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Folie 2. Rentenreform 2007 - ?RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz? . Zeitplan ?RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz? :Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegtGro?e Koalition verabredete Eckpunkte am 23.10.2006Gesetzentwurf BT-Drucks.16/3794 vom 12.12.20061. Lesung im BT am 14.12
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Rentenreform 2007„RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“(Stand: 24.1.2007)
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Zeitplan „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ :
Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt
Große Koalition verabredete Eckpunkte am 23.10.2006
Gesetzentwurf BT-Drucks.16/3794 vom 12.12.2006
1. Lesung im BT am 14.12.2006
Anhörung am 26.2.2007, Abschluss im Ausschuss 7.3.2007
2./3. Lesung BT 9.3.2007, Bundesrat 30.3.2007
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Wesentliche Inhalte*:
„Rente mit 67“ und Folgewirkungen: Änderung der Regelaltersgrenze und als Folge davon bei den Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden können; Einführung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Maßnahmen zur weiteren Dämpfung des Rentenniveaus
* siehe ausführlich dazu Sozialpolitische Informationen 1/07 und Beitrag AiB Februar 2007
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Renten wegen Alters:
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964) und Wartezeit von 5 Jahren
Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, ist Regelaltersgrenze die Vollendung des 65. Lebensjahr
Übergangsregelungen für Geborene 1947 - 1963 (von 65 ? 67):
Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate
1947 1 1953 7 1959 14
1948 2 1954 8 1960 16
1949 3 1955 9 1961 18
1950 4 1956 10 1962 20
1951 5 1957 11 1963 22
1952 6 1958 12 ab 1964 24
6.
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) und Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB IX)
Künftig abschlagsfrei mit voll. 65. Lebensjahr (nicht mehr 63!)
Vorzeitig frühestens mit voll. 62. Lebensjahr (nicht mehr 60!) und
max. 10,8 % Abschlag
Übergangsregelungen (Jahrgänge 1952 - 1963) siehe Tabelle
7.
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Vorauss.: Wartezeit von
35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten)
Künftig abschlagsfrei mit voll. 67. Lebensjahr
Vorzeitig frühestens mit voll. 63. Lebensjahr (nicht mehr 62!) und max. 14,4% Abschlag
Übergangsregelungen (Jahrgänge 1948 - 1963) siehe Tabelle
Die
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 45 Jahre Wartezeit (Beitragszeiten, Pflege-, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lj. eines Kindes; nicht: Zeiten des Bezugs von Alg I und Alg II!)
Diese Rente kann mit voll. 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch genommen werden; Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich!
Rentenzugang 2004: Inanspruchnahme nicht möglich:
Frauen rd. 90 %, Männer rd. 70 %
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Stichtagsregelung und Vertrauensschutz
Stichtag: eine ATZ-Vereinbarung musste vor dem 1.1.2007 abgeschlossen sein
Folge: Vertrauensschutz, d.h. es gilt das vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz geltende Recht
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Erwerbsminderungsrenten:
Abschlagsfreier Rentenbeginn von heute 63 auf künftig 65 Jahre
Beginn EM-Rente mit oder vor Voll. des 62. Lj.: 10,8 % Abschlag
Beginn EM-Rente nach 62. und vor 65. Lj.: 10,5-0,3 % Abschlag
Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bleibt es bis 2023, ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragszeiten beim vor der Reform geltenden Recht
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Folie 11
Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Witwen- und Witwerrenten:
Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen- bzw. Witwerrente von
45 auf 47 Jahre
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Rentenanpassungen:
Mögliche Rentenanpassungen werden ab 2011 nur noch zur Hälfte an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben
2007 und 2008: Nullrunden
2009 (Wahljahr) und 2010: ?
ab 2011: halbe Rentenanpassung
aber höhere Aufwendungen für Gesundheit und Pflege!
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Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Einspareffekte:
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Folie 14
Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Ausblick:
? gemeinsames Konzept zur Fortentwicklung der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung
? Verbesserung der Erwerbschancen von Älteren
? Beendigung der Unterschiede von Rentenrecht West und Ost
? Weiterentwicklung der Flexibilisierung des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in die Rente
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Folie 15
Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“
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