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Gemeinde Egelsbach egelsbach.de

Gemeinde Egelsbach www.egelsbach.de. Bürgerinformationsveranstaltung zum neuen Egelsbacher Abfallsystem. Herzlich Willkommen !. Egelsbacher Abfallsystem 2015. Gemeinde Egelsbach. Egelsbacher Abfallsystem 2015. Gemeinde Egelsbach. Was hat Egelsbach bisher für ein Abfallsystem?

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Presentation Transcript


  1. Gemeinde Egelsbachwww.egelsbach.de Bürgerinformationsveranstaltung zum neuen Egelsbacher Abfallsystem Herzlich Willkommen!

  2. Egelsbacher Abfallsystem 2015 Gemeinde Egelsbach

  3. Egelsbacher Abfallsystem 2015 Gemeinde Egelsbach Was hat Egelsbach bisher für ein Abfallsystem? - Das jetzige System ist 1993 eingeführt worden. Egelsbach hat die Ampel zum Leeren der Restmülltonne (wöchentlich/vierzehntägig/vierwöchentlich) - Zusätzlich gibt es eine Altpapiertonne mit vierwöchentlicher Leerung eine Wertstoffannahmestelle Sperrmüllsammlungen

  4. Egelsbacher Abfallsystem 2015 Gemeinde Egelsbach • Warum kommen Änderungen auf die Bevölkerung zu? • Ab 01.01.2015 ist die Bioabfalltonne und die • Wertstofftonne gesetzlich Pflichttonnen. • Die Gemeinde hat beschlossen, dass die Leerung der Restmülltonnen flexibler sein soll • -> mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger • Ziel ist die Reduzierung der Restmüllmengen • -> mittelfristig geringere Kosten

  5. Egelsbacher Abfallsystem 2015 Gemeinde Egelsbach

  6. Egelsbacher Abfallsystem 2015 Gemeinde Egelsbach - Welche Änderungen gibt es ab 01.01.2015? 1. Einführung der Bioabfalltonne (120 oder 240 Liter). Zu jeder Restmülltonne gibt es Ende 2014 eine Bioabfalltonne. Sie wird alle 14 Tage geleert.

  7. Gemeinde Egelsbach Was gehört in die Bioabfalltonne?

  8. Gemeinde Egelsbach Das gehört nicht in die Biotonne: • Batterien • Chemikalien aller Art • Dosen • Flüssige Abfälle • Glas, Gummi • Hygieneartikel • Hundekot • Leder • Metall • Plastiktüten • Sondermüll • Staubsaugerbeutel • Steine • Textilien • Tierkadaver • Verpackungen • Windeln • Zigarettenkippen Restmüll, Verpackungsmaterialien aller Art sowie Kunststoffbänder, Stricke und Metalldrähte gehören nicht in die Biotonne. Verwenden Sie keine Tüten aus Kunststoff zum Verpacken. Dies gilt auch für die sogenannten kompostierbaren Abfallbeutel (z. B. auf Maisstärkebasis).

  9. Gemeinde Egelsbach Welche Änderungen gibt es ab 01.01.2015? 2. Die Haushalte sind nicht mehr an einen festen Leerungsrhythmus bei der Restmülltonne gebunden. Ein Vorteil für Sie: größtmögliche Flexibilität. Der bisherige starre Leerungsrhythmus (1-, 2- oder 4-wöchig) wird ab 01.01.2015 abgeschafft. Sie können das Restmüllgefäß immer dann zur Leerung herausstellen, wann Sie es benötigen. Das Müllfahrzeug fährt wie gewohnt wöchentlich durch Ihre Straße (Sammelplatz).

  10. Gemeinde Egelsbach Welche Änderungen gibt es ab 01.01.2015? 3. Es werden nur die tatsächlichen Leerungen bei den Restmülltonnen abgerechnet (Grund-, Mindest- und Leistungsgebühr). Grundgebühr: Sockel-/Vorhaltekosten (z. B. Bescheiderstellung, kassen- technische Abwicklung, 1 x Tonnentausch) Mindestgebühr: 7 Pflichtleerungen für die Restmülltonne Leistungsgebühr: jede zusätzliche Leerung ab der 8. tatsächlichen Leerung. Es werden die Leerungen der Restmülltonne – wie schon derzeit auch – mit dem Chip in der Tonne registriert. Wenn das Jahr herum ist, werden die tatsächlichen Leerungen wie bei Strom/Gas/ Wasser/Kanal jährlich mit den geleisteten Vorauszahlungen abgerechnet.

  11. Gemeinde Egelsbach Was müssen Sie tun? Eigentlich nichts!!!! Die Bioabfalltonne wird Ende 2014 automatisch ausgeliefert. Es werden die Abfallbescheide 2015 werden automatisch umgestellt. Es werden die bisher gebuchten Leerungen in der Regel halbiert: 52 -> 26 Leerungen 26 -> 13 Leerungen 13 -> 7 Leerungen. Anfang 2015 erhalten Sie den neuen Abfallbescheid – mit der bisherigen Kundennummer (Kassenzeichen).

  12. Gemeinde Egelsbach Sie wollen was ändern. Ende September wird ein weiterer Infobrief versandt. Dort ist ein Antragsvordruck enthalten: - Änderung der Restmülltonnengröße/Anzahl der Tonnen - Größere oder zusätzliche Bioabfalltonne - Gemeinschaftliche Bioabfalltonne auf dem Grundstück oder mit dem Nachbarn - Befreiung von der Bioabfalltonne

  13. Gemeinde Egelsbach Voraussetzung für die Befreiung von der Bioabfalltonne: Nachweis und schriftliche Bestätigung, ausnahmslos alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß und schadlos selbst auf seinem Grundstück zu verwerten Nachweis über eigene gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 m² je Grundstücksbewohner auf dem Grundstück (Rasen zählt nicht dazu) c) (Nach-)Kontrolle über die Einhaltung der Voraussetzungen ist zu gewährleisten.

  14. Gemeinde Egelsbach Wie sehen die neuen Gebühren bei der automatischen Umstellung aus?

  15. Gemeinde Egelsbach Wie sehen die neuen Gebühren bei der automatischen Umstellung aus?

  16. Gemeinde Egelsbach Ansprechpartner: Geplante Hotline sowie weitere Info auf der Homepage unter www.egelsbach.de

  17. Gemeinde Egelsbach Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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