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Der Bundesverband Brandschutz e.V.

Der Bundesverband Brandschutz e.V. wurde im März 2002 mit Sitz in Berlin gegründet und ist der Verband für H ersteller von Produkten und Systemen für den vorbeugenden passiven baulichen Brandschutz.

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Der Bundesverband Brandschutz e.V.

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Presentation Transcript


  1. DerBundesverband Brandschutz e.V. wurde im März 2002 mit Sitz in Berlin gegründet und ist der Verband für Hersteller von Produkten und Systemen für den vorbeugenden passiven baulichen Brandschutz. Wir engagieren uns für den Erhalt des heutigen hohen Niveaus des passiven baulichen Brandschutzes in Deutschland. Nur mit optimiertem passiven baulichen Brandschutz sind aktive Brandschutzmaßnahmen (Sprinkler und Feuerlöscher) sinnvoll und wirksam im Zusammenhang mit organisatorischen Maßnahmen.

  2. Bundesverband Brandschutz e.V. Deshalb arbeiten unsere Mitglieder als Spezialisten für baulichen passiven Brandschutz in diversen Gremien und Organisationen mit. Sie nehmen Einfluss in Deutschland und Europa, teilweise auch weltweit, so wie die Vermarktung der Produkte erfolgt. Mit ihrem Fachwissen entstehen DIN Normen und EU Normen. Mit ihrem Engagement wirken sie auch in weiteren deutschen und europäischen Verbänden mit.

  3. Bundesverband Brandschutz e.V. Beispielhaft sind Gespräche im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Thema Bauproduktenverordnung (BauBV). Diese regelt den Europaweiten Vertrieb von Bauprodukten und ihrer Kennzeichnung, insbesondere auch für Brandschutzprodukte, die zusätzlichen Anforderungen genügen müssen, z. B. auch länderspezifischen Umweltgesetzen. Auf den derzeitigen Stand der Einführung gehen die nächsten 6 Bilder genauer ein. Trotz der Europaweit vorgeschriebenen Einführung zum 1. Juli dieses Jahres sind immer noch etliche Fragen in Deutschland offen.

  4. Bundesverband Brandschutz e.V. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich grundsätzlich ? 1. Bauproduktenverordnung (BauPV) anstelle Bauproduktenrichtline Die Bauproduktenverordnung tritt mit 1. Juli 2013 vollständig in Kraft und löst die bisherige Bauproduktenrichtlinie ab. Die BauPV gilt unmittelbar ohne Umsetzung in nationales Recht in allen Mitgliedsstaaten. Generell wird in der BauPV das Inverkehrbringen von Bauprodukten geregelt. Des weiteren beinhaltet die BauPV Vorgaben zu Leistungsangaben nach harmonisierten Regeln. Es wird nicht mehr wie in der Bauproduktenrichtlinie enthalten die Verwendung der Bauprodukte geregelt.

  5. Bundesverband Brandschutz e.V. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich grundsätzlich ? • 2. Grundanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte • Die Grundanforderungen an Bauwerke nach Anhang 1 der BauPVsind: • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit • Brandschutz • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz • Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung • Schallschutz • Energieeinsparung und Wärmeschutz • Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen • Wesentliche Änderung ist die zusätzliche Aufnahme der 7. Grundanforderung «Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen». Die Umsetzung in harmonisierte technische Spezifikationen hierzu ist noch nicht abgeschlossen. • Mittels harmonisierter technischer Spezifikationen werden daraus auch die wesentlichen Merkmale für Bauprodukte festgelegt.

  6. Bundesverband Brandschutz e.V. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich grundsätzlich ? • 3. Leistungserklärung • Eine wesentliche Änderung zur Bauproduktenrichtlinie ist der Übergang von einer Konformitätserklärung zu einer Leistungserklärung. • Hersteller erklären zukünftig nicht mehr die Übereinstimmung mit einer harmonisierten Produktnorm oder einer Europäischen Technischen Zulassung, sondern die Leistung des Produktes bezüglich des vorgesehenen Verwendungszweckes. • Der Hersteller ist vollumfänglich verantwortlich für die Einhaltung dieser Erklärung. • Der Bezug der Leistungserklärung zu einer harmonisierten Produktnorm oder eines Europäischen Bewertungsdokuments ist weiterhin gegeben. • Für Bauprodukte, die mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, muss vom Hersteller eine Leistungserklärung bereit gestellt werden.

  7. Bundesverband Brandschutz e.V. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich grundsätzlich ? • 4. CE - Kennzeichnung • Eine CE-Kennzeichnung ist nur auf Basis harmonisierter technischer Spezifikationen möglich. • Bauprodukte, die unter eine harmonisierte europäische Norm fallen, müssen CE-gekennzeichnet werden. • Bauprodukte, für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde, müssen ebenfalls mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Es ist allerdings nicht verpflichtend, eine Europäische Technische Bewertung zu erwirken. • Mit Anbringen des CE-Kennzeichens übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die erklärte Leistung des Bauproduktes und nicht die Konformität mit einer harmonisierten Norm. • Das CE-Kennzeichen muss wie bisher auf dem Bauprodukt selbst, dem zugehörigen Etikett oder falls dies nicht möglich ist, auf den Begleitpapieren angebracht werden.

  8. Bundesverband Brandschutz e.V. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich grundsätzlich ? • 5. Überprüfung und Bewertung der Leistungsbeständigkeit • Es wird gemäß Anhang V der BauPVzwischen den Systemen 1, 1+, 2+, 3 und 4 unterschieden. • Die Unterschiede betreffen u.a. die Beteiligung der notifizierten Stellen: • System 1 und 1+ : Produktzertifizierungsstellen • System 2+ : Zertifizierungsstellen für die werkseigene Produktionskontrolle • System 3 : Prüfstellen • System 4 : keine • Wurde bisher zwischen Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen unterschieden, so ist zukünftig eine Unterscheidung von Produktzertifizierungsstellen und Zertifizierungsstellen für die werkseigene Produktionskontrolle gegeben.

  9. Bundesverband Brandschutz e.V. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich grundsätzlich ? • 6. Europäisches Bewertungsdokument und • Europäische Technische Bewertung Im Bereich der Zulassungen gibt es hier eine der umfangreichsten Änderungen: • Bisherige Europäische Technische Zulassungen (ETA) werden durch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ersetzt. • Bisherige Europäische Technische Zulassungsleitlinien (ETAGs) werden durch Europäische Bewertungsdokumente ersetzt. • Eine Europäische Technische Bewertung wird auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokumentes von einer Europäischen Bewertungsstelle erstellt. • Die vor dem 1.Juli 2013 ausgestellten Europäischen Technischen Zulassungen behalten bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums ihre Wirksamkeit. • Ausgestellte Europäische Technische Bewertungen unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung.

  10. Bundesverband Brandschutz e.V.

  11. Bundesverband Brandschutz e.V. Sie fanden diese Information interessant? Weitere Informationen zur ETA erwünscht? Noch European Technical Approval, zukünftig European Technical Assessment. Dann nehmen Sie doch den Flyer zur ETA und/oder den Sonderdruck aus dem FeuerTrutz Magazin 1.2013 mit und geben ihn auch interessierten Kollegen/innen weiter.

  12. Bundesverband Brandschutz e.V. Was unsere Mitglieder noch alles bewegen? Seit mehreren Jahren führen wir meist am Jahresanfang ein Gespräch mit den Brandschutzexperten im Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin. Eine offene und ergebnisorientierte Diskussion nutzt im Prinzip beiden Seiten, Zulassungsfragen, manchmal auch Unstimmigkeiten und für beide Seiten interessante technische Details werden angesprochen. Unsere Diskussionswünsche werden vorher gesammelt und dem DIBt rechtzeitig übermittelt.

  13. Bundesverband Brandschutz e.V. Der Verband trifft sich einmal im Jahr zur obligatorischen Mitgliederversammlung an wechselnden Orten, meist bei Mitgliedsfirmen. Hier wird neben Vorstandswahlen alle zwei Jahre und dem Bericht der Geschäftsführung auch über Aufgaben, Ergebnisse und neue Ziele des Verbandes und der technischen Ausschüsse beraten. Ein zweites Treffen im Herbst dient dann am Vorabend dem Gespräch und am Folgetag der Diskussion der für die Mitglieder wichtigen Themen. Die technischen Ausschüsse treffen sich meist informell oder korrespondieren per Email.

  14. Bundesverband Brandschutz e.V. European Association for Passive Fire Protection EAPFP Eine Abstimmung nationaler Brandschutzverbände mit Blick auf Europäische Regelungen kann ja nicht schaden. Oft geht es um eine gemeinsame abgestimmte Vorgehensweise, aber auch der Austausch über Brandschutzregeln und -entwicklungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist wichtig und hilft indirekt den Mitgliedsfirmen.

  15. Bundesverband Brandschutz e.V. Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. DIvB Zielsetzung als Institution ist es, mit einer Stimme im vorbeugenden Brandschutz für Brandschutzplaner, Brandschutzsachverständige, Hersteller und Verarbeiter von Brandschutzprodukten, für andere Fachplaner und Baugewerke in der deutschen Öffentlichkeit aufzutreten. Das war Grund genug für unseren Verband, mitzuarbeiten und einen Sitz im Präsidium zu haben.

  16. Bundesverband Brandschutz e.V. Danke für Ihr Zuschauen! Sollte diese kurze Information Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verband geweckt haben, dann sprechen Sie uns direkt an. Anschriften, Satzung und Mitgliedsbeitrag finden Sie im Internet unter www.bv-brandschutz.de Ansprechpartner der Mitgliedsfirmen, die Mitglieder des Vorstandes und die Geschäftsführung geben Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte.

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