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Die Vorwissenschaftliche Arbeit als Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15

Die Vorwissenschaftliche Arbeit als Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15. Drei-Säulen-Modell Vorwissenschaftliche Klausuren Mündliche Prüfungen Arbeit  (wahlweise 3 oder 4) (3 bzw. 2). Vorschau. Die VWA als Paket Lernziele

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Die Vorwissenschaftliche Arbeit als Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15

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Presentation Transcript


  1. Die Vorwissenschaftliche Arbeitals Teil der neuen Reifeprüfung ab 2014/15 Drei-Säulen-Modell Vorwissenschaftliche Klausuren Mündliche Prüfungen Arbeit (wahlweise 3 oder 4) (3 bzw. 2) Prof. Josef Thaler

  2. Vorschau • Die VWA als Paket • Lernziele • Was heißt „vorwissenschaftliches Niveau“? • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Pflichten u. Rechte der betreuenden Lehrperson • Formale Anforderungen • Inhaltliche Anforderungen • Präsentation/Diskussion Vermittlungskompetenzen • Zeitplan betreffend die Durchführung der VWA • Notwendige Maßnahmen seitens der Schule

  3. Die VWA als Paket Die Vorwissenschaftliche Arbeit setzt sich zusammen aus: Schriftlicher Arbeit + Präsentation + Diskussion (40.000 - 60.000 Z.) (Dauer: 10-15 min)   Gemeinsame Note durch Kommission

  4. Lernziele: Was sollt ihr gewinnen? • Sachkenntnis • Methodenkompetenz; Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten  Studierfähigkeit • Projektkompetenz: langfristiges Planen, eigen-ständiges, ausdauerndes Arbeiten • Präsentationskompetenz

  5. Erwartungen hinsichtlich„vorwissenschaftliches Niveau“ • Fragen zu einem Thema formulieren können • Literatursuche • Quellen bewerten können (Brauchbarkeit, Seriosität) • Mit Quellen (Primär- u. Sekundärlit.) arbeiten können; exzerpieren und bibliografieren können • Passende Methoden einsetzen u. auswerten können • Sachlich-neutral schreiben; Fachtermini beherrschen • Zitationsregeln anwenden können • Div. Textsorten beherrschen (Vorwort, Abstract etc.)

  6. Gesetzliche Rahmenbedingungen • In jedem Fach möglich • SchülerIn wählt betreuende Lehrperson (auch Nicht-KlassenlehrerIn) • Auch fachfremde Themen möglich, sofern fach-kundige Lehrperson vorhanden (Bsp. Trachten) • 1 Thema kann von bis zu drei Sch. bearbeitet werden (Bedingung: unterschiedliche Zugänge) • Möglichkeit von Teamarbeit (identifizierbare Beiträge) • Abfassung auch in einer vom/von der Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache möglich

  7. Pflichten und Rechte der betreuenden Lehrperson • Jede Lehrperson kommt für die Betreuung in Frage • Lehrperson darf Thema ablehnen (berechtigte Gründe vorausgesetzt), nicht aber SchülerIn • Direktor kann Lehrperson als „fachkundige Person“ mit Betreuung einer VWA beauftragen • Lehrperson muss/darf max. drei Arbeiten betreuen • Beratung bei Themenfindung und –formulierung und ausführliche „Erwartungsbesprechung“ (Contracting) am Ende des ersten Semesters der 7. Klasse

  8. Pflichten und Rechte der betreuenden Lehrperson • Kontinuierliche Betreuung in der 8. Klasse (Feed-backs zu Zwischenergebnissen, aber keine Korrektur) • Nach Abgabe Korrektur u. Beschreibung der Arbei-t(en) innerhalb dreier Wochen (Leitfaden in Aussicht) • Abschließende Besprechung im Hinblick auf Präsen-tation und Diskussion • Aufzeichnungen über Entwicklungsprozess und „wesentliche Meilensteine“ (= abzugeben)

  9. Formale Anforderungen an die VWA Umfang • 40.000 bis maximal 60.000 Zeichen (ca. 18-27 Seiten bei 1,5-Zeilen-Abstand) • Inklusive Leerzeichen und Abstract – aber exklusive Vorwort, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis, Anhang u.Ä.

  10. Formale Anforderungen an die VWA Themenstellung: • Möglichst konkret (Detailaspekt, regionale Dimen-sion) u. zeitlich sowie ressourcenmäßig bewältigbar • Fächerübergreifende Themenstellung möglich (aber nur 1 Betreuungsperson) • Einreichung eines Exposés mit Titel / Untertitel, Forschungsfrage und Erwartungshorizont (Gründe der Themenwahl, eigener Wissensstand, angestrebte Methoden und mögliche Ergebnisse)

  11. Formale Anforderungen an die VWA Verpflichtende Bestandteile der schriftlichen Arbeit • Titelblatt (schulintern festgelegt) • Abstract (in der Sprache der Arbeit oder in Englisch) • Inhaltsverzeichnis • Einleitung – Hauptteil – Schluss (Fazit, Resümee) • Literaturverzeichnis • Ehrenwörtliche Erklärung • Begleitprotokoll des Schülers / der Schülerin • Betreuungsprotokoll der Lehrkraft

  12. Formale Anforderungen an die VWA Layout • Benutzung eines einheitlichen Textverarbeitungspro-gramms für wiss. Arbeiten (schulintern festgelegt) • 1,5-Zeilen-Abstand • Schriftgröße 12, für Fuß- oder Endnoten 10 • Hervorhebungen von Überschriften durch Fettdruck und Schriftgröße, im Fließtext durch Kursivschrift • Gut lesbare Schrift: Arial oder Times New Roman • Automatische Silbentrennung • Einseitig beschrieben; Blocksatz oder Flattersatz

  13. Formale Anforderungen an die VWA Anwendung schulintern festgelegter Zitierregeln • Empfehlung für das sog. Kurzzitat – unmittelbar im Anschluss ans (direkte oder indirekte) Zitat: AutorIn, Jahr, Seite • Komplette bibliografische Quellenangaben im Literaturverzeichnis • Klare Unterscheidung von wörtlichem Zitat und sinngemäßem Zitat Verortung von Anmerkungen: • Fußnoten oder Endnoten (nach Absprache mit L.)

  14. Inhaltliche Anforderungen • relevante Fragestellung (Forschungsfrage/n) • Umfangreiche Kenntnisse im Themengebiet • Neue Erkenntnisse werden nicht erwartet! • Sinnvoller, folgerichtiger Aufbau • Kritische Nutzung von Informationsquellen • Klare Begriffsbildung • Methodenkompetenz • Eigenständiges Denken, Arbeiten und Schlussfolgern • Argumentative Begründung von Thesen

  15. Inhaltliche Anforderungen • Objektivität in der Analyse • Fähigkeit zu korrektem schriftlichem Ausdruck • Präsentationskompetenz • Fähigkeit zur fachlichen Diskussion

  16. Präsentation und Diskussion der Arbeit • Eigener Termin im April – vom LSR verfügt • 10-15 min – davon mehr als die Hälfte für Diskussion • PrüferIn führt das Gespräch / die Diskussion • Kommissionsmitglieder (Vorsitzende/r, Direktor, KV) können Verständnis- und Vertiefungsfragen stellen • Positive Beurteilung bleibt auch bei Nicht-Bestehen anderer Teile der Matura aufrecht.Negative Beurteilung verunmöglicht nicht (!) das Antreten zu den Klausuren u. mündlichen Prüfungen. Arbeit ist neu zu schreiben (mit neuer Themen-stellung) und im Herbst zu präsentieren.

  17. Erwartete Vermittlungskompetenzen • klar, flüssig und gut gegliedert sprechen • komplexe Sachverhalte klar und systematisch darstellen können; wesentliche Punkte genauer ausführen • Ursachen und Zusammenhänge aufzeigen können • inhaltliche Kompetenz • geeignete Medien (besonders Visualisierung) gezielt einsetzen • Zeitvorgaben einhalten (Zeitmanagement)

  18. Zeitplan 6. bis 8. Klasse

  19. Zeitplan

  20. Zeitplan

  21. Zeitplan

  22. Unterstützende Maßnahmen seitens der Schule und des LSR

  23. Unterstützende Maßnahmen

  24. Langfristig vorbereitende Maßnahmen • Gezielte Leseförderung in allen Fächern und Klassen • Kennenlernen u. regelmäßige Nutzung der Bibliothek • Regelmäßiges Üben von Arbeitstechniken wie Markieren, Exzerpieren, Strukturieren, Zitieren u.Ä. • Referate, Portfolios u. Präsentationen • Förderung eigenverantwortlichen Lernens • Aktive und kritische Nutzung des Internets • Rhetorikübungen in Sprachfächern; evtl. Freifach Rh. • Angabe von Quellen auch auf LehrerInnen-Handouts

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