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Aufgaben in der beruflichen Eingliederung § 8 STMK BHG

Aufgaben in der beruflichen Eingliederung § 8 STMK BHG. Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren. Sind bei Antragstellung (erstmalig und ohne vorrangegangene Leistungen nach dem Stmk . BHG) auf berufliche Eingliederung in Betrieben und am 1. Arbeitsmarkt vorerst an das BASB zu verweisen

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Aufgaben in der beruflichen Eingliederung § 8 STMK BHG

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Presentation Transcript


  1. Aufgaben in der beruflichen Eingliederung § 8 STMK BHG FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  2. Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren • Sind bei Antragstellung (erstmalig und ohne vorrangegangene Leistungen nach dem Stmk. BHG) auf berufliche Eingliederung in Betrieben und am 1. Arbeitsmarkt vorerst an das BASB zu verweisen • Das BASB prüft vorab ob eine Zuständigkeit des AMS vorliegt. Erst wenn feststeht, dass das BASB (Integrationsbeihilfe) keine Leistungen erbringt, ist dieser Antrag nach dem Stmk. BHG zu behandeln FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  3. Gewährung der beruflichen Eingliederung für: • Ausbildung • Weiterbildung • Um- und Nachschulungen in Schulen, Betrieben, Lehrwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen • Erprobung auf einem Arbeitsplatz • Erreichung eines Arbeitsplatzes FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  4. Voraussetzung: • Grundanerkennung § 2 STMK BHG mit der Hilfeleistung berufliche Eingliederung § 8 STMK BHG FA 11A Soziales

  5. Allgemeine Antragstellung (Grundanerkennung § 2 mit der Hilfeleistung § 8 berufliche Eingliederung Stmk. BHG Kooperationsantrag) AMS Bundessozialamt zuständige Bezirkshauptmannschaft (Hauptwohnsitz) Pensionsversicherungsanstalt Heimatgemeinde FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  6. Voraussetzung • Antrag auf Leistungen nach §§ 2 u. 8( Stmk. BHG ist erforderlich • Staatsbürgerschaft eines dem EWR angehörenden Staates • Aufenthaltserlaubnis bzw Niederlassungsbewilligung nach dem Fremdengesetz • Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landes Steiermark FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  7. Als Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes gelten alle…. FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  8. Maßnahmen in der beruflichen Eingliederung LEVO • Berufliche Eingliederung Arbeitstraining (EGH-AT BHG) II. C. • Berufliche Eingliederung in Werkstätten: Vorbereitung-Ausbildung-Umschulung (EGH-WS BHG) II. D. • Berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit (EGH-BETR) II. E. • Berufliche Eingliederung f. psychisch beeinträchtigte Personen Diagnostik (EGH-DI PSY) V. B. • Berufliche Eingliederung f. psychisch beeinträchtigte Personen arbeitsrelevante Kompetenzförderung (EGH-KF PSY) V. C. FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  9. Maßnahmen in der beruflichen Eingliederung mit Sondervertrag (BBRZ und Team Styria) • Perspektivenentwicklung 1 + Folgemaßnahmen am BBRZ • Perspektivenentwicklung 2 + Folgemaßnahmen am BBRZ • Integrative Ausbildung 18 Monate (Team Styria) • Teilqualifizierungslehre nach § 8 BABG (Team Styria) FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  10. Maßnahmen in der beruflichen Eingliederung ohne Vertrag • Maßnahmen die vom AMS, PVA (Kooperationsvertrag mit Kostenbeteiligung) vorgeschlagen werden und zur Erlangung eines Arbeitsplatzes dienen FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  11. Aufgaben des Gutachterteams • Im Rahmen der beruflichen Eingliederung nach dem STMK BHG; Begutachtung und Feststellung der Minderleistung am Arbeitsplatz für Jugendliche, die in einer Lehre oder in einer lehrähnlichen Ausbildung (TQL)stehen und nicht vom AMS oder dem BASB gefördert werden (1. Arbeitsmarkt). • Festsetzung des Lohnkostenzuschusses • Koordination zwischen den Kooperationspartnern (AMS, PVA, AUVA, BASB) • Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und den zuständigen Referenten • Beratung FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  12. Aufgaben im Rahmen des Lohnkostenzuschusses § 13 STMK BHG • Ziel ist es, einem Menschen mit Behinderung, der wegen seiner Beeinträchtigung mit Nichtbehinderten auf dem Arbeitsmarkt nicht mit Erfolg konkurrieren kann: • ein kollektivvertragliches oder betriebsübliches Entgelt zu sichern • den Arbeitsplatz zu erhalten • einen Arbeitsplatz zu erlangen FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  13. Voraussetzung: • Grundanerkennung § 2 STMK BHG mit der Hilfeleistung Lohnkostenzuschuss § 13 STMK BHG FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  14. Gesetzliche und vertragliche Grundlagen • Die Behörde hat in Abständen, die der Art des Leidens oder des Gebrechens angemessen sind, den Weiterbestand der Voraussetzungen für die Hilfeleistung und deren Ausmaß zu überprüfen • AMS, BASB und andere Behörden sind verpflichtet an der Vollziehung mitzuwirken • Verwaltungsvereinbarung AMS – Land Steiermark FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  15. Die VerwaltungsvereinbarungAMS –Land Steiermark • Ziel dieser Vereinbarung ist eine nachhaltige verstärkte berufliche Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  16. Antragstellung FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  17. Antragstellung FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  18. Feststellung • DG und DN stellen Antrag auf Lohnkostenzuschuss oder berufl. Eingliederung. • Überprüfung am Arbeitsplatz und Feststellung der Minderleistung. • Festsetzung der Förderhöhe und des Förderzeitraumes Vorort • Übermittlung an die BH • Bescheid ergeht an den DG u. DN sowie an das Überprüfungsteam LKZS FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  19. Einstellung der Förderung FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  20. Aufgaben des Gutachterteams • Sind befristete Bescheide für 3 Jahre gewährt • Nach Ablauf der 18-monatigen Förderung vom AMS • Die tatsächliche Minderleistung am Arbeitsplatz ist zu überprüfen (Betriebsbesuch, Beratung des Betriebes) • Der %-Satz der Minderleistung, die Höhe der Förderung sowie die Dauer des Förderzeitraums ist als Grundlage für den Bescheid an die BH zu übermitteln • Statistische Erfassung • Bei Zuerkennung während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses am 1. Arbeitsmarkt • Wie oben angeführt FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  21. Das Gutachterteam: • Heinz Oberhofer BSB • Büro: Mariengasse 31, 8020 Graz Tel.: 05-9988-6707 • Schlömicher Elisabeth Land STMK (Bez. MA Graz, GU, FB, FF, LB, RA, DL) • Büro: Außenstelle Wetzelsdorf Krottendorfer Str. 31A, 8052 Graz Tel.:0316/573081 • Halsegger Waltraud Land STMK (MZ, BM, LE, LI, KF, JU, MU,HA,WZ,VO) • Büro: Außenstelle Kapfenberg Schinitzgasse 23 c, 8605 Kapfenberg Tel.: 03862/27580 FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  22. Fallbeispiel FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  23. Fallbeispiel FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  24. Fallbeispiel FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  25. Fallbeispiel FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

  26. Vielen Dankfür IhreAufmerksamkeit! FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe

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