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Finanzkrise

Finanzkrise. Zum Film. Fragen/Aufgaben und Antworten/Lösungen. Weshalb müssen der Bund, die SNB (Schweizerische Nationalbank) und die EBK (Eidgenössische Bankenkommission) der UBS unter die Arme greifen?.

cecily
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Presentation Transcript


  1. Finanzkrise Zum Film Fragen/Aufgaben und Antworten/Lösungen • Weshalb müssen der Bund, die SNB (Schweizerische Nationalbank) und die EBK (Eidgenössische Bankenkommission) der UBS unter die Arme greifen? Die Kunden der UBS haben in den letzten Wochen massiv Gelder von den Konten abgezogen (84 Mrd. CHF).

  2. Wie begründen die EBK, die SNB und der Bundesrat das Hilfspaket für die UBS? EBK: Der Finanzplatz Schweiz könnte ohne staatliche Hilfe gegenüber den anderen Märkten ins Hintertreffen geraten. Es wird sogar von Diskriminierung gesprochen. SNB: Für die Nationalbank ist dieses Engagement eine Investition. Sie hat genügend Zeit zu warten, um die gekauften Risikopapiere mit Gewinn zu verkaufen. Sie hat die allfällige Gewinnbeteiligung bereits vertraglich geregelt. BR: Der Bundesrat will mit diesen Massnahmen Vertrauen zurückgewinnen. Weiter soll die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz gewährleistet und die Schweizer Wirtschaft gestärkt werden. Die Beteiligung stärkt zudem die Eigenkapitaldecke der Bank. • Weshalb trifft es nur die beiden Grossbanken? Die anderen Banken sind weniger im internationalen Geschäft tätig und haben daher weniger „Ramschpapiere“. Sie leiden aber vor allem unter dem Vertrauensverlust der Banken untereinander.

  3. Worin liegt der Unterschied zwischen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und einer Geschäftsbank? SNB: Die Kunden der SNB sind die Geschäftsbanken und der Bund. Die SNB regelt den Geldumlauf der Schweiz, erleichtert den Zahlungsverkehr zwischen den Geschäftsbanken und steuert die Geld- und Währungspolitik. Geschäftsbanken: Ihre Kunden sind Unternehmungen, Privatpersonen, aber auch die Kantone und der Bund. Banken leihen sich auch untereinander Geld gegen Bezahlung von Zinsen aus. Die drei Haupttätigkeiten der Geschäftsbanken sind: Das Passivgeschäft, das Aktivgeschäft und die übrigen Dienstleistungen. • Muss die UBS dem Bund das Darlehen von 6 Mrd. CHF zurückbezahlen? (Begründen Sie Ihre Antwort) Nein – Es handelt sich bei diesem Geld um ein Darlehen, das mit 12,5% verzinst wird. Das Darlehen (Obligationen) muss innerhalb von 30 Monaten in Aktien umgetauscht werden. Dies wird als Pflichtwandelanleihe bezeichnet.

  4. Begriffe Subprime-Krise: Als Subprime-Krise werden die Turbulenzen am US Kredit- und Geldmarkt bezeichnet, die sich weltweit auch auf andere Finanzmarktsegmente ausgewirkt haben. Als Folge davon erfolgten weltweit Verluste und Insolvenzen (Zahlungsunfähigkeiten). Als Subprime-Markt wird ein Bereich des Hypothekendarlehensmarkts bezeichnet, der überwiegend durch Kreditnehmer mit geringer Bonität (Kreditwürdigkeit) gekennzeichnet ist. SMI: Der Swiss Market Index (SMI) ist ein Börsenindikator, der die Entwicklung der Unternehmen der Schweiz mit dem höchsten Kapital anzeigt (maximal 20 Titel). Rezession: Mit Rezession wird der wirtschaftliche Abschwung des Wirtschaftswachstums bezeichnet. Die Wirtschaftssubjekte sind verunsichert. Die Nachfrage nach Sachgütern und Dienstleistungen nimmt ab und als Folge davon wird die Produktion vermindert, was zu erhöhter Arbeitslosigkeit führt. Gewerkschaft: Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband der Arbeitnehmer.

  5. Produktivität: Unter diesem Begriff versteht man die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft.Die Produktivität bezeichnet das Verhältnis zwischen den produzierten Sachgütern und den dafür benötigten Produktionsfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital). Institutionelle Kunden: Das sind Grosskunden, die im grossen Stil Geld verwalten, wie z.B. Versicherungen, Pensionskassen, Banken. Liquidität: Mit Liquidität bezeichnet man die Fähigkeit, am Markt ein Wirtschaftsgut schnell gegen ein anderes tauschen zu können. Best-Practice-Regeln: Darunter versteht man Richtlinien, Leitideen, Empfehlungen, wie man optimal ein Ziel erreicht oder eine Aufgabe erfüllt.Der Swiss Code of Best Practice ist 2002 in Kraft getreten und richtet sich mit Empfehlungen an die schweizerischen Publikumsgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung).

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