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Feuerwehrdienstvorschrift 3 - Teil 1 Allgemeines und Taktische Einheiten -

Feuerwehrdienstvorschrift 3 - Teil 1 Allgemeines und Taktische Einheiten -. Feuerwehrdienstvorschrift 3. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Taktische Einheiten 3. Sitz- und Antreteordnung. Feuerwehrdienstvorschrift 3 Allgemeines. Geltungsbereich der FwDV'en: - Einsatz

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Feuerwehrdienstvorschrift 3 - Teil 1 Allgemeines und Taktische Einheiten -

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Presentation Transcript


  1. Feuerwehrdienstvorschrift 3 - Teil 1 Allgemeines und Taktische Einheiten -

  2. Feuerwehrdienstvorschrift 3 Inhaltsverzeichnis • 1. Allgemeines • 2. Taktische Einheiten • 3. Sitz- und Antreteordnung

  3. Feuerwehrdienstvorschrift 3Allgemeines • Geltungsbereich der FwDV'en: - Einsatz - Aus- und Fortbildung • FwDV 3 regelt Arbeit taktischer Einheiten • Regelt nur das Nötige • Es kann von der FwDV 3 abgewichen werden, wenn es der Einsatzerfolg gebietet

  4. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten • Bestehen aus Manschaft und Einsatzmittel • Entsprechend der Mannschaftsstärke gibt es: - Selbstständiger Trupp - Staffel - Gruppe - Zug

  5. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten Die Gruppe • Die Gruppe ist taktische Grundeinheit • Besteht aus 9 Feuerwehrangehörigen

  6. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten Antreteordnung einer Gruppe

  7. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten • Fahrzeuge mit Gruppenbesatzung in Geisenheim? • LF 20/12 • LF 16TS • MTF

  8. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten Die Staffel • Besteht aus 6 Feuerwehrangehörigen • Unterschied zur Gruppe: - Kein Schlauchtrupp - Kein Melder

  9. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten Antreteordnung einer Staffel

  10. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten • Fahrzeuge mit Staffelbesatzung in Geisenheim? • TLF 20/30

  11. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten Der Selbstständige Trupp • Besteht aus Maschinist, Truppführer, Truppmann • Kann NIEMALS alleine Atemschutz machen • Selbstständiges Abarbeiten von kleinen Einsatzlagen (z. B. Hochwasser, Sturm) • Sonderaufgaben im Zugverband

  12. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten • Fahrzeuge mit Truppbesatzung in Geisenheim? • GW-L • (DLK 30/12)

  13. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten Der Zug • Besteht aus 2 Gruppen, Zugführer, Zugtrupp • Zugtrupp Besteht aus: - Führungsassistent - Melder - Fahrer

  14. Feuerwehrdienstvorschrift 3Taktische Einheiten Der Zug • Wird bei allen Einsätzen eingesetzt, bei denen eine Gruppe nicht mehr ausreicht • Zugstärke kann mittels Gruppengleichwert hergestellt werden • Führungsassistent = Stellvertretender Zugführer

  15. Feuerwehrdienstvorschrift 3Sitz- und Antreteordnung Sitzordnung • Maschinist ist immer Fahrer • Gruppenführer sitzt immer vorne rechts • Angriffstrupp immer da, wo PA sind (entgegen der Fahrtrichtung) • Truppführer immer auf der Fahrerseite

  16. Feuerwehrdienstvorschrift 3Sitz- und Antreteordnung Sitzordnung ALLE MEIDEN ATEMGIFTE

  17. Feuerwehrdienstvorschrift 3Sitz- und Antreteordnung Sitzordnung WASSER SUCHT SEINEN WEG

  18. Feuerwehrdienstvorschrift 3Sitz- und Antreteordnung Antreteordnung • Abgesessen wird erst nach dem Kommando: Absitzen!

  19. Feuerwehrdienstvorschrift 3Sitz- und Antreteordnung Antreteordnung • Im fließenden Straßenverkehr: Immer auf der Verkehrsabgewandten Seite aussteigen!

  20. Feuerwehrdienstvorschrift 3Sitz- und Antreteordnung Antreteordnung • Angetreten wird hinter dem Fahrzeug • Abstand von ca. 2 Metern zum Fahrzeug halten • Einheitsführer immer gegenüber dem Angriffstrupp

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