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Endenergieeffizienz-Richtlinie und die Wechselwirkung und Synergien mit dem Österreichischen Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung Mag. Karin Hiller, Lebensministerium. Überblick. Strategische Einbettung Wichtige Inhalte der Endenergieeffizienz-RL

anika
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  1. Endenergieeffizienz-Richtlinie und die Wechselwirkung und Synergien mitdem Österreichischen Aktionsplan für nachhaltige öffentliche BeschaffungMag. Karin Hiller, Lebensministerium

  2. Überblick • Strategische Einbettung • Wichtige Inhalte der Endenergieeffizienz-RL • Gemeinsamkeiten und Synergienzwischen Energieeffizienzaktionsplan und NAP nachhaltige öffentliche Beschaffung • Überblick und aktueller Stand des Aktionsplans nachhaltige öffentliche Beschaffung (Adressaten und Akteure, Ziele, Maßnahmen und Tools des NAP) • Schlussfolgerungen

  3. Strategische Einbettung • Grünbuch zu Energieversorgungssicherheit der EU (gegen Energieimportabhängigkeit und steigende CO2-Emissionen) •  Energieeffizienz bei der Endnutzung verbessern • 2007 Beschluss des Europ. Rates: Bis 2020 das Ziel von 20 % Energieeinsparung erreichen • 2008: Klima- und Energiepaket der EU verabschiedet: • Österreich: Anteil erneuerbarer Energieträger bis 2020 auf 34 % erhöhen • Treibhausgasemissionen in Sektoren außerhalb des Emissionshandels auf 16 % zu reduzieren • Verkehr: 10 %- Anteil an erneuerbaren Energiequellen (biogene Treibstoffe, Elektromobilität)

  4. Die „wichtigsten“ Programme und Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz in Österreich • Aktuelles Regierungsprogramm • Energiestrategie Österreich • Energiekonzepte und Strategien der Bundesländer • Wohnbauförderung (2,5 Mrd € p.a, 70 % vom Bund finanziert) • Umweltförderung im Inland (Förderung für Projekte im Bereich Erneuerbare Energieträger, effiziente Energienutzung) • Nationaler Umwelt- und Klimafonds, etc

  5. Endenergieeffizienz-RL (2006/32/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten zu Energieeinsparungen • Wesentliche Inhalte der RL: • Ziel ist die wirtschaftlichere und effizientere Endenergienutzung • Errechnung eines nat. Energieeinsparrichtwerts von 9 % - d.h bis 2016 sind für Österreich 80,4 PJ oder 22,34 TWh einzusparen • Festlegen von Programmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz • Bereiche für Maßnahmen sind definiert

  6. Was sind vom Energieverbrauch her die bedeutendsten Sektoren in der österr. Energiebilanz?Was sind die von der Energiemenge her bedeutendsten Energieträger?Quelle: NEEAP, S.20ff

  7. Bereiche für Energieeffizienzmaßnahmen • Wohnbereich: Heizung und Kühlung, Wärmedämmung und Belüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Kochen und Kühlen, Einsatz erneuerbarer Energien in Haushalten • Industriesektor(z.B. KWK, effiziente Steuerungssysteme, etc) • Verkehrssektor: verbrauchsarme Fahrzeuge, Alternativ-Antriebe, Attraktivierung des öffentlichen Systems, Ausbau Radwegnetze, Finanzinstrumente /steuerliche Anreizsysteme • Sektorübergreifende Maßnahmen (Standards, Normen, Energieettikettierungsprogramme, etc • Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen

  8. Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors beim Energiesparen • Auswahlmöglichkeiten: jedenfalls zwei aus insg. 6 Maß-nahmen, bei denen Anforderungen festzulegen sind und TCO zu berücksichtigen ist • Sie beziehen sich auf das Festlegen vonAnforderungen: • - für Beschaffung von energieeffizienter Ausrüstung und Fahrzeugen • - für Kauf von energieeffizienten Ausrüstungen, • - für Ersetzen oder Nachrüsten vorhandener Ausrüstungen und Fahrzeuge • - für Einsatz von Finanz-DL für Energieeinsparungen (Contracting) • - für die Durchführung von Energieaudits u. deren Umsetzung • - für Ankauf oder Anmietung von energieeffizienten Gebäuden

  9. Umsetzung der RL 2006/32/EG in Österreich • mit einer Vereinbarung von Bund und Ländern gem. Art 15a der B-VG und • über freiwillige Vereinbarungen mit den Fachverbänden des Energiesektors (VEW, Fernwärme/Gas, Mineralöl) • Erstellung von Energieeffizienz-Aktionsplänen (NEEAP) gemeinsam durch Bund und Länder (2007, 2011, 2014) • 1. NEEAP enthält 378 Maßnahmen (thermische Sanierung von Gebäuden, Verkehr, Industrie) in deren jeweiligen Wirkungsbereich Monitoring-Stelle zur Berechnung der Energieeinsparungen (ab 2008) und für Berichtswesen an die EK durch die Österreichische Energieagentur im Auftrag des BMWFJ

  10. Nationaler Katalog an Energieeffizienzmaßnahmen im NEEAP • Bei privaten Haushalten • Im öffentlichen Dienstleistungssektor • Im privaten Dienstleistungssektor • Im produzierenden Bereich und der Landwirtschaft • Im Transportsektor • Sektorübergreifende Maßnahmen (Quelle: NEEAP, S.113)

  11. Gemeinsamkeiten zwischen Energieeffizienzplan und NAP nachhaltige öffentliche Beschaffung Beide tragen bei • zurverbesserten Ressourceneffizienz • zurForcierung erneuerbarer Energien • zum Klimaschutz bzw. zur Eindämmung von CO2-Emissionen • zurKostenwahrheitbei Berücksichtigung des Total-Cost-of-Ownership-Ansatzes • Beide brauchen ein gemeinsames Vorgehen aller Gebietskörperschaften

  12. Adressat und Akteur öffentliche Hand • Die Beschaffungsverantwortlichen und Auftraggeber in Bund, Ländern, Städten und Gemeindensollen die Rolle von „Change agents“ bei der Entwicklung hin zu nachhaltigeren, energieeffizienteren Konsummustern übernehmen. • sind große Beschaffer /Nachfrager bei Produkten, Technologien und Leistungen (ca. 17 % des BIP: in Ö ca. 54 Mrd € jährlich) • können wichtige Impulsgeber für die Entwicklung innovativer, umweltfreundlicher Produkte, Technologien und Dienstleistungen und deren Marktdurchdringung sein. • können mit nachhaltiger Beschaffung Vorbildfunktion und Vorreiterrolle für Unternehmen und Haushalte übernehmen

  13. Wechselwirkungen und Synergien der beiden Aktionspläne • In Art 15a-V: Vereinbarung, Leitlinien zur Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erarbeiten und Austausch vorbildlicher öff. Beschaffungs-Praktiken (national und international) • NAP Beschaffung bietet geeignete (Kern-)Kriterien,Vernetzungsmöglichkeiten, Informationen (www.nachhaltigebeschaffung.at) •  Möglichkeiten der Anrechnungen von Energieeinsparungen aus öffentlichen Beschaffungen um den Energieeinspar-richtwert zu erreichen

  14. Gesetzlicher Auftrag der öffentlichen Hand zur umweltgerechten/energieeffizienten Beschaffung • § 19 Abs. 5 Bundesvergabegesetz (BVergG) • Beinhaltet eine grundsätzliche Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, bei der Beschaffung auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen (etwa Endenergieeffizienz)

  15. Stand der Beschaffung in Österreich • Europäische „Take-5“-Studie (2005): Österreich unter den 7 Besten. • Studie von PricewaterhouseCoopers (2009): Österreich gehört zu den Besten • Erhebung des IFZ (2008): • „Wie häufig verwenden Sie ökologische Kriterien?“ • „36 % immer und oft, 64 % manch-mal oder nie“ BBG & Länder Städte Gemein- den Schu- len KH Sons- tige Sekto- renauf. DURCH- SCHNITT

  16. Soziale Aspekte im Vergabeverfahren gesetzlich verankert • § 19 Abs. 6 Bundesvergabegesetz (BVergG) • Im Vergabeverfahren KANN auf die Beschäftigung von Frauen, von Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmern sowie Maßnahmen zur Umsetzung sonstiger sozialpolitischer Belange Bedacht genommen werden.

  17. EU: Nationale Aktionspläne (NAPs) mit konkreten Beschaffungskriterien • Mitteilung über umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen – KOM(2008)400 • Ziel: Europaweit einheitliche Umweltkriterien, um Verzerrungen des EU-Binnenmarktes zu vermeiden • Aufforderung an Mitgliedstaaten, die verfügbaren Kriterien des EU-Ökotoolkits in die NAPs zu übernehmen • 2011: Europaweites Monitoring der Anwendung der ökologischen Kriterien (Vorgabe: ökologische Kriterien in 50 % aller Ausschreibungsverfahren enthalten)

  18. Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplans • Prozess unter Federführung des BMLFUW von Juni 2008 bis Juli 2009 geleitet und begleitet • 11 Workshops österreichweit (Wien, St. Pölten, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck) organisiert • Praxisorientierung wichtig  Input vonca. 250 VertereterInnen /BeschafferInnen aus Bund, Ländern, Gemeinden, Sektorenauftraggebern, Wirtschaft sowie weiteren ExpertInnen • - Diskussion in 3 Steuerungsgruppentreffen - Diverse bilaterale Gespräche und Fachrunden mit VertreterInnen der Wirtschaft

  19. Die politische Abstimmung des NAP • Öffentliche Konsultation des 2. Entwurfs bis Ende 09 (6 Wochen für Stellungnahmen) • Bilaterale Abstimmungsgespräche insb. mit der Wirtschaft und zwischen den Ministerbüros • Ministerratsvortrag (Bund): April 10 • Landeshauptleutekonferenz (Herbst 2010) • Präsentationsveranstaltung des Aktionsplans: 3/2010

  20. Ziele des Aktionsplans nachh. öff. Beschaffung • Nachhaltige Beschaffung bei allen öffentlichen Auftrag-gebern verankern. • Produkte und Leistungen entsprechen den Kernkriterien. • Einzelne öffentliche Auftraggeber erbringen Spitzenleistungen. • Vorreiterrolle Österreichs bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der EU sichern. • Aktivitäten zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung innerhalb Österreichs koordinieren und Kräfte bündeln. • Hemmnisse für die nachhaltige Beschaffung abbauen.

  21. Tool für BeschafferInnen liegt vor: „Ökologische Kernkriterien“ für 16 Beschaffungsgruppen • Grafisches Papier • Reinigung • IT-Geräte • Lebensmittel • Textilien • Büromöbel • Fahrzeuge • Gartenbauprodukte • Strom • Hochbau • Innenausstattung • Tiefbau • Haushaltsgeräte • Hygienepapier • Büromaterial • Green Events

  22. Beispiel: IT-Geräte - Kernkriterien • Auszeichnung mit dem Energy Star. • Festplatte, CD- und DVD-Laufwerk (PC) sowie Speicher (PC/Notebook) leicht zugänglich und auswechselbar. • Batterien, Akkus, Einzelteile mind. 3 Jahre nach Einstellung der Produktion erhältlich. • Duplexfunktion (bildgebende Geräte). • Anwendung des TCO-Ansatzes.

  23. IT-Geräte - Spitzenleistungen • z. B. Geräte mit EPEAT-Label

  24. IT-Geräte – wesentlich: energieeffiziente Gerätenutzung Energieschema: Minimaler Energieverbrauch

  25. Nachhaltige Beschaffunggeht über ökologische Beschaffung hinaus… Nachhaltige Beschaffung bedeutet: • Umweltfreundliche Produkte und Leistungen beschaffen, die über den gesamten Lebensweg möglichst geringe Umweltauswirkungen aufweisen • die soziale Standards erfüllen (z.B. keine ausbeuterische Kinderarbeit, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Fairer Handel, etc) • die den Geboten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gerecht werden

  26. Die Kernkriterien • Ökologische, ökonomische und soziale Kernkriterien sind unterschiedlich weit entwickelt: • Ökologische Kernkriterien:Liegen für 16 Beschaffungsgruppen vor • Ökonomische Kernkriterien: Berücksichtigung der Total-Cost-of-Ownership • Soziale Kernkriterien: Werden von einer ExpertInnengruppe erarbeitet

  27. Maßnahmen zur Erreichung der Ziele • Vernetzung und Erfahrungsaustausch öffentlicher Beschaffungsverantwortlicher • Informationen für Beschaffungsverantwortliche: www.nachhaltigebeschaffung.at (ab April 2010) • Einrichtung eines Helpdesk • Veranstaltungen zur nachhaltigen Beschaffung • Auszeichnung von Good-Practice-Beispielen

  28. Aktionsplan ist ein Prozess Stand im April 2010 Planen Aktionsplan Verbessern Anwenden Überprüfen

  29. Steuerungsgruppe begleitet denProzess Steuerungsgruppe Delegierte der Bundesministerien, der Länder, des Städte- und Gemeindebunds, der Sozialpartner, der BBG und der BIG Koordination der MaßnahmenBMLFUW Netz- werk Soziale Kriterien Abbau budgetärer Hemmnisse Kosten- auswir- kungen Evalu- ation Help Desk Veranstal-tungen Award Monito- ring Tools

  30. Schlussfolgerungen • Der Prozesse ist herausfordernd, aber notwendig für die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft • Beide Prozesse fordern die Gestaltungs- und Innovationsfreude der öffentlichen BeschafferInnen • Beide Prozesse brauchen ein gemeinsames Vorgehen von BeschafferInnen in Bund, Länder, Städten und Gemeinden

  31. Haben Sie Fragen?Mag. Karin Hiller, Lebensministerium, Abt. VI/5karin.hiller@lebensministerium.at

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