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Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund?

Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund?. Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrisch Verbund?. Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen. Verantwortung und Versorgungsverpflichtung.

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Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund?

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  1. Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund?

  2. Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrisch Verbund? Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.

  3. Verantwortung und Versorgungsverpflichtung Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.

  4. Individuell bedarfsgerechte Hilfen Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.

  5. Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrisch Verbund? Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in Reinickendorf die für ihn individuell passenden Hilfen zugänglich zu machen.

  6. Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund? Er ist kein Selbstzweck, sondern ein Hilfsmittel zur besser Bewältigung der genannten Ansprüche. Er hat sich dazu einige „Instrumente“ geschaffen, die bei der Umsetzung helfen sollen

  7. 1. IndividuelleHilfeplanung • Bei der Selbstversorgung, im Wohnen und in der Organisation des Alltags • Bei der Tages- und Kontaktgestaltung • Mit Beschäftigung, Arbeit und Qualifizierung • Mit anderen Hilfestellungen, die unmittelbar auf die Erkrankung wirken (Soziotherapie, Psychoedukation etc.) ?

  8. Fallkonferenz Gemeinsame individuelle Hilfeplanung Mit dem Klienten gemeinsam Einrichtungsübergreifend An Zielen orientiert ... z.B.: Soziotherapie z.B.: Betreuungsbedarf 8 Wochenstunden z.B.: Vermittlung in Zuverdienstfirma

  9. Steuerungsgremium Zusammenführung von fachlicher und finanzieller Steuerung • Inhaltliche Prüfung des Reha-Plans • Klärung konkurrierender Bedarfe • Realisierung der bestmöglichen Lösung Alle Maßnahmen

  10. 2. Koordinierende Bezugsperson Koordination der Hilfen im Einzelfall übernimmt die Verantwortung für die gegenseitige Information. Koordinierung ist nicht die Entscheidung über die Behandlung oder Betreuung! Kontinuität in der Bezugsperson!

  11. 3. Datenschutz Es sollen nicht mehr Informationen als unbedingt notwendig ausgetauscht werden.

  12. 4. Tagesstruktur und Arbeit Jeder Mensch will notwendig sein. Jeder Mensch will Bedeutung für andere haben (Klaus Dörner)

  13. 5. Unabhängige Beschwerdestelle Sich beschweren ist leichter, wenn die Beschwerdemöglichkeit außerhalb der betreuenden oder behandelnden Einrichtung ist.

  14. Die zentralen Fragen fuer den heutigen Tag Was läuft gut, was läuft weniger gut in der Zusammenarbeit mit unseren Klienten? (Erleben und Erfahrungen jedes Teilnehmers) Was ist mein Beitrag zur Qualität unserer gemeinsamen Arbeit? (Kooperation aus unterschiedlichen Perspektiven und mit unterschiedlichen Aufgaben)

  15. 5. Unabhängige Beschwerdestelle Sich beschweren ist leichter, wenn die Beschwerdemöglichkeit außerhalb der betreuenden oder behandelnden Einrichtung ist.

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