1 / 22

EUROPÄISCHE UNION

EUROPÄISCHE UNION. Forum „EU-Strukturfondsfinanzierung für wissenschaftliche Einrichtungen“, Berlin, 27. - 28.11.2013 Beiträge und Programme des ESF beim Bund und die Bedeutung für wissenschaftliche Einrichtungen Peter Grönwoldt, Referat 321, ESF-Verwaltungsstelle.

colin
Download Presentation

EUROPÄISCHE UNION

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. EUROPÄISCHE UNION Forum „EU-Strukturfondsfinanzierung für wissenschaftliche Einrichtungen“, Berlin, 27. - 28.11.2013Beiträge und Programme des ESF beim Bund und die Bedeutung für wissenschaftliche EinrichtungenPeter Grönwoldt, Referat 321, ESF-Verwaltungsstelle

  2. Der Europäische Sozialfonds (ESF) • Einer von fünf Strukturfonds der EU, bekannter: EFRE • Der ESF ist der Fonds, der den Menschen im Blick hat: Gründung 1957 - zentrales arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument der Europäischen Union - Alle Menschen sollen eine berufliche Perspektive erhalten. • Programme im Bereich • Arbeitsmarkt, • Bildung, • soziale Eingliederung. • Neue Förderperiode 2014 – 2020 bringt Änderungen

  3. Wesentliche Neuerungen 2014 ff. • Thematische Konzentration (Art. 4 ESF–VO) • Partnerschaftsvereinbarungen (Art. 13 – 15 Allg. VO) • Ex-ante-Konditionalitäten (u.a. Art. 17 + Anhang IV Allg. VO) • Verstärkte Ergebnisorientierung (Art. 18ff. Allg. VO / Art. 5 ESF–VO) • Finanzkorrekturen und Zahlungsaussetzungen (Art. 20, 77 Allg. VO)

  4. Thematische Ziele des ESF (Art. 3 ESF – VO) Vier „Thematische Ziele“:  für BMBF liegt der Schwerpunkt auf Ziel (C)

  5. Investitionspriorität „Humankapital“ (Ziel C) • Einbettung in „Europa 2020“ • Priorität: Intelligentes Wachstum • Leitideen: Innovationsunion, Jugend in Bewegung • 3% des BIP als Investition in Forschung und Entwicklung • Senkung der Schulabbrecherquote auf unter 10% • Steigerung des Akademikeranteils der 30 – 34 Jährigen auf mind. 40% Sicherung des Fachkräftebedarfs unter Beachtung des demografischen Faktors

  6. Europa 2020-Strategie – Überblick Europa 2020-Strategie: Vision einer europäischen Sozialen Marktwirtschaft des 21. Jh. Thematischer Ansatz mit definierten Priori-täten, Kernzielen und Leitinitiativen System der Länder-berichte mit eigenen Strategien der MS Drei Prioritäten: Intelligentes Wachstum: Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft Nachhaltiges Wachstum: Förderung einer ressour-censchonenden, ökologi-scheren und wettbewerbs-fähigeren Wirtschaft Integratives Wachstum: Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägten sozialen und territorialen Zusammenhalt Aus Prioritäten Ableitung von fünf Kernzielen: 75% der Bev. zw. 20-64 J. erwerbstätig 3% des BIP der EU für FuE Erreichung der 20-20-20 Klima-schutz-Ziele Bessere Bildung Schulabbrecher unter 10%, 40% Akademiker bei den 30-34 Jährigen Armutsbekämpf-ung: mind. 20 Mio. weniger arme Menschen Zur Umsetzung sieben Leitinitiativen: Ressourcen schonendes Europa Jugend in Bewegung Digitale Agenda Europas Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut Industriepolitik im Zeital-ter der Globalisierung Neue Kompetenzen und Beschäftigungsmögl.

  7. Laufende ESF-Programme im aktuellen operationellen Programm des Bundes • Rund 60 aktuell bestehende Programme im Bundes-ESF, • davon 12 Programme beim BMBF • z.B.: • JOBSTARTER, • Arbeiten-Lernen-Kompetenzen entwickeln, • Perspektive Berufsabschluss, • Lernen vor Ort, • Neue Medien in der beruflichen Bildung, • Bildungsprämie, • Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“.

  8. Programmplanungen des BMBF ESF ab 2014 (Fokus auf fünf größere Programme im Sinne der Konzentration der Mittel und Steigerung des „impacts“) • JOBSTARTER plus (Ref. 311) • Bildungsprämie III (Ref. 316) • Bildung integriert (Fortentwicklung „Lernen vor Ort“, Ref. 321) • Digitale Medien in der beruflichen Bildung (Ref. 327) • „Zukunft der Arbeit“ (Fortentwicklung „Arbeiten – Lernen - Kompetenzen entwickeln “, Ref. 512) • Alle vorgesehenen BMBF-Programme adressieren die Investitions-priorität C, iii) „berufliche Bildung, lebenslanges Lernen“ • Schwerpunkt liegt somit im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung, Anpassung der Systeme des LLL, einschl. Übergang Schule-Beruf

  9. ESF-Programme des BMBF, die für wissenschaftliche Einrichtungen von Interesse sein könnten: • Bildung integriert • Digitale Medien in der beruflichen Bildung • „Zukunft der Arbeit“ • JOBSTARTER

  10. Programm „Bildung integriert“ • zentrale Ziele: • Verbesserte Integration lokaler Bildungsakteure und –systeme, • Etablierung von lokalen Verantwortungsgemeinschaften für Bildung, • Verbesserung des Zugangs zu passgenauen Bildungsangeboten. • Der Förderschwerpunkt liegt auf innovativen Konzepten für den Aufbau und die Weiterentwicklung integrierter Bildungssysteme auf lokaler Ebene. Dabei werden die Bedarfe der Bürger einer Region an Bildung und Weiterbildung aufgegriffen, um koordinierte Angebote erstellen zu können, damit Bildung als lebensbegleitender Prozess stattfinden kann. • Die Förderinitiative stützt sich auf die Erfahrungen aus „Lernen vor Ort“ (Ansatz auf der Strukturebene kommunaler Bildungssysteme) und nutzt die Transferstruktur, die erfolgreiche Prozesse und Produkte in die kommunale Landschaft transportiert. • Träger: Kommunen in Zusammenarbeit mit Bildungsakteuren auf lokaler Ebene

  11. „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“: • Ziel ist es, mit dem Einsatz digitaler Medien in Form von • Modellprojekten und repräsentativen Beispielen zu nach- • haltigen strukturellen Veränderungen (u. a. Steigerung • der Beschäftigungsfähigkeit) und zur Qualitätssicherung/ • -verbesserung in der beruflichen Bildung beizutragen. • Übergreifende Ziele des Programms sind: • Weiterentwicklung und Verbreitung digitaler Bildungstechnologien und Schaffung moderner beruflicher Aus- und Weiterbildungsgänge, • Stärkung der Handlungskompetenzen von Akteuren (Multiplikatoren) der beruflichen Bildung , • Informationsinfrastrukturen für die berufliche Bildung entwickeln und bereitstellen, • Etablierung einer neuen Lernkultur.

  12. „Zukunft der Arbeit“ • Das Programm „Zukunft der Arbeit“ (in der bisherigen Förderperiode "Arbeiten - Lernen - Kompetenzen entwickeln; Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt") greift die Herausforderungen auf, die für Unternehmen, insbes. KMU, und Menschen durch den Strukturwandel, Technisierung und zunehmende Globalisierung in der Arbeitswelt entstehen. Ziel des Programms ist es, mit Maßnahmen der Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung in der Arbeitswelt die Innovationsfähigkeit zu erhöhen. In den Vorhaben werden neue Konzepte und Modelle in enger Kooperation von Forschung, Wirtschaft und Sozialpartnern entwickelt und pilotmässig erprobt. • Zentrale Themen: • Arbeitsplatzintegrierte Weiterbildung und Wissenstransfer im demografischen Wandel, Nutzung von Erfahrungswissen, Schaffung lernförderlicher Arbeitsplätze, • Gesundheitliche Prävention zum Erhalt von Kreativität und Innovationsfähigkeit, • Lebensphasenorientierte berufliche Entwicklung, Work-life-Balance.

  13. Folgende Ziele stehen beim Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER im Vordergrund:

  14. Wie können wissenschaftliche Einrichtungen/Hochschulen zu den Programmen beitragen? Bildung integriert: Da es um die praktische Umsetzung eines kommunalen Bildungsmanagements geht, steht wissenschaftlicher Input nicht im Fokus und ist auch nicht zwingend notwendig. Die Wissenschaft ist aber als Partner erwünscht. Die Hochschulen sind als Akteure im Bildungssystem gefragt, da es darum gehen wird, alle Bildungsakteure einer Region an einen Tisch zu bekommen. Digitale Medien in der beruflichen Bildung: Wissenschaftliche Einrichtungen/Hochschulen können wiss. Partner für die didaktische Konzepterstellung sein bzw. als Partner für die Evaluation der erstellten Konzepte eingebunden werden. Die überwiegende Mehrzahl der z. Zt. laufenden Vorhaben dürfte (mindestens) einen Partner dieser Art haben. (Eine Förderung von Materialien zum Einsatz für den eigenen Lehrbetrieb an Hochschulen ist nicht möglich.)

  15. „Zukunft der Arbeit: Da es kaum KMU gibt, welche „anwendungsorientierte Grundlagenforschung“ betreiben, enthalten die Verbundprojekte quasi immer eine Hochschule oder ein Forschungsinstitut. Wesentliche Motivation für die Förderung ist die spätere VERWERTUNG der F&E Ergebnisse bei den KMU. Die bei „Zukunft der Arbeit“ favorisierte Verbundförderung (Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen und auch Multiplikatoren wie Kammern, Sozialpartnern) gewährleistet eine deutlich direktere Umsetzung der F&E Ergebnisse in Innovationen. JOBSTARTER: In diesem Programm ist die Einbindung von Hochschulen themenabhängig. Für den Themenbereich um die „Studienabbrecher“ spielen die Hochschulen eine Rolle, ebenso bei den Themen Zusatzqualifikationen oder ggfs. duale Studiengänge. Im Übrigen haben Hochschulen strukturell eher keine grundsätzliche Rolle im Rahmen des Programms.

  16. Beispiele ESF-Programme anderer Bundesressorts (Planungen zur Förderperiode 2014 - 2020) BMAS: Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) BMAS: Qualifizierungsmaßnahmen für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld im Rahmen von Transfergesellschaften BMAS: Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen des § 49 SGB III BMAS: IsA – Integration statt Ausgrenzung

  17. BMFSFJ: Programme zur aktiven bzw. sozialen Eingliederung, z.B. „JUGEND STÄRKEN plus“ oder „Sorgende Gemeinschaften“ BMWi: Programme im Bereich Selbständigkeit, Unternehmertum und Existenzgründungen (Beispiele: „EXIST“, „Gründercoaching Deutschland“) und Programme zur Anpassung an den Wandel: (Beispiele „Unternehmensberatungen für KMU“ und „Passgenaue Vermittlung“) BMVBS: Programm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ)

  18. Chancen/Risiken und Hürden bei der ESF-Förderung (1) • Zusätzliche Finanzierungsquellen für innovative Maßnahmen • Erhöhung der Mobilität in Europa • Einführung von weiteren Vereinfachungen in der Abrechnung (Pauschalen) • Flexibilität im Rahmen des 7-Jahres-Zeitraums • Nationale Kofinanzierung in Höhe von (nur) 20%, 40% bzw. von 50% erforderlich • Ergebnisorientierung: Zielerreichung wird über Indikatoren und Etappenziele kontrolliert • Wirkungszusammenhang zu „Europa2020“, kritische Masse, um Wirkung (Impact) zu erzielen.

  19. Chancen/Risiken und Hürden bei der ESF-Förderung (2) • Kohärenz der ESF-Programme von Bund und Ländern (keine Doppelförderung) • Berichtspflichten wie z.B. Jahresberichte • Publizitätspflichten • Prüfungen durch nationale und EU-Prüfbehörden (ESF-Prüfstelle bis hin zum Europäischen Rechnungshof)

  20. Chancen/Risiken und Hürden bei der ESF-Förderung (3) • Förderfähige Ausgaben? • Wird auf nationaler Ebene festgelegt (Art. 56 Abs. 4 VO 1083/2006 sowie zukünftig Art. 55 Abs. 1 der Allg. VO Strukturfonds), demnach Erstattung gem. nationalem Zuwendungsrecht. • Somit lautet der Grundsatz: Es gilt nationales (Zuwendungs-)recht! • Ausnahmen, keine Erstattung aus dem ESF erfolgt für: • Erstattungsfähige Mehrwertsteuer • Sollzinsen • Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien, Grundstücken • (Art. 11 Abs. 2 der VO Nr. 1081/2006 bzw. zukünftig Art. 59 Abs. 3 allg. VO und Art. 13 Abs. 3 ESF-VO)

  21. Aktuelles zur neuen ESF-Förderperiode 2014-2020 • Die allgemeine Strukturfonds-VO und spezielle ESF-VOwurden vom Europäischen Parlament am 20.11.2013 verabschiedet. Zur Zeit finden Sprachbereinigungen in allen Amtssprachen der EU statt. Rat soll im Dezember die Verordnungen annehmen. • Der ESF in Deutschland teilt sich in das operationelle Programm des Bundes (OP-Bund) und die ESF-Programme der Bundesländer. • Kürzung der Mittel; in der ESF-Förderperiode 2007-2013 standen seitens der EU für das Bundes-OP ca. 3,5 Mrd. € zur Verfügung, für den Zeitraum 2014-2020 werden dem Bund insg. voraussichtlich knapp 2,8 Mrd. € zur Verfügung stehen. • Programme von sechs Bundesministerien sind Teil des neuen ESF-Bundes-OP. • Start zum 01.01.2014, jedoch Verschiebung bis zum 01.07.1014 vorgesehen.

  22. V i e l e n D a n k !

More Related