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Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz Stand: 24.1.2007

Folie 2. Rentenreform 2007 - ?RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz? . Zeitplan ?RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz? :Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegtGro?e Koalition verabredete Eckpunkte am 23.10.2006Gesetzentwurf BT-Drucks.16/3794 vom 12.12.20061. Lesung im BT am 14.12

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Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz Stand: 24.1.2007

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Presentation Transcript


    1. Folie 1 Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24.1.2007)

    2. Folie 2 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Zeitplan „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große Koalition verabredete Eckpunkte am 23.10.2006 Gesetzentwurf BT-Drucks.16/3794 vom 12.12.2006 1. Lesung im BT am 14.12.2006 Anhörung am 26.2.2007, Abschluss im Ausschuss 7.3.2007 2./3. Lesung BT 9.3.2007, Bundesrat 30.3.2007

    3. Folie 3 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Wesentliche Inhalte*: „Rente mit 67“ und Folgewirkungen: Änderung der Regelaltersgrenze und als Folge davon bei den Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden können; Einführung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte Maßnahmen zur weiteren Dämpfung des Rentenniveaus * siehe ausführlich dazu Sozialpolitische Informationen 1/07 und Beitrag AiB Februar 2007

    4. Folie 4 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Renten wegen Alters:

    5. Folie 5 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964) und Wartezeit von 5 Jahren Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, ist Regelaltersgrenze die Vollendung des 65. Lebensjahr Übergangsregelungen für Geborene 1947 - 1963 (von 65 ? 67): Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate Geburtsjahr Anhebung um Monate 1947 1 1953 7 1959 14 1948 2 1954 8 1960 16 1949 3 1955 9 1961 18 1950 4 1956 10 1962 20 1951 5 1957 11 1963 22 1952 6 1958 12 ab 1964 24

    6. Folie 6 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) und Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Künftig abschlagsfrei mit voll. 65. Lebensjahr (nicht mehr 63!) Vorzeitig frühestens mit voll. 62. Lebensjahr (nicht mehr 60!) und max. 10,8 % Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge 1952 - 1963) siehe Tabelle

    7. Folie 7 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) Künftig abschlagsfrei mit voll. 67. Lebensjahr Vorzeitig frühestens mit voll. 63. Lebensjahr (nicht mehr 62!) und max. 14,4% Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge 1948 - 1963) siehe Tabelle Die

    8. Folie 8 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 45 Jahre Wartezeit (Beitragszeiten, Pflege-, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lj. eines Kindes; nicht: Zeiten des Bezugs von Alg I und Alg II!) Diese Rente kann mit voll. 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch genommen werden; Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich! Rentenzugang 2004: Inanspruchnahme nicht möglich: Frauen rd. 90 %, Männer rd. 70 %

    9. Folie 9 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Stichtagsregelung und Vertrauensschutz Stichtag: eine ATZ-Vereinbarung musste vor dem 1.1.2007 abgeschlossen sein Folge: Vertrauensschutz, d.h. es gilt das vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz geltende Recht

    10. Folie 10 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Erwerbsminderungsrenten: Abschlagsfreier Rentenbeginn von heute 63 auf künftig 65 Jahre Beginn EM-Rente mit oder vor Voll. des 62. Lj.: 10,8 % Abschlag Beginn EM-Rente nach 62. und vor 65. Lj.: 10,5-0,3 % Abschlag Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bleibt es bis 2023, ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragszeiten beim vor der Reform geltenden Recht

    11. Folie 11 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Witwen- und Witwerrenten: Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen- bzw. Witwerrente von 45 auf 47 Jahre

    12. Folie 12 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Rentenanpassungen: Mögliche Rentenanpassungen werden ab 2011 nur noch zur Hälfte an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben 2007 und 2008: Nullrunden 2009 (Wahljahr) und 2010: ? ab 2011: halbe Rentenanpassung aber höhere Aufwendungen für Gesundheit und Pflege!

    13. Folie 13 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Einspareffekte:

    14. Folie 14 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Ausblick: ? gemeinsames Konzept zur Fortentwicklung der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung ? Verbesserung der Erwerbschancen von Älteren ? Beendigung der Unterschiede von Rentenrecht West und Ost ? Weiterentwicklung der Flexibilisierung des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in die Rente

    15. Folie 15 Rentenreform 2007 - „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vielen Dank für deine/Ihre Aufmerksamkeit!

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