für beschädigte Kleidung, Brille, KFZ-Schäden bei regelmäßigen und über das übliche Maß hinausgehenden Feuerwehrdienst Arbeitgeber zahlt Lohn/Gehalt mit allen Zulagen etc. weiter, Arbeitgeber schreibt Feuerschutzträger eine Rechnung

  41. Pflichten der Feuerwehrangehörigen Rechtsgrundlagen und Organisation • Dienstpflichten • Teilnahme an Einsätzen • Teilnahme an Übungen • Teilnahme an dienstlichen • Veranstaltungen • Bereitschaft zur Aus- und • Fortbildung • Übernahme von • Brandsicherheitswachen • Wartung und Pflege von • Ausstattung und Ausrüstung • Mitteilungspflicht an Arbeitgeber • von der Teilnahme an • Lehrgängen • von der Teilnahme an Übungen • von der Teilnahme an sonstigen • Veranstaltungen auf • Anforderung der Gemeinde

  42. § 35 StVO – Sonderrechte im Straßenverkehr Rechtsgrundlagen und Organisation (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind ... die Feuerwehr ... befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berück- sichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Achtung: Gebot der Dringlichkeit. Beispiele zeigen

  43. Befreiung von Vorschriften § 35 StVO Rechtsgrundlagen und Organisation Befreite Organisation • Befreiung von Vorschriften, die das Verhalten untereinander regeln, z.B. • Vorfahrt • Beachtung der Lichtzeichenanlage • Benutzung von Einbahnstraßen in verbotener • Richtung • Befreiung von den übrigen Vorschriften der StVO, z.B. • Geschwindigkeit • Halteverbote • Parkverbote • Benutzung verbotener Wege Dringlich- keitsgebot Hoheitliche Aufgabe

  44. Befreiung von Vorschriften § 35 StVO Rechtsgrundlagen und Organisation • Keine Änderung der Verkehrsregeln oder Umkehr • z.B. des Vorfahrtsrechts • sondern die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer werden nur eingeschränkt. • § 35 StVO befreit nicht von den Vorschriften des Strafgesetzbuches, Straßenverkehrszulassung usw. • §§ 212, 222 StGB vorsätzliche oder fahrlässige Tötung • §§ 223, 224 StGB vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung • § 115c, 316 StGB Trunkenheit im Verkehr • § 142 StGB Verkehrsunfallflucht • § 315c StGB Verkehrsgefährdung • § 7 StVG Haftung des Fahrzeughalters • § 24a StVG 0,5-Promille-Grenze

  45. Befreiung von Vorschriften § 35 StVO Rechtsgrundlagen und Organisation Allgemeine Grundsätze zur Einschränkung der Befreiung von Vorschriften bei Sonderrechten nach § 35 StVO • Die Verkehrssicherheit hat Vorrang gegenüber dem Interesse am raschen • Vorwärtskommen. Sicherheit geht vor Schnelligkeit! • Je größer die Abweichung von den allgemeinen Verkehrsvorschriften ist, um • so größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten der anderen • Verkehrsteilnehmer. • Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht deswegen konkret gefährdet oder gar • geschädigt werden, weil anderen Menschen geholfen werden soll. • Gerade bei Inanspruchnahme von Sonderrechten darf nicht „auf gut Glück“ • gefahren werden. • Je bedeutsamer und dringlicher der Einsatz ist, desto eher ist eine • Herabsetzung der sonst im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vertretbar.

  46. Blaues Blinklicht und Einsatzhorn § 38 StVO Rechtsgrundlagen und Organisation Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. • Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn • höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere • gesundheitliche Schäden abzuwenden, • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, • flüchtige Personen zu verfolgen • oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

  47. Feuerwehrverbände Rechtsgrundlagen und Organisation • Stadtfeuerwehrverband • Kreisfeuerwehrverband – KFV • Landesfeuerwehrverbandes – LFV • Deutscher Feuerwehrverband – DFV Betreuung der Mitglieder Pflege der Kameradschaft Förderung der Ausbildung Pflege der Tradition Pflege der Feuerwehrmusik Brandschutzerziehung und –Aufklärung Öffentlichkeitsarbeit Haus Florian Mitwirkung in Prüfungsausschüssen am IdF Durchführung von Seminaren Durchführung des Leistungsnachweisen Herausgabe von Lehrunterlagen und der Zeitschrift „Der Feuerwehrmann“ Feuerwehrtage, Pressesprecher

  48. Weitere Aufgaben der Verbände Rechtsgrundlagen und Organisation • Interessenvertretung der Feuerwehren gegenüber • den Behörden (Innenministerium, MdL, Landrat, • Bürgermeister, Stadtrat, Ausschüsse) • Mitwirkung bei Verfassung und Änderung von Gesetzen • (FSHG), Erlassen, Dienstvorschriften (FWDV), Anweisungen • Lobby-Arbeit in Politik und Wirtschaft • Kontaktpflege zu anderen Verbänden, Institutionen, • Organisationen

  49. Kreisfeuerwehrverband Hochsauerlandkreis e.V. Rechtsgrundlagen und Organisation Vorstand Kreisbrandmeister, Stellvertreter, Geschäftsführer, Schriftführer, Kreisjugendfeuerwehrwart Verbandsausschuß Vorstand und alle Wehrleiter Verbandsversammlung Delegierte der Feuerwehren (1 x im Jahr) Kreisjugendfeuerwehr Vorstand (Kreisjugendfeuewehrwart, Stellvertreter, weitere Mitglieder) Ausschüsse und Arbeitskreise Ausbildung, Funk, Musikwesen

  50. Feuerwehrdienstvorschriften - FwDV Rechtsgrundlagen und Organisation FwDV 1/1 - Grundtätigkeiten(Löscheinsatz und Rettung) FwDV 1/2 - Grundtätigkeiten(techn. Hilfeleistung und Rettung) FwDV 2/1 - Ausbildung der FFW(Rahmenvorschriften) FwDV 2/2 - Ausbildung der FFW(Musterausbildungspläne) FwDV 3 - Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (Staffel, Gruppe, Zug) FwDV 7 - Atemschutz FwDV 8 - Tauchen FwDV 10 - Tragbare Leitern FwDV 100 - Führung und Leitung im Einsatz FwDV 500 - Einheiten im ABC-Einsatz PDV/DV 810.3 - Sprechfunkdienst

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