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Finanzreform 2008/ Finanzausgleich/ Steuergesetzrevision: Die Sicht des VLG

Finanzreform 2008/ Finanzausgleich/ Steuergesetzrevision: Die Sicht des VLG Orientierungen vom 22./28. Juni 2006. Ziele des VLG bei der Finanzreform 08: - Insgesamt positive Bilanz für die Gemeinden - Stärkung der Gemeindeautonomie AKV-Prinzip stärken (Reduktion Verbundaufgaben)

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Finanzreform 2008/ Finanzausgleich/ Steuergesetzrevision: Die Sicht des VLG

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  1. Finanzreform 2008/ Finanzausgleich/ Steuergesetzrevision: Die Sicht des VLG Orientierungen vom 22./28. Juni 2006

  2. Ziele des VLG bei der Finanzreform 08: - Insgesamt positive Bilanz für die Gemeinden - Stärkung der Gemeindeautonomie • AKV-Prinzip stärken (Reduktion Verbundaufgaben) • Es muss im Rahmen einerGesamtschau über Finanzausgleich, Finanzreform und Steuergesetzrevision für die Gemeinden stimmen. • Vermeiden von „Brüchen“

  3. Wesentliche Ziele wurden erreicht! • Finanzreform fällt positiv aus (+20 Mio. Franken) • Übernahme von 30 Mio. aus Nachzahlungen 2008 von Prämienverbilligung und IV-Beiträgen • „Härtefonds“ in ähnlicher Grösse (Ca. 40 Mio.) • Anteil an Netto-Zuschuss NFA Bund 50% • Kanton reduziert seinen Anteil am Ressourcenausgleich trotz Steuerreduktion nicht

  4. Gemeindeautonomie teilweise gestärkt Verbundaufgaben wurden reduziert (in 13 Bereichen) Es liegt eine Gesamtschau der drei Projekte vor.

  5. Finanzausgleich - Umsetzung Wirkungsbericht Finanzausgleich - Stossrichtung der Änderungen ist richtig - Es gibt Verlierer und Gewinner! - Abfederung von Härtefällen verlangt

  6. Steuergesetzrevision 2008 - VLG unterstützt die Stossrichtung - Kanton und Gemeinden werden längerfristig gestärkt - Es gibt „Brüche“ - Diese Brüche sind abzufedern

  7. Zusammenfassung - VLG unterstützt die Stossrichtung - Gesamtbilanz ist entscheidend, diese ist positiv - Brüche in Gesamtbilanz ausgleichen

  8. Was noch fehlt! Umsetzung der Änderungen im Gemeindegesetz: Paritätische Koordinationsausschüsse Gemeinden (VLG) – Kanton (gesetzliche Abstützung der Reorganisation des VLG) Neue Definition Zweckverband im Gemeindegesetz

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