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5. Ausschreibung, 2007/2008

5. Ausschreibung, 2007/2008. Dr. Andreas Geisler TAKE OFF Programm Januar 2008. Organigramm FFG www.ffg.at. Revision. Geschäftsführung. Strategie. Agentur für Luft- und Raumfahrt (ALR). Interne Services. Basis- programme (BP). Struktur- programme (SP). Thematische Programme

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5. Ausschreibung, 2007/2008

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  1. 5. Ausschreibung, 2007/2008 Dr. Andreas Geisler TAKE OFF Programm Januar 2008

  2. Organigramm FFG www.ffg.at Revision Geschäftsführung Strategie Agentur für Luft- und Raumfahrt (ALR) Interne Services Basis- programme (BP) Struktur- programme (SP) Thematische Programme (TP) Europäische und Internationale Programme (EIP)

  3. FÖRDER-/BERATUNGSPORTFOLIO DER FFG EIP transnational ALR TP SP Kooperationsgrad Regional,national BP Einzel Mittel (3-5) Kurz (1-3) Lang (>5) Technologiepfad (time-to-market, Jahre)

  4. Ziele des TAKE OFF Programms • Sicherung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Luftfahrtforschung und Luftfahrtindustrie • 2) Unterstützung eines effizienten, sicheren, klimaschutz- und komfortorientierten Lufttransportsystems • 3) Ausbildung qualifizierter ForscherInnen und TechnikerInnen und Intensivierung kooperativer anspruchsvoller Forschungsprojekte

  5. Ziele der 5. Ausschreibung Umsetzung eines spezifischen Teils der FTI-Luftfahrtstrategie durch entsprechende Anreize 1 Organisatorische Maßnahmen 4 Begleitmaßnahmen 3 Leitziele Vision 2020 - Langfristige Dynamik 3 Ausbildungs- und Qualifikations- maßnahmen 2 Weiterentwicklung Förderung und Finanzierung Anliegen

  6. Themen der 5. TAKE OFF Ausschreibung • Forschung und Entwicklung in internationaler Kooperation – Luftfahrzeuge und Luftverkehrsinfrastruktur • Organisatorische Maßnahmen • Ausbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen • Begleitmaßnahmen

  7. A) Forschung und Entwicklung in internationaler Kooperation • Die ausgeschriebenen Themen beziehen sich auf: • Kommerziell genutzte Zivilflugzeuge • das Segment der Allgemeinen Luftfahrt (General Aviation) inklusive Unbemannte Fluggeräte mit ziviler Nutzung • Luftverkehrsinfrastruktur •  Bei allen Projekten ist auf die entsprechende Berücksichtigung /Einbindung von Zertifizierungserfordernissen Bezug zu nehmen.

  8. A) Forschung und Entwicklung in internationaler Kooperation • Zelle • Antriebe • Ausrüstung • Werkstoffe für die Luftfahrt • Fertigungs- und Produktionsprozesse und Zulieferkette • Wartung, Instandsetzung und Überholung • Air Traffic Management • Flughäfen

  9. B) Organisatorische Maßnahmen • Auf der vertikalen Ebene betrifft dies die verstärkte Zusammenarbeit von den Systemherstellern bis zu den Herstellern von Bauelementen und Werkstoffen • Auf der horizontalen Ebene soll die weitergehende Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert werden • Als „Organisatorische Maßnahmen“ werden daher folgende Vorhaben gefördert: • Kooperationsnetzwerke „Marktsegmente“ • Netzwerk „Luftfahrtforschung und –technologie“ • TAKE OFF Veranstaltungsreihen für Zukunftsthemen

  10. C) Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen • Dieser Schwerpunkt zielt auf eine weitere Stärkung der luftfahrtspezifischen Ausbildung sowie die Höherqualifikation von IngenieurInnen, FacharbeiterInnen und DienstleisterInnen ab • Folgende Projektarten können innerhalb dieses Themas gefördert werden: • Einzelforschungsprojekte / Dissertationen • Aus- und Weiterbildung • Personalwechsel zu KMUs • Zertifizierung entsprechend AS/EN9100

  11. D) Begleitmaßnahmen • Gesucht werden Studien mit strategischem Fokus, die langfristige Perspektiven der Luftfahrtforschung und langfristigen weltweiten Trends in der Luftfahrttechnik mit besonderer Bedeutung für Österreich behandeln. Wo erforderlich, sollen relevante Stakeholder rechtzeitig miteinbezogen werden. • Diese Projektart beinhaltet folgende Themen: • Risikomanagement und Risikofinanzierung • Regularien und Standards • Technologie und Markt • Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt • Klimaschutzoptimiertes Lufttransportsystem

  12. Übersicht der ausgeschriebenen Themen

  13. Bewertungskriterien – Projektarten: Stimulierung, Kooperatives Projekt • Qualität des Vorhabens • Technisch-wissenschaftliche Qualität • Innovationsgehalt • Additionalität und Entwicklungsrisiko • Qualität der Planung • Relevanz des Vorhabens in Bezug auf das Programm • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Programmziele wie z.B. • Verbesserung der Wettbewerbsposition • Vernetzung auf nationaler oder/und internationaler Ebene • Vorgesehene Kooperationsstrategie • Verbreiterung der technologischen Basis • Zugang zu relevanten Kunden und Lieferanten • Potenzial einer erfolgreichen Umsetzung und Mehrwert für die Systemintegration des nationalen Aeronautiksektors

  14. Bewertungskriterien - Projektarten: Stimulierung, Kooperatives Projekt • Qualität der Projektbeteiligten • Qualifikation des/der Antragsteller/s wie wirtschaftlich- technologische Kompetenz und Managementfähigkeit- und Kapazitäten • Ökonomisches Potential und Verwertung • Kundenorientierung, Kundennutzen sowie mögliche Themenführerschaft • Angestrebte Zielmärkte, Marktpotential und Verwertungsstrategie • Klarheit des Plans zur kommerziellen Verwertung und die Wertschöpfung in Österreich • Potential für weitere Kooperationen und regionalwirtschaftliche Aspekte • Wirkung des Projekts in Bezug auf Sicherheit, Umwelt und Lärm, die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie positive Wirkungen auf Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen

  15. Bewertungskriterien – Projektart: Humanressourcenentwicklung/ Aus- und Weiterbildung und Personalaustausch • Technisch – wissenschaftliche Qualität • Arbeitsplan • Integration der Projektbeteiligten hinsichtlich Kompetenz und Kapazitäten • Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit der Finanzierungsplanung • Umfang der geplanten Maßnahmen • Relevanz des Vorhabens in Bezug auf das Programm • Beitrag des Vorhabens zur Anhebung des Qualifizierungsniveaus • Auswirkungen auf den Ausbildungsstand • Längerfristige Wirkung in der Organisation • Mehrwert für die Systemintegration des nationalen Aeronautiksektors

  16. Bewertungskriterien – Projektart: Humanressourcenentwicklung/ Aus- und Weiterbildung und Personalaustausch • Qualifikation der Projektbeteiligten • Wirtschaftlich – technologische Kompetenz • Managementfähigkeit- und Kapazitäten • Ökonomisches Potential und Verwertung • Verwertungsstrategie • Perspektiven hinsichtlich Kooperationen und Wertschöpfung • Potential für regionalwirtschaftliche Aspekte

  17. Bewertungskriterien – Projektart: Humanressourcenentwicklung/ Veranstaltungen • Technisch-wissenschaftliche Qualität • Qualität des Veranstaltungskonzeptes • Qualität der Planung • Relevanz des Vorhabens in Bezug auf das Programm • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Programmziele • Eignung Förderungswerber und Projektbeteiligter • Machbarkeit des Projekts mit den vorgesehenen Partnern • Zusammenwirken der Kompetenzen • Nachvollziehbarkeit der individuellen Teilnahmemotive • Management und Umsetzung • Organisation des Projekts • Expertise des Projektmanagements

  18. Bewertungskriterien – Projektart: Begleitmaßnahmen • Technisch-wissenschaftliche Qualität • Invention/Innovationsgehalt • Vergleich zum Stand des Wissens • Interdisziplinarität • Qualität der Planung hinsichtlich Ziele und Arbeitsplan • Integration der Projektbeteiligten hinsichtlich Kompetenz und Kapazitäten • Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit der Finanzierungsplanung • Relevanz des Vorhabens in Bezug auf das Programm • Generierung von programmrelevantem Know-how, • potentielle Verwertbarkeit des generierten Know-hows • Potentieller Mehrwert für die Systemintegration des nationalen Aeronautiksektors

  19. Bewertungskriterien – Projektart: Begleitmaßnahmen • Eignung Förderungswerber und Projektbeteiligte • Wirtschaftlich-technologische Kompetenz • Managementfähigkeiten und –kapazitäten • Ökonomisches Potential und Verwertung • Beitrag zur Identifizierung neuer Schwerpunktsetzungen, die auf langfristigen Perspektiven der Luftfahrtforschung und langfristigen weltweiten Trends in der Luftfahrttechnik aufbauen und von besonderer Bedeutung für Österreich sind • insbesondere auch das Potenzial zur Ableitung konkreter technologischer Strategien und Maßnahmen

  20. Zielgruppen der 5. TAKE OFF Ausschreibung • Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit Unternehmensstandort oder Forschungsstätte in Österreich, sowie • Forschungseinrichtungen, Forscher und Forscherinnen aus dem universitären und außeruniversitären Bereich, Fachhochschulen und Ausbildungseinrichtungen; • Öffentliche und private Bedarfsträger in Zusammenarbeit mit a) und b), • die dem Sektor Luftfahrt zuordenbar sein müssen - d.h. fliegendes Material, Hard- und Software, Ausrüstungen für Fluggeräte und Herstellungsprozesse und Dienstleistungen für Hersteller, Operators und Infrastrukturbereiche - oder entsprechende Expertise aus einem anderen Marktbereich zum Aufbau neuer Kompetenzen für den Luftfahrtsektor mitbringen. •  Die Teilnahme ausländischer Kooperationspartner ist ausdrücklich erwünscht. Ausländische Partner können jedoch nicht gefördert werden.

  21. Teilnahmeberechtigte der 5. TAKE OFF Ausschreibung • In Übereinstimmung mit den FTE-Richtlinien sind mögliche FörderwerberInnen: • Natürliche Personen • Juristische Personen, z.B. • Vereine (z.B. Forschungseinrichtungen) • Kapitalgesellschaften (z.B. KMUs, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen) • Personengesellschaften • Universitäten und Fachhochschulen • Selbstverwaltungskörper • Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts (UGB), wie insbesondere • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) • offene Gesellschaften (OG) • Kommanditgesellschaften (KG)

  22. 4 Projektarten im Rahmen der TAKE OFF Ausschreibung 2008 • Stimulierung • Kooperatives Projekt • Humanressourcenentwicklung • Begleitmaßnahmen

  23. Projektart: Stimulierung • Technische Durchführbarkeitsstudien, Machbarkeitsstudien und „Sondierungen“ (Bezeichnung für Projekte, auf die größere Projekte mit Forschungscharakter folgen können) • Innovationsberatung für KMUs inkl. Zertifizierung nach AS/EN9100 • Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Veranstaltungsteilen

  24. Projektart: Kooperatives Projekt • Hier sind alle Projekte mit Forschungscharakter inkludiert, bei welchen die Kooperation gleichberechtigter Partner eine Ausschreibungsbedingung darstellt, unabhängig von der Anzahl (mind. 2) und der Herkunft der Partner (In- oder Ausland). • Der Abschluss eines entsprechenden Konsortial- oder Partnervertrages legt die Rechte und Pflichten der Partner fest und zeigt den kooperativen und gleichberechtigten Charakter auf. • 2 Forschungsstadien von Kooperativen Projekten: • Industrielle Forschung • Experimentelle Entwicklung

  25. Projektart: Humanressourcen • Aufbau und Entwicklung von Humanressourcen für die FTE in Österreich durch: • Einzelforschungsprojekte/Dissertationen • Aus- und Weiterbildung • Ausleihen hochqualifizierten Personals •  Vorhaben können kooperativ sein oder auch nicht

  26. Projektart: Begleitmaßnahmen • Unterstützung der TAKE OFF Programmziele • Studien, deren Ergebnisse von öffentlichem Interesse sind und nicht direkt wirtschaftlich umgesetzt werden können (allgemeine Untersuchungen zu langfristigen Perspektiven der Luftfahrtforschung sowie zu langfristigen weltweiten Trends in der Luftfahrttechnik und deren Bedeutung für Österreich) • Konzepte und strategische Grundlagen zur Identifizierung neuer Schwerpunkte, inklusive Foresight-Aktivitäten • Als Bestandteil der Studien können Workshops organisiert werden, um die betreffenden Stakeholder/Zielgruppen zu einem gemeinsamen Meinungsaustausch zusammen bringen zu können

  27. Förderbare Kosten für Projektart „Stimulierung“ - Technische Durchführbarkeit und „Kooperatives Projekt“ • Personalkosten der forschenden MitarbeiterInnen im Projekt • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Investitionen) • Kosten für Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen (Drittleistungen) • Gemeinkosten (Overhead) • Sonstige Betriebskosten (Sachkosten) •  Anerkannt werden können diejenigen förderbaren Kosten, welche nach Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind.

  28. Förderbare Kosten für die Projektart „Stimulierung“ – Innovationsunterstützung für KMUs • Gefördert werden Beratungsleistungen bezüglich Innovationen in der Zulieferkette. • Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Der Fördernehmer muss ein KMU sein. • Der Begünstigte muss die staatlichen Beihilfen dazu verwenden, um die Leistungen zu Marktpreisen (oder, wenn es sich bei dem Dienstleistungserbringer um eine nicht gewinnorientierte Einrichtung handelt, zu einem Preis, der dessen Kosten zuzüglich einer angemessenen Spanne deckt) zu erwerben. • In der aktuellen Ausschreibung 2008 werden generell max. 75% der förderbaren Kosten • bis zu einer maximalen Fördersumme von € 30.000,-- im Falle von Zertifizierungsmaßnahmen nach EN 9100 • bis zu einer maximalen Fördersumme von € 60.000,-- im Fall der organisatorischen Maßnahmen/Kooperationsnetzwerke Marktsegmente gefördert.

  29. Förderbare Kosten für die Projektart „Humanressourcenentwicklung“ • Aus- und Weiterbildung: • Personalkosten für die AusbilderInnen • Reisespesen der AusbilderInnen und der Auszubildenden • Sonstige laufende Aufwendungen wie Materialien und Ausstattung • Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen gemäß dem Anteil ihrer ausschließlichen Verwendung für das Ausbildungsvorhaben • Kosten für Beratungsdienste, betreffend die Ausbildungsmaßnahme • Personalkosten für AusbildungsteilnehmerInnen bis zur Höhe der Gesamtsumme der unter den Buchstaben a) bis e) genannten beihilfefähigen Kosten. Hierbei sind nur die tatsächlichen abgeleisteten Ausbildungsstunden nach Abzug aller produktiven Stunden oder deren Äquivalent zu berücksichtigen.

  30. Förderbare Kosten für die Projektart „Humanressourcenentwicklung“ • Personalaustausch • Förderbar sind sämtliche Personalkosten für das Ausleihen und die Beschäftigung hochqualifizierten Personals einschließlich der Kosten für das Einschalten einer Vermittlungseinrichtung sowie einer Mobilitätszulage für das abgeordnete Personal • Bedingungen: • KMU • max. 1 Jahr Laufzeit • max. Förderung 50% • Einzelforschungsprojekte/Dissertationen • Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob der/die DissertantIn nur am Institut oder auch in einem Unternehmen der österreichischen Luftfahrtindustrie beschäftigt ist.

  31. Förderbare Kosten für die Projektart „Begleitmaßnahmen“ • Die Studien als programmbegleitende F&E Dienstleistungen (Forschungsaufträge) unterliegen dem Ausnahmetatbestand §10 Z13 BVergG und werden i.d.R. zu 100% finanziert • Die Verwertungsrechte liegen beim BMVIT

  32. Überblick zu Förder-/Finanzierungsquoten

  33. Einreichfrist • Donnerstag, 3. April 2008 • 12:00 Uhr • Einlangend bei: • Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft / • Thematische Programme / • TAKE OFF • Sensengasse 1 • 1090 Wien

  34. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit • Dr. Andreas Geisler • Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft / • Thematische Programme / TAKE OFF • Sensengasse 11090 Wien • andreas.geisler@ffg.at

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