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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht

Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht. FALL 7 Tony Schütz Edmond Kohler 16.12.2010. 2. Übersicht. Sachverhalt Agenturvertrag Kaufvertrag Speditionsvertrag. 3. I. Sachverhalt.

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Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht

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  1. Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht FALL 7 Tony SchützEdmond Kohler 16.12.2010

  2. 2 Übersicht • Sachverhalt • Agenturvertrag • Kaufvertrag • Speditionsvertrag

  3. 3 I. Sachverhalt Ihr Klient ist Liquidator einer Papierfabrik in Aathal und hat nach langem Suchen endlich einen Käufer für die Papiermaschine gefunden; wegen ihrer grossen Dimensionen war er in Sorge; zudem hat er noch nie eine solche Maschien verkauft, erst recht nicht ins Ausland. Der Käufer, ein Kombinat südlich von Jekaterinburg/Russland, hat über einen lokalen Agenten den Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt CHF 900'000.-, Transportkosten trägt der Käufer.

  4. 4 Schweiz Russland Agent Agenturvertrag Vermittlung Liquidator Käufer CHF 900'000 Papiermaschine

  5. 5 II. Agenturvertrag: Art. 418a ff. OR • Formfrei möglich • Vermittlungs- / Abschlussagentur • Delcredere • Provision • Rechtswahl

  6. 6 III. Kaufvertrag • Form • Kaufgegenstand • Kaufpreis • Kaufpreiszahlung • Dokumentenakkreditiv • Anweisung • Rechtswahl

  7. 7 Akkreditiv

  8. 8 Variante 1: Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv • Die Korrespondenzbank macht ein selbständiges Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur. • Solidarische Haftung der Korrespondenzbank und der Akkreditivbank. • Nach Art. 399 Abs. 3 OR kann der Importeur direkt gegen die Korrespondenzbank vorgehen.

  9. 9 Variante 2: Unwiderrufliches, unbestätigtes Akkreditiv • Korrespondenzbank teilt die Akkreditiveröffnung dem Exporteur mit. • Sie hat keine Zahlungspflicht. • Sie leitet die Dokumente an die Akkreditivbank weiter. • Sie wird in rein technischer Funktion tätig, ohne gegenüber dem Exporteur irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.

  10. 10 Variante 3: Anweisung

  11. 11 Ablauf einer Anweisung • Der Anweisende erteilt eine Leistungsanweisung an den Angewiesenen (Bank); • Der Angewiesene akzeptiert die Anweisung; • Mit dem Akzept der Anweisung entsteht ein Forderungsanspruch des Anweisungsempfängers gegenüber dem Angewiesenen; • Der Angewiesene leistet an den Anweisungsempfänger; • Die Empfangsermächtigung des Anweisungsempfängers liegt im Valutaverhältnis.

  12. 12 Rechtswahl Kaufvertrag: • Nach Art. 116 f. IPRG können die Parteien das Vertragsverhältnis dem Recht ihrer Wahl unterstellen. • Subsidiär: Ort, an dem sich der Gegenstand befindet. • Akkreditiv: Auf die ERA („Uniform Customs and Practice for Documentary Credits“, UPC) verweisen.

  13. 13 IV. Speditionsvertrag Allgemeines: • Grosse Dimension vonPapiermaschine / Unser Klient hat noch nie einesolche Maschine verkauft / Käufer befindet sich in Russland. • Die Verpackungspflicht vom Frachtführer iminternationalen Transport ist komplex (Luft,Strasse, See,…). • Der Spediteur ist Experte. • Die Spedition beschränkt diePflichten des Versenders.

  14. 14 1. Incoterms Ex works:

  15. 15 2. Spedition Kaufvertrag Versender Käufer Speditionsvertrag Frachtvertrag Spediteur Frachtführer

  16. 16 • Form • Funktion • Vertragsinhalt • Rechte und Pflichten des Spediteurs • Rechte und Pflichten des Versenders • Haftung des Spediteurs • Beendigung des Speditionsvertrag • Rechtswahl

  17. 17 Vorteile: • Spediteur als Experte • Versender Pflichten sind beschränkt • Nur Bereitstellen des Frachtgutes Nachteile: • Teuer (Vergütung und Auslagenersatz) • Retentionsrecht des Spediteurs

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