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Ausbildungsberufe in der Gastronomie

Ausbildungsberufe in der Gastronomie. Ausbildungsberufe. Fachkraft im Gastgewerbe 24 Monate Fachmann/-frau für Systemgastronomie 36 Monate Hotelfachmann/-frau 36 Monate Hotelkaufmann/-frau 36 Monate Koch/Köchin 36 Monate

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Ausbildungsberufe in der Gastronomie

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Presentation Transcript


  1. Ausbildungsberufe in der Gastronomie

  2. Ausbildungsberufe Fachkraft im Gastgewerbe 24 Monate Fachmann/-frau für Systemgastronomie 36 Monate Hotelfachmann/-frau 36 Monate Hotelkaufmann/-frau 36 Monate Koch/Köchin 36 Monate Restaurantfachmann/-frau 36 Monate Nach abgeschlossener Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe ist eine weitere Ausbildung möglich. Diese Ausbildung kann mit bis zu 24 Monaten auf die weitere Ausbildung (außer Koch) angerechnet werden. Bei einer weiteren Ausbildung zum Koch kann die Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe mit maximal 12 Monaten angerechnet werden.

  3. Ausbildungsschwerpunkte des 1. und 2. Ausbildungsjahres (außer Koch/Köchin) 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, 6. Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung, 7. Hygiene, 8. Küchenbereich, 9. Servicebereich, 10. Büroorganisation und -kommunikation, 11. Warenwirtschaft, 12. Werbung und Verkaufsförderung, 13. Wirtschaftsdienst.

  4. Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau Folgende Ausbildungsinhalte sind im 3. Ausbildungsjahr schwerpunktmäßig zu vermitteln: 1. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, 2. Arbeiten am Tisch des Gastes, 3. Ausrichten von Festlichkeiten und Veranstaltungen, 4. Führen einer Station.

  5. Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau Folgende Ausbildungsinhalte sind im 3. Ausbildungsjahr schwerpunktmäßig zu vermitteln: 1. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, 2. Empfang, 3. Marketing, 4. Wirtschaftsdienst

  6. Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau Folgende Ausbildungsinhalte sind im 3. Ausbildungsjahr schwerpunktmäßig zu vermitteln: 1. Personalwirtschaft, 2. Büroorganisation und -kommunikation, 3. kaufmännische Steuerung und Kontrolle, 4. Warenwirtschaft, 5. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf.

  7. Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie Folgende Ausbildungsinhalte sind im 3. Ausbildungsjahr schwerpunktmäßig zu vermitteln: 1. Systemorganisation, 2. Marketing, 3. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, 4. Personalwesen, 5. Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung.

  8. Koch/Köchin Ausbildungsinhalte der drei Ausbildungsjahre: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 12. Werbung und Verkaufsförderung, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungs- 13. Anwenden arbeits- und küchentechnischer betriebes, Verfahren 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 14. Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln 4. Umweltschutz, 15. Herstellen von Suppen und Soßen, 5. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, 16. Zubereiten von Fisch, Schalen 6. Einsetzen von Geräten, Maschinen und und Krustentieren Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung, 17. Verarbeiten von Fleisch und Innereien, 7. Hygiene, 18. Verarbeiten von Wild und Geflügel, 8. Küchenbereich, 19. Herstellen von Vorspeisen und Anrichten 9. Servicebereich, von kalten Platten 10. Büroorganisation und -kommunikation, 20. Zubereiten von Molkereiprodukten und Eiern, 11. Warenwirtschaft, 21. Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen, 22. Herstellen von Süßspeisen

  9. Prüfungen Die Ausbildungsordnung legt fest, dass nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung durchgeführt wird. Die Abschlussprüfung erfolgt zum Ende der Ausbildungszeit. Diese wird in schriftlicher Form und als praktische Prüfung durchgeführt.

  10. Ausbildungsvergütung Ein wichtiger Punkt beim Ausfüllen von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen sind die Ausbildungs-vergütungen.Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verlangt gem. § 17 Abs. 1, dass Ausbildende ihren Auszubildenden eine angemessene, mindestens jährlich ansteigende Ausbildungsvergütung zu gewähren haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich für das Unternehmen immer wieder die Frage nach der Angemessenheit einer solchen Vergütung. Als angemessen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes anzusehen, was die entsprechenden Tarifparteien vereinbart haben. (Dieser Grundsatz gilt auch für Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind.) Informationen zur Angemessenheit der Vergütung unter www.magdeburg.ihk.de

  11. Schlichtungsausschuss Die IHK Magdeburg hat einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet.Dieser Ausschuss entscheidet über Streitigkeiten- aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis- über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses- aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Ausbildungsverhältnis im Zusammenhang stehenDie Zuständigkeit des Ausschusses entfällt, wenn das Ausbildungsverhältnis unstreitig nicht mehr besteht.

  12. Industrie- und Handelskammer Magdeburg Alter Markt 8 | 39104 Magdeburg Telefon: 0391 5693-0 Fax: 0391 5693-193 E-Mail: kammer@magdeburg.ihk.de www.magdeburg.ihk.de

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