1 / 20

Business Improvement Districts (BID)

Business Improvement Districts (BID). als alternativer Weg in der Kommunalentwicklung. Gliederung. 1. Warum BID - Konzept? (Ausgangslage) 7. Abgabenpflichtige, Erhebung und Weiterleitung der Abgabe 2. Grundzüge des Konzepts 8. BID-Gesetz in Sachsen (akt. Stand)?

calida
Download Presentation

Business Improvement Districts (BID)

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Business Improvement Districts (BID) als alternativer Weg in der Kommunalentwicklung

  2. Gliederung 1. Warum BID - Konzept? (Ausgangslage) 7. Abgabenpflichtige, Erhebung und Weiterleitung der Abgabe 2. Grundzüge des Konzepts 8. BID-Gesetz in Sachsen (akt. Stand)? 3. Finanzierung konkret festgelegter 9. Förderung standortbezogener („on top“) Maßnahmen 4. Räumlich klar abgrenzbarer innerstädtischer Einzelhandels – und Dienstleistungsbereich 5. Zeitlich befristete zweckgebundene Sonderabgabe 6. Einrichtung eines BID (Antrag und Abstimmung)

  3. Warum BID-Konzept? Ausgangslage (I) Standortpolarisierung Starke Standorte werden tendenziell stärker, schwache Standorte schwächer Funktionieren urbaner Standorte liegt aber gleichermaßen im Interesse der ö. Hand („europäische Stadt“) wie auch der dort ansässigen Privaten  kooperatives Zusammenwirken der öffentlichen Hand und der Privaten zur Standortaufwertung (PPP) Nebenbemerkung: PPP-Gedanke ist in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts in der Stadt Pittsburgh (USA) zur Entwicklung und Erneuerung städtischer Problemzonen entwickelt worden (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon)

  4. Warum BID-Konzept? Ausgangslage (II) Einkaufszentren: werden vom Centermanagement als Standort gemanagt und vermarktet (Innerstädtische) Quartiere: sollten die Möglichkeit erhalten, sich vergleichbar aufzu- stellen, um im Standortwettbewerb bestehen zu können Derzeit: Einkaufszentren: Finanzierung der standortbezogenen Maßnahmen über Umlagen auf die Miete Quartiere: Organisationsformen (z.B. e.V.), die auf freiwilligem Engagement einzelner Akteure beruhen

  5. Warum BID-Konzept? Ausgangslage (III) Problem: Freiwillige Zusammenschlüsse funktionieren nicht (immer) hinreichend, da klassischer Fall von Marktversagen (öffentliche Güter)  sog. Trittbrettfahrerproblem: Z.B. von den Vorteilen einer Weihnachtsbeleuchtung kann niemand ausgeschlossen werden, egal, ob er sich finanziell beteiligt oder nicht  Es ist für den Einzelnen am Standort ökonomisch sinnvoll, „die anderen“ machen zu lassen und selbst ohne Einsatz von Zeit/Geld zu profitieren Folgen für Unzufriedenheit, da nicht alle, die profitieren auch „dennoch“ Engagierte: finanzieren; Verteilung der Last auf zu wenigen Schultern, geringe Planungs- und Finanzierungssicherheit

  6. Warum BID-Konzept? Ausgangslage (IV) Handlungsoptionen Staat: 1. Er tut gar nichts.  Problem: ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen stärkeren und schwächeren Standorten (EKZ Umlage; starke Standorte „Platzhirsche“ kompensieren teilweise). Problematisch insbesondere für Nebenlagen, 1a-Lagen kleinerer Städte. 2. Er fördert.  Nachteil: Als alleinige Maßnahme nicht nachhaltig genug, da Fördersumme nach Auslaufen der Förderung regelmäßig nicht kompensiert werden kann. Ferner: Zu hoher Bedarf, nicht finanzierbar. 3. Er bietet BID-Konzept an (ggf. kombiniert mit Anschubförderung für Vorphase und Nutzung bestehender Förderprogramme).

  7. Grundzüge des BID-Konzepts Eckpunkte: • Finanzierung konkret festgelegter standortbezogener („on top“) Maßnahmen • in einem räumlich klar abgrenzbaren innerstädtischen Einzelhandels – und Dienstleistungsbereich • über eine zeitlich befristete (3 - 5 Jahre; Verlängerung = neues Verfahren) zweckgebundene Sonderabgabe • die auf Antrag und nach erfolgreicher Abstimmung • durch die Kommune von den Eigentümern und/oder Gewerbetreibenden des Quartiers erhoben und an den privaten Projektträger im Quartier (z.B. e.V.) weitergeleitet wird

  8. Eckpunkt 1 Finanzierung (a) konkret festgelegter (b) standortbezogener „on top“ Maßnahmen: (a) Grundlage der Aktivitäten eines BID ist ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, das mit dem Antrag auf Einrichtung eines BID vorgelegt werden muss (damit klar ist, worüber abgestimmt wird) (b) Mögliche Maßnahmen eines BID: (b1) langfristig wirksame investive Maßnahmen: über kommunalem Standard („on top“)! = Schnittstelle zu PPP! Beispiel 1: Bürgersteig ist schadhaft: Aufgabe der Kommune (Vorrang: wenn die Privaten sich engagieren, ist auch die Kommune in der Pflicht – Beispiel Pirna) Gegenbeispiel: Hamburg Neuer Wall – „Marmorplatten“

  9. Eckpunkt 1 (b 2) Verschönerungsmaßnahmen (kleinere Investitionen) Beispiele aus Projekten: Bemalung von Parkbügeln. Aufstellen von Bänken. Bepflanzungen. Speziell angefertigten Pyramide. Schmuckechse für einen städtischen Brunnen. Etc. Gute Schnittstelle für die Beteiligung weiterer Privater als Sponsoren (z.B. Bänke mit Schild, Pyramide Pirna). (b 3) Nichtinvestive MaßnahmenBeispiele: CI, insb. Corporate Design  Marketing i.w.S. (Aufmerksamkeit, Frequenz für den Standort, z.B. Veranstaltungen, Suchspiele) SOS (on top), Leerstandsmanagement

  10. Eckpunkt 2 Räumlich klar abgrenzbarer innerstädtischer Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich: Belastung mit BID-Abgabe darf nicht willkürlich erfolgen:  Bereits der Gesetzgeber muss klare Vorgaben für eine zulässige Abgrenzung der Gebiete vorsehen. RefE Sachsen: Geschäftsstraße(n): = gewachsene, städtebaulich integrierte Bereiche, die in der Erdgeschosszone im Wesentlichen von … Einzelhandels- betrieben und sonstige Läden, Schank- und Speisewirtschaften, kleinen Gewerbebetrieben sowie Niederlassungen der Angehörigen der Freien Berufe geprägt werden.  Einzelne anders geartete Nutzungen eben den Zusammenhang der Geschäftsstraße nicht auf.

  11. Eckpunkt 2 Quartier: = gewachsene, städtebaulich integrierte Bereiche, die aus einer oder mehreren Geschäftsstraßen und solchen Grundstücken bestehen, die unmittelbar durch die …verbindenden Straßen, Wege und Plätze erschlossen werden.  bilden in ihrer Gesamtheit eine örtlich zusammenhängende, von anderen Geschäftsstraßen und Quartieren abgrenzbare Einheit Beachte: Zusammenarbeit mehrerer BIDs z.B. über Dachmarkenansatz (Bsp. Gießen 4 BIDs; Toronto TABIA  übernimmt übergreifende Aufgaben für alle (ca. 60!) BIAs in Toronto

  12. Eckpunkt 3 Zeitlich befristete zweckgebundene Sonderabgabe: Sonderabgabe:  (Angebots-) Gesetz erforderlich – Zuständigkeit Landesgesetzgeber (bislang Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen, Saarland, NRW) Zweckgebunden:  Mittel fließen nicht in den allgemeinen kommunalen Haushalt, sondern dürfen nur für die Umsetzung der von den Privaten beschlossenen Maßnahmen eingesetzt werden Zeitliche Befristung:  Schutz der Abgabenpflichtigen; (3- 5 Jahre) Praktikabilität (konkreter Maßnahmen- und Finanzierungsplan!): aber: jeweils Anschlussantrag mögliches (erstes BIA Toronto ununterbrochen seit 1970)

  13. Eckpunkt 4 Einrichtung eines BID (Antrag und Abstimmung): Beachte: Voraussetzung Gesetz! 1. Schritt: Private Initiative. Mindestens 15 % der potenziell Abgabenpflichtigen müssen den Antrag auf Einrichtung eines BIDs bei der Antragstellung unterstützen (Positivquorum) 2. Schritt: Kommune (Gemeinderat) stimmt der Einrichtung zu. 3. Schritt: Abstimmung (analog Regelungen Bürgerbegehren): mindestens 25 % Zustimmung und Mehrheit 4. Schritt: Falls Verfahren erfolgreich: Erlass einer kommunalen Satzung zur Abgabenerhebung

  14. Eckpunkt 5 Abgabenpflichtige: Bislang in allen sechs Gesetzen: Abgabenpflichtig sind die Grundeigentümer (bzw. Erbbauberechtigten) der im Innovationsbereich belegenen Grundstücke. Allerdings: Gewerbetreibende erachten aufgrund ihrer unmittelbaren Abhängigkeit von der Annahme des Standortes privat initiierte Maßnahmen häufig auch dann als erforderlich, wenn aus Sicht der Eigentümer (noch) kein Bedarf für eigenes Engagement besteht Daher RefE: „Die Gemeinde kann (abweichend vom Regelfall Eigentümer) Innovations-bereiche zulassen, bei denen auch oder ausschließlich die Gewerbetreibenden und Angehörigen der Freien Berufe mit Betriebsstätte im Innovationsbereich abgaben-pflichtig sind. Dies gilt nicht, wenn die vorgesehenen Maßnahmen … überwiegend baulicher Art sind.“

  15. Eckpunkt 5 Abgabenschlüssel: RefE: Nicht abschließender Katalog (Flexibilität vor Ort). Abgabenschlüssel Eigentümer:  Bislang stets: Einheitswert – da Grundlage der Grundsteuer, sind Daten in der Finanzverwaltung vorhanden → ggf. Amtshilfe (str.)  außerdem z.B. Frontmeter oder Grundstücksfläche →Mitwirkungspflicht und hilfsweise Schätzung Abgabenschlüssel  ergänzend insbesondere gewerbliche Geschossfläche Gewerbetreibende/ Freiberufler

  16. Eckpunkt 5 Schutz der Abgabenpflichtigen: Zwingende Ausnahme: Heranziehung zu der Abgabe würde nachweislich die Existenz des einzelnen Abgabenpflichtigen gefährden Ausnahme imErmessen Heranziehung zu der Abgabe wäre nach Lage des der Kommune: einzelnen Falles unbillig Erhebung und Weiterleitung der Abgabe, wenn: Einrichtungsverfahren erfolgreich:  Abschluss eines (ö.r.) Vertrages zwischen privatem Aufgabenträger und Kommune (in dem sich der Aufgabenträger verpflichten muss, die sich durch Gesetz, Satzung sowie Maßnahmen- und Finanzierungskonzept ergebenden Verpflichtungen, Ziele und Aufgaben umzusetzen)

  17. BID-Gesetz in Sachsen? Erreichter Stand letzte Legislaturperiode: Grundsätzliche Einigung der Ressorts der Staatsregierung, Gesetz auszuprobieren, am 14.08.2008  Überweisung eines Referentenentwurfs des SMWA an den Normprüfungsausschuss  Verfahren konnte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken des SMJus nicht abgeschlossen werden  Vorbereitung des SMWA auf die neue Legislaturperiode durch Vergabe eines verfassungsrechtlichen Gutachtens zu unserem Entwurf (an Prof. Schulte, TU DD)  Ergebnis des Gutachtens: Entwurf des SMWA verfassungsgemäß

  18. BID-Gesetz in Sachsen? Aktueller Stand: Vertreter der Wirtschaft (insb. IHKn, Hwkn, HVS) unterstützen weiterhin den Erlass des Angebotsgesetzes  Neue Hausspitze des SMWA hat Anfang Dezember im Grundsatz dem Wiederaufgreifen des Gesetzgebungsverfahrens zugestimmt – mit kleinerer Modifikation beim Abstimmungsverfahren  Überarbeiteter Referentenentwurf liegt vor.  Derzeit wird durch die Leitung die politische Durchsetzbarkeit (insbesondere Landtag) eruiert.  Prognose: unklar.

  19. Förderung Aktueller Stand: Spezifische Fördermöglichkeit für die Vorbereitungsphase von BID-Projekten prinzipiell vorhanden (gültig bis Ende 2011),  Externer Projektmanager (Akzeptanz im Quartier sicherstellen, Vorbereitung der Antragstellung): 65 %/aktuell 50 %  Marketingmaßnahmen: 80 %/aktuell 65 %, absolut gedeckelt Aber: 2010 keine Mittel für neue Projekte verfügbar! 2011???

  20. Kontakt Regierungsdirektorin Monika Weskamm SMWA Referat 43 Mittelstandspolitik; Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Freie Berufe Tel.: 0351/564-8431 Fax: 0351/564-8439 monika.weskamm@smwa.sachsen.de

More Related