1 / 11

Juristisches Zitieren II.

Juristisches Zitieren II. Allgemeine Regeln Zitieren von Rechtsnormen Entscheidungen Juristischer Fachliteratur. (Stand Montag, 29. April 2013). Warum zitieren ?.

zuzela
Download Presentation

Juristisches Zitieren II.

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Juristisches Zitieren II. • Allgemeine Regeln • Zitieren von Rechtsnormen Entscheidungen Juristischer Fachliteratur (Stand Montag, 29. April 2013)

  2. Warum zitieren ? „Ein wesentliches Merkmal des wissenschaftlichen Arbeitens ist also die Bezugnahme von Texten aufeinander. Wissenschaftliche Texte werden stets im Kontext anderer Veröffentlichungen produziert und rezipiert. Ihre Wissenschaftlichkeit wird häufig daran gemessen, inwieweit der Verfasser die einschlägige Literatur kritisch verarbeitet und dargestellt hat. Das Zitat erlaubt es, die Urheberschaft von Ideen zu überprüfen. Damit ist es Ausweis von Wissenschaftlichkeit.“ • Werner Schweibenz, Virtuelles Handbuch Informationswissenschaft: online • Oder ???? Online2 • Zitiert von Jan Sramek, in Jahnel/Sramek, NZR, S 4, Zitieren und formatieren, Wien 2012, • ??? Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  3. Funktion des Zitats • KenntlichmachungderUrheberschaft der geistigen Arbeit anderer (§§46 ff UrhG) • Vermeidung von Plagiaten (§ 74 Abs 2 UG, , Universitätsgesetz 2002) • Ermöglichung des raschen Auffindens der Quellen, auf die Bezug genommen wird Bei juristischen Texten: • Verweis auf Rechtsdokumente, auf Rechtstexte und Entscheidungen von Behörden Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  4. Zitierregeln nachschlagen • AZR Friedl, Gerhard [Begr.] Dax, Peter [Hrsg.], Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, 7. Aufl, 2012, • NZR: Jahnel/Sramek, Neue Zitierregeln, 2012 • Keiler/Bezemek, leg cit, 2. Aufl, 2010 • Zitiermaster (RIDA) Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  5. Arten von Zitaten • Wörtliches Zitat: UnveränderteWiedergabeeines von einem Dritten verfassten Textes oder Textausschnitts, oder Ausschnitt einer mündlich gehaltenen Rede • zB zum Schluss betonte der Vortragende noch „dass Zitate ohne Kennzeichnung … jedenfalls ein Plagiat darstellen [können].“ • Sinngemäße Wiedergabe: Gedankengang eines Dritten wird mit eigenen Worten wiedergegeben • Belegstelle angeben, bei mehreren Seiten f oder ff • Eigenzitat: publizierter eigener Gedankengang muss angegeben werden • Doppelverwertung einer Seminararbeit: Eigenplagiat! Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  6. Die Fußnote • Dem Zitat oder der sinngemäßen Übernehme zugeordnet wird die Fundstelle (Quelle) zugeordnet • Juristische Publikationen im deuten Sprachraum: Fußnote: Quellenverweis im Chicago Style • QuellennachweisimFließtext: „Harvard style“ • Endnoten • Auf korrekte Positionierung achten! (Sinn!) Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  7. Zitierregeln für Rechtsnormen • Österreich • Bundesrecht • Landesrecht • Sonderfälle • Verweise auf bestimmte Paragraphen • Gesetzesmaterialien • Europa • Diese Regeln werden sinnvollerweise in der Hilfe zur Online-Prüfung eingefügt, also im Kontext der Anwendung! Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  8. Zitierregeln für Entscheidungen • Österreich • Unveröffentlichte Entscheidungen • Leitsätze (Rechtssätze) • Sonderfälle • Glossierte Entscheidungen • Europa • Diese Regeln werden sinnvollerweise in der Hilfe zur Online-Prüfung eingefügt, also im Kontext der Anwendung! Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  9. Zitierregeln juristischer Fachliteratur • Beiträge (Aufsätze) • Fachzeitschriften • Festschriften • Sammelwerke • Kommentare • Internet-Dokumente • Selbständige Werke • Monografien • Kommentare • Diese Regeln werden sinnvollerweise in der Hilfe zur Online-Prüfung eingefügt, also im Kontext der Anwendung! Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  10. Die wichtigsten juristischen Datenbanken RIDA * RDB * Lexis-Nexis Online Lindeonline RIS * EU-Recht: Eur-Lex * & Curia-DB (EuGH) deutsches Recht: Juris & Beck online In der Online-Prüfung werden nur diese * Datenbanken verwendet! Genaueres in der letzten Vorlesung zu online-Prüfung! Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  11. Online Nachschlagewerk zur Zitierweise Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit ! Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

More Related