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Voraussetzungen des § 613a BGB

Voraussetzungen des § 613a BGB. Dr. Gunnar Straube Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gesetzestext -Betrieb oder Betriebsteil -Übergang -auf anderen Inhaber -durch Rechtsgeschäft. Betrieb -BAG: wirtschaftliche Einheit besteht aus -organisatorischer Gesamtheit von Perso-nen und/oder Sachen

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Voraussetzungen des § 613a BGB

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Presentation Transcript


  1. Voraussetzungen des § 613a BGB Dr. Gunnar Straube Fachanwalt für Arbeitsrecht

  2. Gesetzestext -Betrieb oder Betriebsteil -Übergang -auf anderen Inhaber -durch Rechtsgeschäft

  3. Betrieb -BAG: wirtschaftliche Einheit besteht aus -organisatorischer Gesamtheit von Perso-nen und/oder Sachen -zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit -mit eigener Zielsetzung

  4. Betriebsteil -Teileinheiten (Teilorganisationen) -selbständige, abtrennbare organisatorische Einheiten, die Teilzweck verfolgen -untergeordnete Hilfsfunktion reicht -Qualität des Betriebsteils muß schon bei Veräußerer bestehen

  5. Bsp: Kaufm. Verwaltung (BAG 24.8.2006) -für Baugesellschaft und Firmengruppe -eigene Teilbereiche Einkauf, FiBu, Entgelt-abrechnung, allgem. Verwaltung -einheitliche Leitung

  6. Bsp: Kaufm. Verwaltung (BAG 24.8.2006) -Teilzweck -selbstständige Teilorganisation durch eige-ne 4 Teileinheiten und eigene Leitung -eigene Räumlichkeiten -andere Bereiche eigene Bereichsleiter -Zuordnung Arbeitnehmer!

  7. Übergang -Keine Definition -Berücksichtigung aller den Vorgang kenn-zeichnenden Tatsachen -Gesamtwürdigung -Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit

  8. Teilaspekte -Art des Unternehmens / Betriebs -Übergang der materiellen Betriebsmittel -Wert der immateriellen Aktiva -Übernahme Hauptbelegschaft -Übergang Kundschaft -Grad der Ähnlichkeit der Tätigkeit -Dauer einer Unterbrechung

  9. Weitere Merkmale -Personal -Führungskräfte -Arbeitsorganisation -Betriebsmethoden -Betriebsmittel

  10. Gesamtwürdigung -Unterschiedliches Gewicht der Kriterien -je nach ausgeübter Tätigkeit -und Produktions- und Betriebsmethoden

  11. Fragestellung -Was macht Identität der Einheit aus? Was sind identitätsprägenden Merkmale? -Werden identitätsprägenden Merkmale übernommen? -Bleibt Identität der Einheit erhalten?

  12. Entscheidungen zu Branchen -Einzelhandel -Reinigungsgewerbe -Facility-Management -Müllsortieranlagen

  13. Sächliche Betriebsmittel wesentlich -wenn ihr Einsatz eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktions-zusammenhangs ausmacht -und sie somit unverzichtbar zur auftragsge-mäßen Verrichtung der Tätigkeit sind

  14. Beispiel: Schlachthof (BAG 29.3.2007) -Schlachtung, Zerlegung von jährlich 300.000 Schweinen, 15.000 Sauen, 25.000 Rindern -täglich 800 Schweine, 50 Sauen, 70 Rinder -minütliche Zuführung zu Arbeitsstationen -ohne technische Einrichtung nicht möglich!

  15. Kunden- und Lieferantenbeziehungen -Übernahme kann Betriebsübergang sein -insbesondere Dienstleistungsbereich -genaue Bedeutung unklar

  16. Beispiel: Druckservice (BAG 6.4.2006) -einziger Auftrag ist in wirtschaftlicher Hin-sicht für Fortbestand des Betriebs wesent-lich -und stellt eine maßgebliche Kundenbezie-hung dar -Indiz für Betriebsübergang

  17. Personal -soweit es im Wesentlichen auf menschli-che Arbeitskraft ankommt -kann Gesamtheit von Arbeitnehmern wirt-schaftliche Einheit darstellen -Übernahme nach Zahl und Sachkunde we-sentlichen Teil des Personals

  18. Beispiel: Reinigungsauftrag (BAG 24.5.2005) -Reinigungskräfte mit Essenausgabe -kein Übergang von Betriebsmitteln -60 % gering Qualifizierter: (-) -85 % gering Qualifizierter: (+) -Spezialwissen: wesentliche Teile

  19. „Umgehungsstrategien“ -zeitweise Stilllegung (6-9 Monate?) -reine Funktions(Auftrags-)nachfolge -Eingliederung in andere Organisations-struktur -Dreiseitiger Vertrag -Dienstleistungsvertrag

  20. Beispiel: Bahn-Bistro (BAG 6.4.2006) -Ersatz Interregio mit Bistro Cafe durch ICE mit Restaurantwagen -andere Organisationsstruktur (wie bei allen übrigen Zugverbindungen der DB) -eigenes Know-how, eigene Organisation -übergreifenden Personal- und Warenein-satz

  21. Beispiel: Bahn-Bistro (BAG 6.4.2006) -keine Identitätswahrung bei Eingliederung in eigene Organisationsstruktur -Legt man sich ins gemachte Bett?

  22. Beispiel: Klinikum (BAG 14.8.2007) -technische Dienstleistung für Teil einer Klinik (Instandhaltung usw.): 19 MA -zukünftig für alle Aufgaben nur ein Auftrag -neue Gesellschaft: 1.900 MA

  23. Beispiel: Klinikum (BAG 14.8.2007) -Erfüllung der Aufgaben in wesentlich ver-änderten organisatorischen Zusammenfas-sung von Ressourcen -Aufgabe als Teilbereich in neue Gesamt-struktur integriert -jede Veränderung spricht gegen 613 a!

  24. Beispiel: Konzernstruktur -verschiedene operative Einheiten -„Dienstleistungsgesellschaft“ -Eingliederung in vorhandene Konzern-struktur spricht gegen § 613 a BGB

  25. Beispiel: Dreiseitiger Vertrag -Aufhebungsvertrag mit Betriebsveräußerer -Arbeitsvertrag mit BQG -trotz § 613 a wirksam, wenn Vertrag auf endgültiges Ausscheiden gerichtet ist -Umgehung, wenn zugleich neues Arbeitsver-hältnis vereinbart oder verbindlich in Aussicht gestellt (keine sichere Aussicht)

  26. Anderer Inhaber -Betriebsübergang tritt mit Wechsel des Betriebsinhabers ein -Entscheidend ist die Übernahme der Orga-nisations- und Leitungsmacht

  27. Normalfall: Veräußerer verläßt Betrieb • Verbleib des Verkäufers im Betrieb -Sicherungsübereignung -Dienstleistungsvertrag

  28. Beispiel: Frischelager (BAG 14.8.2008) -Handel und Logistik mit Frischeprodukten -Entgegennahme, Zwischenlagerung, Kom-missionierung nach Kundenbestellung -Vorübergehender Eigentumserwerb

  29. Beispiel: Frischelager (BAG 14.8.2008) -andere Gesellschaft stellt Leitung -Personalbefugnis (Einstellungs- und Entlas-sung; disziplinarische Vorgesetzte) -Übernahme aller Kundenbeziehungen -Kauf des gesamten Anlagevermögens

  30. Beispiel: Frischelager (BAG 14.8.2008) -Dienstleistungsvertrag -Durchführung bisheriger Tätigkeiten durch Veräußerer -Nutzungrecht für (veräußerte) technische Hilfsmittel -Auftragsabwicklung über Vertragpartner

  31. Beispiel: Frischelager (BAG 14.8.2008) -Keine Übernahme Betriebsmittel, Arbeits-organisation, Personal (Dienstleistung!) -Übernahme Kundenbeziehungen kein Be-triebsübergang (Tätigkeit bleibt gleich!) -keine Übernahme der gesamten Organisa-tions- und Leitungsmacht

  32. Beispiel: Frischelager (BAG 14.8.2008) „Der Kläger hat nicht dargelegt, dass die Handlungsbevollmächtigen in tatsächlicher Hinsicht die Leitungsmacht in einer Weise übernommen hatten, die einer Übernahme dieses Betriebes durch die Beklagte gleichkam.“

  33. Beispiel: Frischelager (BAG 14.8.2008) -Zulässige Gestaltung, keine Umgehung -Grundsatz: kein Betriebsübergang -Ausnahme trotz DV: eine der Betriebs-übernahme „gleichkommende“ Übernah-me der Leitungsmacht

  34. Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) • Betriebsbedingte Kündigung • Umwandlung (UmwG)

  35. Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) -Betriebsübergang muß nicht gleichzeitig Betriebsänderung sein -beides kann aber zusammenfallen (bei Teil-betriebsübergang wird häufig Betriebs-spaltung vorliegen)

  36. betriebsbedingte Kündigung -§ 613a Abs. 4 BGB: Kündigung „wegen“ Betriebsübergang ist unwirksam -“wegen“ = Betriebsübergang ist tragende Grund -zulässig: vorherige Sanierung, Betriebsver-äußerung aufgrund Erwerberkonzept

  37. betriebsbedingte Kündigung -Betriebsveräußerung und –stilllegung schließen sich systematisch aus -bei Übergang gerade nicht stillgelegt, son-dern fortgeführt -Stilllegung als Kündigungsgrund: Stillle-gungswille ist maßgeblich!

  38. betriebsbedingte Kündigung -Stilllegung endgültig geplant und eingeleitet: Kündigung selbst bei Vorbehalt wirksam -bei laufenden Verhandlung: unwirksam

  39. Umwandlung (UmwG) -Umwandlung ist gesellschaftsrechtlicher Vorgang -§ 1 UmwG: Verschmelzung, Spaltung, Ver-mögensübertragung, Formwechsel -Spaltung: Aufspaltung, Abspaltung, Ausglie-derung (des Vermögens!)

  40. Umwandlung (UmwG) -Arbeitsrecht in Übergangs- und Schlußvor-schriften (§§ 322 UmwG) -§ 324: § 613a Abs. 1 bleibt unberührt -Rechtsgrundverweisung: § 613a Abs. 1 bei Umwandlung selbständig zu prüfen

  41. Umwandlung (UmwG) -Betriebsübergang und Umwandlung fallen nicht zwangläufig zusammen -Betriebsübergang kann vor Wirksamwer-den der Umwandlung erfolgen -keine arbeitsrechtliche Rückwirkung auf Umwandlungsstichtag

  42. Vielen Dank !

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