1 / 75

Arbeitszeitgesetz

Diensteinteilung. Arbeitszeitgesetz. Arbeitsruhegesetz. Fahrgebühren. Einführung. Begriffe. Arbeitszeit: ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen!.

infinity
Download Presentation

Arbeitszeitgesetz

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Diensteinteilung Arbeitszeitgesetz Arbeitsruhegesetz Fahrgebühren

  2. Einführung Begriffe Arbeitszeit: ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen! Tagesarbeitszeit: ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraumes von 24 Stunden! (Kalendertag oder ab Dienstbeginn) Wochenarbeitszeit: ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag! Dienstschicht: ist der gesamte Zeitraum zwischen dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit und dem Beginn der nächstfolgenden täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit!

  3. Einführung - Arbeitszeit gesetzliche Arbeitszeit die täglicheTagesarbeitszeit setzt sich aus den Tätigkeiten und den Unterbrechungen kleiner als 10 min. zusammen!

  4. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Ams Pb Ams Zf Tw Vb Vz Vz Ab Vb Vz Ug Wg Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab 2023 2064 2067 2020 P b Pu P b WsZf Ws Zf 10:00 10:30 11:30 11:50 12:10 12:30 13:30 13:42 14:00 14:45 15:10 16:40 17:25 19:10 19:40 17:10 12:20 15:20 17:40 19:30 14:55 11:40 13:35 17:15 17:00 10:20 Einführung - Dienstschicht Pb Von Dienstbeginn: 10:00 Bis Dienstende: 19:40

  5. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Ams Pb Ams Zf Tw Vb Vz Vz Ab Vb Vz Ug Wg Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab 2023 2064 2067 2020 P b Pu P b WsZf Ws Zf 10:00 10:30 11:30 11:50 12:10 12:30 13:30 13:42 14:00 14:45 15:10 16:40 17:25 19:10 19:40 17:10 12:20 15:20 17:40 19:30 14:55 11:40 13:35 17:15 17:00 10:20 Einführung - Normalarbeitszeit Pb Arbeitsunterbrechung größer/gleich 10 min. = Ruhepause! Arbeitsunterbrechung kleiner als 10 min. = Arbeitszeit! unbezahlte, ungeteilte Ruhepause

  6. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Ams Pb Ams Zf Tw Vb Vz Vz Ab Vb Vz Ug Wg Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab 2023 2064 2067 2020 P b Pu P b WsZf Ws Zf 10:00 10:30 11:30 11:50 12:10 12:30 13:30 13:42 14:00 14:45 15:10 16:40 17:25 19:10 19:40 17:10 12:20 15:20 17:40 19:30 14:55 11:40 13:35 17:15 17:00 10:20 Einführung - Normalarbeitszeit Pb 1h 50min 1h 32min 4h 55min 8h 17min= täglich geplante Normalarbeitszeit

  7. Einführung - Normalarbeitszeit wöchentliche Normalarbeitszeit tägliche Normalarbeitszeit 40 Stunden 8 Stunden Im Durchrechnungszeitraum in einzelnenWochen höchstens 56Stunden pro Woche wenn im Schnitt40 Stunden nicht überschritten werden! Maximum: 10 Stunden (12 Stunden zur Aufrechterhaltung des Verkehrs) Wochenende: 12 Std Nacht von Fr/Sa bis Nacht So/Mo Minimum: 5 Stunden (ausgenommen nach einer Ruhezeit außerhalb des Dienstortes) Bei der Ermittlung der wöchentlichen Normalarbeitszeit werden die bezahlten Pausen berücksichtigt!

  8. Einführung - Normalarbeitszeit Lage der Normalarbeitszeit Die Lage der Normalarbeitszeit (Beginn und Ende der Dienstschicht und Lage der Ruhepausen) ist zu vereinbaren. Die der vereinbarten Arbeitszeit zugrunde liegende Fahrleistung ist in der Schicht informativ aufzuzeigen. Diensteinteilung Die Diensteinteilung für den jeweiligen Durchrechnungszeitraum (derzeit 8 Wochen bis max. 13 Wochen) ist spätestens 14 Tage vor Planbeginn zu vereinbaren und bekannt zu geben. Verständigung von Änderungen der Normalarbeitszeit Planmäßig eingesetztes Personal muss mind. 2 Wochen – nicht plm. eingesetztes Personal mind. 3 Tage (ausg. wöchentliche Ruhezeit 14 Tage) – im voraus verständigt werden!

  9. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Ams Pb Ams Zf Tw Vb Vz Vz Ab Vb Vz Ug Wg Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab 2023 2064 2067 2020 P b Pu P b WsZf Ws Zf 10:00 10:30 11:30 11:50 12:10 12:30 13:30 13:42 14:00 14:45 15:10 16:40 17:25 19:10 19:40 17:10 12:20 15:20 17:40 19:30 14:55 11:40 13:35 17:15 17:00 10:20 Einführung – wöchentliche Normalarbeitszeit Pb 4h 4h 55min 8h 55min = Anrechnung auf die wöchentliche Normalarbeitszeit

  10. Einführung - wöchentliche Normalarbeitszeit Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen bis zu 56Stunden betragen. Werden diese 56 Stunden überschritten fallen sofort Überstunden an die auch im Durchrechnungszeitraum nicht mehr ausgeglichen werden können! Im Triebfahrzeugfahrdienst beträgt der Durchrechnungszeitraum derzeit 8 Wochen.

  11. Einführung - Ruhepausen Unbezahlte ungeteilte Ruhepause Ist die Tagesarbeitszeit (tägl. NAZ) ≤ 6 Std. ist keine unbezahlte, ungeteilte Ruhepause erforderlich. Ist die Dauer der geplanten Tagesarbeitszeit größer als 6 Stunden hat die Ruhepause 30 min. zu betragen! Ist die Dauer der geplanten Tagesarbeitszeit größer als 8 Stunden hat die Ruhepause 45 min. zu betragen – diese Pause ist unbezahlt und darf nicht geteilt werden! Diese Pausen sind unbezahlt und dürfen nicht geteilt werden! Lage der unbezahlten und ungeteilten Ruhepause Die Pause sollte zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde gewährt werden und kann im Verspätungsfalle in der Lage abgeändert werden. Pausen, die dem Regenerationsgedanken nicht Rechnung tragen, dürfen nicht als Ruhepausen bewertet werden und gelten als Arbeitszeit.

  12. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Ams Pb Ams Zf Tw Vb Vz Vz Ab Vb Vz Ug Wg Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab 2023 2064 2067 2020 P b Pu P b WsZf Ws Zf 10:00 10:30 11:30 11:50 12:10 12:30 13:30 13:42 14:00 14:45 15:10 16:40 17:25 19:10 19:40 17:10 12:20 15:20 17:40 19:30 14:55 11:40 13:35 17:15 17:00 10:20 Einführung - Ruhepausen Pb unbezahlte ungeteilte Ruhepause Da in diesem Beispiel die Tagesarbeitszeit 8h 17min beträgt muss die Pause ein Ausmaß von 45 min. haben!

  13. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Ams Pb Ams Zf Tw Vb Vz Vz Ab Vb Vz Ug Wg Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab 2023 2064 2067 2020 P b Pu P b WsZf Ws Zf 10:00 10:30 11:30 11:50 12:10 12:30 13:30 13:42 14:00 14:45 15:10 16:40 17:25 19:10 19:40 17:10 12:20 15:20 17:40 19:30 14:55 11:40 13:35 17:15 17:00 10:20 Einführung - Ruhepausen Bezahlte Ruhepause Alle anderen anfallenden Ruhepausen sind voll zu bezahlen. Die Ruhepausen müssen aber mindestens 10 min. lang sein - sonst fallen sie nicht unter den Begriff Ruhepause! Pb bezahlte Ruhepausen Arbeitszeit

  14. Einführung - Ruhepausen Zeitlich nicht festgelegte Ruhepause – Variable Pause Pv Ruhepausen im Orts- und Fahrverschub, Bereitschaftsschichten (ZL), deren zeitliche Lage nicht festgelegt werden kann (Pv), sind ungeteilt zum überwiegenden Teil zwischen der 3. und 6. Arbeitsstunde zu gewähren. Variable Ruhepausen werden an die tägliche Arbeitszeit angerechnet. Variable Ruhepausen sind mit dem zuständigen Betriebsrat zu vereinbaren.

  15. Diensteinteilung Abkürzungen in der Schichtenfolge: Lt. Auszug aus dem PEP-Programm Darstellungen in der Schichtenfolge : siehe Übungsdienstpläne

  16. Diensteinteilung Die wichtigsten Abkürzungen im Dienstplan: Vp … persönliche Vorbereitezeit Vb … Vorbereitedienst mit Tfz VbT … Vb Tandem VbW … Vb Wendezug Ug, Un … Übergabe, Übernahme (Tfzf-Wechsel) Tw … Triebfahrzeugwarten Ab … Abschlussdienst AbT … Abschlussdienst Tandem AbW … Abstellzeit Wendezug W … Warten auf Leistung Vh … Vorheizen

  17. Die Diensteinteilung Die wichtigsten Abkürzungen im Dienstplan: Pb … bezahlte Pause Pu … unbezahlte Pause Pv … Pause variabel Vz … Verkehrszuwartezeit Wg … Wegzeit Wg1 … Wegzeit + Fahrschein AR … Auswärtsruhe Zd, Zt, Zb … zusätzliche Tätigkeiten

  18. Die Diensteinteilung Die wichtigsten Symbole im Dienstplan: … normale Zugleistung … 2. Tfz oder 2. Twg; mehr als 2 … Lokzug … Verschub … Fahrgastfahrt … Wegzeit … Vb, Ab, Vz, Ug, Un … Pb … Pu … Warten auf Leistung … Auswärtsruhe ; XXXXX ~~~~~~~~~~~

  19. Die Diensteinteilung Die wichtigsten Symbole im Dienstplan: Z … Zelisko T …Tanken Zf… Fahrzeugprüfung ML … Weiser Melden beim LEL, PEL, Fdl

  20. Diensteinteilung – Vp • Vp … persönliche Vorbereitezeit • Am Beginn einer Dienstschicht wird eine persönliche Vorbereitezeit in der Dauer von 10 Minuten angesetzt. • Tätigkeiten bei der Vp: • Aktuelle LA besorgen • Aushänge ansehen • Kenntnisnahme von Vorschriftenänderungen • Neue Dienstanweisungen • Änderungen in der Leistungserbringung Beinhaltet eine Dienstschicht einen Vorspann- oder Nachschiebedienst bzw. Bereitschaftsdienst ist bei Dienstbeginn bei Vp der Weiser ML eingetragen!

  21. Diensteinteilung – Vb Als Vb bezeichnet man jene Zeit in der Dauer von 10 Minuten, in der das Aufrüsten bzw. die Inbetriebnahme eines Tfz in der Dienstschicht dargestellt wird. Bei einem Wendezug, Doppelstock-Wendezug oder bei Tandembildung kommen noch jeweils 5 Minuten dazu! Bei Vb im Stützpunkt: Ende Vb, Beginn Vz = Stützpunkt-Grenze Tätigkeiten bei der Vb siehe M22 III

  22. Diensteinteilung – Wegzeiten Die Planung von Wegzeiten in der Diensteinteilung erfolgt nur aus dienstlichen Gründen. Wege zu Aufenthaltsräumen in Ruhepausen stellen keine dienstliche Begründung dar. Wege von/zu Tfz-Abstellorten, sowie Wege von/zu Übernahme- oder Übergabestellen, von/zu nächstgelegenen Informationsstellen sind dienstlich begründet. Wegstrecken bis zu 330m (unter 5 Min. Wegzeit) bleiben unberücksichtigt, unabhängig von der Nebenzeiten-Zusammensetzung.

  23. Diensteinteilung – die Vz AlsVzwird die Verkehrszuwartezeit bezeichnet. Diese Zeit wird von der Infrastruktur Betriebs AG bei der Traktions GmbH bestellt. Bei Beginn der Vz muss das Tfz bei der Stützpunktgrenze bereit stehen. Diese Zeit ist auch in der Wendeliste eingetragen! Was wird in der Vz durchgeführt? • Überstellung des Tfz vom TR-Stützpunkt zum Bahnhof • Kuppeln des Tfz an den Zug • Bremsprobe(n) • Untersuchungen am Zug • Vorheizen • …

  24. Diensteinteilung – Ug, Un Die Triebfahrzeugübergabe lt. M22 III wird in der Diensteinteilung mit Ug (Übergabe)und Un (Übernahme) eingetragen. Bei Ablöse am Zug gebührt dem antretenden und abtretenden Tfzf eine Übernahme- bzw. Übergabezeit im Ausmaß der Aufenthaltsdauer des Zuges, jedoch max. 5 Minuten. Ug zählt zur Fahrzeit (Verantwortung für die Traktionseinheit!) Tätigkeiten bei der Übergabe/Übernahme siehe M22 III

  25. Diensteinteilung - Tw Tätigkeiten die nicht unter Vb, Ab, Vz oder Ug, Un, Zb, Zd, Zk fallen werden in der Diensteinteilung als Triebfahrzeugwarten Tw dargestellt. Aufenthaltszeiten während der der Tfzf die Verantwortung für das Tfz trägt (ausgen. Vz, Ug, Un) werden in der Diensteinteilung mit Tw gekennzeichnet; diese Zeiten werden zur Fahrzeit gerechnet. Bei Tandembildung von Twg bei Aufenthalten <5 min. ist für den abtretenden Tfzf anstelle „Ug“ 5 min. „Tw“ anzusetzen. 5 min. „Tw“ bei Tandembildung 5047/5147 in Wendebahnhöfen ohne Verschubmitarbeiter bei 0:0 Betrieb. Diensteinteilung – Zb, Zd, Zt, Zf • Mit 7 min. Zb wird eingetragen: • Bettwäsche überziehen durch den Tfzf

  26. Mit 5 min. Zd wird eingetragen: • Buchfahrplantaschengebarung je Fall • Alle Tätigkeiten lt. Dienstanweisung in Bahnhöfen mit Dienstruhe • Berichtigung DB-La am Beginn einer DB-Netz-Dienstschicht (Korridorverkehr) • Ankabeln bzw. Abkabeln für den Warmhaltebetrieb/ an Vorheizanlage je Tfz/Twg • Zugführertätigkeiten bei 0:0 Twg (Fundsachen, Fenster schließen) nach der letzten Fahrt des Twg im Zugendbf. • Bei „Ab“ eines Twg in einem TR Stützpunkt (ausgenommen Dienstsitze) wenn keine ortsgebunden MA dafür vorgesehen sind. Zt: Betafelung durchführen (5 min.) Zf: Fahrzeugprüfung lt. ZSB 31, der Zeitwert hängt von den Fahrzeugen ab

  27. Warten auf Leistung ist Arbeitszeit Warten auf Leistung „Warten auf Leistung“ wird in der Diensteinteilung als „W“ dargestellt. Als Warten auf Leistung gelten alle Zeitabschnitte während der das Personal auf der Dienst- oder Arbeitstelle anwesend sein muss, um erforderliche Leistungen ausführen zu können.

  28. Eine Fahrgastfahrt ist Arbeitszeit Die Fahrgastfahrt Fahrgastfahrten sind Fahrten mit Verkehrsmitteln (Zug, Straßenbahn, Bus), um entweder nach einer im Dienst zurückgelegten Fahrt zur Heimatdienststelle zurückzukehren oder um jene Stelle zu erreichen, wo der Dienst bei einem bestimmten Zug anzutreten ist. Fahrgastfahrten von Nachwuchskräften Nachwuchskräfte haben sich in der Beimannzeit bei eventuell vorgesehenen Fahrgastfahrten auf den Führerstand jenes Zuges zu begeben, mit dem die Fahrgastfahrt erfolgt, um ihre Kenntnisse in der E- und V-Traktion zu vertiefen. Die Nachwuchskraft fährt als 2. Tfzf mit. Die Höchstgrenzen der AZ sind zu beachten.

  29. Normalarbeitszeit Reisezeiten außerhalb der geplanten täglich Arbeitszeit werden bei der Höchstgrenze der tAZ nicht berücksichtigt. D. h., der Triebfahrzeugführer kann im Verspätungsfall mit einer „Fahrgastfahrt“ die Höchstgrenze von 12 Stunden überschreiten. Die Ruhezeiten sind einzuhalten! Sollte der Tfzf die geplante tAZ überschreiten entstehen Überstunden!

  30. Fahrzeit TagschichtNachtschicht 9 Stunden8 Stunden Die Fahrzeit ist die Dauer der geplanten Tätigkeit, während der der Triebfahrzeugführer die Verantwortung für die Traktionseinheit trägt, ausgenommen die Zeit, die für das Auf- und Abrüsten der Traktionseinheit eingeplant ist. Sie schließt die geplanten Unterbrechungen ein, in denen der Triebfahrzeugführer für die Traktionseinheit verantwortlich bleibt. Zur Fahrzeit zählen nicht: Vp, Vb, Ab, Un, T, Vh; B, Zb, Zf, Zd, Zt, W Zur Fahrzeit zählen: Vz, Tw, Ug

  31. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Pb Ams Pb Ams Zf Tw Vb Vz Vz Ab Vb Vz Ug Wg Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab 2023 2064 2067 2020 P b Pu P b WsZf Ws Zf 10:00 10:30 11:30 11:50 12:10 12:30 13:30 13:42 14:00 14:45 15:10 16:40 17:25 19:10 19:40 17:10 12:20 15:20 17:40 19:30 14:55 11:40 13:35 17:15 17:00 10:20 Zeiten in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht Unterbrechungen kleiner 10 Minuten (sind keine Ruhepausen, zählen daher zur Arbeitszeit) Ruhepausen „bezahlt“ Ungeteilte und unbezahlte Ruhepause Ruhepausen Eine Ruhepause beginnt erst ab einer Unterbrechung von 10 Minuten! Beispiel: Tagesarbeitszeit Summe der schwarzen + gelben Zeiten  1:50 + 1:32 + 2:25 + 0:05 + 2:25 = 8:17 Fahrzeit  1:20 + 1:15 + 2:05 + 2:05 = 6:45 Unbezahlte Ruhepause45 Minuten, da die Tagesarbeitszeit 8:17 beträgt

  32. Wöchentliche Ruhezeit 36 Stunden in der Kalenderwoche. Die wöchentliche Ruhezeit darf in einzelnen Wochen 36 Stunden unterschreiten oder ganz unterbleiben, wenn im Durchrechnungszeitraum von 4 (6) Wochen eine durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden erreicht wir. Zur Berechnung dürfen nur mindestens 24stündige Ruhezeiten herangezogen werden. Innerhalb des 4 (6)wöchigen Durchrechnungszeitraumes sind zumindest 2 (3) 36stündige Ruhezeiten vorzusehen, die einen ganzen Kalendertag umfassen. Die aus der Verkürzung resultierende Zeit ist in Verbindung mit einer anderen wöchentlichen Ruhezeit innerhalb des Durchrechnungszeitraumes auszugleichen. Beispiel: Durchrechnung der wöchentlichen Ruhezeit Im Durchschnitt 36 Stunden im 6wöchigen Durchrechnungszeitraum, 3 36stündige Ruhezeiten müssen einen ganzen Kalendertag umfassen.

  33. Tägliche Ruhezeit 11 Stunden Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren! Verkürzung der Ruhezeit „AUSWÄRTS“„HEIMAT“ einmal pro Kalenderwoche einmal pro Kalenderwoche 6 Stunden9 Stunden Die Verkürzung ist innerhalb von 7 Tagen im Zusammenhang mit einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen! Zwischen dem Beginn einer Dienstschicht, der eine Auswärtsruhe folgt und dem Ende der darauf folgenden Dienstschicht dürfen maximal 32 Stunden liegen!

  34. Ruhezeiten Planung der Schichtenfolge in einer Woche Die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden darf nur insoweit überschritten werden, als dies die Aufrechterhaltung des Verkehrs erfordert. Verkürzte Ruhezeit „auswärts“ Beispiel: Wochenarbeitszeit:36:50 Stunden Verkürzte Ruhezeit:7:03 Stunden Die Verkürzung ist innerhalb von 7 Tagen im Zusammenhang mit einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen.

  35. Die Nachtarbeit (AZG § 8) Was ist der Nachtzeitraum, was ist eine Nachtschicht? Als Nachtzeitraum gilt die Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr! (AZG § 8,Pkt. 1) Als Nachtschicht gilt jede Dienstschicht, die mit mindestens 3 Stunden in den Nachtzeitraum fällt. Nachtschichten dürfen maximal 2 mal hintereinander angesetzt werden! Die maximale Fahrzeit ist mit 8 Stunden begrenzt!

  36. Dienstschichten die in den Zeitraum von 1:00 Uhr bis 2:00 Uhr fallen sind NACHTSCHICHTEN 1:00 2:00 22:00 5:00 Die Nachtarbeit (AZG § 8) Dienstschicht mit Ende um 1:00 Uhr = Nachtschicht Dienstschicht mit Beginn um 2:00 Uhr = Nachtschicht

  37. 22:00 5:00 Die Nachtarbeit (AZG § 8,Pkt 3) Die Nachtarbeit wird durch den Nachtfaktor besser bewertet! Der Nachtfaktor ist eine Zeitgutschrift: 1/9 (11,11%) der im Nachtzeitraum tatsächlich geleistetenArbeitszeit (d.h. ohne die bezahlten Ruhepausen)

  38. 5:00 22:00 Sb Zf Vb Vz Ug Vb Vz Vz Ab Wg 466 269 Ws Ws 21:00 01:00 2:30 6:30 Die Nachtarbeit (AZG § 8) Beispiel zum Nachtfaktor: Tatsächliche Arbeitszeit im Nachtzeitraum 3:00 + 2:30 = 5:30 Stunden Zeitgutschrift 1/9 von 5:30 Stunden = 36,7 Minuten Durch den Nachtfaktor entstandene Zeitguthaben sind, sofern sie nicht im Durchrechnungszeitraum im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden können, im gleichen Ausmaß bar auszuzahlen.

  39. Durchrechnungszeitraum * Durchrechnungszeitraum  gilt nur für die geplanten Leistungen

  40. 1x Übertrag in den nächsten Durchrechnungszeitraum max. + / - 24 Stunden Beispiel 1 Übertrag in den nächsten Durchrechnungszeitraum Überstunden Nachtarbeiter*  70 % des Guthabens mit 50% Zuschlag, 30% mit 100% Zuschlag auszuzahlen. Sonstige Mitarbeiter  50% Zuschlag 1:1 bar auszuzahlen 1:1 bar auszuzahlen * Nachtarbeiter: Schichtarbeiter die regelmäßig Nachtdienst verrichten  8 NDS im 8wöchigen Durchrechnungszeitraum

  41. 1x Übertrag in den nächsten Durchrechnungszeitraum max. + / - 24 Stunden Beispiel 2 Zeitschuld von 6:08 Stunden verfallen 1:1 bar auszuzahlen

  42. 1x Übertrag in den nächsten Durchrechnungszeitraum maximal 24 Stunden Beispiel 3 Überstunden Überstunden da nur 24 Stunden übertragen werden können 1:1 bar auszuzahlen

  43. Werktagsfeiertag mit und ohne Planleistung Beispiel 4Beispiel 5 Feiertag Feiertag KV § 3 Für Mitarbeiter, die planmäßig auch an Sonn- und Feiertagen zu einer Dienstleitung herangezogen werden, ist die Normalarbeitszeit für jeden Feiertag an Werktagen im Durchrechnungszeitraum um 6 Stunden und 40 Minuten zu reduzieren

  44. Werktagsfeiertag Mit Leistung am Werktagsfeiertag Ohne Leistung am Werktagsfeiertag Abzug von 6:40 für Werktagsfeiertag Abzug von 6:40 für Werktagsfeiertag

  45. Gerechtfertigte Abwesenheiten vom Dienst  Entfallsprinzip (Erholungsurlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung etc.) Urlaub von Mo - So Bei gerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst ist dem Arbeitnehmer jene Zeit anzurechnen, die im Fall der Dienstleistung bezahlt worden wäre (= entfallene Normalarbeitszeit + bezahlte Ruhepausen). Der Nachtfaktor wird nicht berücksichtigt. Erholungsurlaub Das in Stunden (Normalarbeitszeit + bezahlte Ruhepausen) umgerechnete Urlaubsmaß wird bei der Konsumation von Erholungsurlaub um jene Stunden reduziert, die an diesem Tag bezahlt worden wären. Durch Erholungsurlaub muss die Arbeitsleistung zur Gänze ausfallen. Beispiel: Dem Arbeitnehmer werden 42:27 Stunden angerechnet. Die 20 Minuten Nachtfaktor werden nicht angerechnet. Reduzierung des Urlaubsausmaßes um 42:27 Stunden.

  46. Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der Ankündigungsfrist Beispiel: Zusätzliche Dienstschicht Geplante Schichtfolge Tatsächliche Schichtfolge Zusätzliche Dienstschicht Die 10:35 Stunden der zusätzlichen Dienstschicht werdensofort zu Überstunden. Daher keine Anrechnung an die Normalarbeitszeit !!!!

  47. Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der Ankündigungsfrist Beispiel Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag 12 Uhr 16:45Uhr 12:45Uhr 8 Uhr Neue Dienstschicht am Werktag  Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschichtlänge unverändert 8 Uhr 12 Uhr 20:45Uhr 16Uhr 16:45Uhr Keine Entlohnung 4 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung (1/173) Für den Zeitraum, der sich nicht mit der ursprünglichen Lage deckt, gebührt der jeweilige Überstundenzuschlag, der ausschließlich bar abzufinden ist. Dies gilt nicht, wenn nur die Lage der Pausen innerhalb der Dienstschicht geändert wird. Die Bemessungsgrundlage für die Zuschläge beträgt 1/173 stel des Gehalts + Dienstzulage. Die ursprünglich vorgesehene, jedoch nicht erbrachte Normalarbeitszeit wird nicht entlohnt, sofern die Dauer der NAZ gleich bleibt.

  48. Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der Ankündigungsfrist Beispiel Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag 12 Uhr 16:45Uhr 12:45Uhr 8 Uhr Neue Dienstschicht am Werktag  Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschicht kürzer 8 Uhr 11 Uhr 12 Uhr 19:45Uhr 16Uhr 16:45Uhr Keine Entlohnung 3 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung (1/173) Entlohnung mit Normalstundenlohn

  49. Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der Ankündigungsfrist Beispiel Ursprüngliche Dienstschicht am Werktag 12 Uhr 16:45Uhr 12:45Uhr 8 Uhr Neue Dienstschicht am Werktag  Dienstbeginn um 12 Uhr – Dienstschicht länger 8 Uhr 20:45Uhr 21:45Uhr 12 Uhr 16Uhr 16:45Uhr Keine Entlohnung 4 Zuschläge im Ausmaß von 50% der Grundvergütung (1/173) 1 Überstunde (1/164 + 50% Zuschlag

  50. Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Fahrzeit Pb Pb Ams Ams Pb Pb Ams Zf Ams Zf Tw Tw Vb Vb Vz Vz Vz Vz Ab Ab Vb Vb Vz Vz U U Wg Wg Vb Vb Vb Vb Vz Vz Vz Vz Vz Vz Vz Vz Ab Ab Ab Ab 2023 2023 2064 2064 2067 2067 2020 2020 P b P b Pu Pu P b P b WsZf WsZf Ws Zf Ws Zf 10:00 10:00 10:30 10:30 11:30 11:30 11:50 11:50 12:10 12:10 12:30 12:30 13:30 13:30 13:42 13:42 14:00 14:00 14:45 14:45 15:10 15:10 16:40 16:40 17:25 17:25 19:10 19:10 19:40 19:40 17:10 17:10 12:20 12:20 15:20 15:20 17:40 17:40 19:30 19:30 14:55 14:55 11:40 11:40 13:35 13:35 17:15 17:15 17:00 17:00 10:20 10:20 Einseitige Änderung der Lage der Normalarbeitszeit innerhalb der Ankündigungsfrist Beispiel: Verspätung am Ende der Dienstschicht Geplante DienstschichtTNAZ = 8:17 Stunden; TNAZ + bez. RP = 8:55 Tatsächliche Dienstschicht Tagesarbeitszeit 8:47 Stunden; TNAZ + bez. RP = 8:55 2023 Zug 2023 hat 30 Minuten Verspätung Die 30 Minuten Differenz zwischen der Tägliche Normalarbeitszeit der geplanten Dienstschicht zur Tagesarbeitszeit der tatsächlichen Dienstschicht werden sofort zu Überstunden !!! Keine Anrechnung an die Normalarbeitszeit, und damit auch keinDurchrechnungszeitraum.

More Related